Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Teilumstufung der Kreisstraße MIL 35 im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung Faulbach
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.10.2012 KT/004/2012 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr
Wosnik erläuterte anhand beiliegenden Plänen die Beschlussvorlage:
Mit dem Neubau der Ortsumfahrung Faulbach hat die Teilstrecke der bisherigen Kreisstraße MIL 35 im Bereich der neuen Kreisverkehrsanlage bis zur derzeitigen Einmündung in die Staatsstraße 2315 in Richtung Stadtprozelten ihre Verkehrsbedeutung als Teil des Kreisstraßennetzes verloren.
Diese Teilstrecke der MIL 35 wird von Abschnitt 120, Station 6,069 bis Abschnitt 140, Station 0,176 zur Staatsstraße im Abschnitt 110 von Station 8,534 bis Station 8,754 aufgestuft.
Die Baulast und somit das Eigentum des Landkreises an der Straße und die dazugehörenden Nebenanlagen und Flächen, sowie alle Rechte und Pflichten, die mit der Straße in Zusammenhang stehen, gehen ohne Entschädigung nach Art. 11 Abs. 4 BayStrWG auf den Freistaat Bayern über.
Die aufzustufende Streckenlänge beträgt 220 m.
Auf eine förmliche Übergabe wird verzichtet. Die
Niederschrift über die gemeinsame Begehung am
Die Aufstufung wird wirksam mit der Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger durch die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium.
Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg empfiehlt der Aufstufungsvereinbarung zu zustimmen.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2012 einstimmig den vorliegenden Beschluss empfohlen.
Der
Kreistag fasste einstimmig den
Beschluss:
Der Kreistag
beschließt, der Umstufungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem
Landkreis Miltenberg über die Aufstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße MIL
35 zwischen der neuen Kreisverkehrsanlage (Richtung Breitenbrunn und Beginn der
Ortsumfahrung Faulbach) und der bestehenden Einmündung in die Staatsstraße St
2315 Richtung Stadtprozelten auf eine Länge von 220 m zu zustimmen.