Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Abfallgebührensatzung des Landkreises Miltenberg, Redaktionelle Korrektur
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.03.2013 KT/001/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Feil erläuterte:
Bei
der Neufestsetzung der Gebühren für mineralische Abfälle im Dezember 2012 wurde
leider übersehen, dass die Abfallgebührensatzung in § 4 Abs. 11 noch eine
Sonderregelung für Asbestabfälle enthält und dort noch eine Gebühr von 115,00 €
je Tonne ausgewiesen wird.
Bereits
vor zehn Jahren hat sich der Landkreis für eine gebührenmäßige Gleichbehandlung
von festgebundenen Asbestabfällen mit mineralischen Abfällen auf der damaligen
Deponie der Deponieklasse II entschieden.
Daher
ist § 4 Abs. 11 entbehrlich.
Die
Änderung soll rückwirkend erfolgen und kann von uns problemlos abgewickelt
werden, da die Jahreszeit der Asbestanlieferungen erst beginnt.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hat
in seiner Sitzung am 08.03.2013 dem Kreistag einstimmig empfohlen, die
vorliegende Korrektur vorzunehmen.
Der Kreistag fasste einstimmig den
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, § 4 Absatz 11
der Abfallgebührensatzung rückwirkend zum 01.01.2013 ersatzlos zu streichen.
Die nachfolgenden Absätze werden neu
nummeriert und erhalten die Nummern 11 bis 13.