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TOP Ö 1: Neubestellung des Schöffenwahlausschusses für die Amtsperiode 2013 bis 2018: Wahl von 7 Vertrauenspersonen

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Sitzung:18.03.2013   KT/001/2013 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Fieger erläuterte, im Jahr 2013 finde wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen am Amtsgericht Obernburg statt. In der heutigen Sitzung gehe es nicht um die Wahl der Schöffinnen und Schöffen, sondern um die Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer im Schöffenwahlausschuss.

 

Mit Schreiben vom 21.01.2013 teilte die Regierung von Unterfranken mit, dass in diesem Jahr wieder die Vertrauenspersonen (Beisitzer) für den Wahlausschuss 2013 bei dem jeweiligen Amtsgericht zu wählen sind.

 

Die Regelungen in § 40 GVG und in der Schöffenbekanntmachung vom 7. November 2012 sehen vor, dass je Amtsgerichtsbezirk 7 Vertrauenspersonen für eine Amtszeit von 5 Jahren zu wählen sind.

 

Nach § 40 Abs. 3 GVG werden die Vertrauenspersonen aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Vertretung des ihm entsprechenden unteren Verwaltungsbezirks, also vom Kreistag gewählt. Wählbar sind demnach alle wahlberechtigten Einwohner des Landkreises Miltenberg, nicht nur Kreisrätinnen oder Kreisräte.

 

Die Vertrauenspersonen werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (d.h. mit mindestens 31 Stimmen) in geheimer Abstimmung gewählt.

 

Die Wahl der Vertrauenspersonen muss gemäß Nr. 27.6 der Schöffenbekanntmachung bis spätestens zum 15. Mai 2013 abgeschlossen sein, damit der Direktor des Amtsgerichts Obernburg a. Main den Wahlausschuss rechtzeitig einberufen kann.

 

Bezüglich der Frage, ob eine als Schöffe vorgeschlagene Person auch Mitglied des Schöffenwahlausschusses sein kann, ist festzustellen, dass eine entgegenstehende rechtliche Regelung nicht existiert. Gleichwohl wird empfohlen, darauf zu achten, dass als Schöffen vorgeschlagene Personen nicht auch als Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss vorgeschlagen werden.

 

Die Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss soll in der heutigen Kreistagssitzung stattfinden. Zur Vorbereitung dieser Wahl hat Herr LR Schwing mit Schreiben vom 05.02.2013 vorgeschlagen, wie bereits im Jahr 2008 zu verfahren.

 

Das würde bedeuten, in analoger Anwendung des § 33 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages das dort niedergelegte Hare-Niemeyer-Verfahren anzuwenden und die sieben Sitze im Schöffenwahlausschuss wie folgt zu verteilen:

 

·         CSU:                                                 3 Sitze

·         SPD:                                                 2 Sitze

·         FW:                                                   1 Sitz

·         Grüne:                                               1 Sitz.

 

Die Fraktionen der Neuen Mitte und der F.D.P. sowie die Gruppierung ödp/BLU erhalten nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren keinen Sitz.

 

Herr LR Schwing hat die Fraktionsvorsitzenden von CSU, SPD, FW und Bündnis 90/Die Grünen gebeten, ihm ihre Vorschläge für die Vertrauenspersonen bis spätestens zum 4. März 2013 zuzusenden.

 

 

Folgende Personen wurden vorgeschlagen:

 

Von der CSU-Fraktion:

  • Herr Hermann-Josef Eck, Zum Heimbuch 4, 63927 Bürgstadt
  • Frau Emmi Fichtl, Seestraße 7, 97904 Dorfprozelten
  • Herr Ludwig Ritter, Frühlingstraße 12, 63853 Mömlingen

 

Von der SPD-Fraktion:

  • Herr Karlheinz Bein, Cornelius-Schmitt-Straße 4, 63839 Kleinwallstadt
  • Frau Ruth Weitz, Auf der Au 13, 63785 Obernburg a.Main

 

Von der Fraktion der Freien Wähler:

  • Herr Edwin Lieb, Spessartstraße 11, 63853 Mömlingen

 

Von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

  • Frau Hannelore Kreuzer, Wendelinusweg 2, 63839 Kleinwallstadt.

 

 

Die Verwaltung hat einen Stimmzettel mit den vorgeschlagenen Personen vorbereitet.

 

Für die anschließende Wahl ist auf folgendes hinzuweisen:

 

  • Jede Kreisrätin und jeder Kreisrat hat 7 Stimmen.
  • Je Kandidatin bzw. Kandidat darf nur eine Stimme vergeben werden.
  • Eine Kandidatin bzw. ein Kandidat ist nur dann gewählt, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Kreistags, mindestens jedoch 31 für sie bzw. für ihn gestimmt haben.

 

Für die Wahl ist ein Wahlausschuss zu bilden, für den Herr VD Fieger sowie ORR Rosel als Beisitzer sowie Frau Kluzik, Praktikantin, vorgeschlagen wurden. Der Vorschlag wurde ohne Gegenstimmen angenommen.

 

Nachdem die Stimmzettel verteilt und ausgefüllt wurden, wurden diese von den Kreisräten in die Wahlurne geworfen. Der Wahlausschuss zog sich in den kleinen Sitzungssaal zur Auswertung zurück.

 

Nach der Auswertung teilte Herr Fieger das Wahlergebnis mit. 54 Stimmzettel seien abgegeben worden, alle seien gültig. Zwei Drittel davon entsprechen 36 Stimmen. Diese haben alle auf der Vorschlagsliste erreicht.

 

Im Einzelnen wie folgt:

 

-      Bein, Karlheinz                  53 Stimmen

-      Eck, Hermann-Josef         52 Stimmen

-      Fichtl, Emma                     51 Stimmen

-      Kreuzer, Hannelore           52 Stimmen

-      Lieb, Edwin                        50 Stimmen

-      Ritter, Ludwig                    48 Stimmen

-      Weitz, Ruth                        54 Stimmen

 

Alle vorgeschlagenen Damen und Herren sind damit gewählt und haben die erforderliche Mehrheit erreicht.

 

 

 

 

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