Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Kreismülldeponie Guggenberg: Bericht über die Aktualisierung der Deponienachsorgekosten (Herr G. Burkhardt, ICP, Karlsruhe)

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.09.2012   NU/004/2012 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsamtsrat Röcklein führte Folgendes zum Sachverhalt aus:

 

Die abfallrechtlichen Vorschriften, z. B. § 11 Deponieverordnung, enthalten Regelungen für die Nachsorge stillgelegter Deponien. Das Kommunale Abgabenrecht fordert, dass die Kosten hierfür über die Ablagerungsgebühren während der Betriebszeit zu erwirtschaften sind.

Zur Kalkulation des Anteiles der Nachsorgekosten in den Ablagerungsgebühren habe man bereits mehrfach Gutachten und Berechnungen über zu erwartenden Kosten stellen lassen. Federführend ist hier das Ingenieurbüro ICP aus Karlsruhe bisher für uns tätig.

Der Ausbau der Kreismülldeponie Guggenberg und größere gesetzliche Änderungen im Deponierecht haben uns veranlasst ICP mit der Aktualisierung der Kostenberechnungen zu beauftragen.

Herr Diplom-Ingenieur Burkhard, Geschäftsführer von ICP, werde das Ergebnis vorstellen. Aus dem Gutachten von Herrn Burckhardt ergibt sich ein Nachsorgebedarf für die alten Deponieabschnitte in Guggenberg und die neue Deponie der Deponieklasse II von rund 14 Millionen EURO. Für die neue Deponie der Deponieklasse 0 ergeben sich Nachsorgekosten in Höhe von rund 1 Million EURO. Damit ergibt sich ein Gesamt-Rückstellungsbedarf für Guggenberg von 15 Millionen EURO. Künftige Preissteigerungen (Inflationsrate) sollen nach den Beschlüssen über die Zinserträge gedeckt werden.

Aus der aktuellen Bilanz des Landkreises ergeben sich zum Stand 31.12.2011 Deponierückstellungen für die Kreismülldeponie Guggenberg in Höhe von 19,11 Millionen EURO inklusive aufgelaufener Zinsen. Dieser Betrag wird sich durch die Rückstellungen und Zinsen aus 2012 noch einmal erhöhen. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen haben wir damit unsere Nachsorgeverpflichtungen erreicht und übertroffen.

In den letzten 25 Jahren habe er es nicht oft erlebt, dass der Gesetzgeber seine Anforderungen an Deponien und in unserem Fall an die Deponienachsorge reduziert hat.

Allerdings habe man bei unseren Deponie Wörth und Schippach auch die Erfahrung machen müssen, dass die Hürden in die Nachsorgephase sehr hoch sind. Bei diesen beiden Deponien befinde man sich immer noch in der der Nachsorgephase vorhergehenden Stilllegungsphase und damit verschiebt sich die eigentliche Nachsorgephase zeitlich nach hinten.

Im Hinblick auf die noch ungeklärte Arsenproblematik bei der Deponie der Deponieklasse II und bei der Nordböschung empfehlen wir derzeit keine weiteren Entscheidungen zu den nachsorgekosten zu treffen sondern die Berechnung und den Sachbericht zu Kenntnis zu nehmen.

 

Herr Diplom-Ingenieur Burkhard stellte das Ergebnis anhand beiliegender Präsentation vor.

 

Kreisrat Kern dankte ihm für den Vortrag und erklärte zur Prognose, aufgrund von gesetzlichen Vorgaben oder technischen Änderungen könnten die Kosten steigen oder auch fallen. Er erwähnte den vorliegenden Puffer unter „Sonstiges“ und fragte Regierungsamtsrat Röcklein, wie viel mehr der Kreis als Rücklage bilden könne, ohne dass es ihm schädlich wäre. Weiterhin könne man ja auch Einnahmen durch erneuerbare Energien erhalten, über diesen Punkt könne man auch einmal nachdenken.

 

Regierungsamtsrat Röcklein antwortete, auf der Basis der bisherigen Gutachten habe man Geld eingespart. Zum Stand 31.12.2011 habe man 19,11 Mio. in Guggenberg sozusagen auf der hohen Kante. Also weit mehr angespart als nach dem neuen Gutachten erforderlich wäre. Somit sei man auf jeden Fall auf der sicheren Seite dort, auch im Hinblick auf mögliche Risiken, die sich im Hinblick auf das Arsenproblem ergeben könnten. Diese gewissen Unsicherheiten könne man zurzeit nicht aus der Welt schaffen, müsse sich aber somit keine Sorgen machen. Wie Herr Burkhard erklärte habe, müsse man aber mit allem rechnen. Die Nachsorge in Guggenberg sei aber finanziell auf jeden Fall gesichert. Im Haushalt 2013 habe man keine neuen Zuführungen zu Rücklagen geplant für Guggenberg.

 

Herr Burkhard ergänzte zum Stichwort „Sonstiges“, dies sei ein sehr hoher Posten mit 2,7 Mio. Euro und setze sich zusammen aus dem Betrieb Sickerwasseranlage (Strom- und Gasversorgung), Versicherungen für die Sickerwasserreinigungsanlage und Personalkosten. Somit sei es kein „Puffer“.

Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Linduschka zu den sinkenden Kosten und ob die rechtlichen Grundlagen damit zu tun haben antwortete er, dies sei nicht der Fall. Gesenkt worden seien die Kosten für den Nachsorgezeitraum, man habe dies von 30 auf 20 Jahre abgesenkt, weil man die Hoffnung habe, dass dort nicht mehr so viel passiere.

 

Kreisrat Eck stellte fest, das Gutachten sei wichtig gewesen. Man habe nun genug Sorgen mit der Arsenproblematik, wisse nun aber, dass man ausreichend abgesichert sei, da man rechtzeitig für Rücklagen gesorgt habe. Man könne nun beruhigt das Problem der Arsenbeseitigung angehen.

 

Regierungsamtsrat Röcklein erwähnte, die 19 Mio. Euro entstehen nicht ausschließlich aus Ansparungen aus Gebühren, sondern bei diesen Beträgen kommen auch Zinsen zusammen, rund 3,7 Mio. Euro seien Zinsen, die in den letzten Jahren aufgelaufen seien. Damals habe man beschlossen, die Zinsrate müsse die Inflationsrate abdecken. Man habe eine Verzinsung von 2% im Gremium beschlossen.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nahm den Bericht über die aktualisierte Berechnung der Deponienachsorgekosten KMD Guggenberg zur Kenntnis.

 

 

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