Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Bildung einer Regionalen Energieagentur in der ZENTEC

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.12.2012   NU/005/2012 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing leitete ein, den Büroleitern sei es geglückt, einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zur Gründung einer Energieagentur zu erarbeiten.

 

Herr Rüth erläuterte die Beschlussvorlage:

Der Landkreis Miltenberg hat gemeinsam mit dem Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept für die Region Bayerischer Untermain erarbeitet. Der Abschlussbericht wurde vom Umweltausschuss mit Beschluss vom 22. März 2012 und vom Kreistag mit Beschluss vom 26. März 2012 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Kreistag hat auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz beschlossen, die ZENTEC GmbH mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer Regionalen Energieagentur zu beauftragen. Sie soll übergreifend in der Region Bayerischer Untermain für die Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich sein und eng mit den Klimamanagern der Gebietskörperschaften zusammenarbeiten. Die ZENTEC GmbH hat bereits das „Integrierte Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain“ vorbereitet und koordiniert. Sie ist darüber hinaus mit Fragestellungen des Energie- und Klimawandels beschäftigt.

Angestrebt war ursprünglich der Start der Energieagentur zum 1. September 2012 bei einer Laufzeit von zunächst 5 Jahren. Die Abstimmungsgespräche zu Struktur und Inhalt haben sich zeitlich etwas verzögert.

Ergebnis der verschiedenen Abstimmungsgespräche, bei denen u.a. auch die beiden Kreisverbände Aschaffenburg und Miltenberg des Bayerischen Gemeindetages sowie die Energiekommission der Stadt Aschaffenburg eingebunden wurden,  ist die als Anlage beigefügte „Gemeinsame Erklärung“ der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg.

In der Gemeinsamen Erklärung sind die Aufgabenfelder der Energieagentur fixiert, ebenso die Aufgaben, die die Kommunen und die kommunalen Energieversorger (Gemeindewerke, Stadtwerke, Genossenschaften) in eigener Verantwortung übernehmen.

Die Energieagentur wird nicht wirtschaftlich tätig. Um die Aufgaben erfüllen zu können, ist die ZENTEC auf die Förderung der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg angewiesen.

In den Abstimmungsgesprächen wurde zur sachgerechten Erfüllung der Aufgaben ein jährlicher Zuschussbedarf der ZENTEC von etwa 120.000 Euro für erforderlich erachtet, der zu gleichen Teilen von den beiden Landkreisen und der Stadt getragen werden soll.

Bezüglich der Art der Aufgabenerledigung wurden drei Varianten untersucht:

·         Auftrag an die ZENTEC zur Übernahme der Aufgaben einer Energieagentur

·         Gründung einer GbR mit Sitz in der ZENTEC

·         Energieagentur als eigene Aufgabe der ZENTEC

Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile stellt die Variante, die Energieagentur der ZENTEC als eigene Aufgabe zuzuweisen, die sinnvollste Lösung dar.

51 % der Gesellschaftsanteile der ZENTEC GmbH – und damit die Mehrheit – werden von den drei Gebietskörperschaften Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg und Stadt Aschaffenburg gehalten. Die Arbeit der ZENTEC in den Bereichen Gründerzentrum und Regionalmarketing erfolgt regelmäßig in enger Abstimmung mit den drei Gebietskörperschaften. Mit der Integration der Energieagentur können die Ressourcen der ZENTEC optimal genutzt werden.

Eine Förderung der Energieagentur durch den Freistaat Bayern ist – zumindest beim vorgesehenen Konzept – nicht möglich. Zuschüsse können nach den geltenden Förderrichtlinien nur Kommunen bekommen. Allerdings müsste dann eine Beauftragung der ZENTEC erfolgen, was letztlich eine Umsatzsteuerpflicht auslösen würde. Die maximale Förderung von 120.000 Euro für einen Zeitraum von 5 Jahren würde nahezu dem Betrag entsprechen, der im gleichen Zeitraum an Umsatzsteuer anfiele. Mit Blick auf die größere Unabhängigkeit und Flexibilität wurde der Vorzug der Lösung „Energieagentur als eigene Aufgabe der ZENTEC“ gegeben.

Der Landkreis Aschaffenburg hat dieser Vorgehensweise bereits zugestimmt. Zustimmung gab es auch in der Energiekommission der Stadt Aschaffenburg. Der Stadtrat von Aschaffenburg wird im Dezember gleichartige Beschlüsse fassen.

 

 

Landrat Schwing dankte Herr Rüth für seine Ausführungen. Man habe hier die Federführung gehabt und es sei nicht immer einfach gewesen, aber nun doch gelungen. Er wies darauf hin, dass man viel Mühe darauf verwandt habe, dass sich alle drei kommunalen Gebietskörperschaften gleichberechtigt wiederfinden. Sichtbar sei dies an der Besetzung der Steuerungsgruppe. Er halte es auch für einen sinnvollen Kompromiss.

 

Kreisrätin Münzel erklärte, der Kompromiss mache sie nicht besonders glücklich, aber man werde ihn mittragen. Sie sei erfreut, dass es nun vorwärts gehe. Offen sei für sie noch der Energiebeirat und auch die Berücksichtigung kleinerer Parteien hierbei, sollte es sich hier um Kreisrätinnen und Kreisräte handeln.

 

Landrat Schwing antwortete ihr, jede Gebietskörperschaft entscheide hier selbst, wen sie in den Energiebeirat entsende. Es gebe kein Modell. Er plädiere für Kreisräte für den Landkreis Miltenberg. Entschieden werde dies, sobald klar sei, dass dies alles zustande komme.

 

Kreisrat Dotzel dankte der Verwaltung, die Ansiedelung bei der ZENTEC sei eine intelligente Lösung und es gebe nichts Vergleichbares in Unterfranken. Es begrüße dies ausdrücklich. Richtig sei, die verschiedenen Aufgabenbereiche dort zu bündeln. Er sei aber dafür, dass auch Fachleute mit externem Fachverstand in den Beirat holen werden, ihm sei es daher lieber, wenn es nicht nur Kreisräte werden.

 

Dies sei natürlich noch alles offen, erklärte Landrat Schwing, man habe aber auch in den anderen Unterpunkten bereits Fachleute dabei.

 

Kreisrat Kern dankte Herrn Rüth für die umfassende Information. Für die Fraktion sei eine demokratische Mitbestimmung der Gremien wichtig. Die sei ja gewährleistet (§ 3) und auch die Fachleute seien dort aufgeführt.

 

Kreisrat Berninger dankte den beiden Landräten und dem Oberbürgermeister für die Einbindung beider Kreisverbände des Bayerischen Gemeindetages und damit der Städte und Gemeinden von Anfang an bei der Entstehung dieser Erklärung (denn es sei ja eine gemeinsame Erklärung der großen Gebietskörperschaften, die Städte und Gemeinden seien eigentlich nicht betroffen). Er dankte auch dafür, dass man in der Steuerungsgruppe mit den beiden Kreisvorsitzenden vertreten sein dürfe. Dies sei nicht selbstverständlich, aber dringend notwendig. Was man kommunalpolitisch bei der Energiewende steuern könne, werde in den meisten Gebieten in der Zuständigkeit der Gemeinden stattfinden.

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Steidl zu den Zuständigkeiten erklärte Landrat Schwing, es werde eine enge Verzahnung zwischen den Ämtern und der Energieagentur geben.

 

Herr Rüth fügte hinzu, es gebe momentan so viele Impulse und Initiativen, dass die Gefahr eines Überangebotes bestehe. Hier müsse man aufpassen und erst einmal eine Struktur anlegen.

 

Auf Wortmeldung von Kreisrat Dotzel zum Thema Klimaschutz und Einsparung antwortete Landrat Schwing, dies sei ein permanentes Thema und der beste Beitrag zum Klimaschutz. Energie, die nicht erzeugt werden müsse. Er müsse auch Kritik üben am Bundesrat, der seit Monaten die Förderung von Energieeinsparungen im Wohnungsbau verhindere, weil man sich mit der Bundesregierung nicht einige.

 

 

Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden

 

Beschluss:

 

1.    Der Umweltausschuss nimmt den Entwurf für eine „Gemeinsame Erklärung“ der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg zur Einrichtung einer Regionalen Energieagentur an der ZENTEC zustimmend zur Kenntnis. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die Gemeinsame Erklärung mit der Stadt Aschaffenburg und dem Landkreis Aschaffenburg zu unterzeichnen.

2.    Die Energieagentur wird vorerst für die Dauer von fünf Jahren eingerichtet.
Die Vereinbarung verlängert sich um jeweils weitere zwei Jahre, soweit nicht eine der beteiligten Gebietskörperschaften die Zusammenarbeit und damit die Zuschussgewährung kündigt.

3.    Unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Aschaffenburg und die Stadt Aschaffenburg dies im gleichen Umfang tun, fördert der Landkreis Miltenberg die Regionale Energieagentur bis auf weiteres mit jährlich 40.000 Euro.

Die kommunale Förderung dient der Deckung der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Personal- und Sachkosten.

4.    Soweit die Energieagentur über die in § 1 der „Gemeinsamen Erklärung“ genannten Aufgaben hinaus weitere Tätigkeiten für eine oder mehrere der beteiligten Gebietskörperschaften übernehmen soll, sind diese von der jeweiligen Gebietskörperschaft gesondert zu beauftragen und die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

 

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