Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Anfragen

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Sitzung:18.03.2013   KT/001/2013 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Auf Anfrage von Kreisrat Scherf in der Sitzung des Kreisausschusses vom 13. März zum Thema Fluglärmmessung im Landkreis Aschaffenburg erläuterte Herr Rüth:

 

Der Kreisausschuss hat sich letztmals am 23. Juli 2012 mit der Thematik befasst. Es ging dabei um die Besetzung der Fluglärmkommission. Thema war auch die Lärmmessung, die zwischenzeitlich an verschiedenen Messpunkten im Landkreis Aschaffenburg erfolgt. Eine Messstation befindet sich in Großostheim und damit direkt an der Landkreisgrenze.

 

Die Messwerte können per Internet jederzeit eingesehen werden und wurden über Beamer präsentiert.

 

Das Landratsamt Aschaffenburg hat mitgeteilt, dass die Bewertung der Ergebnisse mit gewissen Problemen verbunden ist. Die Schwierigkeiten der Bewertung hatte zuletzt auch Herr Lanz, der Geschäftsführer des Umwelt- und Nachbarschaftshauses im Forum Flughafen und Region, im Rahmen der Umweltausschusssitzung vom 05. Juli 2012 im Landratsamt Aschaffenburg dargestellt.

 

Es ging seinerzeit um eine Auswertung der Daten einer mobilen Fluglärmmessstation des Umwelthauses, die für einige Wochen in Mömbris-Niedersteinbach aufgestellt war. In seinem Vortrag wies Herr Lanz vor allem auf die Schwierigkeiten hin, die Ausschläge im Pegelverlauf konkreten Überflügen zuzuordnen und andere Lärmquellen auszuschließen. Derzeit gäbe es noch keine Software, die eine automatische Erkennung von Flugzeuggeräuschen aus den Pegelaufzeichnungen leisten könne. Es bliebe damit nur die Möglichkeit, wie z.B. von Fraport praktiziert, die Aufzeichnungen abzuhören und die Geräusche manuell zuzuordnen. Aber auch diese Methode sei durchaus fehlerbehaftet. Insbesondere die aufgetretenen Maximalpegel bei den Aufzeichnungen am Messstandort Mömbris seien seines Erachtens keine Flugzeuggeräusche, sondern rührten von Fremdgeräuschen bei gleichzeitigen Überflügen her. Die Frequenzstruktur von Flugzeuggeräuschen sei dann im Hintergrund noch erkennbar.

 

Für die stationären Lärmmessstationen im Landkreis gilt grundsätzlich Ähnliches – auch hier sind die gleichen Messunsicherheiten gegeben. Der Deutsche Fluglärm Dienst weist hierzu darauf hin, dass es keine vollautomatische 100% korrekte Überflugerkennung gibt. Eine Aussage dazu, in welcher Größenordnung sich die Messunsicherheit bewegt, konnten wir bislang auch nicht bekommen.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Aschaffenburg entschieden, dass überprüft wird, ob durch geeignete Büros ergänzende Auswertungen der Fluglärmmessstationen durchgeführt werden sollen. Als Entscheidungsgrundlage hierfür wurden zunächst entsprechende Angebote eingeholt.

 

 

 

Kreisrat Frey bat Herrn Landrat Schwing um Stellungnahme zur Situation der Asylbewerber im Landkreis. Er bat weiterhin um Berücksichtigung zweier Aspekte: die rechtliche Situation der Unterbringungen und die soziale Situation.

 

Da Kreisrat Frey die Anfrage angekündigt hatte, erklärte Landrat Schwing, man sei gut vorbereitet, soweit man seine Fragen beantworten könne und es in die Zuständigkeit des Landkreises falle. Da es sich nämlich um eine Staatsaufgabe handele, habe man den Punkt nicht auf die Tagesordnung gesetzt.

 

Herr Vill erläuterte den Sachstand zur Unterbringung von Asylbewerbern anhand beiliegender Präsentation.

 

 

 

 

Kreisrat Weber bat um Stellungnahme zu den in der Presse genannten Vorwürfen zu den Krankenhäusern und um Kontaktaufnahme mit der Geschäftsführung der Rhön-Kliniken.

 

Landrat Schwing erklärte, er werde in der nächsten Beiratssitzung nachfragen.

 

 

Kreisrätin Weitz stellte eine Anfrage zur geplanten Erweiterung des BJV Schießplatzes in Mainbullau. Man habe einen Fragenkatalog zusammengefasst, in erster Linie gehe es um öffentliches Interesse, Umweltfragen und Müllentsorgung. Sie reiche die schriftliche Anfrage ein mit der Bitte, diese bei der nächsten Sitzung des Kreistages zu beantworten.

 

Landrat Schwing antwortete, dass er dies nicht tun werde. Es handele sich hier ganz klar um eine Staatsaufgabe. Das Landratsamt Miltenberg sei Genehmigungsbehörde und sie könne sich darauf verlassen, dass diese Fragen im Verfahren sicherlich intensiv geprüft und berücksichtigt werden. Er dürfe im Verfahren dazu keine weitergehenden Auskünfte erteilen. Man werde aber im Eigeninteresse sorgfältig abwägen und prüfen, ob eine Genehmigungsfähigkeit da sei oder nicht. Wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, sei die Genehmigungsfähigkeit gegeben und dann habe der Antragsteller sogar einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung. Wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt seien, dürfe man ihm auch gar keine Genehmigung erteilen. Er habe sich auch geweigert, jemanden aus seinem Hause zu der Veranstaltung zu entsenden, da er möchte, dass seine Mitarbeiter unvoreingenommen Entscheidungen treffen können.

Der Kreistag werde immer mehr dazu benutzt, solche Dinge zu behandeln, die man nicht zu behandeln habe, dies werde er nicht zulassen.

 

 

 

 

 

 

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