Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Schulzentrum Elsenfeld, Sachstand Verwendungsnachweis

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Sitzung:05.03.2013   BA/001/2013 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Dittrich erläuterte den Sachstand:

 

Am 20.07.2012 wurde mit der Übergabe des 5. und letzten Bauabschnitts an die Nutzer die Großbaumaßnahme „Erweiterung, Umbau und Generalsanierung des Schulzentrums Elsenfeld“ offiziell beendet.

Bei einem Bauvorhaben dieser Größenordnung dauert es erwartungsgemäß noch Monate, bis sämtliche Gewerke und Honorare schlussgerechnet sind und der Verwendungsnachweis in Angriff genommen werden kann.

Für den Neubau BA 1, der eine Pauschalförderung erhielt, wurde der Verwendungsnachweis am 05.10.2007 bei der Regierung von Unterfranken in Würzburg eingereicht.

Der Verwendungsnachweis des IZBB-Neubaus, eine Fördermaßnahme des Bundes, wurde am 13.03.2009 der Regierung vorgelegt.

Zurzeit wird der Verwendungsnachweis für die Generalsanierung der Bauabschnitte BA 2 bis BA 5 bearbeitet. Bisher wurden rund 1.700 Rechnungen tabellarisch zusammengestellt, um jede  einzelne Rechnungssumme einer Kostengruppe nach DIN 276 zuordnen sowie nicht zuwendungsfähige Kosten übersichtlich darstellen und von den gesamten förderfähigen Kosten abziehen zu können. Nebenkosten der Kostengruppe 7 (u.a. Honorare) werden pauschal mit 9 % aller sonstigen zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Die Generalsanierung erhält eine Förderung nach FAG.

Schreiben der Reg. v. Ufr. vom 21.11.2005:

·         Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn der Generalsanierung (BA 2 - 5)

·         Veranschlagte Gesamtkosten                22.825.100 €

·         Zuwendungsfähige Kosten                     16.000.000 €

·         Gesamtzuwendung                                  6.500.000 €

·         Fördersatz                                                  ca. 40,6 %

Nachdem ab dem Jahr 2007 die Förderfähigkeit raumlufttechnischer Anlagen nach FAG möglich war, wurden in den Bauabschnitten BA 3 und BA 4 (Realschule) Lüftungsanlagen eingeplant.

Schreiben der Reg. v. Ufr. vom 09.11.2007:

·         Zustimmung zu Mehrkosten für Raumlüftung und Wärmerückgewinnung (BA 3 - 4)

·         Zwf. Kosten Lüftungsanlage                     1.278.894 €

·         Veranschlagte Gesamtkosten                24.103.994 €

·         Zuwendungsfähige Kosten                     17.776.366 €

·         Gesamtzuwendung                                  7.220.000 €

·         Fördersatz                                                  ca. 40,6 %

Um die maximale Förderung in Höhe von 7.220.000 € zu erhalten, müssen die zuwendungsfähigen Kosten die Mindestsumme von 17.776.366 € erreichen.

Laut Schreiben der Regierung vom 30.08.2012 erhielt der Landkreis Miltenberg bisher für die Generalsanierung Zuweisungen in Höhe von 5.793.000 €. Die Auszahlung der Restrate in Höhe von 1.427.000 € erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

Der aktuelle Stand der zuwendungsfähigen Kosten beziffert sich derzeit auf rund 22.375.000 €. In dieser Summe sind bereits die Nebenkosten enthalten. Damit ist eine Deckelung der zuwendungsfähigen Höchstgrenze erreicht, auch wenn noch einige Gewerke und sämtliche Planerhonorare schlussgerechnet werden müssen.

 

Der Bauausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

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