Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Änderung der Abfallgebührensatzung des Landkreises Miltenberg: Deponiegebühren ab 01.01.2013 - Beschlussvorschlag für Kreistag
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.12.2012 KT/005/2012 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein erläuterte:
Der Kreistag hat im Juli 2012 den endgültigen Beschluss über die
Schlussrechnung für die 2009 in Guggenberg durchgeführten Baumaßnahmen
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Neubau
DK-0-Deponie,
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Erweiterung
der DK-II-Deponie um den Bauabschnitt 3a und
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Oberflächenwasserableitung
gefasst.
Nach Abwicklung dieses Beschlusses liegen uns nunmehr abschließend die
Baukosten für die neuen Deponien vor.
Wir haben daher die Deponiegebühren neu kalkuliert und können heute
eine Reduzierung aller Deponiegebühren für die mineralischen Abfälle
vorschlagen.
Der Kalkulation für die DK-0-Deponie liegen eine Jahresmenge von 10.000
Tonnen und die Annahme zugrunde, dass 50 % des eingelagerten Erdaushubs wieder
rückgeholt und verwendet werden. Der Bauschutt bleibt vollständig in der
Deponie.
Der Kalkulation für die DK-II-Deponie liegt eine Jahresmenge von 5.000
Tonnen zugrunde. Solange noch Teilmengen der angelieferten Abfälle auf der
Alt-Deponie = DK-I-Deponie abgelagert werden, werden sich diese Mengen auch
nicht erhöhen.
Für die Restverfüllung der Alt-Deponie empfehlen wir, wie bisher, die
Gebührensätze der DK-II-Deponie anzuwenden.
Nach unserer letzten Vermessung vom Januar 2012 hat dieser Altabschnitt
ein Restvolumen von 10.069 cbm, was ungefähr 17.000 Tonnen entspricht.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 06.12.2012
dem Kreistag den obigen Beschluss einstimmig empfohlen.
Aufgrund Rückfrage von Kreisrat Klimmer in
der letzten Sitzung des Umweltausschusses erläuterte er:
1. Die erwarteten Jahreseinnahmen der Deponie der Klasse
II werden auf der Grundlage der neuen Deponiegebühren auf 475.000 € geschätzt.
2. Die entsprechenden Einnahmen der Deponie der Klasse 0
werden auf 174.000 € geschätzt.
Auf Wortmeldung von Kreisrat Fischer erklärte
Herr Röcklein, seit 01.06.2012 und dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz gelte,
Erdaushub, der eine Baustelle verlasse, falle unter das Abfallrecht.
Der Kreistag fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich den
Beschluss:
Der Kreistag beschließt folgende Änderungen der Abfallgebührensatzung:
§ 4 Abs. 5 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
b) für Abfälle, die ohne thermische
Behandlung abgelagert werden können, je Tonne
ba)
für die Nutzung der DK-II- oder
DK-I-Deponie 95,00
EURO;
bb)
für die Ablagerung von Erdaushub, der
die Zu-
ordnungswerte
für die DK-0-Deponie nach DepV einhält 13,50
EURO;
bc)
für sonstige Abfälle, die die
Zuordnungswerte für die
DK-0-Deponie
nach DepV einhalten 19,50
EURO;
Für Abfälle zur
Ablagerung auf der DK-0-Deponie gilt für Anlieferungen bis 200 kg
eine
Pauschalgebühr von 5,00 EURO.
Die Änderungen treten am 01.01.2013 in Kraft.