Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Jahresabschluss 2010 - Verwendung des Jahresüberschusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.07.2012 KT/003/2012 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisrätin Fichtl, Vorsitzende des
Rechnungsprüfungsausschusses, erläuterte:
Mit
dem Jahresabschluss ist über die Ergebnisverwendung zu entscheiden. Hier gibt
es nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik zwei Möglichkeiten:
- Zuführung zur Allgemeinen Rücklage
- Zuführung zur Ergebnisrücklage
Nur
Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in
späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der
Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher in Abstimmung mit der Kämmerei des
Landkreises dem Kreisausschuss und dem Kreistag, den Jahresüberschuss der
Ergebnisrücklage zuzuführen.
Der
Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 23.07.2012 dem Kreistag einstimmig den
vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen.
Sodann
fasste der Kreistag einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, den
Jahresüberschuss gem. § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Ergebnisrücklage
zuzuführen.