Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Rechnungsprüfung: Ausstehende Abfallgebühren verschiedener Gemeinden
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.12.2012 NU/005/2012 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein gab folgenden Bericht anhand
beiliegender PDF-Datei.
Unser Rechnungsprüfungsausschuss und der
Kreisrechnungsprüfer haben sich im Jahr 2010 mit den Abfallgebühren, immerhin
einer der größten Posten im Landkreishaushalt, beschäftigt.
Dabei haben sie in sieben Fällen aus den
Jahren 1999 bis 2004 festgestellt, dass Abrechnungszahlungen nicht erfolgt und
in zwei Fällen keine Abrechnungen erstellt worden waren.
Es handelt sich dabei um Fälle aus sechs
Gemeinden.
Inzwischen konnten wir dank der Bereitschaft
und mit Unterstützung einiger Gemeinden vier Fälle bereinigen.
In einem Fall, der nicht verjährt ist, fehlt
weiterhin die von der Gemeinde vertragsgemäß zu erstellende Abrechnung. Diese
ist unseres Erachtens auch nicht mehr nachzuholen, da dafür die Unterstützung
der Firma Sita Bormann nötig wäre und die Unterlagen aus 1999 dort sicherlich
nicht mehr vorhanden sind. Wir haben der Gemeinde daher das Mittel zwischen dem
vorhergehenden und dem nachfolgenden Abrechnungszeitraum als
Abrechnungsgrundlage angeboten. Allerdings weigert sich die Gemeinde weiterhin.
In vier weiteren Fällen haben die Gemeinden,
obwohl sie zugeben die Abfallgebühren von ihren Bürgern eingehoben zu haben,
die Einrede der Verjährung erhoben.
Sie weigern sich also die von ihren Bürgern
im Auftrag und Namens des Landkreises eingehobenen Abfallgebühren an den
Landkreis abzuführen.
Alle Gespräche und Versuche hier eine
gütliche Regelung zu finden waren erfolglos.
Wir werden daher diese vier Fälle mit einem
Gesamtbetrag von 42.618,65 € an die Kassenversicherung des Landkreises
weitermelden.
Im fünften Fall, in dem keine Verjährung
vorliegt, beabsichtigen wir die Aufrechnung des ausstehenden, geschätzten
Betrages von 2.748,83 € mit sonstigen Zahlungen die diese Gemeinde von der
Kommunalen Abfallwirtschaft erhält.
Derartige Probleme haben sich in den Jahren
1999 bis 2004 leider gehäuft. Ursache dafür waren personelle Gegebenheiten. Mit
Einführung der Zentralen Abfallgebührenstelle können derartige Fehler nicht
mehr vorkommen.
Landrat Schwing fügte hinzu, der Fehler sei
auch bei uns gemacht worden. Man hätte die Gebühren einziehen können, habe dies
aber auch aufgrund der schwierigen personellen Situation und der Einführung der
ZAG nicht getan. Trotzdem sei es nicht verständlich, dass die Kommunen das Geld
nicht weitergeleitet haben, was sie von den Bürgern erhalten haben. Geschädigt
worden sei nicht der Landkreis, sondern die Gebührenzahler. Dies sei sehr
bedauerlich. Er habe die Gespräche gesucht, dies sei aber nutzlos gewesen.
Fehler seien auf beiden Seiten gemacht worden, aber sich auf die Verjährung zu
berufen, dies sei kein Umgang miteinander.
Kreisrat Dotzel bemerkte ebenfalls, hier
seien die Gebührenzahler geschädigt und es sei fragwürdig, ob es sich hier noch
um einen Kavaliersdelikt handele. Er habe kein Verständnis dafür, Geld zu
vereinnahmen, aber nicht weiterzugeben und die Bürger im Endeffekt doppelt
zahlen zu lassen. Er habe hier mehr Solidarität in der kommunalen Familie
erwartet. Man sollte dies auch in aller Deutlichkeit den betreffenden Kommunen
kommunizieren.
Kreisrat Kern stimmte Kreisrat Dotzel zu,
dies dürfe nicht passieren, er sei entsetzt. Es gebe doch Verwahrkonten.
Außerdem sei man auch so erzogen, fremder Leute Geld weiterzugeben. Dies sei
eine Frage von Erziehung und Moral. So etwas sollte nicht zum Standard werden.
Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.