Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Bekanntgabe der Stellungnahme Landkreises Miltenberg zur zweiten Anhörung über den Entwurf des neuen Landesentwicklungsprogrammes Bayern (kurz LEP)
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 13.03.2013 KA/001/2013 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Frau Ott gab die Stellungnahme des
Landkreises Miltenberg zur zweiten Anhörung über den Entwurf des neuen
Landesentwicklungsprogrammes Bayern bekannt.
Das LEP wird zu den Themen demographischer Wandel, Umbau
der Energieversorgung sowie verstärkter räumlicher Wettbewerb geändert, wozu
auch der Landkreis um Stellungnahme gebeten wurde.
Der Landkreis hat hierzu eine Stellungnahme vom 18.09.2012
abgegeben, über die der Kreisausschuss am 08.10.2012 informiert wurde.
Zu weiteren Einzelheiten hierzu wird auf die
Sitzungsvorlage vom 08.10.2012 verwiesen.
Mit Schreiben vom 30.11.2012 wurde der Landkreis zu einer
zweiten Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung des LEP bis zum 14.01.2013
aufgefordert, da sich im Verfahren zur Änderung des LEP Änderungen ergeben haben.
Diese betreffen die Aufstufung von vier Siedlungsschwerpunkten zu Mittelzentren,
die Zuordnung einzelner Gemeinden zu den Gebietskategorien, eine neue Abgrenzung
des Teilraumes mit besonderem Handlungsbedarf, neue Ausnahmeregelungen beim Anbindungsziel,
die Aufnahme von Festlegungen zur Wirtschaftsstruktur und zum Tourismus sowie
die Überarbeitung und Ergänzung der Festlegungen zur Energieversorgung.
Aufgrund von geänderten Berechnungskriterien
(Bevölkerungsprognose, Arbeitslosenquote von 2007-2011, Beschäftigtendichte
2007-2011, verfügbares Einkommen 2005-2009, Wanderungssaldo der 18 bis unter
30-jährigen von 2006-2010) wurde der Landkreis erstmals als „Teilraum mit besonderem
Handlungsbedarf“ eingestuft.
Nach dem Ziel Nr. 2.2.4 sind Teilräume mit besonderem
Handlungsbedarf vorrangig zu entwickeln. Dies gilt bei Planungen und Maßnahmen
zur Versorgung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge, der Ausweisung räumlicher
Förderschwerpunkte sowie diesbezüglicher Fördermaßnahmen und der Verteilung der
Finanzmittel. Es wird insoweit auch auf die Anlage zu dieser Beschlussvorlage
verwiesen.
Der Landkreis hatte aufgrund der knappen Fristsetzung am
06.12.2012 schriftlich um Fristverlängerung um mindestens bis zum 28.02.2013
gebeten und mit Schreiben vom 11.12.2012 der Bereich Kreisentwicklung /
Tourismus und Wirtschaftsförderung und die Sachbereiche Immissionsschutz und
Naturschutz um Stellungnahme gebeten.
Auf telefonische Nachfrage wurde am 07.01.2013 mitgeteilt,
dass das Schreiben mit der Bitte um Fristverlängerung nicht eingegangen sei.
Eine Fristverlängerung sei bereits von mehreren Stellen beantragt worden, könne
aufgrund des knappen Zeitplanes jedoch grundsätzlich nicht gewährt werden.
Aufgrund der knappen Fristsetzung im Schreiben vom
30.11.2012 und der Einschaltung weiterer Stellen war eine Vorbereitung und
Behandlung des Themas in der Kreisausschusssitzung am 10.12.2012 nicht möglich,
so dass der Landkreis vorab mit Datum vom 11.01.2013 Stellung nahm.
Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes war dem
Landkreis bereits als Entwurf bekannt und wurde berücksichtigt.
Die neue Einstufung des Landkreises als Teilraum mit
besonderem Handlungsbedarf wurde zur Kenntnis genommen, verbunden mit der
Hoffung, dass aus dieser Einstufung höhere Zuschüsse und Förderungen des Landes
Bayern für Planungen und Maßnahmen zur Versorgung mit Einrichtungen der
Daseinsvorsorge und zur Ausweisung räumlicher Förderschwerpunkte / Fördermaßnahmen
resultieren.
Aufgrund des bevölkerungsschwachen Verflechtungsbereiches
von Miltenberg wurde ein Entwicklungszuschlag gefordert, um
betriebswirtschaftlich sinnvolle Verkaufsflächen einrichten zu können.
Auf einen Übertragungsfehler bei der Größe der ermittelten
Verflechtungsbereiche für Einzelhandelsgroßprojekte wurde hingewiesen und es wurden
die bisher nicht berücksichtigten Punkte aus der ersten Stellungnahme des
Landkreises wiederholt.
Diese Stellungnahme des Landkreises wurde an alle
Fraktionsvorsitzenden der im Kreistag vertretenen Parteien sowie an den
Sprecher der ÖDP versandt. Bei Herrn Probst ging danach eine telefonische
Nachfrage von Herrn Bürgermeister Kuhn aus Schneeberg ein, weitere Nachfragen
gab es nicht.
Kreisrat Dr. Fahn erklärte, das
Landesentwicklungsprogramm sei ausführlich im Bayerischen Landtag diskutiert worden.
Er müsse auch sagen, dass der vorläufige Entwurf von der Opposition aus
verschiedenen Gründen abgelehnt werde. Manche Bereiche wie Kultur, Bildung,
ÖPNV etc. seien nur unzureichend berücksichtigt. Großer Schwachpunkt sei auch
die Verantwortung der Kommunen für die Wasserversorgung, die herausgeschmissen
worden sei. Dieser wichtige Punkt müsse wieder herein, hier laufen auch
Anträge. Am 21.März sei die Anhörung, auch wenn viele sagen, es werde nur eine
Alibirunde sein. Was uns betreffe: der Landkreis Miltenberg sei mit besonderem
Handlungsbedarf eingestuft. Es würde ihn interessieren, was dies bedeute.
Landrat Schwing antwortete, er habe sich
überall verwundert geäußert aufgrund der aktuellen Position. Es wundere ihn
schon, habe man doch noch nie so gut dagestanden wie zurzeit. Einige
Indikatoren, die eine Rolle gespielt haben (z. B. Arbeitslosenzahlen) seien
hier äußerst günstig und gut entwickelt. Natürlich haben sich die
Bevölkerungszahlen nicht günstig entwickelt. Dies sei aber auch nur ein
Indikator, der aber scheinbar höher bewertet wurde als vorher. Er freue sich
nicht darüber, er müsse den Landkreis auch nach außen vertreten. Für Investoren
sei dies auch nicht besonders positiv. Einzig positiv sei, dass man
offensichtlich höhere Zuschüsse erwarten könne, und diese werde man auch
einfordern.
Frau Ott ergänzte, sie habe ein Telefon mit
dem Wirtschaftsministerium geführt und die Auskunft bekommen, es seien statistische
Daten und diese seien unverrückbar. Die Bevölkerungsentwicklung sei ein
maßgeblicher Faktor.
Kreisrat Dr. Linduschka erwähnte, das
Pro-Kopf-Einkommen im Landkreis Miltenberg liege erstaunlich tief, nämlich
unter dem bayerischen Schnitt.
Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Kaiser nach
konkreten Maßnahmen, Zuschüssen und dem konkreten Handlungsbedarf antwortete
Landrat Schwing, es seien noch keine Details bekannt und noch nichts
beschlossen, es handele sich bisher nur um einen Vorschlag. Er vertrete hier
den Landkreis Miltenberg. Angekommen sei nur, dass man über die Förderprogramme
höhere Fördersätze bekommen solle. Dies müsse aber noch festgelegt werden,
dafür sei es noch zu früh.
Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Kaiser zu den
Metropolregionen (zu denen der Landkreis Miltenberg gehöre) antwortete Frau
Ott, eine gute Nachricht sei, dass ein Teil unserer Formulierungen übernommen
wurden. Dies sei ein erheblicher Fortschritt. Man habe in der zweiten Anhörung
aber mitgeteilt, dass man die vollständige Formulierung übernehmen solle.
Kreisrat Dr. Fahn erklärte, er werde eine
schriftliche Anfrage zur Frage der Einstufung machen.
Die Mitglieder des Kreisausschusses nahmen
die Informationen zur Kenntnis.