Tagesordnungspunkt
TOP Ö 12: Main-Limes-Realschule Obernburg, Vorstellung der Genehmigungsplanung für Umbau, Erweiterung und Generalinstandsetzung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.03.2013 BA/001/2013 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Wosnik erläuterte:
Für die Main-Limes-Realschule Obernburg wurde am
Der Bauantrag umfasst die Sanierung der Bestandsgebäude, die Überdachung des bestehenden Atriums und einen Erweiterungsbaukörper. Dieser Erweiterungsbaukörper wird auf der dem Pausenhof zugewandten Seite des 1963 erstellten Anbaus errichtet. Die geplante Erweiterung ist im Gegensatz zum dreigeschossigen Anbau (Kellergeschoss, Erdgeschoss und ein Obergeschoss) viergeschossig. Zur Erschließung des 2. Obergeschosses wird das bestehende Treppenhaus am nördlichen Ende des Anbaus um ein Geschoss erhöht. Im Gebäudezwickel zwischen Anbau und Hauptgebäude wird ein weiteres Treppenhaus ergänzt. Zur Sicherung des zweiten Rettungsweges wird ein weiteres Treppenhaus an der Dekaneistraße als reines Fluchttreppenhaus ergänzt.
Die Planung sieht vor, den Großteil der Klassenräume im Anbau zu realisieren. Das Erdgeschoss des Hauptgebäudes enthält neben Verwaltungsfunktionen als wesentliche Nutzung den Hauswirtschaftsbereich, einen Teil der Ganztagsbetreuung, die SMV-Räume und im 1987 errichteten Mehrzweckgebäude den Musik- und Mehrzweckbereich. Ebenso wird der bestehende Innenhof überdacht und zur Pausenhalle umgenutzt. Im ersten Obergeschoss des Hauptgebäudes sind, neben dem Lehrerzimmer und dem Informatikbereich, weitere Klassenräume vorgesehen. Im zweiten Obergeschoss des Hauptgebäudes sind der Fachklassenbereich (Biologie, Physik, Chemie) sowie weitere Klassenräume vorgesehen. Im zweiten Obergeschoss des Anbaus befindet sich der Kunstraum. Im Untergeschoss des Anbaus werden die Werkräume ausgewiesen.
Für die Durchführung sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Befreiungen erforderlich. Lediglich für das letztgenannte Treppenhaus wurde eine Ausnahme beantragt, da hier eine Unterschreitung des Mindestgrenzabstandes gegeben ist. Da die notwendigen Abstandsflächen bis zur Straßenmitte jedoch eingehalten werden, ist mit der Gewährung der Ausnahme zu rechnen.
Die Stadt Obernburg hat das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Der Bauantrag ist nach Auskunft der Bauaufsicht Obernburg bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig.
Ein Brandschutzkonzept wurde erarbeitet.
Die Planung wurde am
Die Kostenermittlung zum Bauantrag sieht Gesamtkosten von rd. 10,5 Mio. € vor. Diese Kosten enthalten die Kosten der Kostengruppen 300, 400, 700 gemäß DIN 276 sowie einen Anteil von rund 340.000 € für Ausstattungen (Kostengruppe 370 und 600 gem. DIN 276).
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus FAG-Mitteln wurde gestellt. Dieser enthält auch einen Antrag auf vorläufige Baufreigabe.
Das Kreisbauamt rechnet zurzeit
mit einem Baubeginn im Juni 2013.
Der Bauausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.