Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Rechnungsjahr 2010 - Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 30.07.2012 KT/003/2012 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Kreisrätin
Fichtl, Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, erläuterte:
Der Jahresabschluss 2010 wurde vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Nach Art. 88 LKrO kann nach Durchführung
der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses anschließend
die Entlastung erteilt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 23.07.2012
dem Kreistag einstimmig den vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen.
Der
Kreistag fasste einstimmig den
Beschluss:
Der Kreistag
beschließt, für 2010 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung
für den Freistaat Bayern zu erteilen.
Grundlage
dieses Vorschlags ist der Bericht zur örtlichen Prüfung des doppischen
Jahresabschlusses 2010 des Landkreises Miltenberg.