Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Anfragen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.05.2013 KT/002/2013 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Auf Anfrage von Kreisrat Scholz aus der
letzten Sitzung erklärte Herr Straub, wie sich die Teilabstufung der MIL 25 auf
die Anlagenbuchhaltung auswirkt. Es seien folgende Vermögensabgänge zu
verzeichnen:
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Grundstücksfläche
innerorts: 5.568 m² x 2 €/m² = 11.136 €
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Grundstücksfläche
außerorts: Die Fläche ist momentan nicht ermittelbar, da sich dieser Bereich in
der Flurbereinigung befindet. Dies kann sich noch über Jahre hinziehen.
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Straßenlänge:
1.262 m. Die Fläche ist bereits vollständig abgeschrieben, somit kein
wertmäßiger Vermögensabgang.
Kreisrat Frey stellte eine weitere Anfrage
zum Thema Schießanlage Mainbullau. Er bat um Einschätzung des Themas an
geeigneter Stelle.
Landrat Schwing antwortete, er werde keine
Stellung dazu nehmen. Es handele sich um eine staatliche Angelegenheit, das
Landratsamt Miltenberg sei Genehmigungsbehörde. Jeder könne sich darauf
verlassen, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr sorgfältig und nach
allen gesetzlichen Vorgaben die Prüfung vornehmen werden. Niemand werde
bevorzugt oder benachteiligt. Es sei ein sehr komplexes Thema und auch die
Städte und Gemeinden herum haben sich bereits positioniert. Alles wird hier mit
einfließen und man werde zu gegebener Zeit entscheiden. Bisher sei noch nicht
absehbar, wann dies erfolgen wird. Öffentlich wird er dazu keine Stellung
nehmen, dies habe er auch den Jägern bei der letzten Hegeschau gesagt, auch
wenn er dafür kritisiert werde. Man werde und dürfe sich hier nicht
beeinflussen lassen, wenn ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung bestehe, dann
werde dies auch genehmigt. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden und
kein Rechtsanspruch besteht, werde es nicht genehmigt. Er bat alle Beteiligten,
etwas Luft aus dieser Sache herauszulassen und mit öffentlichen Äußerungen
zurückzuhalten. Er bat auch und um Vertrauen ins Haus, gerade in den letzten
Jahren habe man oft bewiesen, dass man schwierigste Fälle ordentlich lösen
könne. Die Angelegenheit sei in guten Händen.