Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Schulzentrum Elsenfeld, Sachstand Verwendungsnachweis
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.03.2013 BA/001/2013 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Dittrich erläuterte den Sachstand:
Am
Bei einem Bauvorhaben dieser Größenordnung dauert es erwartungsgemäß noch Monate, bis sämtliche Gewerke und Honorare schlussgerechnet sind und der Verwendungsnachweis in Angriff genommen werden kann.
Für den Neubau BA 1, der eine Pauschalförderung erhielt,
wurde der Verwendungsnachweis am
Der Verwendungsnachweis des
IZBB-Neubaus, eine Fördermaßnahme des Bundes, wurde am
Zurzeit wird der Verwendungsnachweis für die Generalsanierung der Bauabschnitte BA 2 bis BA 5 bearbeitet. Bisher wurden rund 1.700 Rechnungen tabellarisch zusammengestellt, um jede einzelne Rechnungssumme einer Kostengruppe nach DIN 276 zuordnen sowie nicht zuwendungsfähige Kosten übersichtlich darstellen und von den gesamten förderfähigen Kosten abziehen zu können. Nebenkosten der Kostengruppe 7 (u.a. Honorare) werden pauschal mit 9 % aller sonstigen zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Die Generalsanierung erhält eine Förderung nach FAG.
Schreiben der Reg. v. Ufr.
vom
· Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn der Generalsanierung (BA 2 - 5)
· Veranschlagte Gesamtkosten 22.825.100 €
· Zuwendungsfähige Kosten 16.000.000 €
· Gesamtzuwendung 6.500.000 €
· Fördersatz ca. 40,6 %
Nachdem ab dem Jahr 2007 die Förderfähigkeit raumlufttechnischer Anlagen nach FAG möglich war, wurden in den Bauabschnitten BA 3 und BA 4 (Realschule) Lüftungsanlagen eingeplant.
Schreiben der Reg. v. Ufr.
vom
· Zustimmung zu Mehrkosten für Raumlüftung und Wärmerückgewinnung (BA 3 - 4)
· Zwf. Kosten Lüftungsanlage 1.278.894 €
· Veranschlagte Gesamtkosten 24.103.994 €
· Zuwendungsfähige Kosten 17.776.366 €
· Gesamtzuwendung 7.220.000 €
· Fördersatz ca. 40,6 %
Um die maximale Förderung in Höhe von 7.220.000 € zu erhalten, müssen die zuwendungsfähigen Kosten die Mindestsumme von 17.776.366 € erreichen.
Laut Schreiben der Regierung
vom
Der aktuelle
Stand der zuwendungsfähigen Kosten beziffert sich derzeit auf rund 22.375.000
€. In dieser Summe sind bereits die Nebenkosten enthalten. Damit ist eine
Deckelung der zuwendungsfähigen Höchstgrenze erreicht, auch wenn noch einige
Gewerke und sämtliche Planerhonorare schlussgerechnet werden müssen.
Der Bauausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.