Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Rechnungsprüfung: Ausstehende Abfallgebühren verschiedener Gemeinden

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Sitzung:06.12.2012   NU/005/2012 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein gab folgenden Bericht anhand beiliegender PDF-Datei.

 

Unser Rechnungsprüfungsausschuss und der Kreisrechnungsprüfer haben sich im Jahr 2010 mit den Abfallgebühren, immerhin einer der größten Posten im Landkreishaushalt, beschäftigt.

Dabei haben sie in sieben Fällen aus den Jahren 1999 bis 2004 festgestellt, dass Abrechnungszahlungen nicht erfolgt und in zwei Fällen keine Abrechnungen erstellt worden waren.

 

Es handelt sich dabei um Fälle aus sechs Gemeinden.

 

Inzwischen konnten wir dank der Bereitschaft und mit Unterstützung einiger Gemeinden vier Fälle bereinigen.

In einem Fall, der nicht verjährt ist, fehlt weiterhin die von der Gemeinde vertragsgemäß zu erstellende Abrechnung. Diese ist unseres Erachtens auch nicht mehr nachzuholen, da dafür die Unterstützung der Firma Sita Bormann nötig wäre und die Unterlagen aus 1999 dort sicherlich nicht mehr vorhanden sind. Wir haben der Gemeinde daher das Mittel zwischen dem vorhergehenden und dem nachfolgenden Abrechnungszeitraum als Abrechnungsgrundlage angeboten. Allerdings weigert sich die Gemeinde weiterhin.

In vier weiteren Fällen haben die Gemeinden, obwohl sie zugeben die Abfallgebühren von ihren Bürgern eingehoben zu haben, die Einrede der Verjährung erhoben.

Sie weigern sich also die von ihren Bürgern im Auftrag und Namens des Landkreises eingehobenen Abfallgebühren an den Landkreis abzuführen.

 

Alle Gespräche und Versuche hier eine gütliche Regelung zu finden waren erfolglos.

Wir werden daher diese vier Fälle mit einem Gesamtbetrag von 42.618,65 € an die Kassenversicherung des Landkreises weitermelden.

 

Im fünften Fall, in dem keine Verjährung vorliegt, beabsichtigen wir die Aufrechnung des ausstehenden, geschätzten Betrages von 2.748,83 € mit sonstigen Zahlungen die diese Gemeinde von der Kommunalen Abfallwirtschaft erhält.

 

Derartige Probleme haben sich in den Jahren 1999 bis 2004 leider gehäuft. Ursache dafür waren personelle Gegebenheiten. Mit Einführung der Zentralen Abfallgebührenstelle können derartige Fehler nicht mehr vorkommen.

 

 

Landrat Schwing fügte hinzu, der Fehler sei auch bei uns gemacht worden. Man hätte die Gebühren einziehen können, habe dies aber auch aufgrund der schwierigen personellen Situation und der Einführung der ZAG nicht getan. Trotzdem sei es nicht verständlich, dass die Kommunen das Geld nicht weitergeleitet haben, was sie von den Bürgern erhalten haben. Geschädigt worden sei nicht der Landkreis, sondern die Gebührenzahler. Dies sei sehr bedauerlich. Er habe die Gespräche gesucht, dies sei aber nutzlos gewesen. Fehler seien auf beiden Seiten gemacht worden, aber sich auf die Verjährung zu berufen, dies sei kein Umgang miteinander.

 

Kreisrat Dotzel bemerkte ebenfalls, hier seien die Gebührenzahler geschädigt und es sei fragwürdig, ob es sich hier noch um einen Kavaliersdelikt handele. Er habe kein Verständnis dafür, Geld zu vereinnahmen, aber nicht weiterzugeben und die Bürger im Endeffekt doppelt zahlen zu lassen. Er habe hier mehr Solidarität in der kommunalen Familie erwartet. Man sollte dies auch in aller Deutlichkeit den betreffenden Kommunen kommunizieren.

 

Kreisrat Kern stimmte Kreisrat Dotzel zu, dies dürfe nicht passieren, er sei entsetzt. Es gebe doch Verwahrkonten. Außerdem sei man auch so erzogen, fremder Leute Geld weiterzugeben. Dies sei eine Frage von Erziehung und Moral. So etwas sollte nicht zum Standard werden.

 

Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

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