Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Grünabfallkonzept: Weiterentwicklung der Grünabfallerfassung und -verwertung, Beschlussfassung über Änderungen und Neuausschreibung/Änderungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.05.2013   NU/002/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erläuterte das

 

Grünabfallkonzept 2013
Weiterentwicklung, auch als Grundlage für die Neuausschreibung 2013

Vorwort

1.    Überprüfung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Überarbeitung der Verträge

2.    Erfassen, Einsammeln der Grünabfälle

2.1. Grünabfallsammelplätze

2.2. Wertstoffhöfe

2.3. Kompostplätze Niedernberg und Sulzbach

2.4. Sonderfall Großwallstadt

2.5. Gewerbliche Anlieferungen und sonstige Großanlieferungen

2.6. Hausmeisterdienste und Gartenbaubetriebe

2.7. Investitionen des Landkreises

3.    Verwerten der Grünabfälle

3.1. Kompostwerk Guggenberg

3.2. Grünabfallkompostplatz Erlenbach

3.2.1.    Kompostierung

3.2.2.    Umschlag

4.        Versorgung der Bürger mit Kompost

 

Der Landkreis ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auch für die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung der Grünabfälle gesetzlich zuständig und verantwortlich. Die Gemeinden unterstützen den Landkreis hierbei im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen.

Dabei ist auch zu beachten, dass das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ab 01.01.2015 erhöhte Anforderungen an die Erfassung und stoffliche Verwertung der Bioabfälle, zu denen auch die Grünabfälle zählen stellt (§ 11 i.V.m. § 3 Abs. 7 KrWG).

Das derzeitige Grünabfallkonzept wurde 1997 zwischen den 32 Landkreisgemeinden und dem Landkreis - Kommunale Abfallwirtschaft – entwickelt.

Ziel war es eine flächendeckende Erfassung und Verwertung der Grünabfälle zu bieten und gleichzeitig das 1997 in Betrieb gehende Kompostwerk Guggenberg mit dem erforderlichen Strukturmaterial zu versorgen.

Die im Kompostwerk Guggenberg nicht erforderlichen Mengen werden auf dem Grünabfallkompostplatz Erlenbach kompostiert, dessen Kapazität dazu in den letzten Jahren mehrfach erhöht werden musste.

Zur flächendeckenden Erfassung waren gemeindliche Grünabfallsammelplätze vorgesehen. Diese wurden ergänzt durch die Wertstoffhöfe des Landkreises in Erlenbach und Guggenberg. Dazu kamen damals einige Gemeinden, die auf ein örtlich organisiertes Holsystem bestanden und die Gemeinden Niedernberg und Sulzbach, die bereits über eigene kleine gemeindliche Kompostplätze verfügten.

Die Holsysteme haben sich inzwischen erwartungsgemäß aufgelöst. 25 Gemeinden verfügen über Grünabfallsammelplätze, die auch teilweise gemeinsam genutzt werden. Die beiden kleinen gemeindeeigenen Kompostplätze in Niedernberg und Sulzbach bestehen nach wie vor. Elsenfeld, Erlenbach und Obernburg sind am Wertstoffhof Erlenbach und Eichenbühl am Wertstoffhof Guggenberg angeschlossen. Großwallstadt nutzt ein eigenes Bringsystem über den gemeindlichen Bauhof.

Größere Grünabfallsammelplätze sind immissionsschutzrechtlich, sonstige baurechtlich genehmigt.

Die Grünabfallsammelplätze werden von den Gemeinden eingerichtet und unterhalten, die dazu vom Landkreis finanzielle Unterstützung in Form von Einwohnerpauschalen erhalten.

Einrichtung und Betrieb sind in Verträgen zwischen Landkreis und Gemeinden geregelt.

Dazu gibt es eine Reihe von Rundschreiben des Landkreises zu Auslegungs-und Betriebsfragen.

 

1.    Überprüfung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Überarbeitung der Verträge

Wir wollen im Laufe des Jahres Gespräche mit unseren Gemeinden aufnehmen. Ziele sind

-          Ein einheitliches und kundenorientiertes Mindestangebot an Öffnungszeiten;

-          Eine nutzer- und servicefreundliche Gestaltung der Grünabfallsammelplätze;

-          Die Optimierung der Erfassung des Grünanteils über Container mit getrennter Erfassung des Holzanteils;

-          Zuverlässige Kontrollen zur Abweisung von Fremdanlieferern und unberechtigten gewerblichen Anlieferern;

-          Einhaltung der genehmigungsrechtlichen Auflagen für die Grünabfallsammelplätze;

-          Überprüfung der Leistungen des Landkreises für die Grünabfallsammelplätze und die beiden gemeindlichen Kompostplätze.

Dazu wollen wir eine Arbeitsgruppe aus den Reihen der Bürgermeister und der Kommunalen Abfallwirtschaft mit jeweils drei Teilnehmern bilden.

 

2.    Erfassen, Einsammeln der Grünabfälle

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen bei der Grünabfallverwertung verändert. Holzige Abfälle aus Garten- und Landschaftspflege sind ein gefragter Brennstoff für NAWARO-Kraftwerke geworden.

Für den Grünanteil kommt nicht nur die Kompostierung infrage, sondern zunehmend wird auch die Vergärung als Verwertungsweg interessant.

Dies erfordert eine Anpassung der Erfassung und damit eine Anpassung der Grünabfallsammelplätze.

Auch seitens der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden gibt es neue Auflagenvorschläge für Grünabfallsammelplätze, die in den nächsten Jahren eine Anpassung der bestehenden Plätze erforderlich machen.

 

2.1. Grünabfallsammelplätze

Für die Grünabfallsammelplätze wurden 2003 abflussdichte 36-cbm-Container mit Deckeln beschafft. Diese sollen verhindern, dass die durch den Grünanteil und Regeneinflüsse entstehenden Sickersäfte auf dem Grünabfallplatz und beim Abtransport austreten.

Da ein nur mit Grünanteil gefüllter Container zu schwer wird, sah die Planung 1997 die Auffüllung dieser Container mit vor Ort geshreddertem holzigen Anteil vor.

Bei Plätzen ohne Containergruben ist die Befüllung der 36-cbm-Container durch die Kunden oft schwierig.

Die Plätze müssen daher entweder mit Containergruben nachgerüstet werden oder wir müssen für einige Plätze auf andere Containertypen übergehen, was allerdings die Logistik erschwert.

Heute ist auch eine Trennung des holzigen Anteiles wünschenswert. Das bedeutet, dass der Grünanteil mit dem holzigen Anteil nicht mehr vermischt werden darf, sondern getrennt erfasst und abgefahren werden muss.

Da wir das Shreddern vor Ort aus logistischen Gründen beibehalten müssen, ist der getrennte Abtransport mit einem gewissen logistischen Mehraufwand durchaus möglich.

Probleme für einige unserer Grünabfallsammelplätze können auch neue Anforderungen bereiten, die das Bayerische Landesamt für Umwelt 2010 veröffentlicht hat.

 

2.2. Wertstoffhöfe
Auf dem Wertstoffhof Guggenberg sind keine Veränderungen erforderlich. Die relativ geringen Mengen an Grünabfällen können mit dem holzigen Anteil dem Kompostwerk als Strukturmaterial zugeführt werden.

Soweit möglich werden Grünabfallanlieferungen nicht im eigentlichen Wertstoffhof abgeladen, sondern bereits direkt im Kompostwerk.

Auf dem Wertstoffhof Erlenbach muss künftig zwischen Anlieferungen mit Grünanteil und Anlieferungen mit Holzanteil unterschieden werden. Dies bedingt eine entsprechende Information der Anlieferer und bedarf einer Umgewöhnungsphase bei diesen.

Container stehen ausreichend zur Verfügung. Wir werden alles Mögliche tun die Grünabfallanlieferungen in Erlenbach kundenfreundlicher zu gestalten.

 

2.3. Kompostplätze Niedernberg und Sulzbach
Es gab und gibt Überlegungen die Kompostplätze in Grünabfallsammelplätze umzuwandeln.

Diese Überlegungen werden von uns begrüßt, entsprechende Gespräche mit den beiden Gemeinden wurden bereits aufgenommen.

 

2.4. Sonderfall Großwallstadt

Das System Großwallstadt wurde von der Gemeinde aus einem örtlichen Einsammelsystem zu einem unvollständigen Bringsystem entwickelt. Es verursacht zusätzliche nicht kontrollierbare Kosten.

Es entspricht nicht den Anforderungen und Vorgaben des Landkreises als Systemträger und kann wahrscheinlich auch die neuen Anforderungen des Landkreises nur schwer erfüllen.

Die Gemeinde Großwallstadt sollte daher einen Grünabfallsammelplatz, entsprechend den anderen Landkreisgemeinden, errichten und betreiben.

 

2.5. Gewerbliche Anlieferungen und sonstige Großanlieferungen

Nach unserem Grünabfallkonzept müssen gewerbliche Anlieferungen, z.B. Gartenbaubetriebe, und alle Anlieferungen von nicht an die Müllabfuhr angeschlossenen Grundstücken gebührenpflichtig auf unseren Anlagen Erlenbach und Guggenberg erfolgen.

Wir müssen im Interesse der gebührenrechtlich finanzierten Grünabfallverwertung, entsprechende Regelungen auf den Grünabfallsammelplätzen beachten und durchsetzen.

 

2.6. Hausmeisterdienste und Gartenbaubetriebe können auf den gemeindlichen Grünabfallsammelplätzen anliefern, wenn sie glaubhaft machen, dass die Grünabfälle von an die kommunale Müllabfuhr angeschlossenen Grundstücken, nicht für den Garten- und Landschaftsbau genutzten Grundstücken, kommen und die haushaltsüblichen Mengen nicht überschritten werden.

 

2.7. Für den Ausbau der Grünabfallerfassung werden Investitionen des Landkreises, insbesondere Transportcontainer erforderlich. Die Kosten hierfür werden auf 100.000 € geschätzt. Enthalten sind dabei auch Ersatzbeschaffungen für den vorhandenen Grünabfallcontainerbestand.
Diese Investitionen werden für den Haushalt 2014 vorgesehen und sollen überwiegend bis zum Beginn der Grünabfallsaison 2014 zur Verfügung stehen

 

 

3.    Verwerten der Grünabfälle

 

3.1. Kompostwerk Guggenberg

Beim Kompostwerk Guggenberg wurden 2012 vertragsgemäß 4.447,4 to Grünabfälle angeliefert. Dies findet dort als Strukturmaterial für die Kompostierung der Bioabfälle Verwendung und holzige Anteile stören dabei nicht.

Das heißt, wir fahren insbesondere von den Grünabfallsammelplätzen der südlichen Gemeinden, weiterhin rund 4.000 Tonnen Grünabfälle nach Guggenberg.

 

3.2. Grünabfallkompostplatz Erlenbach
12.797 Tonnen Grünabfälle wurden 2012 über den Grünabfallkompostplatz Erlenbach verwertet. Rund 15 Prozent davon wurden zur energetischen Verwertung zu verschiedenen NAWARO-Kraftwerken geliefert, der Rest kompostiert.
Wir halten eine erhebliche höhere Ausschleusung von holzigem Material und eine, zumindest betriebswirtschaftlicher sinnvollere, Verwertung mit den vorgeschlagenen Maßnahmen auf den Grünabfallsammelplätzen für möglich und streben eine Ausschleusung von 30 % an.

 

3.2.1.Kompostierung

Der Platz auf dem Grünabfallkompostplatz Erlenbach wird bei den heutigen Mengen an Grünabfällen und bei der beabsichtigten Getrennthaltung von Holzanteil und Grünanteil zu eng.
Entweder muss ein höherer Holzanteil direkt durchgeschleust werden oder wir müssen zur Alternative Umschlagplatz übergehen.

 

3.2.2. Umschlagplatz

Die Alternative, den Grünabfallkompostplatz nur noch als Umschlagplatz zu nutzen, war bereits bei der letzten Ausschreibung vor vier Jahren in der Diskussion.

Wir gewinnen erheblich an Platz und auch die Unterhaltungskosten für den Grünabfallkompostplatz sinken mittelfristig.

Eine ordnungsgemäße Verwertung muss der Auftragnehmer natürlich vertraglich garantieren und gewisse Kontrollmöglichkeiten können wir uns vertraglich auch einräumen lassen.

Ein weiterer Vorteil der Alternative Umschlagplatz wäre eine Entlastung der Müllumladestation. Wir könnten dann den OUTPUT des Umschlagplatzes verwiegen und dadurch auf einige Eingangsverwiegungen auf der Müllumladestation verzichten.

 

4.    Versorgung der Bürger mit Kompost

Mit der Nutzung des bisherigen Grünabfallkompostplatzes Erlenbach als Umschlagplatz entfällt die bisherige Abgabe von Kompost.

Um die Versorgung der Bürger und der Gartenbaubetriebe mit Kompost gewährleisten zu können, wird der Landkreis in diesem Fall künftig von HERHOF im Kompostwerk Guggenberg erzeugten Qualitätskompost als lose Ware und ggf. auch als Sackware in Erlenbach an die Bürger verkaufen.

 

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Die Landkreisverwaltung führt die Neuausschreibung der Grünabfallsammlung über die gemeindlichen Grünabfallsammelplätze durch. Diese beinhaltet das Shreddern der holzigen Grünabfälle auf den gemeindlichen Grüngutsammelplätzen. Dabei ist darauf zu achten, dass eine möglichst weitgehende Getrennthaltung von leicht verrottbaren Abfällen und holzigen Abfällen eingehalten wird.

Ebenfalls wird die Landkreisverwaltung beauftragt die Neuausschreibung der Verwertung der Grünabfälle durchzuführen. Die holzigen Abfälle können als getrenntes Los ausgeschrieben und der Verwertung zugeführt werden. Dabei ist Zielvorgabe die ausschließliche Nutzung des bisherigen Grünabfallkompostplatzes Erlenbach als Umschlagplatz.

Mit den Gemeinden des Landkreises sind Vertragsgespräche hinsichtlich einer Anpassung der gemeindlichen Grünabfallsammelplätze an die künftigen Anforderungen des Landkreises, insbesondere hinsichtlich der Getrennthaltung, aufzunehmen. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet (3 Mitglieder aus der Verwaltung, 3 Bürgermeister).

Dabei sind auch die Optimierung der Grünabfallerfassung entsprechend den bereits bestehenden und den dargestellten Anforderungen und Regelungen zu besprechen und die erforderlichen vertraglichen Anpassungen zu vereinbaren.

Ziel ist eine flächendeckende optimierte und servicefreundliche Grünabfallerfassung in allen Landkreisgemeinden.

Für die Ergänzung der Ausstattung mit Grünabfallcontainern, einschließlich des Ersatzes älterer Grünabfallcontainer, auf den gemeindlichen Grünabfallsammelplätzen und auf dem Wertstoffhof Erlenbach sind für das Haushaltsjahr 2014 100.000 € einzuplanen.

 

 

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