Tagesordnungspunkt
TOP Ö 13: Teilabstufung der Kreisstraße MIL25 (Elsenfeld Richtung Hofstetten) zu einer Ortsstraße bzw. Gemeindeverbindungsstraße
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 05.03.2013 BA/001/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Herr Dittrich erläuterte den Sachverhalt anhand des beiliegenden
Planes.
Nach der Herstellung der Ortsumfahrung
Durch diese Aufstufung der Ortumgehung zur Staatsstraße
verliert die Teilstrecke der Kreisstraße MIL 25 im Ortsbereich von
Es wurde einvernehmlich festgelegt, dass die Teilstrecke
der Kreisstraße MIL 25 im Abschnitt 100 von Station 0,000 bis 0,518 und
Abschnitt 200 von Station 0,000 bis 0,117 - Einmündung "Vordere Hart"
- einschließlich des bestehenden Kreisverkehrsplatzes mit einer Astlänge von 64
m zur Ortsstraße in der Baulast des Marktes
Weiterhin wird die restliche Teilstrecke der Kreisstraße
MIL 25 im Abschnitt 120 von Station 0,117 bis Station 0,744 bis zur Einmündung
in die neue Staatsstraße 2309 zur Gemeindeverbindungsstraße in der Baulast des
Marktes
Die Abstufungslängen betragen für den Teil I = 635 m, für Teil II = 627 m einschl. der Kreisverkehrsäste. Die Kreisstraße MIL 25 wird somit um 1.262 m gekürzt.
Die Baulast und somit das Eigentum des Landkreises an der
Straße und die dazugehörenden Nebenanlagen und Flächen, sowie alle Rechte und
Pflichten, die mit der Straße in Zusammenhang stehen, gehen ohne Entschädigung
nach Art. 11 Abs. 4 BayStrWG auf den Markt
Auf eine förmliche Übergabe wird verzichtet. Die
Niederschrift (vom
Als Zeitpunkt der Abstufung ist der
Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg empfiehlt der Abstufungsvereinbarung zu zustimmen.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2013 dem Kreistag einstimmig empfohlen, den vorliegenden Beschluss zu fassen.
Der Bauausschuss fasst einstimmig den
Beschluss:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Kreistag, der Umstufungsvereinbarung zwischen dem Landkreis
Miltenberg und dem Markt Elsenfeld über die Abstufung einer Teilstrecke der
Kreisstraße MIL 25 zuzustimmen. Es handelt sich hierbei um den Ortsbereich von
Elsenfeld zwischen der innerörtlichen Hauptstraße und dem Anschluss an die
Ortsumgehung. Die Kreisstraße wird in eine Orts- bzw. Gemeindeverbindungsstraße
abgestuft.