Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Information: Vorstellung der neuen Organisationsstruktur des Kreisjugendamtes

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2013   JHA/001/2013 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Winkler erläuterte anhand des beiliegenden Organigramms die neue Organisationsstruktur des Kreisjugendamtes.

 

Einleitung:

 

·    gesetzliche Veränderungen, gestiegene Erwartungen, zusätzliche Aufgaben und ein starker Fokus der Öffentlichkeit haben zu einer umfangreichen Ausweitung des Sachgebiets 22 geführt. Aus ursprünglich 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 2002 sind inzwischen über 60 Personen geworden

·    Größe, Verantwortung und Öffentlichkeitspräsenz des Sachgebiets haben die Belastungen der Jugendamtsleitung erhöht, zu einer Überlastung geführt, so dass eine Entlastung durch strukturelle und personelle Veränderungen erfolgen musste

·    dabei geht es vor allem darum, die Entlastung einer Person nicht durch eine Überlastung einer anderen Person zu erkaufen

 

Folgende strukturelle Veränderungen sind seit 01.01.2013 umgesetzt worden:

 

1.   Konzentration der Jugendamtsleitung auf die Gesamtverantwortung für das Sachgebiet, auf strategische Fragen, haushaltsrechtliche und zentrale Aufgaben und die Öffentlichkeitsarbeit

2.   Zuordnung der Aufgabenfelder und des zugehörigen Personals zu drei Sachbereichen:

§  221 Jugendhilfeverwaltung

§  222 Soziale Dienste

§  223 Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit

3.   Zur Entlastung des Führungspersonals werden Teilaufgaben auf die Sachbearbeiterebene übertragen

 

Konkret bedeutet dies:

 

1.   der Sachbereich 221 Jugendhilfeverwaltung hat zusätzliche Aufgaben im Bereich Controlling, Haushaltsplanung und Berichtswesen erhalten und wird stärker in das Hilfeplanverfahren mit eingebunden

2.   der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) wurde dem neuen Sachbereich 222 Soziale Dienste zugeordnet

3.   die kommunale und präventive Jugendarbeit und der Sachbereich Jugendsozialarbeit wurden zu dem neuen Sachbereich 223 Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit zusammengefasst

4.   Jugendamtsleitung und Sachbereichsleiter 221 vertreten sich gegenseitig, ebenso Sachbereichsleitung 222 und 223

 

 

Der Jugendhilfeausschuss nahm seine Ausführungen zur Kenntnis.

 

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