Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Anhörungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 Abs. 2 BayLplG zum Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplanes der Region Bayerischer Untermain (1) betreffend das Kapitel B X "Energieversorgung", Abschnitt 3 "Windkraftanlagen

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.07.2013   KA/003/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Pache erläutert mit Hilfe von Plänen (abrufbar unter http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/3/6/00703/index.html):

 

Am 17.05.2013 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain den Verordnungsentwurf und den Umweltbericht für die Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain, Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 3 „Windkraftanlagen“ beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, das Anhörungsverfahren durchzuführen.

 

Die Bayerische Staatsregierung hat am 24.05.2011 das Energiekonzept „Bayern innovativ“ verabschiedet mit dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Strombedarf auf 50 % innerhalb der nächsten 10 Jahre zu steigern. Da durch neue Technologien Windkraftanlagen nun auch in Bayern an vielen Standorten effizient zu nutzen sind, wird der Windkraft die höchste Steigerungsrate bei den erneuerbaren Energieträgern zugedacht: Ihr Beitrag soll mindestens um das Zehnfache steigen, nämlich von 0,6 % im Jahr 2009 auf 6 – 10 % im Jahr 2021. Das Energiekonzept sieht dazu den Bau von 1.000 bis 1.500 neuen Windkraftanlagen innerhalb von zehn Jahren in Bayern vor.

Es gilt daher, die Ausbaupotentiale für Windkraftanlagen auch in der Region Bayerischer Untermain entsprechend den jeweiligen regionalen Gegebenheiten zu nutzen.

Nach dem Integrierten Energie- und Klimakonzept für die Region Bayerischer Untermain vom 29.12.2011 liegt das erschließbare Potential für Windkraftanlagen aufgrund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und Standortknappheit in der Region bei ca. 50 Anlagen. Da die Nutzung der Windenergie in der Region weiter ausgebaut werden soll, ist es aufgrund der erheblichen räumlichen Wirkung von Windkraftanlagen erforderlich, den Bau dieser Anlagen zu steuern und mit anderen Belangen abzuwägen. Die vorliegende Änderung des Regionalplans regelt flächendeckend im Sinne einer räumlich koordinierenden Gesamtplanung die Errichtung regionalbedeutsamer Windkraftanlagen in der Region Bayerischer Untermain. In den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sind regionalbedeutsame Windkraftanlagen zulässig, in allen übrigen Bereichen ist die Windkraftnutzung in der Regel ausgeschlossen. Die Festlegung von konkreten Flächen für eine konzentrierte Entwicklung der Windkraftnutzung verhindert darüber hinaus einen unkoordinierten, die Landschaft zersiedelnden Ausbau der Windkraftnutzung und erleichtert den Anschluss an das Stromnetz.

Der Region Bayerischer Untermain ist es damit möglich, die auch im Integrierten Energie- und Klimakonzept für die Region Bayerischer Untermain aufgeführten Potenziale der Region zum Ausbau der Windenergie zu nutzen und gemeinsam mit dem Ausbau der weiteren erneuerbaren Energien einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstosses und damit zum Klimaschutz zu leisten.

 

II. Stellungnahmen

Im Anhörungsverfahren wurden die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Wasserrechtsbehörde sowie das Sachgebiet Immissionsschutz beteiligt.

 

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:

 

1. Natur- und Landschaftsschutz

Insgesamt besteht mit der Auswahl der Flächen Einverständnis. Gründe, die eine Änderung bzw. den Ausschluss von geplanten Flächen rechtfertigen würden, liegen aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde nicht vor. Mögliche negative Auswirkungen auf die Belange des Naturschutzes müssen jedoch auf den nachgeordneten Planungsstufen bzw. im Zuge konkreter Projektplanungen vertieft betrachtet werden.

 

Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf das erst seit kurzem vom Landesbund für Vogelschutz gemeldete Vorkommen der Vogelart „Rotmilan“ im näheren Umgriff der geplanten WK 8 „Östlich Mömlingen“ hingewiesen.

 

Der Planungsausschuss geht zwischenzeitlich davon aus, dass außerhalb der Landschaftsschutzgebiete vermutlich keine ausreichenden Flächen für die angestrebten 50 Windkraftanlagen vorhanden sind. Der Bezirk Unterfranken erstellt daher für Flächen innerhalb der Landschaftsschutzgebiete derzeit ein Zonierungskonzept unter Beteiligung der Höheren Naturschutzbehörde. Aufgrund dieser Situation sollen die LSG in der Regionalplanung zunächst für WKA in der Regel weiter ausgeschlossen bleiben. In Abstimmung mit den Ergebnissen des parallelen Verfahrens zum Zonierungskonzept des Bezirks ist vorgesehen, dass der Regionalplan regionalplanerisch geeignete Flächen als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete ausweisen wird.

 

Mit dieser Vorgehensweise besteht von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde Einverständnis.

 

2. Immissionsschutz

Von den in der Region Bayerischer Untermain ursprünglich in Erwägung gezogenen 18 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind im Vorliegenden Verordnungsentwurf 8 Standorte, 6 Vorranggebiete und 2 Vorbehaltsgebiete übrig geblieben.

Die 6 Vorranggebiete und 1 Vorbehaltsgebiet befinden sich im Landkreis Miltenberg.

 

            Folgende WK Standorte werden im Verordnungsentwurf als Vorranggebiete ausgewiesen:

 

a) WK1 „Nordwestlich Sommerau“, Gemeinden Eschau und Elsenfeld

Abstand zur nächstgelegenen Siedlungsfläche ca. 1000 m.

Sonstige Siedlungsflächen: ca. 550 m südlich, außerhalb des Vorranggebietes, befindet sich ein bewohntes Außenbereichsanwesen. Zu berücksichtigen ist als weiteres Außenbereichsanwesen der Schafhof, nach hiesigem Kenntnisstand mit Gastronomie. Der Abstand beträgt < 1.000 m.

Am Rand des Vorranggebietes befindet sich ein Mastschweinestall ohne Wohnbebauung.

 

b) WK2 „Nördlich Schmachtenberg“, Gemeinde Mönchberg

Abstand zur nächstgelegener Siedlungsfläche Baugebiet „Am Hohen Bild – Bodenwiese“

ca. 1000 m.

Abstand zum Jugendzeltplatz nunmehr ca. 1000 m.

Abstand zu Hofstellen/ Außenbereichsanwesen nunmehr ca. 500 m.

 

c) WK3 „Südlich Röllbach“, Gemeinden Röllbach, Großheubach

Westlich und südlich der Fläche befinden sich Hofstellen/Außenbereichsanwesen; Im Bereich des Weilers „Roßhof“ ist ein Sondergebiet für Landwirtschaft, Fremdenverkehr, Freizeit und Erholung ausgewiesen. Die genannten Flächen sind ca. 500 m von dem WK3 entfernt.

Für die Flur-Nrn. 1562 und 1563, Gemeinde Röllbach, innerhalb der WK3 gibt es eine Bauvoran-frage für einen Rinderstall.

 

d) WK4 „Nördlich Umpfenbach“, Gemeinde Neunkirchen

Auf der Gemarkung Umpfenbach sind bereits zwei Windkraftanlagen immissionsschutzrechtlich genehmigt. Der Standort dieser Anlagen ist im Planausschnitt nicht dargestellt. Er befindet sich wie das geplante Vorranggebiet nördlich von Umpfenbach.

 

e) WK5 „Nordwestlich Heppdiel“, Gemeinden Eichenbühl, Miltenberg

Im Bereich WK5 sind drei WKA genehmigt, gegenwärtig aber noch nicht errichtet.

Südwestlich des ausgewiesenen Vorranggebietes befinden sich auf Windischbuchener Gemarkung zwei weitere WKA. Diese sind genehmigt, gegenwärtig noch nicht errichtet. Der Abstand des Standortes der nächstgelegenen Windkraftanlage zur südlichen Grenze des ausgewiesenen Vorranggebietes beträgt ca. 1.200 m.

 

f) WK6 „Südöstlich Guggenberg“, Gemeinde Eichenbühl

In Bezug auf sonstige Siedlungsflächen ist ggf. eine Anpassung der Fläche um den immis-sionsschutzrechtlichen Mindestabstand von 500 m erforderlich. Östlich der Fläche befindet sich eine Hofstelle.

 

Der Abstand zwischen nächstgelegener Geltungsbereichsgrenze des Vorranggebietes und nächstem Immissionsort innerhalb der in Baden Württemberg gelegenen Gemeinde Rütschdorf, Mischgebiet, beträgt etwa 800 m.

 

Folgender WK Standort im Landkreis Miltenberg wird als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen:

 

g) WK8 „Östlich Mömlingen“, Gemeinde Mömlingen

Das Vorhaltegebiet liegt im Schutzbereich der Flugsicherungseinrichtung VOR Charlie.

Von der Gemeinde Mömlingen wurde hinsichtlich der Errichtung von bis zu 5 Windkraftanlagen in dem genannten Vorhaltegebiet ein Antrag auf einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid bezüglich der Prüfung einer einzelnen Genehmigungsvoraussetzungen gestellt. Mit dem Antrag soll im Hinblick auf die Flugsicherungseinrichtung VOR Charlie eine Einzelfallprüfung gemäß § 18a LuftVG erfolgen.

 

3. Wasser- und Bodenschutz

Überschwemmungsgebiete mit Ausnahmegenehmigungspflicht nach § 78 Abs. 3 WHG oder Gebiete mit Anlagengenehmigungspflicht nach Art. 20 BayWG sind durch die vorgelegte Planung nicht betroffen.

Den Ausführungen des Umweltberichts bezüglich der Trinkwasserschutzgebiete im Landkreis Miltenberg wird zugestimmt.

 

III. Zusammenfassende Würdigung

Das Landratsamt Miltenberg hat unter Beachtung der genannten Hinweise keine Vorbehalte gegen die geplante Änderung des Regionalplanes.

 

Es sollten noch nähere Ausführungen dazu erfolgen, warum mögliche Potentialflächen unter 10 ha grundsätzlich wegen fehlender Bündelungsmöglichkeiten mehrerer WKA nicht dargestellt werden (Seite 27 unter „Gebietsgröße“).

 

 

Landrat Schwing weist darauf hin, dass es sich um die momentane Gesetzeslage handele und solange das Gesetz nicht geändert sei, sei dies auch so die Entscheidungsgrundlage.

 

Kreisrat Dr. Linduschka hält es für eine schädliche Methode, welche der Planungssicherheit widerspreche. Das sei kontraproduktiv und führe zu negativer Stimmung in der Bevölkerung.

 

Landrat Schwing zitiert den Ministerpräsidenten, es gehe nicht um Verhinderung, sondern um das Aufbrechen von Positionen. Jeder habe Planungssicherheit. Es gebe nur immer wieder Gesetzesänderungen. Es handele sich um eine Stellungnahme.

 

Der Kreisausschuss fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Unter Beachtung der in der Stellungnahme des Landratsamtes aufgeführten Hinweise bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Regionalplanes.

 

 

Nach dem Beschluss weist Landrat Schwing darauf hin, es gehe erst einmal darum, 50 Standorte innerhalb der Region zu suchen. Erst wenn diese nicht außerhalb der Naturparke unterzubringen seien, folge ein entsprechendes Verfahren. Beim Zeitfaktor wage er keine Prognose, aber bis dahin könne gebaut werden.

 

Kreisrat Dr. Schüren erklärt, es handele sich um ein Thema für die nächsten Jahre und um einen Zielkonflikt: Windkraft gegen Landschaftsschutz. Im Zweifel müsse man sich für die Energiewende entscheiden und daher sei auch er froh über den Satz von Kreisrat Michael Berninger.

 

 

 

 

 

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