Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Beschluss: Festsetzung der Elternbeiträge in der Tagespflege
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2013 JHA/001/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Leiblein erläuterte:
Berechnung der Elternbeiträge für die
Tagespflege nach BayKiBiG aufgrund aktueller Fördertabelle
Die Elternbeiträge in der Tagespflege sind nach Nutzungszeiten
gestaffelt. Der Basiswert beträgt aufgrund der neuen Fördertabelle aktuell
920,67 € pro Jahr bezogen auf ein sog. Regelkind (Kind im Alter von drei Jahren
bis zum Schuleintritt). Dieser Betrag ist mit dem Faktor 1,3 zu multiplizieren.
Der so erzielte Wert ist anschließend durch 12 zu dividieren. Es ergeben sich
die untenstehenden Monatsbeiträge der staatlichen Förderung.
Die Elternbeteiligung ist auf maximal die 1,5 fache Höhe des
staatlichen Anteils der kinderbezogenen Förderung nach Art. 21 BayKiBiG
begrenzt.
Elternbeiträge sind entsprechend der Buchungszeiten zu staffeln. Der
Zeitfaktor erhöht sich je nach der Nutzungszeit und erreicht bei 3 – 4 Stunden
den Zeitfaktor 1.
Die Kinder in den Einrichtungen
werden regelmäßig von pädagogischem Personal gebildet, erzogen und betreut. Aus pädagogischer Sicht ist es sinnvoll,
Kinder nicht nur kurzfristig 1 -2 Stunden sondern möglichst über einen längeren
Zeitraum in der Tagespflege unterzubringen, um die Ziele des bayerischen
Bildungs- und Erziehungsplans umsetzen zu können. Aufgrund dessen wird, bei
längerer Nutzungszeit der jeweiligen Einrichtung durch das Kind, die gesetzlich
zulässige maximale Obergrenze nicht ausgeschöpft, sondern ein niedrigerer
Betrag festgesetzt.
Im Ergebnis gibt es folgende Erhöhung des Elternbeitrages:
Ich bitte die Elternbeiträge in der Tagespflege für den Landkreis
Miltenberg im genannten Umfang neu festzusetzen.
Der Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig den
Beschluss:
Der Landkreis Miltenberg setzt die Elternbeiträge in der Tagespflege
gemäß Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) zum
01.07.2013 aufgrund der aktuellen Fördertabelle fest.