Tagesordnungspunkt
TOP Ö 14: Allgemeine Wohltätigkeitsstiftung Jahresrechnungen 2010 bis 2012 – Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.07.2013 KA/003/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Wöber erläutert, die allgemeine
Wohltätigkeitsstiftung verfügte am 31.12.2012 über ein Stiftungsvermögen von
32.659,99 €. Das Grundstockvermögen beträgt zum 31.12.2012 15.669,16 €.
Insgesamt wurden im Zeitraum 2010 - 2012
Leistungen in Höhe von 18.095,25 € an verschiedene Empfänger gewährt. Die
Leistungsgewährungen standen mit dem Stiftungszweck in Einklang.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 01.07.2013 dem Kreisausschuss empfohlen, der Allgemeinen
Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2010 bis 2012 die Entlastung nach Art. 88 Abs.
3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.
Der Kreisausschuss fasst einstimmig den
Beschluss:
Der Kreisausschuss erteilt für die
Jahresrechnungen 2010 bis 2012 der „Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung“ die
Entlastung.