Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Beschluss: Förderung von Jugendsozialarbeit an Grundschulen durch den Landkreis

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2013   JHA/001/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing leitete ein, man habe sich damals bewusst für die Jugendsozialarbeit entschieden, 16 Mittelschulen im Landkreis seien finanziell überschaubar gewesen. Er habe allen bewusst gemacht, wenn man es einmal so einführe, gebe es keinen Weg zurück. Man habe einen Weg gehen wollen, der keinen der Beteiligten überfordere. 2010 habe es noch keine Förderung der Jugendsozialarbeit an Grundschulen gegeben. Inzwischen habe sich dies geändert, der Freistaat Bayern habe nun unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Förderungen an Grundschulen angedacht. Die Förderung komme aber nur zustande, wenn der Landkreis sich mindestens in der gleichen Höhe beteilige wie der Freistaat Bayern. Wenn der Landkreis somit keine Regelung finde, könne keine Kommune die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.

 

Herr Adams erläuterte, das staatliche Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ sieht vor, dass auch Grundschulen mit besonderen Belastungsfaktoren mit Priorität 2 in die staatliche Förderung aufgenommen werden können. Auch im Landkreis Miltenberg erfüllen einige Grundschulen die Fördervoraussetzungen. Staatliche Förderung wird aber nur dann gewährt, wenn der Landkreis sich mind. in Höhe der staatlichen Förderung an der Finanzierung beteiligt. Eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Landrats hat im Rahmen der Jugendhilfeplanung weiter Kriterien für eine mögliche Förderung durch den Landkreis erarbeitet. Die Bürgermeister haben in der Bürgermeisterdienst-besprechung vom 08.04.2013 der Vorgehensweise einstimmig zugestimmt.

 

Landrat Schwing dankte für das gute Ergebnis der Vorarbeit, es sei kompatibel mit dem Vorhandenen an den Hauptschulen. Es orientiere sich an den Rahmenbedingungen der Mittelschulen, allerdings mit besonderen Kriterien, weil es sonst nicht zu leisten sei.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem Beschluss zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 10.000,- € pro Jahr und Stelle.

 

 

Auf einige Anmerkungen, insbesondere zur vorausgesetzten Schülerzahl, ergänzte Herr Winkler, Jugendsozialarbeit sei kein Allheilmittel. Wenn es um kleinere Schulen gehe, gebe es auch andere Möglichkeiten. Man biete zum Beispiel soziale Gruppenarbeit. Eine Schule kann also unabhängig von den Kriterien für Jugendsozialarbeit auf die Jugendhilfe zukommen. Bezüglich der stabilen Schülerzahl von 120 wolle man Schulen mit Perspektiven und damit Kontinuität und Langfristigkeit. Ursprüngliche habe man mit 150 Schülern geplant, habe aber den Wegzugfaktor mit eingeplant.

 

Kreisrat Scherf erklärte, es sei ein wichtiger Schritt zur Chancengleichheit im Landkreis. Es sei knallharte Wirtschaftspolitik, aber man brauche jeden jungen Menschen. Jugendsozialarbeit sei auch Entwicklungspolitik. Die Kriterien würden nicht auf ihn wirken, als würden sie Dinge verhindern oder ausschließen, sondern ermöglichen. Er fragte, ob man es schaffe zum 01.09.2013.

 

Landrat Schwing antwortete, man habe mit den Bürgermeistern gesprochen, wenn es nun hier im Ausschuss so beschlossen werden sollte, werde man dies mitteilen und abwarten, was komme. Man benötige dann ein pädagogisches Konzept. Wer die Förderung vom Freistaat Bayern erhalte, bei dem werde man dann auch einsteigen.

 

Herr Winkler ergänzte, die Gemeinden können tatsächlich zum neuen Schuljahr bzw. jederzeit in Eigenregie einsteigen, ohne dass es förderschädlich sei.

 

Landrat Schwing wies anhand der Anlage auf die Entwicklung der Kosten und Einnahmen 2006 und 2012 des Jugendamtes hin.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Landkreis übernimmt auf Antrag des Schulaufwandsträgers die Trägerschaft von Jugendsozialarbeit (JaS) an Grundschulen mit besonderen Belastungsfaktoren und stattet sie mit einer halben Stelle je Schule aus.

Die Personalkosten für die Stellen werden nach Abzug der staatlichen Förderung zur Hälfte zwischen dem Schulaufwandsträger und dem Landkreis geteilt. Der Landkreis beteiligt sich jedoch mindestens in Höhe der staatlichen Förderung.

 

Der Landkreis fördert, wenn

  1. die Fördervoraussetzungen des staatlichen Förderprogramms „Jugendsozialarbeit an Schulen“ erfüllt sind (u. a. Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund über 20%).
  2. eine stabile Schülerzahl über 120 Schüler für die nächsten 5 Jahre gegeben ist.
  3. an der Schule ein qualifiziertes und verlässliches Betreuungs- und Förderangebot Mo- Do bis mindestens 15:30 Uhr bereitgestellt wird.
  4. besondere Belastungsfaktoren im Schulsprengel belegt sind.

 

Der Landkreis übernimmt die arbeitsrechtliche und fachliche Personalführung, sowie die Fort- und Weiterbildung des sozialpädagogischen Fachpersonals. Die Kosten dafür werden zwischen dem Landkreis und dem Schulaufwandsträger geteilt. Die Betriebssachkosten übernimmt der Schulaufwandsträger.

Der Start kann erst nach Beginn der staatlichen Förderung erfolgen.

Die Vereinbarung gilt, solange die staatliche Förderung gewährt wird.

Im Beirat zur Jugendsozialarbeit im Landkreis Miltenberg sind die Stellen durch einen/ eine Schulleiter/in und eine JaS- Fachkraft vertreten.

Dem Jugendhilfeausschuss wird jährlich berichtet.

 

Die bedarfsgerechte Versorgung weiterer Grundschulen mit Jugendsozialarbeit an Schulen kann auf Antrag des Schulaufwandsträgers ebenfalls in Trägerschaft des Landratsamtes erfolgen. Der Schulaufwandsträger übernimmt in diesem Fall 100% der Personal- und Sachkosten.

 

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