Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Anfragen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.03.2013 KT/001/2013 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Auf Anfrage von
Kreisrat Scherf in der Sitzung des Kreisausschusses vom 13. März zum Thema
Fluglärmmessung im Landkreis Aschaffenburg erläuterte Herr Rüth:
Der Kreisausschuss
hat sich letztmals am 23. Juli 2012 mit der Thematik befasst. Es ging dabei um
die Besetzung der Fluglärmkommission. Thema war auch die Lärmmessung, die
zwischenzeitlich an verschiedenen Messpunkten im Landkreis Aschaffenburg
erfolgt. Eine Messstation befindet sich in Großostheim und damit direkt an der
Landkreisgrenze.
Die Messwerte
können per Internet jederzeit eingesehen werden und wurden über Beamer
präsentiert.
Das Landratsamt Aschaffenburg hat mitgeteilt, dass die
Bewertung der Ergebnisse mit gewissen Problemen verbunden ist. Die
Schwierigkeiten der Bewertung hatte zuletzt auch Herr Lanz, der Geschäftsführer
des Umwelt- und Nachbarschaftshauses im Forum Flughafen und Region, im Rahmen
der Umweltausschusssitzung vom 05. Juli 2012 im Landratsamt Aschaffenburg dargestellt.
Es ging seinerzeit um eine Auswertung der Daten einer
mobilen Fluglärmmessstation des Umwelthauses, die für einige Wochen in
Mömbris-Niedersteinbach aufgestellt war. In seinem Vortrag wies Herr Lanz vor
allem auf die Schwierigkeiten hin, die Ausschläge im Pegelverlauf konkreten
Überflügen zuzuordnen und andere Lärmquellen auszuschließen. Derzeit gäbe es
noch keine Software, die eine automatische Erkennung von Flugzeuggeräuschen aus
den Pegelaufzeichnungen leisten könne. Es bliebe damit nur die Möglichkeit, wie
z.B. von Fraport praktiziert, die Aufzeichnungen abzuhören und die Geräusche manuell
zuzuordnen. Aber auch diese Methode sei durchaus fehlerbehaftet. Insbesondere
die aufgetretenen Maximalpegel bei den Aufzeichnungen am Messstandort Mömbris
seien seines Erachtens keine Flugzeuggeräusche, sondern rührten von
Fremdgeräuschen bei gleichzeitigen Überflügen her. Die Frequenzstruktur von
Flugzeuggeräuschen sei dann im Hintergrund noch erkennbar.
Für die stationären Lärmmessstationen im Landkreis gilt
grundsätzlich Ähnliches – auch hier sind die gleichen Messunsicherheiten
gegeben. Der Deutsche Fluglärm Dienst weist hierzu darauf hin, dass es keine
vollautomatische 100% korrekte Überflugerkennung gibt. Eine Aussage dazu, in
welcher Größenordnung sich die Messunsicherheit bewegt, konnten wir bislang
auch nicht bekommen.
Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Aschaffenburg
entschieden, dass überprüft wird, ob durch geeignete Büros ergänzende
Auswertungen der Fluglärmmessstationen durchgeführt werden sollen. Als
Entscheidungsgrundlage hierfür wurden zunächst entsprechende Angebote eingeholt.
Kreisrat Frey bat
Herrn Landrat Schwing um Stellungnahme zur Situation der Asylbewerber im
Landkreis. Er bat weiterhin um Berücksichtigung zweier Aspekte: die rechtliche
Situation der Unterbringungen und die soziale Situation.
Da Kreisrat Frey
die Anfrage angekündigt hatte, erklärte Landrat Schwing, man sei gut
vorbereitet, soweit man seine Fragen beantworten könne und es in die
Zuständigkeit des Landkreises falle. Da es sich nämlich um eine Staatsaufgabe
handele, habe man den Punkt nicht auf die Tagesordnung gesetzt.
Herr Vill erläuterte
den Sachstand zur Unterbringung von Asylbewerbern anhand beiliegender
Präsentation.
Kreisrat Weber bat
um Stellungnahme zu den in der Presse genannten Vorwürfen zu den Krankenhäusern
und um Kontaktaufnahme mit der Geschäftsführung der Rhön-Kliniken.
Landrat Schwing
erklärte, er werde in der nächsten Beiratssitzung nachfragen.
Kreisrätin Weitz stellte
eine Anfrage zur geplanten Erweiterung des BJV Schießplatzes in Mainbullau. Man
habe einen Fragenkatalog zusammengefasst, in erster Linie gehe es um
öffentliches Interesse, Umweltfragen und Müllentsorgung. Sie reiche die
schriftliche Anfrage ein mit der Bitte, diese bei der nächsten Sitzung des
Kreistages zu beantworten.
Landrat Schwing
antwortete, dass er dies nicht tun werde. Es handele sich hier ganz klar um
eine Staatsaufgabe. Das Landratsamt Miltenberg sei Genehmigungsbehörde und sie
könne sich darauf verlassen, dass diese Fragen im Verfahren sicherlich intensiv
geprüft und berücksichtigt werden. Er dürfe im Verfahren dazu keine
weitergehenden Auskünfte erteilen. Man werde aber im Eigeninteresse sorgfältig
abwägen und prüfen, ob eine Genehmigungsfähigkeit da sei oder nicht. Wenn die
gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, sei die Genehmigungsfähigkeit gegeben und
dann habe der Antragsteller sogar einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung.
Wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt seien, dürfe man ihm auch gar
keine Genehmigung erteilen. Er habe sich auch geweigert, jemanden aus seinem
Hause zu der Veranstaltung zu entsenden, da er möchte, dass seine Mitarbeiter
unvoreingenommen Entscheidungen treffen können.
Der Kreistag werde
immer mehr dazu benutzt, solche Dinge zu behandeln, die man nicht zu behandeln
habe, dies werde er nicht zulassen.