Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Einstellung der Investitionskostenförderung für ambulante Dienste im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.12.2012 KT/005/2012 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Anlage: Schreiben der Beratungsstelle vom 29.10.2012
Herr Vill erläuterte:
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„Beratungsstelle für Senioren und pflegende
Angehörige“ - bis 31.12.2012 von der Stiftung Altenhilfe gefördert - keine weitere Förderung durch die Stiftung
mehr finanzierbar
Die „Beratungsstelle für Senioren und pflegende
Angehörige“ (BSPA) besteht seit 2008. Trägerin ist eine Arbeitsgemeinschaft
aus allen großen Wohlfahrtsverbänden im Landkreis sowie zahlreicher stationärer
und ambulanter Pflegeeinrichtungen. Durch dieses einzigartige Konstrukt
gewährleistet die Beratungsstelle eine trägerunabhängige und neutrale
Beratung von Senioren, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen.
Sie beschäftigt heute in ihrer Hauptstelle in
Miltenberg, Brückenstr. 19, und ihrer Zweigstelle in Erlenbach, Bahnstr. 22,
sowie in Räumlichkeiten der Kliniken Miltenberg-Erlenbach insgesamt fünf
Mitarbeiter („Köpfe“ = 2,74 rechnerische VZK) und setzt sich heute zusammen aus
- der
Beratungsstelle Demenz Untermain
- der Fachstelle für pflegende Angehörige
- dem Seniorenbüro Horizont
- einem Freiwilligenzentrum
- der Pflegeüberleitung der Kliniken Miltenberg-Erlenbach
Neben der
fachkompetenten Beratungstätigkeit (Jan. bis Okt. 2012: 443 Einzelberatungen +
910 Pflegeüberleitungen) organisiert die BSPA Vorträge für pflegende
Angehörige, Schulungen für Alltagsbegleiter für Demenzkranke (bislang 120 TN),
Lesepatenprojekte (bislang 35 TN), öffentliche Veranstaltungen (2012 z.B. „JA
zum Alter“ mit Henning Scherf), Demenz-Gottesdienste (bislang 13), die
Seniorenzeitung „Mitten im Leben“
(MiL) und vieles mehr.
Die Stelle wird
gefördert vom Bezirk
Unterfranken und dem Freistaat
Bayern, das Freiwilligenzentrum über drei Jahre daneben auch vom Bundesfamilienministerium. Die Stiftung Altenhilfe gab Förderzusagen
von jährlich bis zu insgesamt 40.000 € zunächst für die Jahre 2008 bis 2010
sowie zuletzt noch einmal befristet für die Jahre 2011 bis 2012.
Die beteiligten
Trägerverbände erbringen darüber hinaus eine hohe finanzielle Eigenleistung (2012 ca. 96.000 €).
Die Erhaltung der Beratungsstelle ist als Handlungsempfehlung
in unserem vom Kreistag beschlossenen „Seniorenpolitischen Gesamtkonzept“
festgelegt. Sie stellt zwischenzeitlich einen wertvollen und nicht mehr
wegzudenkenden Baustein bei der Beratung und Information von Senioren,
pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen im Landkreis dar.
Weitere
Informationen über die Beratungsstelle erhalten auf der Internetseite der
Beratungsstelle: www.seniorenberatung-mil.de
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Einstellung
der Investitionskostenförderung für ambulante Dienste
Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen, also auch der
ambulanten Pflegedienste, werden von der Pflegekasse nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI nicht bezahlt.
Seit 1996 bis
zuletzt erbringt der Landkreis Miltenberg deshalb jährlich Leistungen der Investitionskostenförderung für bei uns
tätige ambulante Pflegedienste.
Die Förderrichtlinien wurden erst im letzten Jahr noch einmal angepasst. Der
jährliche Haushaltsansatz hängt von der Höhe der im „Seniorenpolitischen
Gesamtkonzept“ prognostizierten Zahl der Pflegebedürftigen ab und betrug
zuletzt für 2011 (Auszahlung
in 2012) 96.600 €. Er deckt jedoch je nach Höhe der Investitionskosten beim einzelnen
Pflegedienst nur etwa ein
Drittel bis maximal die Hälfte der Kosten der Dienste ab, die insoweit seit Jahren mehr
oder weniger defizitär arbeiten. Seit 2007 ist in Bayern die Förderung von
Investitionskosten für ambulante Pflegeeinrichtungen in das Ermessen der Landkreise und kreisfreien
Städte nach Maßgabe bereiter
Finanzmittel gestellt. Viele Kommunen erwägen daher eine Einstellung oder
Reduzierung der ambulanten Investitionskostenförderung.
Deshalb hat die
Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege mit dem Bayerischen
Städtetag und dem Bayerischen Landkreistag in diesem Jahr einen bayernweit gültigen Berechnungsmodus
ausgehandelt, nach dem die ambulanten Dienste ihre von der kommunalen Förderung
nicht gedeckten Investitionskosten
auf die Patienten umlegen können. Eine solche Vorgehensweise ist bei den stationären
Pflegeeinrichtungen schon lange gängige Praxis und ist nach dem SGB XI auch
möglich und zulässig (§ 82 Abs. 3 SGB XI).
Dadurch kämen – je
nach Höhe der Investitionskosten beim einzelnen Pflegedienst – Zuschläge auf die Patienten in Höhe um 4 - 5
% der Pflegedienstrechnung zu, die von der Pflegekasse nicht ersetzt werden.
Nur noch für sozialhilfebedürftige
Menschen würden diese Kosten im Rahmen der „ambulanten Hilfe zur Pflege“ vom Sozialamt übernommen.
In zwei
Besprechungen des Arbeitskreises Pflege im März und Juli wurde die Thematik mit
den ambulanten Diensten besprochen. Schon früh kristallisierte sich seitens der
Dienste der Tenor heraus, dass die Umlage der ungedeckten Investitionskosten ab
2013 in jedem Fall erfolgen
solle, unabhängig davon, ob der Landkreis die Investitionskostenförderung
fortsetzt oder nicht. Dies sei nach Ansicht der Dienste auf Dauer schon
deshalb unvermeidlich, weil die Pflegekasse bei künftigen
Pflegesatzverhandlungen eine solche Inanspruchnahme vorrangiger
Finanzierungsmöglichkeiten einfordern würden.
Schließlich
unterbreiteten die Dienste selbst im Juli den Vorschlag, die ohnehin nicht kostendeckende Investitionskostenförderung einzustellen und die dadurch frei werdenden Finanzmittel in die weitere
Förderung der Beratungsstelle zu investieren.
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Förderung der Beratungsstelle ab 01.01.2013 durch
den Landkreis
Bei diesem
Vorschlag ist zu beachten, dass die Einsparung des Landkreises bei der
Investitionskostenförderung sich um die Kosten der dann zu zahlenden
Sozialhilfeleistungen für bedürftige Patienten reduziert.
Auch bei
Bewilligung der vorgeschlagenen bis zu 50.000 € für zunächst zwei Jahre werden
die Trägerverbände im Jahr
2013 immer noch einen Eigenanteil von über 60.000 € aufzubringen
haben.
Die Reduzierung
des Eigenanteils um ca. 30.000 € ist
auch darauf zurückzuführen, dass die bisher viermal jährlich erschienene Seniorenzeitung „Mitten im Leben“ (= MiL) in
ihrem Umfang deutlich reduziert werden und in kostengünstigerer Form
erscheinen soll.
Die Formulierung
des Beschlussvorschlags entspricht weitgehend der seitherigen
Bewilligungspraxis durch die Stiftung Altenhilfe.
Die Kosten der Pflegeüberleitung werden keinesfalls vom
Landkreis übernommen, weil dies originäre Krankenhausaufgabe ist.
Ein Förderantrag
wurde mit Datum vom 29.10.2012 gestellt (Anlage). Darin wird es zusätzlich als
wünschenswert bezeichnet, den Förderbetrag nach Ablauf von zwei Jahren unter
Umständen auf bis zu 70.000 € aufzustocken. Hierüber solle aber erst
entschieden werden, wenn feststeht, welche Aufwendungen dem Landkreis für die
Tragung der Investitionskostenzuschläge für finanziell bedürftige Menschen im
Rahmen der Sozialhilfe entstehen.
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Beschluss Bildungsausschuss
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales hat in seiner Sitzung am
29.11.2012 dem Kreistag einstimmig den obigen Beschluss zur Einstellung der
Investitionskostenförderung empfohlen.
Gleichzeitig hat der Bildungsausschuss ebenfalls einstimmig im
Rahmen seiner eigenen Zuständigkeit unter dem Vorbehalt der Einstellung
der Investitionskostenförderung durch den Kreistag die Förderung der
„Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ für die Jahre 2013 und
2014 von jährlich bis zu 50.000,00 € beschlossen, soweit
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nach
Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten durch Dritte und
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nach
Abzug eines Eigenanteils der beteiligten Verbände und Einrichtungen von 10 %
der Gesamtkosten
ein ungedeckter Bedarf in mindestens dieser Höhe verbleibt.
Die Kosten sowie der Eigenanteil für Pflegeüberleitung und
Krankenhaussozialdienst werden dabei nicht berücksichtigt. Die Gewährung erfolgt
unter der Voraussetzung, dass ein Vertreter des Landkreises bei den künftigen
Sitzungen des Trägerkuratoriums beteiligt wird.
Der Kreistag fasste einstimmig den
Beschluss: