Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Nahverkehrsplan der Region Bayerischer Untermain - Fortschreibung

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.03.2013   KA/001/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Nahverkehrsbeauftragter Betz erläuterte:

 

Am 01.01.2013 ist das novellierte Personenbeförderungsgesetz des Bundes (PBefG) nach langjähriger kontroverser Abstimmung mit den Ländern und Verbänden in Kraft getreten. Das neue Gesetz sieht für eigenwirtschaftliche Verkehre einen sogenannten Genehmigungswettbewerb, für gemeinwirtschaftliche Verkehre unterschiedliche Formen des Vergabewettbewerbs vor. Der Gesamtprozess der Genehmigungserteilung ist über festgelegte Fristenregelungen gesteuert. Im Maximalfall muss das Verfahren bis zu 24 Monaten vor Ablauf der Genehmigungen beginnen. Von den derzeit in unserer Region bestehenden 23 Genehmigungen (Linienbündel und zum Teil einzelne Linien)  laufen 5 bereits zum 31.12.2015 aus.

 

In zwei Sitzungen des Facharbeitskreises der ARGE-ÖPNV wurde über die Vorgehensweise beraten. Man war sich einig, dass eine Fortschreibung des derzeitig gültigen und 2007 beschlossenen Nahverkehrsplans (NVP), möglichst bald erfolgen sollte.

 

Der erste NVP aus dem Jahre 1998 wurde von einem Gutachter im Auftrag der damals noch drei Aufgabenträger Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie Landkreis Miltenberg erstellt. Dabei wurden die Kosten (ca. 180.000 DM) gedrittelt.

 

Die derzeit gültige Fortschreibung wurde in Eigenleistung im Jahr 2007 aufgestellt und erfolgte auf Basis des vorherigen Planwerks.

 

Aus den oben beschriebenen zeitlichen Zwängen, aber auch aus inhaltlichen Gründen halten es die Verwaltungen der Aufgabenträger für zweckmäßig und notwendig die nun anstehende Neufassung von einem Gutachter durchführen zu lassen.

 

Es bestand Einvernehmen, dass der Auftrag weitgehend von anderweitig beschaffbaren Datenerhebungen oder Voruntersuchungen entschlackt sein und sich auf konzeptionelle Themen konzentrieren soll. Dies soll auch den monetären Aufwand vermindern. Als Modell der Kostenteilung wurde vorgeschlagen, den Anteil Alzenaus zu fixieren (z.B. nach Einwohneranteil, ca. 5%) und die dann verbleibende Summe wie in 1998 zu dritteln.

 

Die Vertreter der Stadt Aschaffenburg haben die Rechtslage zur Art der Ermittlung des Auftragnehmers geprüft, eine Ausschreibung ist nicht erforderlich, die Einholung von drei Angeboten ist ausreichend. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt, es liegen 4 Angebote vor.

 

Der Auftrag sollte möglichst bald erteilt werden können.

 

Der Kreisausschuss fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss billigt die von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahrensweise und Kostenteilung.

 

 

 

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