Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Neubestellung des Schöffenwahlausschusses für die Amtsperiode 2013 bis 2018: Wahl von 7 Vertrauenspersonen
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 18.03.2013 KT/001/2013 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Herr Fieger erläuterte, im Jahr 2013 finde wieder die Wahl der
Schöffinnen und Schöffen am Amtsgericht Obernburg statt. In der heutigen
Sitzung gehe es nicht um die Wahl der Schöffinnen und Schöffen, sondern um die
Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer im Schöffenwahlausschuss.
Mit Schreiben vom 21.01.2013 teilte die Regierung von Unterfranken mit,
dass in diesem Jahr wieder die Vertrauenspersonen (Beisitzer) für den
Wahlausschuss 2013 bei dem jeweiligen Amtsgericht zu wählen sind.
Die Regelungen in § 40 GVG und in der Schöffenbekanntmachung vom 7.
November 2012 sehen vor, dass je Amtsgerichtsbezirk 7 Vertrauenspersonen für
eine Amtszeit von 5 Jahren zu wählen sind.
Nach § 40 Abs. 3 GVG werden die Vertrauenspersonen aus den Einwohnern
des Amtsgerichtsbezirks von der Vertretung des ihm entsprechenden unteren
Verwaltungsbezirks, also vom Kreistag gewählt. Wählbar sind demnach alle
wahlberechtigten Einwohner des Landkreises
Die Vertrauenspersonen werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl (d.h. mit mindestens 31 Stimmen) in geheimer Abstimmung gewählt.
Die Wahl der Vertrauenspersonen muss gemäß Nr. 27.6 der
Schöffenbekanntmachung bis spätestens zum 15. Mai 2013 abgeschlossen sein,
damit der Direktor des Amtsgerichts Obernburg a. Main den Wahlausschuss
rechtzeitig einberufen kann.
Bezüglich der Frage, ob eine als Schöffe vorgeschlagene Person auch
Mitglied des Schöffenwahlausschusses sein kann, ist festzustellen, dass eine
entgegenstehende rechtliche Regelung nicht existiert. Gleichwohl wird
empfohlen, darauf zu achten, dass als Schöffen vorgeschlagene Personen nicht
auch als Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss vorgeschlagen werden.
Die Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss soll in
der heutigen Kreistagssitzung stattfinden. Zur Vorbereitung dieser Wahl hat
Herr LR Schwing mit Schreiben vom 05.02.2013 vorgeschlagen, wie bereits im Jahr
2008 zu verfahren.
Das würde bedeuten, in analoger Anwendung des § 33 Absatz 2 der Geschäftsordnung
des Kreistages das dort niedergelegte Hare-Niemeyer-Verfahren anzuwenden und
die sieben Sitze im Schöffenwahlausschuss wie folgt zu verteilen:
·
CSU: 3
Sitze
·
SPD: 2
Sitze
·
FW: 1
Sitz
·
Grüne: 1
Sitz.
Die Fraktionen der Neuen Mitte und der F.D.P. sowie die Gruppierung
ödp/BLU erhalten nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren keinen Sitz.
Herr LR Schwing hat die Fraktionsvorsitzenden von CSU, SPD, FW und Bündnis
90/Die Grünen gebeten, ihm ihre Vorschläge für die Vertrauenspersonen bis
spätestens zum 4. März 2013 zuzusenden.
Folgende Personen wurden
vorgeschlagen:
Von der CSU-Fraktion:
- Herr
Hermann-Josef Eck, Zum Heimbuch 4, 63927 Bürgstadt
- Frau Emmi
Fichtl, Seestraße 7, 97904 Dorfprozelten
- Herr
Ludwig Ritter, Frühlingstraße 12, 63853 Mömlingen
Von der SPD-Fraktion:
- Herr
Karlheinz Bein, Cornelius-Schmitt-Straße 4, 63839 Kleinwallstadt
- Frau Ruth
Weitz, Auf der Au 13, 63785 Obernburg a.Main
Von der Fraktion der Freien Wähler:
- Herr Edwin
Lieb, Spessartstraße 11, 63853 Mömlingen
Von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
- Frau
Hannelore Kreuzer, Wendelinusweg 2, 63839 Kleinwallstadt.
Die Verwaltung hat einen Stimmzettel mit den vorgeschlagenen Personen
vorbereitet.
Für die anschließende Wahl ist auf folgendes hinzuweisen:
- Jede
Kreisrätin und jeder Kreisrat hat 7 Stimmen.
- Je
Kandidatin bzw. Kandidat darf nur eine Stimme vergeben werden.
- Eine
Kandidatin bzw. ein Kandidat ist nur dann gewählt, wenn zwei Drittel der
anwesenden Mitglieder des Kreistags, mindestens jedoch 31 für sie bzw. für
ihn gestimmt haben.
Für die Wahl ist ein Wahlausschuss zu bilden, für den Herr VD Fieger
sowie ORR Rosel als Beisitzer sowie Frau Kluzik, Praktikantin, vorgeschlagen wurden.
Der Vorschlag wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
Nachdem die Stimmzettel verteilt und ausgefüllt wurden, wurden diese von
den Kreisräten in die Wahlurne geworfen. Der Wahlausschuss zog sich in den
kleinen Sitzungssaal zur Auswertung zurück.
Nach der Auswertung teilte Herr Fieger das Wahlergebnis mit. 54
Stimmzettel seien abgegeben worden, alle seien gültig. Zwei Drittel davon
entsprechen 36 Stimmen. Diese haben alle auf der Vorschlagsliste erreicht.
Im Einzelnen wie folgt:
-
Bein,
Karlheinz 53 Stimmen
-
Eck,
Hermann-Josef 52 Stimmen
-
Fichtl,
Emma 51 Stimmen
-
Kreuzer,
Hannelore 52 Stimmen
-
Lieb,
Edwin 50 Stimmen
-
Ritter,
Ludwig 48 Stimmen
-
Weitz,
Ruth 54 Stimmen
Alle vorgeschlagenen Damen und Herren sind damit gewählt und haben die
erforderliche Mehrheit erreicht.