Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Nahverkehrsplan der Region Bayerischer Untermain - Fortschreibung
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 13.03.2013 KA/001/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Nahverkehrsbeauftragter Betz erläuterte:
Am 01.01.2013 ist das novellierte
Personenbeförderungsgesetz des Bundes (PBefG) nach langjähriger kontroverser
Abstimmung mit den Ländern und Verbänden in Kraft getreten. Das neue Gesetz
sieht für eigenwirtschaftliche Verkehre einen sogenannten Genehmigungswettbewerb,
für gemeinwirtschaftliche Verkehre unterschiedliche Formen des Vergabewettbewerbs
vor. Der Gesamtprozess der Genehmigungserteilung ist über festgelegte
Fristenregelungen gesteuert. Im Maximalfall muss das Verfahren bis zu 24
Monaten vor Ablauf der Genehmigungen beginnen. Von den derzeit in unserer
Region bestehenden 23 Genehmigungen (Linienbündel und zum Teil einzelne
Linien) laufen 5 bereits zum 31.12.2015
aus.
In zwei Sitzungen des Facharbeitskreises der
ARGE-ÖPNV wurde über die Vorgehensweise beraten. Man war sich einig, dass eine
Fortschreibung des derzeitig gültigen und 2007 beschlossenen Nahverkehrsplans
(NVP), möglichst bald erfolgen sollte.
Der erste NVP aus dem Jahre 1998 wurde von
einem Gutachter im Auftrag der damals noch drei Aufgabenträger Stadt und
Landkreis Aschaffenburg sowie Landkreis Miltenberg erstellt. Dabei wurden die
Kosten (ca. 180.000 DM) gedrittelt.
Die derzeit gültige Fortschreibung wurde in
Eigenleistung im Jahr 2007 aufgestellt und erfolgte auf Basis des vorherigen
Planwerks.
Aus den oben beschriebenen zeitlichen
Zwängen, aber auch aus inhaltlichen Gründen halten es die Verwaltungen der
Aufgabenträger für zweckmäßig und notwendig die nun anstehende Neufassung von
einem Gutachter durchführen zu lassen.
Es bestand Einvernehmen, dass der Auftrag
weitgehend von anderweitig beschaffbaren Datenerhebungen oder Voruntersuchungen
entschlackt sein und sich auf konzeptionelle Themen konzentrieren soll. Dies
soll auch den monetären Aufwand vermindern. Als Modell der Kostenteilung wurde
vorgeschlagen, den Anteil Alzenaus zu fixieren (z.B. nach Einwohneranteil, ca.
5%) und die dann verbleibende Summe wie in 1998 zu dritteln.
Die Vertreter der Stadt Aschaffenburg haben
die Rechtslage zur Art der Ermittlung des Auftragnehmers geprüft, eine
Ausschreibung ist nicht erforderlich, die Einholung von drei Angeboten ist
ausreichend. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt, es liegen 4 Angebote vor.
Der Auftrag sollte möglichst bald erteilt
werden können.
Der Kreisausschuss fasste einstimmig den
Beschluss:
Der Kreisausschuss billigt die von der
Verwaltung vorgeschlagene Verfahrensweise und Kostenteilung.