Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Bildung einer Regionalen Energieagentur in der ZENTEC
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.12.2012 NU/005/2012 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing leitete ein, den Büroleitern
sei es geglückt, einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zur Gründung einer
Energieagentur zu erarbeiten.
Herr Rüth erläuterte die Beschlussvorlage:
Der Landkreis
Miltenberg hat gemeinsam mit dem Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg
ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept für die Region Bayerischer
Untermain erarbeitet. Der Abschlussbericht wurde vom Umweltausschuss mit
Beschluss vom 22. März 2012 und vom Kreistag mit Beschluss vom 26. März 2012
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Kreistag hat
auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz beschlossen, die
ZENTEC GmbH mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer Regionalen Energieagentur zu
beauftragen. Sie soll übergreifend in der Region Bayerischer Untermain für die
Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich sein und eng mit den
Klimamanagern der Gebietskörperschaften zusammenarbeiten. Die ZENTEC GmbH hat
bereits das „Integrierte Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain“
vorbereitet und koordiniert. Sie ist darüber hinaus mit Fragestellungen des Energie-
und Klimawandels beschäftigt.
Angestrebt war
ursprünglich der Start der Energieagentur zum 1. September 2012 bei einer
Laufzeit von zunächst 5 Jahren. Die Abstimmungsgespräche zu Struktur und Inhalt
haben sich zeitlich etwas verzögert.
Ergebnis der
verschiedenen Abstimmungsgespräche, bei denen u.a. auch die beiden
Kreisverbände Aschaffenburg und Miltenberg des Bayerischen Gemeindetages sowie
die Energiekommission der Stadt Aschaffenburg eingebunden wurden, ist die als Anlage beigefügte „Gemeinsame
Erklärung“ der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg.
In der Gemeinsamen
Erklärung sind die Aufgabenfelder der Energieagentur fixiert, ebenso die Aufgaben,
die die Kommunen und die kommunalen Energieversorger (Gemeindewerke,
Stadtwerke, Genossenschaften) in eigener Verantwortung übernehmen.
Die Energieagentur
wird nicht wirtschaftlich tätig. Um die Aufgaben erfüllen zu können, ist die
ZENTEC auf die Förderung der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie der
Stadt Aschaffenburg angewiesen.
In den
Abstimmungsgesprächen wurde zur sachgerechten Erfüllung der Aufgaben ein
jährlicher Zuschussbedarf der ZENTEC von etwa 120.000 Euro für erforderlich
erachtet, der zu gleichen Teilen von den beiden Landkreisen und der Stadt
getragen werden soll.
Bezüglich der Art
der Aufgabenerledigung wurden drei Varianten untersucht:
·
Auftrag
an die ZENTEC zur Übernahme der Aufgaben einer Energieagentur
·
Gründung
einer GbR mit Sitz in der ZENTEC
·
Energieagentur
als eigene Aufgabe der ZENTEC
Nach Abwägung aller
Vor- und Nachteile stellt die Variante, die Energieagentur der ZENTEC als eigene
Aufgabe zuzuweisen, die sinnvollste Lösung dar.
51 % der
Gesellschaftsanteile der ZENTEC GmbH – und damit die Mehrheit – werden von den
drei Gebietskörperschaften Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg und
Stadt Aschaffenburg gehalten. Die Arbeit der ZENTEC in den Bereichen
Gründerzentrum und Regionalmarketing erfolgt regelmäßig in enger Abstimmung mit
den drei Gebietskörperschaften. Mit der Integration der Energieagentur können
die Ressourcen der ZENTEC optimal genutzt werden.
Eine Förderung der
Energieagentur durch den Freistaat Bayern ist – zumindest beim vorgesehenen
Konzept – nicht möglich. Zuschüsse können nach den geltenden Förderrichtlinien
nur Kommunen bekommen. Allerdings müsste dann eine Beauftragung der ZENTEC
erfolgen, was letztlich eine Umsatzsteuerpflicht auslösen würde. Die maximale
Förderung von 120.000 Euro für einen Zeitraum von 5 Jahren würde nahezu dem
Betrag entsprechen, der im gleichen Zeitraum an Umsatzsteuer anfiele. Mit Blick
auf die größere Unabhängigkeit und Flexibilität wurde der Vorzug der Lösung
„Energieagentur als eigene Aufgabe der ZENTEC“ gegeben.
Der Landkreis Aschaffenburg
hat dieser Vorgehensweise bereits zugestimmt. Zustimmung gab es auch in der
Energiekommission der Stadt Aschaffenburg. Der Stadtrat von Aschaffenburg wird
im Dezember gleichartige Beschlüsse fassen.
Landrat Schwing dankte Herr Rüth für seine Ausführungen.
Man habe hier die Federführung gehabt und es sei nicht immer einfach gewesen,
aber nun doch gelungen. Er wies darauf hin, dass man viel Mühe darauf verwandt
habe, dass sich alle drei kommunalen Gebietskörperschaften gleichberechtigt
wiederfinden. Sichtbar sei dies an der Besetzung der Steuerungsgruppe. Er halte
es auch für einen sinnvollen Kompromiss.
Kreisrätin Münzel erklärte, der Kompromiss
mache sie nicht besonders glücklich, aber man werde ihn mittragen. Sie sei
erfreut, dass es nun vorwärts gehe. Offen sei für sie noch der Energiebeirat
und auch die Berücksichtigung kleinerer Parteien hierbei, sollte es sich hier
um Kreisrätinnen und Kreisräte handeln.
Landrat Schwing antwortete ihr, jede
Gebietskörperschaft entscheide hier selbst, wen sie in den Energiebeirat
entsende. Es gebe kein Modell. Er plädiere für Kreisräte für den Landkreis
Miltenberg. Entschieden werde dies, sobald klar sei, dass dies alles zustande
komme.
Kreisrat Dotzel dankte der Verwaltung, die
Ansiedelung bei der ZENTEC sei eine intelligente Lösung und es gebe nichts
Vergleichbares in Unterfranken. Es begrüße dies ausdrücklich. Richtig sei, die
verschiedenen Aufgabenbereiche dort zu bündeln. Er sei aber dafür, dass auch
Fachleute mit externem Fachverstand in den Beirat holen werden, ihm sei es
daher lieber, wenn es nicht nur Kreisräte werden.
Dies sei natürlich noch alles offen, erklärte
Landrat Schwing, man habe aber auch in den anderen Unterpunkten bereits
Fachleute dabei.
Kreisrat Kern dankte Herrn Rüth für die
umfassende Information. Für die Fraktion sei eine demokratische Mitbestimmung
der Gremien wichtig. Die sei ja gewährleistet (§ 3) und auch die Fachleute
seien dort aufgeführt.
Kreisrat Berninger dankte den beiden Landräten
und dem Oberbürgermeister für die Einbindung beider Kreisverbände des
Bayerischen Gemeindetages und damit der Städte und Gemeinden von Anfang an bei
der Entstehung dieser Erklärung (denn es sei ja eine gemeinsame Erklärung der
großen Gebietskörperschaften, die Städte und Gemeinden seien eigentlich nicht
betroffen). Er dankte auch dafür, dass man in der Steuerungsgruppe mit den
beiden Kreisvorsitzenden vertreten sein dürfe. Dies sei nicht
selbstverständlich, aber dringend notwendig. Was man kommunalpolitisch bei der
Energiewende steuern könne, werde in den meisten Gebieten in der Zuständigkeit
der Gemeinden stattfinden.
Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Steidl zu den
Zuständigkeiten erklärte Landrat Schwing, es werde eine enge Verzahnung
zwischen den Ämtern und der Energieagentur geben.
Herr Rüth fügte hinzu, es gebe momentan so
viele Impulse und Initiativen, dass die Gefahr eines Überangebotes bestehe.
Hier müsse man aufpassen und erst einmal eine Struktur anlegen.
Auf Wortmeldung von Kreisrat Dotzel zum Thema
Klimaschutz und Einsparung antwortete Landrat Schwing, dies sei ein permanentes
Thema und der beste Beitrag zum Klimaschutz. Energie, die nicht erzeugt werden
müsse. Er müsse auch Kritik üben am Bundesrat, der seit Monaten die Förderung
von Energieeinsparungen im Wohnungsbau verhindere, weil man sich mit der
Bundesregierung nicht einige.
Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden
Beschluss:
1.
Der Umweltausschuss nimmt den Entwurf für
eine „Gemeinsame Erklärung“ der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie
der Stadt Aschaffenburg zur Einrichtung einer Regionalen Energieagentur an der
ZENTEC zustimmend zur Kenntnis. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die
Gemeinsame Erklärung mit der Stadt Aschaffenburg und dem Landkreis
Aschaffenburg zu unterzeichnen.
2.
Die Energieagentur wird vorerst für die Dauer
von fünf Jahren eingerichtet.
Die Vereinbarung verlängert sich um jeweils weitere zwei Jahre, soweit nicht
eine der beteiligten Gebietskörperschaften die Zusammenarbeit und damit die Zuschussgewährung
kündigt.
3.
Unter der Voraussetzung, dass der Landkreis
Aschaffenburg und die Stadt Aschaffenburg dies im gleichen Umfang tun, fördert
der Landkreis Miltenberg die Regionale Energieagentur bis auf weiteres mit
jährlich 40.000 Euro.
Die kommunale Förderung dient der Deckung der
zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Personal- und Sachkosten.
4.
Soweit die Energieagentur über die in § 1 der
„Gemeinsamen Erklärung“ genannten Aufgaben hinaus weitere Tätigkeiten für eine
oder mehrere der beteiligten Gebietskörperschaften übernehmen soll, sind diese
von der jeweiligen Gebietskörperschaft gesondert zu beauftragen und die dadurch
entstehenden Kosten zu tragen.