Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Rechnungsjahr 2010 - Erteilung der Entlastung

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.07.2012   KT/003/2012 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Kreisrätin Fichtl, Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, erläuterte:

 

Der Jahresabschluss 2010 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Nach Art. 88 LKrO kann nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses anschließend die Entlastung erteilt werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.07.2012 dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für 2010 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 23.07.2012 dem Kreistag einstimmig den vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen.

 

Der Kreistag fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt, für 2010 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.

Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2010 des Landkreises Miltenberg.

 

 

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