Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG), Einführung des Digitalfunks Teilnahmeerklärung des Landkreises Miltenberg am erweiterten Probebetrieb

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.10.2012   KT/004/2012 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Rosel erläuterte:

 

Seit einigen Jahren wird in Deutschland an der Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Form des Aufbaus und späteren Betriebs eines bundesweiten digitalen Sprechfunknetzes gearbeitet.

 

Der Landkreis Miltenberg gehört zum Netzabschnitt 38 („Unterfranken“). Dieser Netzabschnitt ist der vierte von zehn Migrationsbereichen in Bayern, in denen neben dem bestehenden, analogen Funk der Digitalfunk schrittweise eingeführt wird.

 

Der Beginn der Migrationsstufe „erweiterter Probebetrieb“ steht im Migrationsrahmenkonzept vor dem Beginn des Wirkbetriebs und soll nach der aktuellen Rahmenplanung im Netzabschnitt 38 über eine Dauer von ca. sechs Monaten zum 01.02.2014 beginnen.

 

Der erweiterte Probebetrieb ist eine Phase des Netzaufbaus in Form der Netzerprobung. Hier soll das neu errichtete digitale Sprechfunknetz durch die BOS ausreichend belastet und getestet werden, um sowohl taktische Erkenntnisse zu erlangen als ggf. bei Unzulänglichkeiten Mängel geltend machen zu können. Der erweiterte Probebetrieb beinhaltet auch die Vermittlung von Kenntnissen zum Umgang mit den Geräten und die Gewinnung erster taktischer Praxiserfahrungen in der Kommunikation zwischen den Einsatzkräften.

 

Für den Landkreis Miltenberg als Teil des Netzabschnitts 38 („Unterfranken“) soll eine förmliche Teilnahmeregelung abgeschlossen werden, die dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.

 

Das Nutzungsrecht am BOS-Digitalfunk liegt beim Bund und bei den Ländern. Hierzu regelt § 4 Abs. 1 des Verwaltungsabkommens über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle BOS-Organisationen. Aufgrund dieser Regelungen hat der Freistaat Bayern als Unterzeichner des Verwaltungsabkommens ein eigenes Nutzungsrecht. Für die staatlichen Behörden (Polizei, …) besteht damit ein unmittelbares Nutzungsrecht, sodass es insoweit einer formalen Teilnahmeregelung nicht bedarf.

 

Alle teilnehmenden, nichtstaatlichen BOS wie z.B. die kommunalen Feuerwehren, müssen grundsätzlich eine Teilnahmeerklärung abgeben, die u.a. sicherstellen soll, dass die Regeln für den Digitalfunk eingehalten werden. Die Teilnahmeregelung ist eine Übergangslösung, die nur so lange Bestand hat, bis die BOS-Funkrichtlinie für den Digitalfunk in Bayern eingeführt ist.

 

Die Teilnahmeregelung betrifft nur die Teilnahme am sogenannten erweiterten Probebetrieb im Digitalfunk. Hingegen verpflichtet die Teilnahmeregelung nicht zur endgültigen Teilnahme am Digitalfunk und begründet insbesondere keine Verpflichtung zur Übernahme von netzseitigen Kosten des Digitalfunks. Des Weiteren ist sie nach Nr. 5.2 jederzeit kurzfristig kündbar.

 

Um am erweiterten Probebetrieb teilnehmen zu können, bedarf es einer Mindestausstattung an digitalen Fahrzeugfunk- und Handsprechfunkgeräten. Ausgehend von dem Gebot der wirtschaftlichen Haushaltsführung hält es die Kreisbrandinspektion für angemessen, wenn zunächst nur folgende Fahrzeuge, Einrichtungen und Personen des Landkreises mit digitaler Technik ausgerüstet würden:

 

  • Einsatzfahrzeug des Kreisbrandrats MIL – LK 112 mit Fahrzeugfunkgerät und 2 Handsprechfunkgeräten
  • Einsatzleitwagen des Landkreises Standort Großheubach MIL – 2998 mit Fahrzeugfunkgerät und 2 Handsprechfunkgeräten
  • Einsatzleitwagen des Landkreises Standort Obernburg MIL – 2999 mit Fahrzeugfunkgerät und 2 Handsprechfunkgeräten
  • Fahrzeug des Fachberaters „Funk“ mit Fahrzeugfunkgerät und 2 Handsprechfunkgeräten
  • Lagezentrum im Landratsamt mit einem stationärem Funkgerät und 2 Handsprechfunkgeräten
  • alle Mitglieder der Kreisbrandinspektion mit Handsprechfunkgerät

 

Die Kosten der Ausstattung belaufen sich auf schätzungsweise ca. 70.000,00 Euro und gliedern sich wie folgt:

 

  • 18 Stück Handsprechfunkgeräte für die Mitglieder der Kreisbrandinspektion (ca. 800 Euro/Person x 18 Personen = 14.400 Euro
  • 4 x 2 Stück Handsprechfunkgeräte für die Fahrzeuge (ca. 800 Euro/Stück x 2 Stück/Fahrzeug x 4 Fahrzeuge = 6.400 Euro)
  • 4 Stück Fahrzeugfunkgeräte (ca. 700 Euro/Stück x 4 Fahrzeuge = 2.800 Euro)
  • 1 stationäres Funkgerät (1 Funkgerät = ca. 700 Euro) im Lagezentrum und 2 Stück Handsprechfunkgeräte (2 x 800 Euro = 1.600 Euro) = 2.300 Euro.
  • 4 x Einbau des Fahrzeugfunkgeräte (ca. 6.000 Euro/Fahrzeug x 4 Fahrzeuge = 24.000,00 Euro

 

Die Verwaltung wird rechtzeitig die vom Staat gewährten Fördermittel beantragen. Hier sind folgende Zuschüsse zu erwarten:

 

 

  • Zuschuss für Handsprechfunkgeräte in Höhe von 80 % (14.400 Euro + 6.400 Euro + 1.600 Euro = 22.400 Euro) = 14.000 bis 17.920 Euro (der endgültige Betrag kann noch nicht genannt werden)
  • Zuschuss für Fahrzeugfunkgeräte und stationäres Funkgerät in Höhe von 80 % (2.800 Euro + 700 Euro = 3.500 Euro) = ca. 2.800 Euro (der endgültige Betrag kann noch nicht genannt werden)

 

Vor dem Hintergrund, dass die Einbaukosten nicht zuschussfähig sind, verbleibt somit beim Landkreis eine Nettobelastung in Höhe von ca. 30.000 Euro (eine genaue Ermittlung ist nicht möglich, da sich der Fördersatz von 80 % auf ein nur bedingt vergleichbares Gerät der Polizei bezieht).

 

Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass die Organisation der Einrichtung und des Betriebs einer Taktisch-Technischen Betriebsstelle, die den taktischen Einsatz und den funktionalen Unterhalt der digitalen Endgeräte vornimmt, noch offen ist. Auch hinsichtlich der künftigen Alarmierung der Einsatzkräfte ist noch offen, ob und wann diese durch das digitale Funknetz sichergestellt werden kann. Aus beiden Themenkreisen können sich ggf. noch weitere, kostenverursachende Maßnahmen ergeben.

 

Hinweis:

 

Am Freitag, den 12.10.2012 fand auf Veranlassung von Herrn Landrat Schwing ein Spitzengespräch mit Herrn Staatssekretär Eck statt. Bei dieser Gelegenheit sind unter Beteiligung von Vertretern der Stadt Aschaffenburg und des Landkreises Aschaffenburg vor allem Fragen hinsichtlich der technischen Realisierung, der künftigen laufenden Betriebskosten und weitergehender Fördermöglichkeiten, die im Zusammenhang mit der Einführung des Digitalfunks auftauchen, erörtert worden.

 

 

Landrat Schwing fügte hinzu, es diene dazu, das System zu testen und ob die Funkabdeckung auch da sei. Für jede einzelne Kommune sei es daher wichtig mitzumachen, um Lücken festzustellen.

 

Kreisrätin Weitz fragte, was passiere, wenn Kommunen sich hier weigern würden mitzumachen.

 

Landrat Schwing erklärte, es dauere noch und man habe grundsätzlich keine Eile. Aber jetzt könne man bereits feststellen, ob Lücken bestehen und diese abstellen. Was man vorher erledige, habe man später gespart, weil eingebaut werden müsse es so oder so. Vorerst werde man sich auf das Notwendige beschränken. Das Ministerium habe wohl auch die hohen Einbaukosten falsch eingeschätzt. Darüber solle noch einmal gesprochen werden. Konsequenz für die Kommunen, die jetzt nicht mitmachen, gebe es erst einmal keine. Der Probebetrieb werde auch stattfinden, wenn sich einzelne Kommunen nicht beteiligen.

 

Kreisrat Weber meldete sich zu Wort, über Digitalfunk habe man schon vor 20 Jahren geredet und ob dies mittlerweile nicht überaltert und technisch weiter fortgeschritten sei als ursprünglich angenommen.

 

Kreisbrandrat Lebold erklärte, die Systementscheidung sei tatsächlich eine Weile her, die Bundesanstalt für den digitalen Behörden- und Organisationsfunk habe die Technik festgelegt. Bayern zahle den Anteil nach unserem Versorgungsstandard und verlange eine relativ gute Versorgung. Es gebe auch Bundesländer mit reduzierten Standards. Bayern habe aber von Anfang an die Absicht erklärt, auch die Alarmierung darüber abzuwickeln. Nur dann ergebe dieses System einen Sinn. Nur dann könne man das andere System abschalten. Momentan seien von den 15 benötigen Maststandorten 13 gebaut. Dort seien auch die Anlagen hergestellt. Zwei Standorte seien aus verschiedenen Gründen noch offen. Dies müsse bis Ende des Jahres erledigt sein. Eine Station koste hier rund 1 Mio. Euro, bei schwierigen Standorten rund 1,5 Mio. Euro. Der Freistaat Bayern habe dies hier im Landkreis bereits investiert, beauftragt mit der Umsetzung sei das Staatliche Hochbauamt Aschaffenburg. Der Großteil an Voraussetzungen sei somit geschaffen. Natürlich sei es eine technisch anspruchsvolle Lösung. Die Systementscheidung müsse man im Kreistag nicht diskutieren, dies sei bundesweit passiert. Alle Bundesländer beteiligen sich. Manche Bundesländer in der Nachbarschaft haben nun zeitliche Probleme, weil Bayern noch nicht so weit sei. Es gebe Maststandorte, angrenzend an den Odenwaldkreis, die auf Betrieb warten, da unsere Standorte durch das bundesweite System beispielsweise auch Baden-Württemberg versorgen. Man dürfe dies daher nicht isoliert betrachten. Nach Berechnungen werde sich die Versorgungssituation bei uns stabilisieren oder verbessern. Anhand einer Computersimulation seien die Standorte bestimmt worden. In Unterfranken gebe es entgegen aller anderen Netzabschnitte eine Projektgruppe, die für ganz Unterfranken für den NA 38 die Arbeit vor Ort erledige. Der erweitere Probebetrieb sei deswegen wichtig, um Lücken während der Probe weitermelden zu können. Jetzt könne man eventuell noch die Stellschrauben am System stellen. Danach stelle sich die Frage nach der Übernahme dieser Kosten. Nach dem Feuerwehrgesetz wäre dann wieder der Landkreis zuständig und dies wolle man absolut vermeiden. Mitte August habe man den Gemeinden bereits schriftlich mitgeteilt, dass pro Gemeinde immer nur ein (Mehrzweck-)Fahrzeug, das besonders leicht zu installieren sei, auszurüsten sei. Dafür gebe es eine sogenannte Migrationslösung. Man rate von einer teuren Lösung ab, weil man erst teilnehme, wenn die Alarmierung geklärt sei. Hier seien noch viele technische Dinge offen. Momentan gehe man davon aus, dass der Digitalfunk frühestens ab 2018 in den Regelbetrieb gehe. Die Kommunen wüssten auch, dass keine Eile geboten sei, sie möchten aber bitte beim erweiterten Probebetrieb teilnehmen, damit man nicht den Vorwürfen ausgesetzt sei, dass gewisse Gebiete nicht versorgt seien. Jeder habe dies selbst in der Hand und man unterstütze dies. Mit den aktuellen zu beschaffenden Geräten könne man keinen Lastfall simulieren. Mit der Regierung und den entsprechenden Stellen beim Innenministerium habe man ausgemacht, dass man für Lastfallversuche andere Landkreise oder Geräte ordern kann.

Man habe rechtzeitig und verantwortungsvoll alle Gemeinden informiert. Man empfehle die Vorrüstung, aber mehr momentan noch nicht. Es könne durchaus sein, dass bis zur eigentlichen Inbetriebnahme andere Geräte auf dem Markt seien. Die Geräte aus dem erweiterten Probebetrieb könne man durch Softwareänderungen auf den dann benötigen Stand bringen. Neu am System sei die Verschlüsselung, es sei abhörsicher und man könne sich nicht einfach aufschalten. Außerdem sei es erstmals ein einheitliches System für alle Behörden! Beim Probebetrieb machen Polizei, THW und BRK ebenfalls mit.

 

Kreisrat Michael Berninger erklärte, er sei auch etwas unglücklich darüber, in der Presse zu lesen, dass nicht alle Gemeinden am Probebetrieb teilnehmen wollen. Es gehe letztendlich um die Sicherheit unserer Gemeindebürger vor Ort, weiterhin frage er sich, wenn herauskommen sollte, dass beispielsweise ein Mast fehle, wer dann die Kosten übernehme – nach dem Probebetrieb sei der Kreis zuständig. Er halte dies insofern für überflüssig, da die Bürgermeister sich in deren Dienstbesprechung eigentlich einig über die Teilnahme gewesen seien. Leider sei es scheinbar noch nicht gelungen, die gewonnenen Informationen an alle Gemeinderäte weiter zu transportieren. Er bat daher den Kreisbrandrat, die genauen Kosten nochmals weiterzugeben.

 

Landrat Schwing bestätigte, dies sei ein wichtiger Hinweis und man habe in der Bürgermeisterdienstbesprechung jegliche Unterstützung angeboten.

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Scholz zu den Maststandorten erklärte ihm Landrat Schwing, dies sei Sache des Bundes und keine Angelegenheit des Kreises und daher auch nicht in dessen Verantwortung. Er wies daher seine Frage zurück. Kreisrat Scholz verließ daraufhin die Sitzung.

 

 

Der Kreistag fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich den

 

Beschluss:

 

 

  1. Der Landkreis Miltenberg erklärt im Zuge der Einführung des Digitalfunks gegenüber der Projektgruppe „DigiNet“ im Bay. Staatsministerium des Innern die Teilnahme am erweiterten Probebetrieb.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Freistaat Bayern eine Vereinbarung zur Teilnahme des Landkreises am erweiterten Probebetrieb des Digitalfunks gemäß Anlage abzuschließen.

 

 

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