Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Elektrokleingerätesammlungen:
Beschluss über Einführung und Erprobung eines Containersystems

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.07.2013   NU/003/2013 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erklärt anhand einiges Bilder den Sachverhalt:

 

Ursprünglich wollte die Landkreisverwaltung mit dem Einsatz von Depotcontainern für Elektrokleingeräte abwarten, bis die Bundesregierung die ausstehende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen oder zumindest einen Gesetzentwurf vorgelegt hat.

Aufgrund einer Änderung der entsprechenden Europäischen Richtlinie hat die Bundesregierung bis Februar 2014 zur Umsetzung Zeit. Allerdings habe man jetzt erfahren, dass sich diese Umsetzung verzögern wird.

 

Einige Kommunen, so auch die Stadt Aschaffenburg, haben daher losgelegt. Dort wurden aktuell bereits 26 Depotcontainer Modell Augsburg geordert und aufgestellt.

Elektrokleingeräte, angefangen von der Armbanduhr bis zum Taschenrechner werden heute noch oft nicht als Elektrogerät angesehen und daher fälschlicherweise über den Restmüll entsorgt. Auch die Abfallanalyse 2012 zeigt dies deutlich.

Man habe sich hierzu mit der Stadt Aschaffenburg kurzgeschlossen und wollen eigene Depotcontainer denjenigen der Stadt anpassen.

Die Kosten eines 4-Kubikmeter-Depotcontainers dieses Modells belaufen sich auf rund 1.300 €. Diese sind sicher gegen Vandalismus und Diebstahl.

Man könne zusichern, dass sich bei den heutigen Randbedingungen diese Wertstofferfassung sich nach der Anlaufphase selbst finanzieren wird, wenn es gelingt über dieses System 1 Kilogramm je angeschlossenem Einwohner zusätzlich zu erfassen, davon gehe man aus.

 

Als Standorte für die ersten Container habe man die Gemeinden Amorbach, Erlenbach, Leidersbach, Miltenberg, Obernburg und Stadtprozelten/Faulbach ausgesucht. Weitere Gemeinden stehen bereits in der Warteschlange.

 

Nach kurzer Diskussion weist Landrat Schwing darauf hin, dass es sich um ein Pilotprojekt handele und man Erfahrungswerte abwarten solle. Die optimalen Standorte werden nochmals überprüft.

 

Herr Röcklein weist außerdem darauf hin, dass das Sammeln von E-Schrott durch Verbände beispielsweise gesetzlich verboten sei und eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Es handele sich um gefährlichen Abfall.

 

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasst bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich den

 

Beschluss:

 

Der Landkreis Miltenberg startet mit der Erfassung von Elektrokleingeräten im Containersystem.

Dazu wird die Landkreisverwaltung ermächtigt im Rahmen der für Containerbeschaffungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für sechs Depotcontainer (4 x 4m³ und 2 x 3 m³) zu beschaffen und die für Standorte und Leerung erforderlichen Verträge abzuschließen. Ein Ausbau des Depotcontainernetzes soll im Laufe des Haushaltsjahres 2014 erfolgen.

 

 

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