Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Berufung des Landkreiswahlleiters und des stellvertretenden Landkreiswahlleiters für die Kommunalwahlen 2014

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.07.2013   KA/003/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Fieger erläutert die Beschlussvorlage, gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Kreistag oder an seiner Stelle der Kreisausschuss den Landrat, den Stellvertreter des Landrats, einen seiner weiteren Stellvertreter, einen sonstigen Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten des Landratsamts zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.

 

Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist; entsprechendes gilt bei Landkreiswahlen.

 

Gemäß § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Miltenberg ist der Kreisausschuss für die Berufung des Landkreiswahlleiters und des stellvertretenden Landkreiswahlleiters zuständig.

 

Der Kreisausschuss fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Zum Landkreiswahlleiter für die Kommunalwahlen 2014 wird Herr Oberregierungsrat Oliver Feil berufen. Zum stellvertretenden Landkreiswahlleiter wird Herr Regierungsamtmann Lothar Leiblein berufen.

 

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung