Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Beschluss: Einsatz von Familienhebammen im Rahmen der frühen Hilfen

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.11.2012   JHA/002/2012 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Dr. Dittmeier erläuterte die Beschlussvorlage:

 

Im neuen Bundeskinderschutzgesetz wurde der präventive Aspekt der Kinder- und Jugendhilfe deutlich herausgestellt. Im Art. 1 des BKiSchG, unter § 1,4 KKG wird die Bedeutung Früher Hilfen betont und in § 3,4 KKG speziell auf den Einsatz von Familienhebammen eingegangen. Ungünstige Kindheitsverläufe sollen mit Hilfe von Familienhebammen gemildert, bzw. eine Inanspruchnahme von eventuellen weiterführenden familiären Hilfen bei Bedarf erleichtert werden.

 

Ausgangslage:

Hebammen haben aufgrund ihrer primär gesundheitsorientierten Aufgabe einen leichteren Zugang zu den Eltern als Mitarbeiter der Jugendhilfe. Die besondere Stellung der Hebammen soll dazu genutzt werden, der Zielgruppe auch über den säuglingspflegerischen Aspekt hinaus Hilfestellungen bei familiären Problemlagen zu geben.

 

Zielgruppe:

Zielgruppe sind Familien mit Kindern vom vorgeburtlichen Alter bis zum Alter von ca. 12 Monaten, deren Lebenssituation durch bestimmte Belastungen und/oder Risiken gekennzeichnet ist, oder die Ressourcen für eine adäquate Förderung des Kindes gering sind.

Typische Problemkonstellationen sind z.B.: - Schwangere und Mütter mit ausgeprägter Unsicherheit dem Kind gegenüber bzw. deutlichen Zeichen der Überforderung, - alkohol- und drogenabhängige sowie suchtgefährdete Schwangere und Mütter, - psychisch kranke Schwangere und Mütter, - Mütter ausländischer Herkunft ohne soziale Einbindung, - minderjährige Mütter, - Frauen mit Gewalterfahrung körperlicher und seelischer Art, - Schwangere und Mütter mit geringem sozio-ökonomischen Status.

 

Aufgaben der Familienhebamme

Hebammen haben primär medizinische und pflegerische Aspekte vor und nach einer Geburt sowohl bei der Mutter, als auch beim Kind, im Fokus. Die Tätigkeiten einer Familienhebamme gehen deutlich darüber hinaus und sind u.a. folgendermaßen definiert: - Hinwirken auf die Teilnahme an Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen für Mutter und Kind; - Verfolgen der körperlichen, neurologischen und emotionalen Entwicklung des Säuglings; - Hinwirken auf das Schaffen einer für die Entwicklung des Säuglings gesunden Umgebung - Hilfe bei der Tagesstrukturierung; - erhöhte Aufmerksamkeit für alle Anzeichen einer sich anbahnenden Kindesvernachlässigung oder -misshandlung.

 

Geplante Vorgehensweise:

Nach der Ausschöpfung der Krankenkassenleistung kann über die KoKi bis Ende des 12. Lebensmonats nach einem intern festgelegten Verfahren die Inanspruchnahme einer Familienhebamme formlos beantragt werden. Die Inanspruchnahme beruht auf völliger Freiwilligkeit der Eltern/Sorgeberechtigten.

 

Einschätzung:

Durch die hohe Akzeptanz von Hebammen in der Gesellschaft bietet diese Leistung ein geeignetes Mittel der Jugendhilfe, belastete Familien niedrigschwellig und nachhaltig zu erreichen, um problematische Kindheitsverläufe abzumildern.

 

 

Auf Rückfrage von Kreisrätin Münzel antwortete Herr Dr. Dittmeier, früher seien die Familienhebammen den Amtsärzten unterstellt gewesen, heute allerdings seien diese freiberuflich tätig und haben entsprechende Qualifikationen und Zusatzausbildungen.

Herr Winkler ergänzte, man knüpfe an das Können der Hebammen an, nämlich die Begleitung der Mütter vor und auch nach der Geburt. Im Rahmen dieser Betreuung könnten Probleme sichtbar werden und in diesem neuen Rahmen sei es dann möglich, sich bei der KoKi zu melden und Familienhebammen kämen zum Einsatz. Somit müsse kein Hilfeplanverfahren durchlaufen werden. Die Meldung sei aus verschiedenen Quellen möglich, wünschenswert seien natürlich die betroffenen Eltern, da gewünschte Hilfe die besten Voraussetzungen bringe. Es ginge darum einen niedrigschwelligen Zugang zu schaffen.

 

 

Der Ausschuss fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet den Einsatz von Familienhebammen unter Koordinierung der KoKi und stellt die dafür notwendigen Mittel bereit.

 

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