Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Bestellung neuer Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.07.2012 KT/003/2012 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat
Schwing erläuterte:
Durch Ausscheiden einiger weiterer stimmberechtigter
und beratender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ist eine Nachbesetzung
notwendig.
Scheiden stimmberechtigte Mitglieder, die nicht dem
Kreistag angehören, aus, ist hier gemäß § 34 Abs. 2 GO in Verbindung mit Art.
22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied durch den Kreistag zu berufen.
Scheiden beratende Mitglieder aus, ist hier gemäß § 34
Abs. 2 GO in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 AGSG ein Ersatzmitglied zu benennen.
Mit Schreiben vom 30.11.2011 teilte der Caritasverband
für den Landkreis Miltenberg e.V. mit, dass der Geschäftsführer Herr Hermann
Hellmuth seine Tätigkeit zum 14.01.2012 beenden werde. Herr Dr. Friedrich
Stuhlmann sei ebenfalls ausgeschieden und somit nicht mehr als Stellvertreter
für den Geschäftsführer verfügbar.
Mit Schreiben vom 04.06.2012 teilte der nunmehr neue
Geschäftsführer Herr Heinrich Almritter mit, dass neben ihm weiterhin
der neue 1. Vorsitzender Herr Hans Dieter Arnold als sein Stellvertreter
für den Jugendhilfeausschuss zur Verfügung stehe.
Aufgrund einiger Änderungen im Kreisjugendring
Miltenberg scheiden folgende Mitglieder aus:
Stimmberechtigte Mitglieder:
-
Herr Christopher
Nowag
-
Herr Christoph
Rosenfeld
Beratendes Mitglied:
-
Frau Birgit
Harres-Nowag
Der Kreisjugendring schlägt gemäß § 3 Abs. 2 und 3 der
Satzung des Jugendamtes des Landkreises Miltenberg folgende Ersatzmitglieder
vor:
Stimmberechtigte Mitglieder:
-
Frau Verena
Rüth, Leidersbach (Vertreterin: Frau Christin Pfeifer)
-
Herr Oliver
Schütze, Kleinheubach (Vertreter: Herr Sebastian Heilmann)
Beratendes Mitglied:
-
Herr Reinhard
Bohlig, Dammbach (Vertreter: Herr Martin Klein)
Zur weiteren Information:
Im Präventionsausschuss wurde Frau Alexandra Frieß als
Ersatzmitglied für Frau Birgit Harres-Nowag benannt.
Der
Kreistag fasste einstimmig den
Beschluss:
Der Kreistag nimmt die Vorschläge an und beruft die
genannten Mitglieder gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 und 4 der Satzung des Jugendamtes
des Landkreises Miltenberg in Verbindung mit § 34 Abs. 2 GO und in Verbindung
mit Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG als stimmberechtigte Mitglieder in den
Jugendhilfeausschuss.
Des Weiteren wird die gemäß § 34 Abs. 2 GO in
Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 AGSG benannte Person als beratendes Mitglied in
den Jugendhilfeausschuss berufen.