Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Beschluss: Anpassung der Förderung der Jugendsozialarbeit an Mittelschulen an die aktuellen Förderrichtlinien
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2013 JHA/001/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Adams erläuterte, die neuen
Zuschussrichtlinien zur JaS vom 20.11.2012 Nr. VI 5/6521.05-1/28 sehen vor,
dass die finanzielle Beteiligung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe an
den Personalkosten der JaS- Fachkraft mindestens gleich hoch wie die staatliche
Förderung ist.
Das Finanzierungsmodell des JHA- Beschlusses
zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis entspricht diesem Modell erst ab
Personalkosten von rund 25.000,- €. Bei geringeren Personalkosten fällt der
Beitrag des Landkreises geringer als die staatliche Förderung aus. Damit würden
die Stellen die Fördervoraussetzungen verlieren.
Finanzielle
Auswirkungen:
Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem Beschluss zusätzlichen
Kosten in Höhe von bis zu 1800,- € pro Jahr und Stelle, die unter 25.000,- €
Personalkosten verursachen. Aktuell betrifft das zwei von 12 Stellen.
Der Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig
den
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss gleicht die finanzielle Beteiligung des Landkreises für
JaS- Stellen an Mittelschulen im Landkreis an die Vorgaben der staatlichen JaS-
Förderung an. Der JHA- Beschluss vom 19.10.2010, TOP 3: „Konzept für den
flächendeckenden Ausbau von Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis
Miltenberg“ wird nach Satz 3 durch den Satz „Der Landkreis beteiligt sich an
den Personalkosten mindestens in Höhe der staatlichen Förderung.“ ergänzt.