Tagesordnungspunkt

TOP Ö 13: Teilabstufung der Kreisstraße MIL25 (Elsenfeld Richtung Hofstetten) zu einer Ortsstraße bzw. Gemeindeverbindungsstraße

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.03.2013   BA/001/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Dittrich erläuterte den Sachverhalt anhand des beiliegenden Planes.

 

Nach der Herstellung der Ortsumfahrung Elsenfeld wurde durch den Markt Elsenfeld beantragt, die kommunale Entlastungsstraße (neue Ortsumfahrung) zur Staatsstraße aufzustufen und gleichzeitig die innerörtliche Staatsstraße zur Ortsstraße abzustufen.

 

Durch diese Aufstufung der Ortumgehung zur Staatsstraße verliert die Teilstrecke der Kreisstraße MIL 25 im Ortsbereich von Elsenfeld ihre Verkehrsbedeutung für den weiträumigen Verkehr und ist deshalb zur Orts- bzw. Gemeindeverbindungsstraße abzustufen.

 

Es wurde einvernehmlich festgelegt, dass die Teilstrecke der Kreisstraße MIL 25 im Abschnitt 100 von Station 0,000 bis 0,518 und Abschnitt 200 von Station 0,000 bis 0,117 - Einmündung "Vordere Hart" - einschließlich des bestehenden Kreisverkehrsplatzes mit einer Astlänge von 64 m zur Ortsstraße in der Baulast des Marktes Elsenfeld abgestuft wird.

 

Weiterhin wird die restliche Teilstrecke der Kreisstraße MIL 25 im Abschnitt 120 von Station 0,117 bis Station 0,744 bis zur Einmündung in die neue Staatsstraße 2309 zur Gemeindeverbindungsstraße in der Baulast des Marktes Elsenfeld abgestuft. Der anteilige Kreisverkehrsast (104 m) wird der Staatstraße St 2309 (neu) angegliedert.

 

Die Abstufungslängen betragen für den Teil I = 635 m, für Teil II = 627 m einschl. der Kreisverkehrsäste. Die Kreisstraße MIL 25 wird somit um 1.262 m gekürzt.

 

Die Baulast und somit das Eigentum des Landkreises an der Straße und die dazugehörenden Nebenanlagen und Flächen, sowie alle Rechte und Pflichten, die mit der Straße in Zusammenhang stehen, gehen ohne Entschädigung nach Art. 11 Abs. 4 BayStrWG auf den Markt Elsenfeld über.

 

Auf eine förmliche Übergabe wird verzichtet. Die Niederschrift (vom 07.11.2012) über die gemeinsame Begehung am 29.10.2012 wird Vertragsbestandteil.

 

Als Zeitpunkt der Abstufung ist der 01.10.2013 vorgesehen. Die Abstufung und Veröffentlichung wird vom Markt Elsenfeld verfügt.

 

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg empfiehlt der Abstufungsvereinbarung zu zustimmen.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2013 dem Kreistag einstimmig empfohlen, den vorliegenden Beschluss zu fassen.

 

Der Bauausschuss fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Umstufungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Markt Elsenfeld über die Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße MIL 25 zuzustimmen. Es handelt sich hierbei um den Ortsbereich von Elsenfeld zwischen der innerörtlichen Hauptstraße und dem Anschluss an die Ortsumgehung. Die Kreisstraße wird in eine Orts- bzw. Gemeindeverbindungsstraße abgestuft.

 

 

 

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung