Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Beschluss: Förderung von Jugendsozialarbeit an Grundschulen durch den Landkreis
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2013 JHA/001/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing leitete ein, man habe sich damals
bewusst für die Jugendsozialarbeit entschieden, 16 Mittelschulen im Landkreis
seien finanziell überschaubar gewesen. Er habe allen bewusst gemacht, wenn man
es einmal so einführe, gebe es keinen Weg zurück. Man habe einen Weg gehen
wollen, der keinen der Beteiligten überfordere. 2010 habe es noch keine
Förderung der Jugendsozialarbeit an Grundschulen gegeben. Inzwischen habe sich
dies geändert, der Freistaat Bayern habe nun unter bestimmten Voraussetzungen
auch eine Förderungen an Grundschulen angedacht. Die Förderung komme aber nur
zustande, wenn der Landkreis sich mindestens in der gleichen Höhe beteilige wie
der Freistaat Bayern. Wenn der Landkreis somit keine Regelung finde, könne
keine Kommune die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.
Herr Adams erläuterte, das staatliche
Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ sieht vor, dass auch
Grundschulen mit besonderen Belastungsfaktoren mit Priorität 2 in die
staatliche Förderung aufgenommen werden können. Auch im Landkreis Miltenberg
erfüllen einige Grundschulen die Fördervoraussetzungen. Staatliche Förderung
wird aber nur dann gewährt, wenn der Landkreis sich mind. in Höhe der
staatlichen Förderung an der Finanzierung beteiligt. Eine Arbeitsgruppe im
Auftrag des Landrats hat im Rahmen der Jugendhilfeplanung weiter Kriterien für
eine mögliche Förderung durch den Landkreis erarbeitet. Die Bürgermeister haben
in der Bürgermeisterdienst-besprechung vom 08.04.2013 der Vorgehensweise
einstimmig zugestimmt.
Landrat Schwing dankte für das gute Ergebnis
der Vorarbeit, es sei kompatibel mit dem Vorhandenen an den Hauptschulen. Es
orientiere sich an den Rahmenbedingungen der Mittelschulen, allerdings mit
besonderen Kriterien, weil es sonst nicht zu leisten sei.
Finanzielle
Auswirkungen:
Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem Beschluss zusätzlichen
Kosten in Höhe von ca. 10.000,- € pro Jahr und Stelle.
Auf einige Anmerkungen, insbesondere zur
vorausgesetzten Schülerzahl, ergänzte Herr Winkler, Jugendsozialarbeit sei kein
Allheilmittel. Wenn es um kleinere Schulen gehe, gebe es auch andere
Möglichkeiten. Man biete zum Beispiel soziale Gruppenarbeit. Eine Schule kann
also unabhängig von den Kriterien für Jugendsozialarbeit auf die Jugendhilfe
zukommen. Bezüglich der stabilen Schülerzahl von 120 wolle man Schulen mit
Perspektiven und damit Kontinuität und Langfristigkeit. Ursprüngliche habe man
mit 150 Schülern geplant, habe aber den Wegzugfaktor mit eingeplant.
Kreisrat Scherf erklärte, es sei ein
wichtiger Schritt zur Chancengleichheit im Landkreis. Es sei knallharte
Wirtschaftspolitik, aber man brauche jeden jungen Menschen. Jugendsozialarbeit
sei auch Entwicklungspolitik. Die Kriterien würden nicht auf ihn wirken, als
würden sie Dinge verhindern oder ausschließen, sondern ermöglichen. Er fragte,
ob man es schaffe zum 01.09.2013.
Landrat Schwing antwortete, man habe mit den
Bürgermeistern gesprochen, wenn es nun hier im Ausschuss so beschlossen werden
sollte, werde man dies mitteilen und abwarten, was komme. Man benötige dann ein
pädagogisches Konzept. Wer die Förderung vom Freistaat Bayern erhalte, bei dem
werde man dann auch einsteigen.
Herr Winkler ergänzte, die Gemeinden können
tatsächlich zum neuen Schuljahr bzw. jederzeit in Eigenregie einsteigen, ohne
dass es förderschädlich sei.
Landrat Schwing wies anhand der Anlage auf
die Entwicklung der Kosten und Einnahmen 2006 und 2012 des Jugendamtes hin.
Der Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig den
Beschluss:
Der Landkreis übernimmt auf Antrag des Schulaufwandsträgers die Trägerschaft
von Jugendsozialarbeit (JaS) an Grundschulen mit besonderen Belastungsfaktoren
und stattet sie mit einer halben Stelle je Schule aus.
Die Personalkosten für die Stellen werden nach Abzug der staatlichen
Förderung zur Hälfte zwischen dem Schulaufwandsträger und dem Landkreis
geteilt. Der Landkreis beteiligt sich jedoch mindestens in Höhe der staatlichen
Förderung.
Der Landkreis fördert, wenn
- die
Fördervoraussetzungen des staatlichen Förderprogramms „Jugendsozialarbeit
an Schulen“ erfüllt sind (u. a. Anteil der Schüler mit
Migrationshintergrund über 20%).
- eine
stabile Schülerzahl über 120 Schüler für die nächsten 5 Jahre gegeben ist.
- an der
Schule ein qualifiziertes und verlässliches Betreuungs- und Förderangebot
Mo- Do bis mindestens 15:30 Uhr bereitgestellt wird.
- besondere
Belastungsfaktoren im Schulsprengel belegt sind.
Der Landkreis übernimmt die arbeitsrechtliche und fachliche
Personalführung, sowie die Fort- und Weiterbildung des sozialpädagogischen
Fachpersonals. Die Kosten dafür werden zwischen dem Landkreis und dem
Schulaufwandsträger geteilt. Die Betriebssachkosten übernimmt der
Schulaufwandsträger.
Der Start kann erst nach Beginn der staatlichen Förderung erfolgen.
Die Vereinbarung gilt, solange die staatliche Förderung gewährt wird.
Im Beirat zur Jugendsozialarbeit im Landkreis Miltenberg sind die
Stellen durch einen/ eine Schulleiter/in und eine JaS- Fachkraft vertreten.
Dem Jugendhilfeausschuss wird jährlich berichtet.
Die bedarfsgerechte Versorgung weiterer Grundschulen
mit Jugendsozialarbeit an Schulen kann auf Antrag des Schulaufwandsträgers
ebenfalls in Trägerschaft des Landratsamtes erfolgen. Der Schulaufwandsträger
übernimmt in diesem Fall 100% der Personal- und Sachkosten.