Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Jahresabschluss 2010 - Verwendung des Jahresüberschusses

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.07.2012   KT/003/2012 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisrätin Fichtl, Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, erläuterte:

 

Mit dem Jahresabschluss ist über die Ergebnisverwendung zu entscheiden. Hier gibt es nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik zwei Möglichkeiten:

 

  1. Zuführung zur Allgemeinen Rücklage
  2. Zuführung zur Ergebnisrücklage

 

Nur Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher in Abstimmung mit der Kämmerei des Landkreises dem Kreisausschuss und dem Kreistag, den Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 23.07.2012 dem Kreistag einstimmig den vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen.

 

Sodann fasste der Kreistag einstimmig folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt, den Jahresüberschuss gem. § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

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