Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Breitbandversorgung im Landkreis Miltenberg - Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, Sachstandsbericht und Beschluss über weiteres Vorgehen

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.03.2013   KT/001/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Rüth erläuterte den Sachstand zur Breitbandversorgung im Landkreis Miltenberg:

 

Im Dezember 2012 ist ein neues Förderprogramm zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Kraft getreten. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie will den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s in ganz Bayern vorantreiben. Nach dem erfolgreichen Ausbau der Breitbandgrundversorgung im Rahmen des Ende 2011 ausgelaufenen ersten Förderprogramms soll nun mit dem neuen Förderprogramm der Sprung in das digitale Zeitalter mit hohen und sehr hohen Bandbreiten geschafft werden.

 

Die Europäische Kommission hat für das neue bayerische Förderprogramm ein Beihilfevolumen von 2 Mrd. Euro genehmigt. Dieser Betrag umfasst den gesamten Subventionswert bestehend aus staatlichen Zuschüssen und kommunaler Kofinanzierung. Bis zum Jahr 2014 stehen im bayerischen Haushalt bis zu 500 Mio. Euro an staatlichen Fördermitteln zur Verfügung. Auch für die folgenden Jahre ist für eine ausreichende finanzielle Ausstattung des Programms gesorgt. Dieses läuft bis Ende 2017.

 

Ziel des neuen Förderprogramms ist der Aufbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in von jeder Gemeinde festgelegten Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream. An Erschließungsgebieten kommen Gewerbe- und Kumulationsgebiete in Betracht. Mit dem neuen Programm sollen die in diesen Gebieten angesiedelten Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandorte gesteigert werden.

 

Am 27. Februar 2013 fand in Dettelbach eine Informationsveranstaltung des Bayerischen Breitbandzentrums über das neue Förderprogramm statt. Tatsache ist, dass im Landkreis Miltenberg nach der gemeinsamen Machbarkeitsstudie für viele Gemeinden eine Verbesserung erreicht werden konnte. Dennoch konnte in einzelnen Gemeinden nur ein punktueller Breitbandausbau umgesetzt bzw. noch keine ausreichende Verbesserung der Breitbandversorgung erzielt werden. Daher sind immer noch Teilgebiete vorhanden, die nach wie vor einen Verbesserungsbedarf haben.

 

Das Bayerische Breitbandzentrum sowie die Regierung von Unterfranken haben ausdrücklich darauf hingewiesen und empfohlen, bei der Umsetzung dieses neuen Förderprogramms den Landkreisen eine koordinierende und federführende Rolle einzuräumen. Wir beabsichtigen, mit den Kommunen am 8. April im Rahmen einer zusätzlichen Bürgermeisterdienstbesprechung über die Thematik zu sprechen. Es erscheint auf jeden Fall sinnvoll, die vorhandene Machbarkeitsstudie zu überarbeiten und um den mittlerweile durchgeführten Breitbandausbau zu ergänzen und zu aktualisieren. Weiterhin soll der durch die Telekom geplante kostenlose Breitbandausbau für verschiedene Kommunen  ebenfalls mit berücksichtigt werden.

 

Wir wollen heute zunächst darüber informieren, aber bitten doch auch schon um die grundsätzliche Zustimmung dafür, dass sich der Landkreis Miltenberg neben einer koordinierenden Rolle zur schnellen Vorgehensweise auch finanziell engagiert. Denn eine gute Infrastruktur im Bereich des Breitbandausbaus ist eine wesentliche Standortvoraussetzung. Das Planungsbüro IK-T aus Regensburg wird ein Kostenangebot für die Fortschreibung der Machbarkeitsstudie erstellen.

 

Der Landkreis Miltenberg hat bisher bereits für die Machbarkeitsstudie und daraus anschließende Beratungs- und Planungsleistungen rund 100.000 € investiert, die damit den Kommunen selbst nicht in Rechnung gestellt werden mussten. Wir haben dies  aus der Überzeugung getan, dass wir uns innerhalb der kommunalen Familie gemeinsam stärken und ergänzen sollten.

 

 

Kreisrat Dr. Fahn bemerkte, die Breitbandversorgung gehöre für seine Fraktion zur Grundversorgung, auf die jeder Bürger ein Recht habe. Landrat Schwing habe bei einem Besuch von Ministerpräsident Seehofer gesagt, wenn es nicht gelinge, Breitband in jedes Dorf zu bringen, könne man nicht von gleichwertigen Lebensbedingungen sprechen. Er stelle fest, dass hier noch viel zu tun sei. Es gebe beispielsweise auch eine Umfrage des CSU-Bezirksverbandes Unterfranken aus Dezember 2012, hier seien 221 von 325 Gemeinden befragt worden, und 71 % der beteiligten Gemeinden hätten zu niedrige Übertragungsraten. Insgesamt könne man sagen, dass der Landkreis noch unterversorgt sei. Die 50 Mbit/s-Versorgung sei noch Zukunftsmusik. Maximal 3,4 % der Bevölkerung im Landkreis Miltenberg habe diese. Natürlich seien die Großstädte viel besser versorgt und hier sehe man auch wieder, dass der ländliche Raum benachteiligt sei. Er stellte den Ergänzungsantrag, dass der Beschluss um folgenden Satz ergänzt werde: „Gleichzeitig fordert der Kreistag den Bayerischen Landtag auf, die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit bis Ende 2014 die Breitbandversorgung mit mind. 50 Mbit/s flächendeckend im Landkreis Miltenberg verwirklicht wird“.

 

Landrat Schwing erklärte, er halte dies für unrealistisch. Der Freistaat Bayern habe ein Programm aufgelegt, was jeweils von der EU notifiziert werden müsse. So einfach sei es also nicht. Man wisse, wie lang es dauere, wenn man ein neues Programm beantrage.

 

Herr Rüth fügte hinzu, die Breitbandversorgung sei originäre Aufgabe des Bundes. Bayern schließe hier eine Lücke und man habe hier einen Vorteil. Das Förderprogramm ziele in erster Linie auf Kumulationsgebiete mit mindestens fünf Unternehmen. Die Richtlinien ließen aber viel Kreativität zu, die man nutzen müsse. Auf Rückfrage von Kreisrat Eppig zur richtigen Formulierung (50 Mbit/s bis DSL 100) antwortete Herr Rüth, nach dem Ausbau müssten alle im Erschließungsgebiet eine Übertragungsrate von mind. 30 Mbit/s (Untergrenze) haben, davon profitieren auch die Privathaushalt, kommunale Einrichtungen, Schule, Behörden etc. in diesem Gebiet. Dies sei die große Chance.

 

Kreisrat Frey erklärte, er glaube, die Breitbandversorgung heute sei ungefähr so wichtig wie die Telefonnetzverkabelung vor vierzig Jahren. Damals sei es noch Aufgabe der Bundespost gewesen. Nachdem man vor etlichen Jahren die Post erfolgreich privatisiert habe, bleibe diese Aufgabe nun bei der öffentlichen Hand hängen. 500 Mio. Euro für ganz Bayern sei eigentlich ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man auf dem flachen Land eine ordentliche Übertragungsrate haben wolle. Die Nutznießer dieser Aktion seien eigentlich die Aktionäre der Telekom. Es nütze aber nichts, er halte es für wichtig und werde dies mittragen.

 

Kreisrätin Weitz erklärte, es gebe hier noch jede Menge Nachholbedarf und ihre Fraktion sei sich einig, dass es eine wichtige Infrastrukturmaßnahme sei, um die Zukunftsfähigkeit des Landkreises zu stärken, daher stimme man dem Beschlussvorschlag zu.

 

Kreisrat Oettinger richtete an Kreisrat Frey, es sei die rot-grüne Bundesregierung gewesen, die 1990 für 100 Mrd. DM die Telekom in die Privatwirtschaft entlassen habe. Das flache Land sei der Verlierer. Dieses Förderprogramm mit 500 Mio. Euro gebe es einzigartig hier und nirgendwo werden die Kommunen derart unterstützt wie in Bayern. Die Kompliziertheit dieses Programms habe man der EU zu verdanken. Man sei auf dem besten Weg, was fehle sei das Geld.

 

Kreisrat Spinnler wies auf Seite 6 der Zeitschrift des Bayerischen Landkreistages, in der eindeutig stehe, dass die EU-Kommission Ende November die vom bayerischen Wirtschaftsministerium angemeldete Förderrichtlinie zum Ausbau von Breitbandhochgeschwindigkeitsnetzen bereits genehmigt habe. Das Geld sei somit zur Verfügung gestellt. Es stehe weiterhin dort, dass der Fördersatz bei Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (wie der Landkreis Miltenberg) 80 % der zuwendungsfähigen Kosten betrage, zudem gebe es für die restlichen 20 % Sonderkredite über die KfW. Man sollte als Landkreis darum kümmern, dass man nicht abgehängt werde.

 

Landrat Schwing erklärte, Kreisrat Spinnler habe jetzt wiederholt auf den Passus des besonderen Förderbedarfs hingewiesen. Dies sei vorgesehen im neuen LEP, welches bis heute nicht beschlossen sei und auch vor Sommer nicht beschlossen werde. Es handele sich bisher nur um Vorschläge.

 

Kreisrat Michael Berninger fügte hinzu, der Landkreis kümmere sich und habe es auch schon getan. Letztendlich habe er einen Teil der Aufgaben den Gemeinden abgenommen. Daher sei man auch froh, dass der Kreis hier wieder handele, auch wenn es so konstruiert sei, dass die Gemeinden die Anträge stellen müssen. Er bat daher um Abstimmung und am 8. April werde man gemeinsam mit den Gemeinden eine Lösung finden.

 

Landrat Schwing dankte ihm für den Hinweis, dass der Landkreis bisher gar nicht in Erscheinung treten durfte.

 

Kreisrat Dotzel bemerkte zu dem Ergänzungsantrag von Kreisrat Dr. Fahn, dass dieser ins Leere gehen werde. Drei Schritte seien nämlich notwendig, um zu einer besseren Versorgung zu kommen: 1. Man brauche eine Antragstellung durch die Kommunen; 2. bei Förderung brauche man einen Betreiber und 3. brauche man dann einen Nutzer.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärte, er erhalte seinen Antrag aufrecht.

 

Herr Rüth bemerkte noch, man müsse hier kreativ vorangehen und das Beste herausholen. Die Zeit wandele sich und 50 MBit/s seien ein realistischer Wunschstandard.

 

 

Der Kreistag lehnte bei 32 Kontra- und 22 Pro-Stimmen den Ergänzungsantrag mehrheitlich ab.

 

 

Der Kreistag fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Die bisherige Vorgehensweise der Landkreisverwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die Landkreiskommunen beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Rahmen des neuen Förderprogrammes koordinierend zu unterstützen. Der Landkreis Miltenberg ist  bereit, die Kosten für die Fortschreibung der vorhandenen Machbarkeitsstudie für die 32 Landkreiskommunen zu übernehmen.

 

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