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TOP Ö 4: Änderung der Abfallgebührensatzung des Landkreises Miltenberg: Deponiegebühren ab 01.01.2013 - Beschlussvorschlag für Kreistag

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Sitzung:17.12.2012   KT/005/2012 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erläuterte:

 

Der Kreistag hat im Juli 2012 den endgültigen Beschluss über die Schlussrechnung für die 2009 in Guggenberg durchgeführten Baumaßnahmen

-       Neubau DK-0-Deponie,

-       Erweiterung der DK-II-Deponie um den Bauabschnitt 3a und

-       Oberflächenwasserableitung

gefasst.

 

Nach Abwicklung dieses Beschlusses liegen uns nunmehr abschließend die Baukosten für die neuen Deponien vor.

Wir haben daher die Deponiegebühren neu kalkuliert und können heute eine Reduzierung aller Deponiegebühren für die mineralischen Abfälle vorschlagen.

 

Der Kalkulation für die DK-0-Deponie liegen eine Jahresmenge von 10.000 Tonnen und die Annahme zugrunde, dass 50 % des eingelagerten Erdaushubs wieder rückgeholt und verwendet werden. Der Bauschutt bleibt vollständig in der Deponie.

 

Der Kalkulation für die DK-II-Deponie liegt eine Jahresmenge von 5.000 Tonnen zugrunde. Solange noch Teilmengen der angelieferten Abfälle auf der Alt-Deponie = DK-I-Deponie abgelagert werden, werden sich diese Mengen auch nicht erhöhen.

 

Für die Restverfüllung der Alt-Deponie empfehlen wir, wie bisher, die Gebührensätze der DK-II-Deponie anzuwenden.

 

Nach unserer letzten Vermessung vom Januar 2012 hat dieser Altabschnitt ein Restvolumen von 10.069 cbm, was ungefähr 17.000 Tonnen entspricht.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 06.12.2012 dem Kreistag den obigen Beschluss einstimmig empfohlen.

 

Aufgrund Rückfrage von Kreisrat Klimmer in der letzten Sitzung des Umweltausschusses erläuterte er:

 

1.    Die erwarteten Jahreseinnahmen der Deponie der Klasse II werden auf der Grundlage der neuen Deponiegebühren auf 475.000 € geschätzt.

2.    Die entsprechenden Einnahmen der Deponie der Klasse 0 werden auf 174.000 € geschätzt.

 

 

Auf Wortmeldung von Kreisrat Fischer erklärte Herr Röcklein, seit 01.06.2012 und dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz gelte, Erdaushub, der eine Baustelle verlasse, falle unter das Abfallrecht.

 

 

Der Kreistag fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich den

 

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt folgende Änderungen der Abfallgebührensatzung:

§ 4 Abs. 5 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

b) für Abfälle, die ohne thermische Behandlung abgelagert werden können, je Tonne
      ba)      für die Nutzung der DK-II- oder DK-I-Deponie                                          95,00 EURO;
      bb)      für die Ablagerung von Erdaushub, der die Zu-
                 ordnungswerte für die DK-0-Deponie nach DepV einhält                         13,50 EURO;
      bc)      für sonstige Abfälle, die die Zuordnungswerte für die
                 DK-0-Deponie nach DepV einhalten                                                         19,50 EURO;
                 Für Abfälle zur Ablagerung auf der DK-0-Deponie gilt für Anlieferungen bis 200 kg
                 eine Pauschalgebühr von 5,00 EURO.

Die Änderungen treten am 01.01.2013 in Kraft.

 

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