Tagesordnungspunkt

TOP Ö 14: Allgemeine Wohltätigkeitsstiftung Jahresrechnungen 2010 bis 2012 – Erteilung der Entlastung

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.07.2013   KA/003/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Wöber erläutert, die allgemeine Wohltätigkeitsstiftung verfügte am 31.12.2012 über ein Stiftungsvermögen von 32.659,99 €. Das Grundstockvermögen beträgt zum 31.12.2012 15.669,16 €.

 

Insgesamt wurden im Zeitraum 2010 - 2012 Leistungen in Höhe von 18.095,25 € an verschiedene Empfänger gewährt. Die Leistungsgewährungen standen mit dem Stiftungszweck in Einklang.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2013 dem Kreisausschuss empfohlen, der Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2010 bis 2012 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.

 

Der Kreisausschuss fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss erteilt für die Jahresrechnungen 2010 bis 2012 der „Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung“ die Entlastung.

 

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