Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Beschluss: Anpassung der Förderung der Jugendsozialarbeit an Mittelschulen an die aktuellen Förderrichtlinien

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2013   JHA/001/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Adams erläuterte, die neuen Zuschussrichtlinien zur JaS vom 20.11.2012 Nr. VI 5/6521.05-1/28 sehen vor, dass die finanzielle Beteiligung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe an den Personalkosten der JaS- Fachkraft mindestens gleich hoch wie die staatliche Förderung ist.

Das Finanzierungsmodell des JHA- Beschlusses zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis entspricht diesem Modell erst ab Personalkosten von rund 25.000,- €. Bei geringeren Personalkosten fällt der Beitrag des Landkreises geringer als die staatliche Förderung aus. Damit würden die Stellen die Fördervoraussetzungen verlieren.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem Beschluss zusätzlichen Kosten in Höhe von bis zu 1800,- € pro Jahr und Stelle, die unter 25.000,- € Personalkosten verursachen. Aktuell betrifft das zwei von 12 Stellen.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss gleicht die finanzielle Beteiligung des Landkreises für JaS- Stellen an Mittelschulen im Landkreis an die Vorgaben der staatlichen JaS- Förderung an. Der JHA- Beschluss vom 19.10.2010, TOP 3: „Konzept für den flächendeckenden Ausbau von Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Miltenberg“ wird nach Satz 3 durch den Satz „Der Landkreis beteiligt sich an den Personalkosten mindestens in Höhe der staatlichen Förderung.“ ergänzt.

 

 

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