Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Beschluss: Festsetzung der Elternbeiträge in der Tagespflege

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2013   JHA/001/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Leiblein erläuterte:

 

Berechnung der Elternbeiträge für die Tagespflege nach BayKiBiG aufgrund aktueller Fördertabelle

 

Die Elternbeiträge in der Tagespflege sind nach Nutzungszeiten gestaffelt. Der Basiswert beträgt aufgrund der neuen Fördertabelle aktuell 920,67 € pro Jahr bezogen auf ein sog. Regelkind (Kind im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt). Dieser Betrag ist mit dem Faktor 1,3 zu multiplizieren. Der so erzielte Wert ist anschließend durch 12 zu dividieren. Es ergeben sich die untenstehenden Monatsbeiträge der staatlichen Förderung.

 

Die Elternbeteiligung ist auf maximal die 1,5 fache Höhe des staatlichen Anteils der kinderbezogenen Förderung nach Art. 21 BayKiBiG begrenzt.

 

Elternbeiträge sind entsprechend der Buchungszeiten zu staffeln. Der Zeitfaktor erhöht sich je nach der Nutzungszeit und erreicht bei 3 – 4 Stunden den Zeitfaktor 1.

 

Die Kinder in den Einrichtungen werden regelmäßig von pädagogischem Personal gebildet, erzogen und betreut. Aus pädagogischer Sicht ist es sinnvoll, Kinder nicht nur kurzfristig 1 -2 Stunden sondern möglichst über einen längeren Zeitraum in der Tagespflege unterzubringen, um die Ziele des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans umsetzen zu können. Aufgrund dessen wird, bei längerer Nutzungszeit der jeweiligen Einrichtung durch das Kind, die gesetzlich zulässige maximale Obergrenze nicht ausgeschöpft, sondern ein niedrigerer Betrag festgesetzt.

 

Im Ergebnis gibt es folgende Erhöhung des Elternbeitrages:

 

 

Ich bitte die Elternbeiträge in der Tagespflege für den Landkreis Miltenberg im genannten Umfang neu festzusetzen.

 

Der Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Landkreis Miltenberg setzt die Elternbeiträge in der Tagespflege gemäß Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) zum 01.07.2013 aufgrund der aktuellen Fördertabelle fest.

 

 

 

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