Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Elektrokleingerätesammlungen:
Beschluss über Einführung und Erprobung eines Containersystems
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.07.2013 NU/003/2013 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein erklärt anhand einiges Bilder
den Sachverhalt:
Ursprünglich wollte die Landkreisverwaltung
mit dem Einsatz von Depotcontainern für Elektrokleingeräte abwarten, bis die
Bundesregierung die ausstehende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
beschlossen oder zumindest einen Gesetzentwurf vorgelegt hat.
Aufgrund einer Änderung der entsprechenden
Europäischen Richtlinie hat die Bundesregierung bis Februar 2014 zur Umsetzung
Zeit. Allerdings habe man jetzt erfahren, dass sich diese Umsetzung verzögern
wird.
Einige Kommunen, so auch die Stadt Aschaffenburg,
haben daher losgelegt. Dort wurden aktuell bereits 26 Depotcontainer Modell
Augsburg geordert und aufgestellt.
Elektrokleingeräte, angefangen von der
Armbanduhr bis zum Taschenrechner werden heute noch oft nicht als Elektrogerät
angesehen und daher fälschlicherweise über den Restmüll entsorgt. Auch die
Abfallanalyse 2012 zeigt dies deutlich.
Man habe sich hierzu mit der Stadt
Aschaffenburg kurzgeschlossen und wollen eigene Depotcontainer denjenigen der
Stadt anpassen.
Die Kosten eines 4-Kubikmeter-Depotcontainers
dieses Modells belaufen sich auf rund 1.300 €. Diese sind sicher gegen
Vandalismus und Diebstahl.
Man könne zusichern, dass sich bei den
heutigen Randbedingungen diese Wertstofferfassung sich nach der Anlaufphase
selbst finanzieren wird, wenn es gelingt über dieses System 1 Kilogramm je
angeschlossenem Einwohner zusätzlich zu erfassen, davon gehe man aus.
Als Standorte für die ersten Container habe
man die Gemeinden Amorbach, Erlenbach, Leidersbach, Miltenberg, Obernburg und
Stadtprozelten/Faulbach ausgesucht. Weitere Gemeinden stehen bereits in der
Warteschlange.
Nach kurzer Diskussion weist Landrat Schwing
darauf hin, dass es sich um ein Pilotprojekt handele und man Erfahrungswerte
abwarten solle. Die optimalen Standorte werden nochmals überprüft.
Herr Röcklein weist außerdem darauf hin, dass
das Sammeln von E-Schrott durch Verbände beispielsweise gesetzlich verboten sei
und eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Es handele sich um gefährlichen Abfall.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz
fasst bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich den
Beschluss:
Der Landkreis Miltenberg startet mit der Erfassung von
Elektrokleingeräten im Containersystem.
Dazu wird die Landkreisverwaltung ermächtigt im Rahmen der für
Containerbeschaffungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für sechs
Depotcontainer (4 x 4m³ und 2 x 3 m³) zu beschaffen und die für Standorte und
Leerung erforderlichen Verträge abzuschließen. Ein Ausbau des
Depotcontainernetzes soll im Laufe des Haushaltsjahres 2014 erfolgen.