Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Kreismülldeponie Guggenberg: Bericht über die Aktualisierung der Deponienachsorgekosten (Herr G. Burkhardt, ICP, Karlsruhe)
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 25.09.2012 NU/004/2012 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Regierungsamtsrat Röcklein führte Folgendes zum
Sachverhalt aus:
Die
abfallrechtlichen Vorschriften, z. B. § 11 Deponieverordnung, enthalten
Regelungen für die Nachsorge stillgelegter Deponien. Das Kommunale Abgabenrecht
fordert, dass die Kosten hierfür über die Ablagerungsgebühren während der
Betriebszeit zu erwirtschaften sind.
Zur
Kalkulation des Anteiles der Nachsorgekosten in den Ablagerungsgebühren habe
man bereits mehrfach Gutachten und Berechnungen über zu erwartenden Kosten
stellen lassen. Federführend ist hier das Ingenieurbüro ICP aus Karlsruhe
bisher für uns tätig.
Der
Ausbau der Kreismülldeponie Guggenberg und größere gesetzliche Änderungen im
Deponierecht haben uns veranlasst ICP mit der Aktualisierung der
Kostenberechnungen zu beauftragen.
Herr
Diplom-Ingenieur Burkhard, Geschäftsführer von ICP, werde das Ergebnis
vorstellen. Aus dem Gutachten von Herrn Burckhardt ergibt sich ein
Nachsorgebedarf für die alten Deponieabschnitte in Guggenberg und die neue
Deponie der Deponieklasse II von rund 14 Millionen EURO. Für die neue Deponie
der Deponieklasse 0 ergeben sich Nachsorgekosten in Höhe von rund 1 Million
EURO. Damit ergibt sich ein Gesamt-Rückstellungsbedarf für Guggenberg von 15
Millionen EURO. Künftige Preissteigerungen (Inflationsrate) sollen nach den
Beschlüssen über die Zinserträge gedeckt werden.
Aus der aktuellen Bilanz des Landkreises ergeben sich
zum Stand 31.12.2011 Deponierückstellungen für die Kreismülldeponie Guggenberg
in Höhe von 19,11 Millionen EURO inklusive aufgelaufener Zinsen. Dieser Betrag
wird sich durch die Rückstellungen und Zinsen aus 2012 noch einmal erhöhen.
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen haben wir damit unsere
Nachsorgeverpflichtungen erreicht und übertroffen.
In den letzten 25 Jahren habe er es nicht oft erlebt,
dass der Gesetzgeber seine Anforderungen an Deponien und in unserem Fall an die
Deponienachsorge reduziert hat.
Allerdings habe man bei unseren Deponie Wörth und
Schippach auch die Erfahrung machen müssen, dass die Hürden in die
Nachsorgephase sehr hoch sind. Bei diesen beiden Deponien befinde man sich
immer noch in der der Nachsorgephase vorhergehenden Stilllegungsphase und damit
verschiebt sich die eigentliche Nachsorgephase zeitlich nach hinten.
Im Hinblick auf die noch ungeklärte Arsenproblematik
bei der Deponie der Deponieklasse II und bei der Nordböschung empfehlen wir
derzeit keine weiteren Entscheidungen zu den nachsorgekosten zu treffen sondern
die Berechnung und den Sachbericht zu Kenntnis zu nehmen.
Herr Diplom-Ingenieur Burkhard stellte das Ergebnis
anhand beiliegender Präsentation vor.
Kreisrat Kern dankte ihm für den Vortrag und erklärte
zur Prognose, aufgrund von gesetzlichen Vorgaben oder technischen Änderungen
könnten die Kosten steigen oder auch fallen. Er erwähnte den vorliegenden
Puffer unter „Sonstiges“ und fragte Regierungsamtsrat Röcklein, wie viel mehr
der Kreis als Rücklage bilden könne, ohne dass es ihm schädlich wäre. Weiterhin
könne man ja auch Einnahmen durch erneuerbare Energien erhalten, über diesen
Punkt könne man auch einmal nachdenken.
Regierungsamtsrat Röcklein antwortete, auf der Basis
der bisherigen Gutachten habe man Geld eingespart. Zum Stand 31.12.2011 habe
man 19,11 Mio. in Guggenberg sozusagen auf der hohen Kante. Also weit mehr
angespart als nach dem neuen Gutachten erforderlich wäre. Somit sei man auf
jeden Fall auf der sicheren Seite dort, auch im Hinblick auf mögliche Risiken,
die sich im Hinblick auf das Arsenproblem ergeben könnten. Diese gewissen
Unsicherheiten könne man zurzeit nicht aus der Welt schaffen, müsse sich aber
somit keine Sorgen machen. Wie Herr Burkhard erklärte habe, müsse man aber mit
allem rechnen. Die Nachsorge in Guggenberg sei aber finanziell auf jeden Fall
gesichert. Im Haushalt 2013 habe man keine neuen Zuführungen zu Rücklagen
geplant für Guggenberg.
Herr Burkhard ergänzte zum Stichwort „Sonstiges“, dies
sei ein sehr hoher Posten mit 2,7 Mio. Euro und setze sich zusammen aus dem
Betrieb Sickerwasseranlage (Strom- und Gasversorgung), Versicherungen für die
Sickerwasserreinigungsanlage und Personalkosten. Somit sei es kein „Puffer“.
Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Linduschka zu den
sinkenden Kosten und ob die rechtlichen Grundlagen damit zu tun haben
antwortete er, dies sei nicht der Fall. Gesenkt worden seien die Kosten für den
Nachsorgezeitraum, man habe dies von 30 auf 20 Jahre abgesenkt, weil man die Hoffnung
habe, dass dort nicht mehr so viel passiere.
Kreisrat Eck stellte fest, das Gutachten sei wichtig
gewesen. Man habe nun genug Sorgen mit der Arsenproblematik, wisse nun aber,
dass man ausreichend abgesichert sei, da man rechtzeitig für Rücklagen gesorgt
habe. Man könne nun beruhigt das Problem der Arsenbeseitigung angehen.
Regierungsamtsrat Röcklein erwähnte, die 19 Mio. Euro
entstehen nicht ausschließlich aus Ansparungen aus Gebühren, sondern bei diesen
Beträgen kommen auch Zinsen zusammen, rund 3,7 Mio. Euro seien Zinsen, die in
den letzten Jahren aufgelaufen seien. Damals habe man beschlossen, die Zinsrate
müsse die Inflationsrate abdecken. Man habe eine Verzinsung von 2% im Gremium
beschlossen.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nahm den
Bericht über die aktualisierte Berechnung der Deponienachsorgekosten KMD
Guggenberg zur Kenntnis.