Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG), Einführung des Digitalfunks Teilnahmeerklärung des Landkreises Miltenberg am erweiterten Probebetrieb
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.10.2012 KT/004/2012 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Nein: 1 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Rosel erläuterte:
Seit
einigen Jahren wird in Deutschland an der Einführung des Digitalfunks für
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Form des Aufbaus
und späteren Betriebs eines bundesweiten digitalen Sprechfunknetzes gearbeitet.
Der
Landkreis Miltenberg gehört zum Netzabschnitt 38 („Unterfranken“). Dieser
Netzabschnitt ist der vierte von zehn Migrationsbereichen in Bayern, in denen
neben dem bestehenden, analogen Funk der Digitalfunk schrittweise eingeführt
wird.
Der
Beginn der Migrationsstufe „erweiterter Probebetrieb“ steht im
Migrationsrahmenkonzept vor dem Beginn des Wirkbetriebs und soll nach der
aktuellen Rahmenplanung im Netzabschnitt 38 über eine Dauer von ca. sechs
Monaten zum 01.02.2014 beginnen.
Der
erweiterte Probebetrieb ist eine Phase des Netzaufbaus in Form der
Netzerprobung. Hier soll das neu errichtete digitale Sprechfunknetz durch die
BOS ausreichend belastet und getestet werden, um sowohl taktische Erkenntnisse
zu erlangen als ggf. bei Unzulänglichkeiten Mängel geltend machen zu können.
Der erweiterte Probebetrieb beinhaltet auch die Vermittlung von Kenntnissen zum
Umgang mit den Geräten und die Gewinnung erster taktischer Praxiserfahrungen in
der Kommunikation zwischen den Einsatzkräften.
Für
den Landkreis Miltenberg als Teil des Netzabschnitts 38 („Unterfranken“) soll
eine förmliche Teilnahmeregelung abgeschlossen werden, die dieser
Beschlussvorlage beigefügt ist.
Das
Nutzungsrecht am BOS-Digitalfunk liegt beim Bund und bei den Ländern. Hierzu
regelt § 4 Abs. 1 des Verwaltungsabkommens über die Zusammenarbeit von Bund und
Ländern Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und
Datenfunksystems für alle BOS-Organisationen. Aufgrund dieser Regelungen hat
der Freistaat Bayern als Unterzeichner des Verwaltungsabkommens ein eigenes
Nutzungsrecht. Für die staatlichen Behörden (Polizei, …) besteht damit ein
unmittelbares Nutzungsrecht, sodass es insoweit einer formalen Teilnahmeregelung
nicht bedarf.
Alle
teilnehmenden, nichtstaatlichen BOS wie z.B. die kommunalen Feuerwehren, müssen
grundsätzlich eine Teilnahmeerklärung abgeben, die u.a. sicherstellen soll,
dass die Regeln für den Digitalfunk eingehalten werden. Die Teilnahmeregelung
ist eine Übergangslösung, die nur so lange Bestand hat, bis die
BOS-Funkrichtlinie für den Digitalfunk in Bayern eingeführt ist.
Die
Teilnahmeregelung betrifft nur die Teilnahme am sogenannten erweiterten
Probebetrieb im Digitalfunk. Hingegen verpflichtet die Teilnahmeregelung nicht
zur endgültigen Teilnahme am Digitalfunk und begründet insbesondere keine
Verpflichtung zur Übernahme von netzseitigen Kosten des Digitalfunks. Des Weiteren
ist sie nach Nr. 5.2 jederzeit kurzfristig kündbar.
Um
am erweiterten Probebetrieb teilnehmen zu können, bedarf es einer
Mindestausstattung an digitalen Fahrzeugfunk- und Handsprechfunkgeräten. Ausgehend
von dem Gebot der wirtschaftlichen Haushaltsführung hält es die
Kreisbrandinspektion für angemessen, wenn zunächst nur folgende Fahrzeuge,
Einrichtungen und Personen des Landkreises mit digitaler Technik ausgerüstet
würden:
- Einsatzfahrzeug des Kreisbrandrats MIL – LK 112 mit
Fahrzeugfunkgerät und 2 Handsprechfunkgeräten
- Einsatzleitwagen des Landkreises Standort Großheubach MIL – 2998
mit Fahrzeugfunkgerät und 2 Handsprechfunkgeräten
- Einsatzleitwagen des Landkreises Standort Obernburg MIL – 2999 mit
Fahrzeugfunkgerät und 2 Handsprechfunkgeräten
- Fahrzeug des Fachberaters „Funk“ mit Fahrzeugfunkgerät und 2
Handsprechfunkgeräten
- Lagezentrum im Landratsamt mit einem stationärem Funkgerät und 2
Handsprechfunkgeräten
- alle Mitglieder der Kreisbrandinspektion mit Handsprechfunkgerät
Die
Kosten der Ausstattung belaufen sich auf schätzungsweise ca. 70.000,00 Euro und
gliedern sich wie folgt:
- 18 Stück Handsprechfunkgeräte für die Mitglieder der
Kreisbrandinspektion (ca. 800 Euro/Person x 18 Personen = 14.400 Euro
- 4 x 2 Stück Handsprechfunkgeräte für die Fahrzeuge (ca. 800
Euro/Stück x 2 Stück/Fahrzeug x 4 Fahrzeuge = 6.400 Euro)
- 4 Stück Fahrzeugfunkgeräte (ca. 700 Euro/Stück x 4 Fahrzeuge =
2.800 Euro)
- 1 stationäres Funkgerät (1 Funkgerät = ca. 700 Euro) im
Lagezentrum und 2 Stück Handsprechfunkgeräte (2 x 800 Euro = 1.600 Euro) =
2.300 Euro.
- 4 x Einbau des Fahrzeugfunkgeräte (ca. 6.000 Euro/Fahrzeug x 4
Fahrzeuge = 24.000,00 Euro
Die
Verwaltung wird rechtzeitig die vom Staat gewährten Fördermittel beantragen.
Hier sind folgende Zuschüsse zu erwarten:
- Zuschuss für Handsprechfunkgeräte in Höhe von 80 % (14.400 Euro +
6.400 Euro + 1.600 Euro = 22.400 Euro) = 14.000 bis 17.920 Euro (der
endgültige Betrag kann noch nicht genannt werden)
- Zuschuss für Fahrzeugfunkgeräte und stationäres Funkgerät in Höhe
von 80 % (2.800 Euro + 700 Euro = 3.500 Euro) = ca. 2.800 Euro (der
endgültige Betrag kann noch nicht genannt werden)
Vor
dem Hintergrund, dass die Einbaukosten nicht zuschussfähig sind, verbleibt
somit beim Landkreis eine Nettobelastung in Höhe von ca. 30.000 Euro (eine
genaue Ermittlung ist nicht möglich, da sich der Fördersatz von 80 % auf ein
nur bedingt vergleichbares Gerät der Polizei bezieht).
Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass die
Organisation der Einrichtung und des Betriebs einer Taktisch-Technischen
Betriebsstelle, die den taktischen Einsatz und den funktionalen Unterhalt der
digitalen Endgeräte vornimmt, noch offen ist. Auch hinsichtlich der künftigen
Alarmierung der Einsatzkräfte ist noch offen, ob und wann diese durch das
digitale Funknetz sichergestellt werden kann. Aus beiden Themenkreisen können
sich ggf. noch weitere, kostenverursachende Maßnahmen ergeben.
Hinweis:
Am Freitag, den 12.10.2012 fand auf
Veranlassung von Herrn Landrat Schwing ein Spitzengespräch mit Herrn
Staatssekretär Eck statt. Bei dieser Gelegenheit sind unter Beteiligung von Vertretern
der Stadt Aschaffenburg und des Landkreises Aschaffenburg vor allem Fragen
hinsichtlich der technischen Realisierung, der künftigen laufenden
Betriebskosten und weitergehender Fördermöglichkeiten, die im Zusammenhang mit
der Einführung des Digitalfunks auftauchen, erörtert worden.
Landrat Schwing fügte hinzu, es diene dazu, das System
zu testen und ob die Funkabdeckung auch da sei. Für jede einzelne Kommune sei
es daher wichtig mitzumachen, um Lücken festzustellen.
Kreisrätin Weitz fragte, was passiere, wenn Kommunen
sich hier weigern würden mitzumachen.
Landrat Schwing erklärte, es dauere noch und man habe
grundsätzlich keine Eile. Aber jetzt könne man bereits feststellen, ob Lücken
bestehen und diese abstellen. Was man vorher erledige, habe man später gespart,
weil eingebaut werden müsse es so oder so. Vorerst werde man sich auf das
Notwendige beschränken. Das Ministerium habe wohl auch die hohen Einbaukosten
falsch eingeschätzt. Darüber solle noch einmal gesprochen werden. Konsequenz
für die Kommunen, die jetzt nicht mitmachen, gebe es erst einmal keine. Der
Probebetrieb werde auch stattfinden, wenn sich einzelne Kommunen nicht
beteiligen.
Kreisrat Weber meldete sich zu Wort, über Digitalfunk
habe man schon vor 20 Jahren geredet und ob dies mittlerweile nicht überaltert
und technisch weiter fortgeschritten sei als ursprünglich angenommen.
Kreisbrandrat Lebold erklärte, die Systementscheidung sei
tatsächlich eine Weile her, die Bundesanstalt für den digitalen Behörden- und
Organisationsfunk habe die Technik festgelegt. Bayern zahle den Anteil nach unserem
Versorgungsstandard und verlange eine relativ gute Versorgung. Es gebe auch
Bundesländer mit reduzierten Standards. Bayern habe aber von Anfang an die
Absicht erklärt, auch die Alarmierung darüber abzuwickeln. Nur dann ergebe
dieses System einen Sinn. Nur dann könne man das andere System abschalten. Momentan
seien von den 15 benötigen Maststandorten 13 gebaut. Dort seien auch die
Anlagen hergestellt. Zwei Standorte seien aus verschiedenen Gründen noch offen.
Dies müsse bis Ende des Jahres erledigt sein. Eine Station koste hier rund 1
Mio. Euro, bei schwierigen Standorten rund 1,5 Mio. Euro. Der Freistaat Bayern
habe dies hier im Landkreis bereits investiert, beauftragt mit der Umsetzung
sei das Staatliche Hochbauamt Aschaffenburg. Der Großteil an Voraussetzungen
sei somit geschaffen. Natürlich sei es eine technisch anspruchsvolle Lösung.
Die Systementscheidung müsse man im Kreistag nicht diskutieren, dies sei
bundesweit passiert. Alle Bundesländer beteiligen sich. Manche Bundesländer in
der Nachbarschaft haben nun zeitliche Probleme, weil Bayern noch nicht so weit
sei. Es gebe Maststandorte, angrenzend an den Odenwaldkreis, die auf Betrieb
warten, da unsere Standorte durch das bundesweite System beispielsweise auch
Baden-Württemberg versorgen. Man dürfe dies daher nicht isoliert betrachten.
Nach Berechnungen werde sich die Versorgungssituation bei uns stabilisieren
oder verbessern. Anhand einer Computersimulation seien die Standorte bestimmt
worden. In Unterfranken gebe es entgegen aller anderen Netzabschnitte eine
Projektgruppe, die für ganz Unterfranken für den NA 38 die Arbeit vor Ort
erledige. Der erweitere Probebetrieb sei deswegen wichtig, um Lücken während
der Probe weitermelden zu können. Jetzt könne man eventuell noch die Stellschrauben
am System stellen. Danach stelle sich die Frage nach der Übernahme dieser
Kosten. Nach dem Feuerwehrgesetz wäre dann wieder der Landkreis zuständig und
dies wolle man absolut vermeiden. Mitte August habe man den Gemeinden bereits
schriftlich mitgeteilt, dass pro Gemeinde immer nur ein (Mehrzweck-)Fahrzeug,
das besonders leicht zu installieren sei, auszurüsten sei. Dafür gebe es eine
sogenannte Migrationslösung. Man rate von einer teuren Lösung ab, weil man erst
teilnehme, wenn die Alarmierung geklärt sei. Hier seien noch viele technische
Dinge offen. Momentan gehe man davon aus, dass der Digitalfunk frühestens ab
2018 in den Regelbetrieb gehe. Die Kommunen wüssten auch, dass keine Eile
geboten sei, sie möchten aber bitte beim erweiterten Probebetrieb teilnehmen,
damit man nicht den Vorwürfen ausgesetzt sei, dass gewisse Gebiete nicht
versorgt seien. Jeder habe dies selbst in der Hand und man unterstütze dies.
Mit den aktuellen zu beschaffenden Geräten könne man keinen Lastfall
simulieren. Mit der Regierung und den entsprechenden Stellen beim
Innenministerium habe man ausgemacht, dass man für Lastfallversuche andere
Landkreise oder Geräte ordern kann.
Man habe rechtzeitig und verantwortungsvoll alle
Gemeinden informiert. Man empfehle die Vorrüstung, aber mehr momentan noch
nicht. Es könne durchaus sein, dass bis zur eigentlichen Inbetriebnahme andere
Geräte auf dem Markt seien. Die Geräte aus dem erweiterten Probebetrieb könne
man durch Softwareänderungen auf den dann benötigen Stand bringen. Neu am
System sei die Verschlüsselung, es sei abhörsicher und man könne sich nicht
einfach aufschalten. Außerdem sei es erstmals ein einheitliches System für alle
Behörden! Beim Probebetrieb machen Polizei, THW und BRK ebenfalls mit.
Kreisrat Michael Berninger erklärte, er sei auch etwas
unglücklich darüber, in der Presse zu lesen, dass nicht alle Gemeinden am
Probebetrieb teilnehmen wollen. Es gehe letztendlich um die Sicherheit unserer
Gemeindebürger vor Ort, weiterhin frage er sich, wenn herauskommen sollte, dass
beispielsweise ein Mast fehle, wer dann die Kosten übernehme – nach dem
Probebetrieb sei der Kreis zuständig. Er halte dies insofern für überflüssig,
da die Bürgermeister sich in deren Dienstbesprechung eigentlich einig über die
Teilnahme gewesen seien. Leider sei es scheinbar noch nicht gelungen, die
gewonnenen Informationen an alle Gemeinderäte weiter zu transportieren. Er bat
daher den Kreisbrandrat, die genauen Kosten nochmals weiterzugeben.
Landrat Schwing bestätigte, dies sei ein wichtiger
Hinweis und man habe in der Bürgermeisterdienstbesprechung jegliche
Unterstützung angeboten.
Auf Rückfrage von Kreisrat Scholz zu den
Maststandorten erklärte ihm Landrat Schwing, dies sei Sache des Bundes und keine
Angelegenheit des Kreises und daher auch nicht in dessen Verantwortung. Er wies
daher seine Frage zurück. Kreisrat Scholz verließ daraufhin die Sitzung.
Der
Kreistag fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich den
Beschluss:
- Der Landkreis Miltenberg erklärt im
Zuge der Einführung des Digitalfunks gegenüber der Projektgruppe „DigiNet“
im Bay. Staatsministerium des Innern die Teilnahme am erweiterten
Probebetrieb.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, mit dem Freistaat Bayern eine Vereinbarung zur Teilnahme
des Landkreises am erweiterten Probebetrieb des Digitalfunks gemäß Anlage
abzuschließen.