Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Wettbewerb "Schulen planen und bauen";
Information über die Rückmeldung seitens des Auslobers

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.06.2013   BA/003/2013 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Wosnik erläutert den Sachverhalt:

 

Der Landkreis Miltenberg hatte mit dem Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg und dem Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach gemeinsam am Wettbewerb der Montag Stiftung „Schulen planen und bauen“ teilgenommen.

 

In der Bauausschusssitzung vom 29.04.2013 wurde bereits mitgeteilt, dass beide Schulen nicht zu den ausgewählten Projekten gehörten. Der UB 5 wurde gebeten, sobald eine auf die Beiträge des Landkreises bezogene qualifizierte Rückmeldung vorliegt, über diese zu informieren.

Die Rückmeldungen gingen allen Beteiligten im Landkreis am 29.05.2013 per E-Mail zu.

 

In Teilen sind die gegebenen Rückmeldungen zu beiden Schulen identisch. Neben einer Aufzählung von Teilleistungen im Rahmen des Wettbewerbs wurden folgende wesentlichen Anmerkungen zurückgemeldet.

 

Zum Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach:

·        Die Einrichtung einer kommunalen Planungsgruppe ist nicht erkennbar, da die Verfassererklärung keinen Vertreter des Fachamtes für Schule benennt. Positiv ist zu bewerten, dass die Projektskizze mit Vertretern des Elternbeirates und der SMV abgestimmt wurde.

 

·        Die geforderte pädagogische Bestandsaufnahme wurde positiv gewürdigt. Die Einflussnahme des pädagogischen Konzepts auf schulinterne organisatorische Strukturen ist nicht erkennbar. Es bestehen zwar vielfältige Aktivitäten, wie Jugend forscht, Partnerschule Handballleistungszentrum und Werteerziehung, insgesamt wirkt das pädagogische Programm jedoch noch nicht ausgereift und scheint nur wenige mögliche Ansatzpunkte für weiterführende Innovation zu bieten. Die Umsetzung pädagogischer Schlüsselthemen, wie z. B. Inklusion in alltagsrelevante Strukturen, entspricht dem Durchschnitt.

 

Zum Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg:

·        Es werden Mitglieder einer Planungsgruppe benannt, eine Beschreibung des Gründungsprozesses und eine Funktionsbeschreibung fehlen. Projektskizze ist mit Vertretern der SMV abgestimmt.

 

·        Die geforderte pädagogische Bestandsaufnahme wird positiv gewürdigt. In Bezug auf die Schulentwicklungserfahrung der Schule ist festzustellen, dass bislang vergleichsweise wenig innovative Ansätze in der Verbindung von pädagogischem Programm und Raum erkennbar sind. Bestandteile des pädagogischen Profils wie „Lernen lernen“, „Erwachsen werden“, verschiedene Tutoren- und Mentorenmodelle, Suchtprävention und Auslandsaufenthalte sind größtenteils gymnasiale Standards. Besonderheiten oder offene Fragen zum pädagogischen Konzept sind derzeit nicht erkennbar, ebenso wenig konkrete Planungsansätze zur baulichen Realisierung.

 

Zu beiden Schulen inhaltsgleich oder identisch:

·        Das Fehlen sogenannter SWOT-Analysen (engl. für Strengths-Weaknesses-Opportunities-Threats: Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken) ist als fehlende Teilleistung angeführt.

·        Die geforderten Leistungsbausteine wurden nur teilweise erbracht, so fehlen bspw. die SWOT-Analysen. Die Entwicklungsabsichten werden nur sehr allgemein in Form zusätzlicher Flächenbedarfe skizziert, räumliche Organisationsansätze sind kaum erkennbar bzw. werden separiert gedacht; Hinweise auf die Einbindung in das Umfeld der Schule fehlen.

·        Die Argumentation für den qualitativen Bedarfsnachweis wird aus Sicht der Jury aus der Perspektive des Landkreises geführt. Zielvorstellungen jenseits der Stärkung des bestehenden Profils sind nicht erkennbar. Initiator des Projekts und der Bewerbung ist der Landkreis Miltenberg in seiner Funktion als Schulbauträger.

·        Da die Verfassererklärung keinen Vertreter des Fachamtes für Schule benennt, sollte die Fachlichkeit der Planungsgruppe nochmals hinterfragt werden.

·        Die Motivation der Planungsgruppe bezieht sich im Wesentlichen auf im Tätigkeitsbereich des Schulbauträgers verankerte Gesichtspunkte wie Effizienzsteigerung, Nachhaltigkeit und Betriebskosten. Inwieweit die anstehenden Maßnahmen auch der Unterstützung oder gar Schärfung des pädagogischen Profils dienen sollen, bleibt scheinbar auch aufgrund der fehlenden Beteiligung des Fachamtes für Schule unklar. Die Interdisziplinarität zwischen Schule und Schulbauträger wird zwar im Statement betont, lässt sich jedoch nicht deutlich nachvollziehen.

 

Bewertung seitens des UB 5:

 

Offensichtlich wurde, trotz Hinweis auf die Organisation der Schulen im Landkreis, seitens des Auslobers nicht erkannt, dass das Schulamt hier für die Schulsanierungen kein Ansprechpartner ist. Ein Ansprechpartner, dessen Einschaltung hier vorteilhaft und zielführende gewesen wäre, wäre der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Unterfranken gewesen. Mit diesem steht sowohl die Schule als auch der Aufwandsträger in Bezug auf die anstehende Sanierung im Austausch.

 

Die angeführten, fehlenden SWOT-Analysen finden sich in den Auslobungsunterlagen lediglich zu den Standortfragen und ggf. zum Gebäude. Da jedoch bereits in der Einleitung zu den Beiträgen des Landkreises ein Festhalten an den bestehenden Standorten als feststehende Bedingung aufgeführt wurde, ist eine entsprechende SWOT-Analyse hier aus fachlicher Sicht zum Standort nicht zielführend. Vor dem Vorliegen von feststehenden räumlichen Anforderungen fehlt für eine SWOT-Analyse des Gebäudes die Grundlage.

 

Insgesamt sind die Hinweise damit wenig hilfreich für die weitere Projektarbeit. Die Erstellung der Unterlagen ist jedoch für das weitere Vorgehen nützlich gewesen (siehe TOP nö5).

 

 

Die Mitglieder des Bauausschuss nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

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