Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Abfallgebührensatzung des Landkreises Miltenberg, Redaktionelle Korrektur

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.03.2013   NU/001/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erläuterte:

 

Bei der Neufestsetzung der Gebühren für mineralische Abfälle im Dezember 2012 wurde leider übersehen, dass die Abfallgebührensatzung in § 4 Abs. 11 noch eine Sonderregelung für Asbestabfälle enthält und dort noch eine Gebühr von 115,00 € je Tonne ausgewiesen wird.

 

Bereits vor zehn Jahren hat sich der Landkreis für eine gebührenmäßige Gleichbehandlung von festgebundenen Asbestabfällen mit mineralischen Abfällen auf der damaligen Deponie der Deponieklasse II entschieden.

Daher ist § 4 Abs. 11 entbehrlich.

 

Die Änderung soll rückwirkend erfolgen und kann von uns problemlos abgewickelt werden, da die Jahreszeit der Asbestanlieferungen erst beginnt.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag, § 4 Absatz 11 der Abfallgebührensatzung rückwirkend zum 01.01.2013 ersatzlos zu streichen.

Die nachfolgenden Absätze werden neu nummeriert und erhalten die Nummern 11 bis 13.

 

 

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