Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Resolution zum sechsspurigen Ausbau der BAB A3 im Main-Tauber-Kreis

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Sitzung:30.07.2012   KT/003/2012 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Verwaltungsrat Rüth erläuterte die Resolution zum sechsspurigen Ausbau der BAB A3 im Main-Tauber-Kreis:

 

Die BAB A3 ist als Europastraße Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes und hat eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen den Niederlanden und Südeuropa. Innerhalb Deutschlands verbindet sie Bayern im Rhein-Main-Gebiet und führt hierbei durch die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Damit zählt die BAB A3 zu den bedeutendsten Strecken im Netz der Bundesautobahnen. Der 6,5 km umfassende baden-württembergische Abschnitt der BAB A3 verläuft durch den Main-Tauber-Kreis auf der Gemarkung der Großen Kreisstadt Wertheim. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke liegt in diesem Abschnitt bei rund 61.000 Fahrzeugen. Für das Jahr 2020 werden 74.000 Fahrzeuge/Tag prognostiziert.

 

Der Güterverkehr hat auf diesem Streckenabschnitt inzwischen einen Anteil von 23,5% am Gesamtverkehr erreicht. Sein Anteil am Gesamtverkehr wird sich bis zum Jahr 2020 auf 24,5% erhöhen.

 

Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und Investitionsrahmenplan des Bundes ist der notwendige sechsstreifige Ausbau vom Autobahnkreuz Biebelried bei Würzburg bis zur Anschlussstelle Aschaffenburg als vordringlicher Bedarf ausgewiesen. Vom Bund mit dieser Priorität ausgestattet, soll der sich über Bayern und Baden-Württemberg erstreckende, insgesamt 94 km lange Ausbau bis 2017 abgeschlossen sein. Die Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro trägt die Bundesrepublik Deutschland.

 

Der Ausbau im zuständigen Hoheitsbereich des Freistaates Bayern befindet sich im Zeitplan. Der Planfeststellungsbeschluss für den baden-württembergischen Autobahnabschnitt bei Wertheim erfolgte im Februar 2007. Das dadurch erlangte Baurecht hat 10 Jahre Gültigkeit. Die Kosten für diesen Abschnitt betragen 50 Mio. Euro. Die beauftragte Autobahndirektion Nordbayern hat alle Vorbereitungen für die Baumaßnahme auch im baden-württembergischen Abschnitt getroffen. Den 6-streifgen Ausbau Kauppenbrücke-Rohrbrunn wird Bayern aller Voraussicht nach bis 2016 abgeschlossen haben. Nach einer Verlautbarung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 18. Juni 2012 soll jedoch frühestens erst 2017 mit dem Bau der A3 im Bereich Wertheim begonnen werden.

Die großen Anstrengungen des Bundes und des Freistaat Bayerns, der verkehrlichen Bedeutung der A 3 bestmöglich gerecht zu werden, werden aber dadurch deutlich in ihrer Wirkung begrenzt werden, wenn die vom Bund dem Land Baden-Württemberg für den Fernstraßenausbau bereitgestellten Mittel nicht bedarfsgerecht für den höchstprioritären A3-Ausbau bei Wertheim eingeplant werden. 

 

Die Ausbaulücke der A 3 bei Wertheim ist schon seit vielen Jahren eine ständige Staugefährdungszone. Für Millionen von Straßennutzer stellt sie ein erhebliches Verkehrssicherheitsrisiko dar und schränkt die durchgängige Leistungsfähigkeit der A 3 enorm ein. Völlig unnötig wird vermehrter Stauverkehr die angrenzenden Gemeinden und auch die Region Bayerischer Untermain zusätzlich belasten, ohne dass ein Ende absehbar ist.

 

Diese Einschätzung teilen nicht nur die davon betroffenen Kommunen und Landkreise, sondern auch die Wirtschaft und Industrie.

 

Bei Staumeldungen auf der BAB A3 werden sehr viele Fahrzeuge über die Bundesstraße B469 sowie das Erftal über Eichenbühl und Tauberbischofsheim ausweichen, um dann wieder auf die Autobahn BAB A81 und A3 zu gelangen. Dieser Ausweichverkehr wird zusätzliche Verkehrsbelastung im Landkreis Miltenberg mit sich bringen. Auf Grund dieser zu erwartenden Verschlechterung der Verkehrssituation haben bereits die Gemeinde Eichenbühl am 16. Juli und der Kreistag des Main-Tauber-Kreises am 18. Juli 2012 eine entsprechende Resolution an die Landesregierung Baden-Württemberg verabschiedet. Auch die Große Kreisstadt Wertheim hat bereits am 01. Dezember 2008 eine entsprechende Resolution verabschiedet.

 

Er schlug folgenden Beschlussvorschlag vor:

Der Kreistag des Landkreises Miltenberg fordert die baden-württembergische Landesregierung auf, den sechsspurigen Ausbau der BAB A3 auf dem Gebiet des Main-Tauber-Kreises zügig fertig zu stellen, und die zu diesem Zwecke durch die Landesregierung vorgenommene Priorisierung zu korrigieren.

 

Landrat Schwing ergänzte, auch im Regionalen Planungsausschuss sei am nächsten Tag eine entsprechende Resolution vorgesehen. Auch die unterfränkischen Landräte werden sich abstimmen, so dass wirklich breiter Konsens bestehe.

 

Kreisrat Dr. Kaiser erklärte, mit der Intention des vorliegenden Entwurfes, nämlich den durchgehenden sechsspuren Ausbau, sei man in der Fraktion vollkommen einverstanden. Zum Beschlussvorschlag: Bauherr sei allerdings nicht das Land Baden-Württemberg, sondern die Bundesrepublik Deutschland. In dem Fall sei die zuständige Durchführungsbehörde die Autobahndirektion Nürnberg. Baden-Württemberg könne dies somit nicht, aber man könne die falsche Priorisierung ändern. Hier sei auch der Bund gefordert. Die Konfliktlösung könne durch das Verkehrsministerium erfolgen.

Zum Beschlussvorschlag stellte er daher folgenden Änderungsantrag für die Fraktion der SPD:

 

Der Kreistag des Landkreises Miltenberg fordert das Bundesverkehrsministerium und die baden-württembergische Landesregierung auf, entsprechend dem Investitionsrahmenplan 2011 – 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) den sechsspurigen Ausbau der BAB A3 auf dem Gebiet des Main-Tauber-Kreises durch die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zügig fertig zu stellen. Die für Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und NRW nicht hinnehmbare Priorisierung durch die Landesregierung Baden-Württemberg ist zu korrigieren.

 

 

Landrat Schwing erklärte, der Beschlussvorschlag sei nur eine Erweiterung des vorgeschlagenen, daher könne er sich darin wiederfinden. Der Bund müsse nun überregionale Interessen melden, damit schneller gebaut werde.

 

Kreisrat Dr. Linduschka stimmte inhaltlich voll zu und schlug vor, den Beschlussvorschlag des SPD-Antrages zu übernehmen.

 

Kreisrat Kuhn berichtete, der Gemeinderat Schneeberg habe sich ebenfalls der Resolution von Eichenbühl angeschlossen Die Bedeutung des Ausbaus der A3 im Bereich Wertheim sei für alle sehr groß, man spüre die Staus dort sofort und sehr stark, insbesondere die LKWs. Daher sollte man das Bundesverkehrsministerium mit einschalten.

 

Kreisrat Dr. Fahn meldete sich zu Wort, er halte es für wichtig, mehr Druck zu machen und daher nicht nur eine Resolution zu erlassen. Er schlug eine Petition vor mit demselben Inhalt. Eine Resolution sei nur eine Willenskundgebung, eine Petition gehe den Weg in die zuständigen Ausschüsse. Man könne doch eine Doppelstrategie fahren.

 

Landrat Schwing antwortete, alle anderen, auch die baden-württemberger Kommunen, seien diesen Weg nicht gegangen. Er plädiere dafür, bei der Resolution zu bleiben. Jeder könne Einfluss über die Parteischiene nehmen.

 

Kreisrat Scherf erklärte, man habe mit Baden-Württemberg 20 baureife Projekte, die ab 2014 umgesetzt werden. Man kenne die Unterfinanzierung von Verkehrsprojekten, Straßen- wie auch Schienenprojekte. Was ihn bei der Begründung erstaune: Plötzlich habe man Ausweichverkehr. Die CDU in Wertheim begründete im Januar 2012 die Notwendigkeit des dreispurigen Ausbaus vordergründig damit, dass Wertheim Village ausgebaut werde. Man sei hier immer gegen den Ausbau von Wertheim Village gewesen, die Stadt Wertheim sage nun, bei Ausbau habe man Freitag bis Sonntag eine dramatische Verkehrszunahme. Er tue sich schwer damit, da nun der Stadt Wertheim zu helfen, die in unverantwortlicher Weise unsere Innenstädte kaputt machen und zusätzlichen Verkehr schaffen. Die von der Resolution aufgegriffene Maßnahme werde nicht verhindert, sie sei in der Gruppe mit dem spätesten Baubeginn 2017 gelandet. Ausschlaggebend für die Reihung der Maßnahmen seien sechs Kriterien gewesen, unter anderem Kosten-Nutzenverhältnis, die Verkehrssicherheit und die Lärmbelastung. Grundsätzlich stimme er der SPD-Fraktion zu, der Appell sollte auch an die Bundesregierung gehen.

 

Landrat Schwing wies zurück, dass es keinen Ausweichverkehr gegeben haben sollte. Man habe immer auf den Ausweichverkehr hingewiesen, zum Beispiel bei der Vorstellung des Verkehrsmodells durch Herrn Biller. Man müsse an die Landkreisbürger denken.

 

Kreisrat Großkinsky wandte sich ausdrücklich gegen den Vorwurf von Kreisrat Scherf, dass es hier um Populismus gehe und irgendjemand Wertheim Village fördern wolle. Er lade ihn gern einmal ein in die Ortsdurchfahrt Eichenbühl, wenn auf der A3 einer der fast alltäglichen Staus sei. Sobald auf der A3 Stau sei, sei in Eichenbühl Chaos. Es gehe ihm nicht um die Schnelligkeit, sondern um die Verkehrssicherheit. Man müsse auch den Verbrauch von LKWs bei Anfahren und Stehenbleiben bedenken. Es gehe um die Vertretung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Miltenberg.

 

Kreisrat Dotzel fügte hinzu, er halte die Resolution für notwendig.

 

Kreisrat Dr. Kaiser erklärte, es sei lobenswert, dass die Liste der Priorisierungen im Internet abrufbar sei. Dann müsse man aber auch damit rechnen, dass diese überprüft werde. Für den Südspessart sei dies falsch, und die Liste sei nicht nachhaltig für die Zukunft, sondern für ihn rein vergangenheitsbezogen.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärte, die Fraktion der Freien Wähler werde zustimmen, aber es sei ihnen zu wenig und die Fraktion werde eine eigene Petition einreichen.

 

Der Kreistag fasste bei drei Gegenstimmen mehrheitlich den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Kreistag des Landkreises Miltenberg fordert das Bundesverkehrsministerium und die baden-württembergische Landesregierung auf, entsprechend dem Investitionsrahmenplan 2011 – 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) den sechsspurigen Ausbau der BAB A3 auf dem Gebiet des Main-Tauber-Kreises durch die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zügig fertig zu stellen. Die für Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und NRW nicht hinnehmbare Priorisierung durch die Landesregierung Baden-Württemberg ist zu korrigieren.

 

 

 

 

 

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