Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Landratsamt Miltenberg, Sachstand Notstromversorgung

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.03.2013   BA/001/2013 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Wosnik erläuterte den Sachstand:

 

In der Sitzung des Bauausschusses vom 12.07.2012 wurde die momentane Situation der Notstromversorgung des Landratsamtes erörtert. Einige Kreisräte fragten nach Alternativen zu der Sicherung der Notstromversorgung durch ein, seitens der Kreisbrandinspektion, zur Verfügung stehendes Notstromaggregat.

Das Kreisbauamt hat in einer Machbarkeitsstudie folgende alternative Möglichkeiten zur Deckung des Strombedarfs in Krisensituationen untersucht:

 

1.    Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung in verschiedenen Ausbaustufen

2.    Konkretisierung der Kosten für die Nutzung des vorhandenen Notstromaggregats

 

Als Randparameter wurden dabei, in Abstimmung mit dem Kreisbrandrat Herrn Lebold, angenommen:

 

-       Für die verschiedenen Szenarien der Krisensituation kann davon ausgegangen werden, dass die Versorgung mit Gas zur Nutzung in einem Notstromaggregat als gesichert angesehen werden kann.

 

-       Die Stromversorgung soll über einen längeren Zeitraum (mindestens 3 Tage) gewährleistet werden.

 

Das Kreisbauamt hat die Bedarfe für Krisensituationen erfasst. Dabei stellte sich heraus, dass für einige Anlagen ein Bedarf nur näherungsweise ermittelt werden konnte.

 

Für die wirtschaftliche Betrachtung wurden folgende Kostenannahmen getroffen:

Erdgas: 0,05 €/kWh

CO2 Emissionsfaktor Erdgas 244 g/kWh Endenergie (GEMIS 4.5, Ökoinstitut)

Energiesteuersatz Erdgas: 0,0055 €/kWh, Strom: 0,15 €/kWh, Strommix 633 g/kWh Endenergie (GEMIS 4.5, Ökoinstitut), Zuschlag für KWK-Strom nach § 7, KWK-Gesetz 2012: 0,0541 €/kWh (10 Jahre oder wahlweise 30.000 Vollbenutzungsstunden)

Kostenäquivalent für CO2-Ersparnis: 30 €/t

 

 

Beschreibung der Variante I:

Ein BHKW mit 6 KW elektrischer Leistung im Nordflügel in wirtschaftlicher Betriebsweise. Leistungsbedarf des Lagezentrums und anderer Verbraucher kann nur durch zusätzliches mobiles Aggregat gedeckt werden.


 

Beschreibung der Variante II

 

BHKW mit 20 kW elektrischer Leistung im Nordflügel.

Im Regelfall wärmegeführt. Im Katastrophenfall (K-Fall) stromgeführt. Deckung des Energiedarfs im K-Fall durch zusätzliches mobiles Aggregat. Lösung wirtschaftlich, aber nicht optimal. Relativ hohe Kosten für einen thermischen Verbund und zusätzlich erforderliches mobiles Aggregat.

Beschreibung der Variante III

 

Ein BHKW mit 25 kW elektrischer Leistung im Hauptgebäude sowie ein BHKW mit 6 kW elektrischer Leistung im Nordflügel.

Im Regelfall wärmegeführt. Im K-Fall stromgeführt. Deckung des Energiebedarfs im K-Fall durch zusätzliches mobiles Aggregat. Lösung wirtschaftlich, aber nicht optimal. Höhere Kosten durch mobiles Aggregat.

Beschreibung der Variante IV

 

Zwei BHKW mit je 25 kW elektrischer Leistung im Hauptgebäude sowie im Nordflügel.

Im Regelfall wärmegeführt. Im K-Fall stromgeführt. Deckung des Energiebedarfs im K-Fall durch beide Aggregate. Lösung wirtschaftlich und ggf. durch kleines mobiles Aggregat auch für zusätzliche Arbeitsplätze zu erweitern. Kein mobiles Aggregat für die Grundversorgung ohne zusätzliche Arbeitsplätze.

Mit dem Kreisbrandrat wurde erörtert, dass diese Lösungen unter dem Vorbehalt stehen, dass eine Gasversorgung unabhängig von der Stromversorgung erfolgen kann. Dies wurde mit dem örtlichen Gasversorger diskutiert. Es wurde bestätigt, dass auch beim Ausfall der Stromversorgung die Gasversorgung gewährleistet sei. Von einer Bevorratung von Gas wurde anschließend abgesehen. Für die Anlage selbst stellt indes die anliegende Versorgung aus dem öffentlichen Netz die einfache Redundanz zur Verfügung.

Die Kosten für den Einbau des vorhandenen Alt-Aggregats wurden überprüft und konkretisiert. Sie belaufen auf rd. 70.500 € brutto.

Vergleich der Varianten:

 

Fazit:

Im Ergebnis stellt sich die Amortisation der BHKW-Lösung, je nach der Berücksichtigung der Randbedingungen, bei einer linearen Berechnung zwischen 5 und 8 Jahren ein. Das Dieselaggregat wird sich nie amortisieren.

Die seitens des Kreisbauamtes präferierte Variante IV, BHKW Nordgebäude und Hauptgebäude.

Diese Variante stellt zudem eine thermische Leistung von 80 kW zur Verfügung, die sowohl für die Beheizung des Lagezentrums wie auch für weitere Teilbereiche des Gebäudes ausreichend wäre. Alternativ könnte das Gebäude mit dieser Leistung voraussichtlich auch frostfrei gehalten werden. Diese Variante amortisiert sich deutlich unterhalb der Lebensdauer. Wird lediglich die ersparte Bauleistung für das Dieselaggregat angesetzt, innerhalb von rd. 6,5 Jahren. Wird auch der bei einem Defekt der bestehenden Heizungsanlage notwendige Ersatz der Kessel und die durch das BHKW bereits bereitgestellte ersparte Heizleistung berücksichtigt, sinkt die Amortisation auf ca. 6 Jahre. Bei einer zusätzlichen rein rechnerischen Berücksichtigung der Kompensation des eingesparten CO2 mit 30 €/Tonne, liegt die Amortisation im Bereich von 4 bis 6 Jahren.

 

Die Variante IV hat den Vorteil, dass die beiden BHKW für einen absoluten Minimalbetrieb (Lagezentrum und Telefonanlage und zugehörige Lüftung) nahezu ausreichend wäre und für den Fall weiterer Optimierungen der EDV im Lagezentrum (virtualisierte Lösungen) einfach redundant wären.

Die Lösung ist modular aufgebaut und kann ggf. in mehreren Bauabschnitten ausgeführt werden.

 

 

Kreisrat Spinnler fragte, ob dies tatsächlich gebraucht werde, man bisher in der Vergangenheit eine solche Kapazität gebraucht habe oder dies der Vorsorge diene.

 

Landrat Schwing antwortete, die Kreisbrandinspektion dränge auf Vorsorge, momentan habe man wenig bis gar keine Vorsorge. Idee sei ja eigentlich gewesen, dass vorhandene Aggregat zu integrieren, aber allein der Einbau hätte über 70.000 Euro gekostet. Er habe damals Herrn Wosnik gebeten, hier genauer im Zuge der Energiewende zu untersuchen. Das Ergebnis habe er sich erhofft, nämlich dass man die vorhandene Heizung ertüchtigen und ausbauen könne.

Man habe in Deutschland bisher relativ wenige Stromausfälle gehabt, aber im Landratsamt habe man vor einigen Jahren einen gehabt, bei dem die ganze EDV fast in die Knie gegangen sei. Das Landratsamt sei damals teilweise geschlossen worden. Man sei vom Strom abhängig und es gebe immer mehr Katastrophen, Frostperioden etc. Die vorliegende Lösung sei ein Minimalschutz, man müsse in erster Linie die Katastrophenzentrale im Notfall versorgen. Nun habe man eine Lösung, die man zu einigermaßen vernünftigen Kosten umsetzen könne.

 

Kreisrat Demel bestätigte, dass man ein Lagezentrum ordentlich absichern müsse und dies momentan wohl nicht der Fall sei. Daher sei es für ihn klar, dass man eine entsprechende Notstromversorgung brauche.

 

Herr Wosnik fügte hinzu, die vorliegende Lösung als Notstromversorgung sei auch eine Kraftwärmekopplungsanlage, die Heizenergie erzeuge. Der Abfall daraus sei der Strom. Man könnte die Anlage auch als reine stromerzeugende Anlage betreiben. Dies sei eigentlich größtenteils eine vorweggenommene Investition in die Heizungsanlage.

 

Landrat Schwing fügte hinzu, es gehe nicht nur darum, das Landratsamt abzusichern, sondern man habe hier die Einsatzzentrale für den gesamten Landkreis. Wenn es hier einmal zur Katastrophe komme, dann werde von hier aus alles gesteuert. Im Hinblick auf sonstige Ausgaben sei dies gut angelegtes Geld, gerade weil man damit auch einen Teil der Heizung erneuere.

 

Kreisrat Eck erklärte, er finde die Zusammenstellung der alternativen Möglichkeiten für gut, ihn überzeuge die Variante IV, da man hier mit einer Investition die Heizungsanlage auf der einen Seite modernisiere und den neuesten Erkenntnissen anpasse und auf der anderen Seite die wertvolle Stromversorgung in Notfällen garantieren könne. Dies sei eine wirtschaftliche Lösung. BHKWs seien in der Zwischenzeit technisch so ausgereift und somit eine tolle Alternative.

 

Kreisrat Oettinger fügte hinzu, ein BHKW sei heute Standard bei Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Jeder Bürgermeisterkollege wisse aus leidvoller Erfahrung bei Betrieb eines Wasserwerkes, dass die zwei großen Schiffsdiesel permanent gewartet werden müssen, unzuverlässig und veraltet seien. Und hier habe man noch den zusätzlichen Effekt für die Heizung. Er halte auch den Vorschlag für die beste Variante.

 

Kreisrat Scherf erklärte, er stimme voll zu. Die Variante IV sei überzeugend und man brauche es. Man laufe einer Zeit entgegen, in der Katastrophen mehr werden. Dies sei eine Zukunftsinvestition.

 

Landrat Schwing erklärte, man werde dies nun weiter vorantreiben und das Projekt so weit konkretisieren, dass man es auch umsetzen könne.

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Köhler in Bezug auf die Finanzierung (die Gemeinde Leidersbach habe vor drei Jahren bereits Rathaus und Feuerwehrhaus mit einem BHKW ausgestattet und über einen Contracting-Vertrag finanziert) antwortete er, dies komme eher nicht in Frage, er gehe davon aus, dass man es selbst finanzieren könne. Für eine Gemeinde könne dies sicherlich eine Möglichkeit sein.

 

Kreisrat Spinnler fügte noch hinzu, er sei nun auch überzeugt.

 

Der Bauausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

 

 

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