Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Bestellung neuer Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.07.2012   KT/003/2012 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing erläuterte:

 

Durch Ausscheiden einiger weiterer stimmberechtigter und beratender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ist eine Nachbesetzung notwendig.

 

Scheiden stimmberechtigte Mitglieder, die nicht dem Kreistag angehören, aus, ist hier gemäß § 34 Abs. 2 GO in Verbindung mit Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied durch den Kreistag zu berufen.

Scheiden beratende Mitglieder aus, ist hier gemäß § 34 Abs. 2 GO in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 AGSG ein Ersatzmitglied zu benennen.

 

 

Mit Schreiben vom 30.11.2011 teilte der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. mit, dass der Geschäftsführer Herr Hermann Hellmuth seine Tätigkeit zum 14.01.2012 beenden werde. Herr Dr. Friedrich Stuhlmann sei ebenfalls ausgeschieden und somit nicht mehr als Stellvertreter für den Geschäftsführer verfügbar.

Mit Schreiben vom 04.06.2012 teilte der nunmehr neue Geschäftsführer Herr Heinrich Almritter mit, dass neben ihm weiterhin der neue 1. Vorsitzender Herr Hans Dieter Arnold als sein Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss zur Verfügung stehe.

 

 

Aufgrund einiger Änderungen im Kreisjugendring Miltenberg scheiden folgende Mitglieder aus:

 

Stimmberechtigte Mitglieder:

-       Herr Christopher Nowag

-       Herr Christoph Rosenfeld

 

Beratendes Mitglied:

-       Frau Birgit Harres-Nowag

 

 

Der Kreisjugendring schlägt gemäß § 3 Abs. 2 und 3 der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Miltenberg folgende Ersatzmitglieder vor:

 

Stimmberechtigte Mitglieder:

-       Frau Verena Rüth, Leidersbach (Vertreterin: Frau Christin Pfeifer)

-       Herr Oliver Schütze, Kleinheubach (Vertreter: Herr Sebastian Heilmann)

 

Beratendes Mitglied:

-       Herr Reinhard Bohlig, Dammbach (Vertreter: Herr Martin Klein)

 

 

Zur weiteren Information:

Im Präventionsausschuss wurde Frau Alexandra Frieß als Ersatzmitglied für Frau Birgit Harres-Nowag benannt.

 

Der Kreistag fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt die Vorschläge an und beruft die genannten Mitglieder gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 und 4 der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Miltenberg in Verbindung mit § 34 Abs. 2 GO und in Verbindung mit Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG als stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss.

 

Des Weiteren wird die gemäß § 34 Abs. 2 GO in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 AGSG benannte Person als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen.

 

 

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