Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Grünabfallkonzept: Weiterentwicklung der Grünabfallerfassung und -verwertung, Beschlussfassung über Änderungen und Neuausschreibung/Änderungen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.05.2013 NU/002/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein erläuterte das
Grünabfallkonzept 2013
Weiterentwicklung, auch als Grundlage für die Neuausschreibung 2013
Vorwort
1.
Überprüfung
der Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Überarbeitung der Verträge
2.
Erfassen,
Einsammeln der Grünabfälle
2.1. Grünabfallsammelplätze
2.2. Wertstoffhöfe
2.3. Kompostplätze Niedernberg und Sulzbach
2.4. Sonderfall Großwallstadt
2.5. Gewerbliche Anlieferungen und sonstige Großanlieferungen
2.6. Hausmeisterdienste und Gartenbaubetriebe
2.7. Investitionen des Landkreises
3. Verwerten
der Grünabfälle
3.1. Kompostwerk Guggenberg
3.2. Grünabfallkompostplatz Erlenbach
3.2.1.
Kompostierung
3.2.2.
Umschlag
4.
Versorgung
der Bürger mit Kompost
Der Landkreis ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auch für
die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung der Grünabfälle gesetzlich zuständig
und verantwortlich. Die Gemeinden unterstützen den Landkreis hierbei im Rahmen
der bestehenden Vereinbarungen.
Dabei ist auch zu beachten, dass das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ab
01.01.2015 erhöhte Anforderungen an die Erfassung und stoffliche Verwertung der
Bioabfälle, zu denen auch die Grünabfälle zählen stellt (§ 11 i.V.m. § 3 Abs. 7
KrWG).
Das derzeitige Grünabfallkonzept wurde 1997 zwischen den 32
Landkreisgemeinden und dem Landkreis - Kommunale Abfallwirtschaft – entwickelt.
Ziel war es eine flächendeckende Erfassung und Verwertung der
Grünabfälle zu bieten und gleichzeitig das 1997 in Betrieb gehende Kompostwerk
Guggenberg mit dem erforderlichen Strukturmaterial zu versorgen.
Die im Kompostwerk Guggenberg nicht erforderlichen Mengen werden auf dem
Grünabfallkompostplatz Erlenbach kompostiert, dessen Kapazität dazu in den
letzten Jahren mehrfach erhöht werden musste.
Zur flächendeckenden Erfassung waren gemeindliche Grünabfallsammelplätze
vorgesehen. Diese wurden ergänzt durch die Wertstoffhöfe des Landkreises in
Erlenbach und Guggenberg. Dazu kamen damals einige Gemeinden, die auf ein
örtlich organisiertes Holsystem bestanden und die Gemeinden Niedernberg und
Sulzbach, die bereits über eigene kleine gemeindliche Kompostplätze verfügten.
Die Holsysteme haben sich inzwischen erwartungsgemäß aufgelöst. 25
Gemeinden verfügen über Grünabfallsammelplätze, die auch teilweise gemeinsam
genutzt werden. Die beiden kleinen gemeindeeigenen Kompostplätze in Niedernberg
und Sulzbach bestehen nach wie vor. Elsenfeld, Erlenbach und Obernburg sind am
Wertstoffhof Erlenbach und Eichenbühl am Wertstoffhof Guggenberg angeschlossen.
Großwallstadt nutzt ein eigenes Bringsystem über den gemeindlichen Bauhof.
Größere Grünabfallsammelplätze
sind immissionsschutzrechtlich, sonstige baurechtlich genehmigt.
Die
Grünabfallsammelplätze werden von den Gemeinden eingerichtet und unterhalten,
die dazu vom Landkreis finanzielle Unterstützung in Form von
Einwohnerpauschalen erhalten.
Einrichtung und
Betrieb sind in Verträgen zwischen Landkreis und Gemeinden geregelt.
Dazu gibt es eine
Reihe von Rundschreiben des Landkreises zu Auslegungs-und Betriebsfragen.
1. Überprüfung
der Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Überarbeitung der Verträge
Wir wollen im
Laufe des Jahres Gespräche mit unseren Gemeinden aufnehmen. Ziele sind
-
Ein
einheitliches und kundenorientiertes Mindestangebot an Öffnungszeiten;
-
Eine
nutzer- und servicefreundliche Gestaltung der Grünabfallsammelplätze;
-
Die
Optimierung der Erfassung des Grünanteils über Container mit getrennter
Erfassung des Holzanteils;
-
Zuverlässige
Kontrollen zur Abweisung von Fremdanlieferern und unberechtigten gewerblichen
Anlieferern;
-
Einhaltung
der genehmigungsrechtlichen Auflagen für die Grünabfallsammelplätze;
-
Überprüfung
der Leistungen des Landkreises für die Grünabfallsammelplätze und die beiden
gemeindlichen Kompostplätze.
Dazu wollen wir eine Arbeitsgruppe aus den Reihen der Bürgermeister und
der Kommunalen Abfallwirtschaft mit jeweils drei Teilnehmern bilden.
2.
Erfassen,
Einsammeln der Grünabfälle
In
den letzten Jahren haben sich die Anforderungen bei der Grünabfallverwertung
verändert. Holzige Abfälle aus Garten- und Landschaftspflege sind ein gefragter
Brennstoff für NAWARO-Kraftwerke geworden.
Für
den Grünanteil kommt nicht nur die Kompostierung infrage, sondern zunehmend
wird auch die Vergärung als Verwertungsweg interessant.
Dies
erfordert eine Anpassung der Erfassung und damit eine Anpassung der
Grünabfallsammelplätze.
Auch
seitens der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden gibt es neue Auflagenvorschläge
für Grünabfallsammelplätze, die in den nächsten Jahren eine Anpassung der
bestehenden Plätze erforderlich machen.
2.1. Grünabfallsammelplätze
Für die
Grünabfallsammelplätze wurden 2003 abflussdichte 36-cbm-Container mit Deckeln beschafft.
Diese sollen verhindern, dass die durch den Grünanteil und Regeneinflüsse
entstehenden Sickersäfte auf dem Grünabfallplatz und beim Abtransport
austreten.
Da ein nur mit
Grünanteil gefüllter Container zu schwer wird, sah die Planung 1997 die Auffüllung
dieser Container mit vor Ort geshreddertem holzigen Anteil vor.
Bei Plätzen ohne
Containergruben ist die Befüllung der 36-cbm-Container durch die Kunden oft
schwierig.
Die Plätze müssen
daher entweder mit Containergruben nachgerüstet werden oder wir müssen für
einige Plätze auf andere Containertypen übergehen, was allerdings die Logistik
erschwert.
Heute ist auch
eine Trennung des holzigen Anteiles wünschenswert. Das bedeutet, dass der Grünanteil
mit dem holzigen Anteil nicht mehr vermischt werden darf, sondern getrennt
erfasst und abgefahren werden muss.
Da wir das
Shreddern vor Ort aus logistischen Gründen beibehalten müssen, ist der
getrennte Abtransport mit einem gewissen logistischen Mehraufwand durchaus
möglich.
Probleme für
einige unserer Grünabfallsammelplätze können auch neue Anforderungen bereiten,
die das Bayerische Landesamt für Umwelt 2010 veröffentlicht hat.
2.2. Wertstoffhöfe
Auf dem Wertstoffhof Guggenberg sind keine Veränderungen erforderlich. Die
relativ geringen Mengen an Grünabfällen können mit dem holzigen Anteil dem
Kompostwerk als Strukturmaterial zugeführt werden.
Soweit
möglich werden Grünabfallanlieferungen nicht im eigentlichen Wertstoffhof
abgeladen, sondern bereits direkt im Kompostwerk.
Auf
dem Wertstoffhof Erlenbach muss künftig zwischen Anlieferungen mit Grünanteil
und Anlieferungen mit Holzanteil unterschieden werden. Dies bedingt eine
entsprechende Information der Anlieferer und bedarf einer Umgewöhnungsphase bei
diesen.
Container
stehen ausreichend zur Verfügung. Wir werden alles Mögliche tun die
Grünabfallanlieferungen in Erlenbach kundenfreundlicher zu gestalten.
2.3. Kompostplätze Niedernberg und Sulzbach
Es gab und gibt Überlegungen die Kompostplätze in Grünabfallsammelplätze
umzuwandeln.
Diese
Überlegungen werden von uns begrüßt, entsprechende Gespräche mit den beiden Gemeinden
wurden bereits aufgenommen.
2.4. Sonderfall Großwallstadt
Das
System Großwallstadt wurde von der Gemeinde aus einem örtlichen Einsammelsystem
zu einem unvollständigen Bringsystem entwickelt. Es verursacht zusätzliche
nicht kontrollierbare Kosten.
Es
entspricht nicht den Anforderungen und Vorgaben des Landkreises als
Systemträger und kann wahrscheinlich auch die neuen Anforderungen des
Landkreises nur schwer erfüllen.
Die
Gemeinde Großwallstadt sollte daher einen Grünabfallsammelplatz, entsprechend
den anderen Landkreisgemeinden, errichten und betreiben.
2.5. Gewerbliche Anlieferungen und sonstige
Großanlieferungen
Nach
unserem Grünabfallkonzept müssen gewerbliche Anlieferungen, z.B.
Gartenbaubetriebe, und alle Anlieferungen von nicht an die Müllabfuhr
angeschlossenen Grundstücken gebührenpflichtig auf unseren Anlagen Erlenbach
und Guggenberg erfolgen.
Wir
müssen im Interesse der gebührenrechtlich finanzierten Grünabfallverwertung,
entsprechende Regelungen auf den Grünabfallsammelplätzen beachten und
durchsetzen.
2.6. Hausmeisterdienste und
Gartenbaubetriebe können auf den gemeindlichen Grünabfallsammelplätzen
anliefern, wenn sie glaubhaft machen, dass die Grünabfälle von an die kommunale
Müllabfuhr angeschlossenen Grundstücken, nicht für den Garten- und
Landschaftsbau genutzten Grundstücken, kommen und die haushaltsüblichen Mengen
nicht überschritten werden.
2.7. Für den Ausbau der Grünabfallerfassung
werden Investitionen des Landkreises, insbesondere Transportcontainer
erforderlich. Die Kosten hierfür werden auf 100.000 € geschätzt. Enthalten sind
dabei auch Ersatzbeschaffungen für den vorhandenen Grünabfallcontainerbestand.
Diese Investitionen werden für den Haushalt 2014 vorgesehen und sollen
überwiegend bis zum Beginn der Grünabfallsaison 2014 zur Verfügung stehen
3. Verwerten
der Grünabfälle
3.1. Kompostwerk Guggenberg
Beim Kompostwerk Guggenberg wurden
2012 vertragsgemäß 4.447,4 to Grünabfälle angeliefert. Dies findet dort als
Strukturmaterial für die Kompostierung der Bioabfälle Verwendung und holzige
Anteile stören dabei nicht.
Das heißt, wir fahren insbesondere von
den Grünabfallsammelplätzen der südlichen Gemeinden, weiterhin rund 4.000
Tonnen Grünabfälle nach Guggenberg.
3.2. Grünabfallkompostplatz Erlenbach
12.797 Tonnen Grünabfälle wurden 2012 über den Grünabfallkompostplatz Erlenbach
verwertet. Rund 15 Prozent davon wurden zur energetischen Verwertung zu
verschiedenen NAWARO-Kraftwerken geliefert, der Rest kompostiert.
Wir halten eine erhebliche höhere Ausschleusung von holzigem Material und eine,
zumindest betriebswirtschaftlicher sinnvollere, Verwertung mit den
vorgeschlagenen Maßnahmen auf den Grünabfallsammelplätzen für möglich und
streben eine Ausschleusung von 30 % an.
3.2.1.Kompostierung
Der Platz auf dem Grünabfallkompostplatz Erlenbach
wird bei den heutigen Mengen an Grünabfällen und bei der beabsichtigten
Getrennthaltung von Holzanteil und Grünanteil zu eng.
Entweder muss ein höherer Holzanteil direkt durchgeschleust werden oder wir
müssen zur Alternative Umschlagplatz übergehen.
3.2.2. Umschlagplatz
Die Alternative, den Grünabfallkompostplatz nur
noch als Umschlagplatz zu nutzen, war bereits bei der letzten Ausschreibung vor
vier Jahren in der Diskussion.
Wir gewinnen erheblich an Platz und auch die
Unterhaltungskosten für den Grünabfallkompostplatz sinken mittelfristig.
Eine ordnungsgemäße Verwertung muss der
Auftragnehmer natürlich vertraglich garantieren und gewisse
Kontrollmöglichkeiten können wir uns vertraglich auch einräumen lassen.
Ein weiterer Vorteil der Alternative Umschlagplatz
wäre eine Entlastung der Müllumladestation. Wir könnten dann den OUTPUT des
Umschlagplatzes verwiegen und dadurch auf einige Eingangsverwiegungen auf der
Müllumladestation verzichten.
4.
Versorgung
der Bürger mit Kompost
Mit der Nutzung des bisherigen Grünabfallkompostplatzes
Erlenbach als Umschlagplatz entfällt die bisherige Abgabe von Kompost.
Um die Versorgung der Bürger und der
Gartenbaubetriebe mit Kompost gewährleisten zu können, wird der Landkreis in
diesem Fall künftig von HERHOF im Kompostwerk Guggenberg erzeugten
Qualitätskompost als lose Ware und ggf. auch als Sackware in Erlenbach an die
Bürger verkaufen.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz
fasste einstimmig den
Beschluss:
Die Landkreisverwaltung führt die
Neuausschreibung der Grünabfallsammlung über die gemeindlichen
Grünabfallsammelplätze durch. Diese beinhaltet das Shreddern der holzigen
Grünabfälle auf den gemeindlichen Grüngutsammelplätzen. Dabei ist darauf zu
achten, dass eine möglichst weitgehende Getrennthaltung von leicht verrottbaren
Abfällen und holzigen Abfällen eingehalten wird.
Ebenfalls wird die Landkreisverwaltung
beauftragt die Neuausschreibung der Verwertung der Grünabfälle durchzuführen.
Die holzigen Abfälle können als getrenntes Los ausgeschrieben und der
Verwertung zugeführt werden. Dabei ist Zielvorgabe die ausschließliche Nutzung
des bisherigen Grünabfallkompostplatzes Erlenbach als Umschlagplatz.
Mit den Gemeinden des Landkreises sind
Vertragsgespräche hinsichtlich einer Anpassung der gemeindlichen
Grünabfallsammelplätze an die künftigen Anforderungen des Landkreises,
insbesondere hinsichtlich der Getrennthaltung, aufzunehmen. Dazu wird eine
Arbeitsgruppe eingerichtet (3 Mitglieder aus der Verwaltung, 3 Bürgermeister).
Dabei sind auch die Optimierung der
Grünabfallerfassung entsprechend den bereits bestehenden und den dargestellten
Anforderungen und Regelungen zu besprechen und die erforderlichen vertraglichen
Anpassungen zu vereinbaren.
Ziel ist eine flächendeckende optimierte und
servicefreundliche Grünabfallerfassung in allen Landkreisgemeinden.
Für die Ergänzung der Ausstattung mit
Grünabfallcontainern, einschließlich des Ersatzes älterer Grünabfallcontainer,
auf den gemeindlichen Grünabfallsammelplätzen und auf dem Wertstoffhof
Erlenbach sind für das Haushaltsjahr 2014 100.000 € einzuplanen.