Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Nebenentgeltzahlungen der Dualen Systeme:
Beschluss zur Vertragsverlängerung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.07.2013 NU/003/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein erläutert, seit langen Jahren
erhalte man von den dualen Systemen für eigene Leistungen für die dualen
Systeme die sogenannten Nebenentgelte. Diese Leistungen sind steuerpflichtig
und werden im Betrieb gewerblicher Art abgewickelt.
An den bisherigen Vertragskonditionen ändert
sich nichts. Eine Anpassung erfolgt lediglich bezüglich der Einwohnerzahl, was
für uns zwar nachteilig, aber nicht zu beanstanden ist. Die Verlängerung läuft
über zwei Jahre bis Ende 2015 mit Kündigungsmöglichkeit bis 31.12.2014.
Mit diesem Vertrag könne man in diesem Punkt
für 2013 planen und auch den Landkreisgemeinden ihren Anteil 2013 aus diesen
Zahlungen für die Altglascontainerstandorte zusichern. Immerhin erhalten die
Landkreisgemeinden seit 2004 53 % der von uns vereinnahmten Beträge = 0,75 € je
Einwohner.
Darüber hinaus versteuere man für die 32
Landkreisgemeinden ihren Anteil.
Der Gesamtbetrag wird auf der Basis der
Einwohnerzahlen vom 30.06.2012 179.982,27 € netto und 214.178,90 € brutto je Kalenderjahr
betragen.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz
fasst einstimmig den
Beschluss:
Der Ausschuss für
Natur- und Umweltschutz stimmt dem vorliegenden Verlängerungsvertrag mit den
anerkannten dualen Systemen nach VerpV, hier unter Federführung der DSD GmbH,
über die Nebenentgelte für Altglascontainerstandorte, Abfallberatung und
sonstige Leistungen bis 31.12.2015 zu.