Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Beschluss: Einsatz von Familienhebammen im Rahmen der frühen Hilfen
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 26.11.2012 JHA/002/2012 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Herr Dr. Dittmeier erläuterte die Beschlussvorlage:
Im neuen Bundeskinderschutzgesetz wurde der präventive Aspekt der
Kinder- und Jugendhilfe deutlich herausgestellt. Im Art. 1 des BKiSchG, unter §
1,4 KKG wird die Bedeutung Früher Hilfen betont und in § 3,4 KKG speziell auf
den Einsatz von Familienhebammen eingegangen. Ungünstige Kindheitsverläufe
sollen mit Hilfe von Familienhebammen gemildert, bzw. eine Inanspruchnahme von
eventuellen weiterführenden familiären Hilfen bei Bedarf erleichtert werden.
Ausgangslage:
Hebammen haben aufgrund ihrer primär gesundheitsorientierten Aufgabe
einen leichteren Zugang zu den Eltern als Mitarbeiter der Jugendhilfe. Die
besondere Stellung der Hebammen soll dazu genutzt werden, der Zielgruppe auch
über den säuglingspflegerischen Aspekt hinaus Hilfestellungen bei familiären
Problemlagen zu geben.
Zielgruppe:
Zielgruppe sind Familien mit Kindern vom vorgeburtlichen Alter bis zum
Alter von ca. 12 Monaten, deren Lebenssituation durch bestimmte Belastungen
und/oder Risiken gekennzeichnet ist, oder die Ressourcen für eine adäquate
Förderung des Kindes gering sind.
Typische Problemkonstellationen sind z.B.: - Schwangere und Mütter mit
ausgeprägter Unsicherheit dem Kind gegenüber bzw. deutlichen Zeichen der
Überforderung, - alkohol- und drogenabhängige sowie suchtgefährdete Schwangere
und Mütter, - psychisch kranke Schwangere und Mütter, - Mütter ausländischer
Herkunft ohne soziale Einbindung, - minderjährige Mütter, - Frauen mit
Gewalterfahrung körperlicher und seelischer Art, - Schwangere und Mütter mit
geringem sozio-ökonomischen Status.
Aufgaben der Familienhebamme
Hebammen haben primär medizinische und pflegerische Aspekte vor und
nach einer Geburt sowohl bei der Mutter, als auch beim Kind, im Fokus. Die
Tätigkeiten einer Familienhebamme gehen deutlich darüber hinaus und sind u.a.
folgendermaßen definiert: - Hinwirken auf die Teilnahme an Vorsorge- und
Präventionsmaßnahmen für Mutter und Kind; - Verfolgen der körperlichen,
neurologischen und emotionalen Entwicklung des Säuglings; - Hinwirken auf das
Schaffen einer für die Entwicklung des Säuglings gesunden Umgebung - Hilfe bei
der Tagesstrukturierung; - erhöhte Aufmerksamkeit für alle Anzeichen einer sich
anbahnenden Kindesvernachlässigung oder -misshandlung.
Geplante Vorgehensweise:
Nach der Ausschöpfung der Krankenkassenleistung kann über die KoKi bis
Ende des 12. Lebensmonats nach einem intern festgelegten Verfahren die
Inanspruchnahme einer Familienhebamme formlos beantragt werden. Die
Inanspruchnahme beruht auf völliger Freiwilligkeit der
Eltern/Sorgeberechtigten.
Einschätzung:
Durch die hohe Akzeptanz von Hebammen in der
Gesellschaft bietet diese Leistung ein geeignetes Mittel der Jugendhilfe,
belastete Familien niedrigschwellig und nachhaltig zu erreichen, um
problematische Kindheitsverläufe abzumildern.
Auf Rückfrage von Kreisrätin Münzel
antwortete Herr Dr. Dittmeier, früher seien die Familienhebammen den Amtsärzten
unterstellt gewesen, heute allerdings seien diese freiberuflich tätig und haben
entsprechende Qualifikationen und Zusatzausbildungen.
Herr Winkler ergänzte, man knüpfe an das
Können der Hebammen an, nämlich die Begleitung der Mütter vor und auch nach der
Geburt. Im Rahmen dieser Betreuung könnten Probleme sichtbar werden und in
diesem neuen Rahmen sei es dann möglich, sich bei der KoKi zu melden und
Familienhebammen kämen zum Einsatz. Somit müsse kein Hilfeplanverfahren
durchlaufen werden. Die Meldung sei aus verschiedenen Quellen möglich,
wünschenswert seien natürlich die betroffenen Eltern, da gewünschte Hilfe die
besten Voraussetzungen bringe. Es ginge darum einen niedrigschwelligen Zugang
zu schaffen.
Der Ausschuss fasste einstimmig den
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss befürwortet den Einsatz von Familienhebammen unter
Koordinierung der KoKi und stellt die dafür notwendigen Mittel bereit.