Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Beschluss: Versenden von Infopaketen/Abstatten von Willkommensbesuchen

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.07.2012   JHA/001/2012 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Appel erläuterte die vorliegende Beschlussvorlage:

 

Im seit Januar in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz wird verstärkt ein präventiver Ansatz in der Kinder- und Jugendhilfe eingefordert. Es sollen frühzeitig und niedrigschwellig Angebote gemacht werden, um eine positive Entwicklung der Kinder zu fördern und damit risikohafte Kindheitsverläufe zu vermeiden.

Mit einem Infopaket und der Möglichkeit eines Willkommensbesuchs will das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familien jungen Familien schon kurz nach der Geburt ihres Kindes unterstützend zur Seite stehen. Diese Unterstützung umfasst zur Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung durch die Eltern die Information, Beratung und Hilfe im Hinblick auf die gesunde Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren. Basierend auf die §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) soll über Leistungsangebote informiert und auch ein persönliches Gespräch angeboten werden. Neben den eben erwähnten Paragrafen wird auch dem § 16 SGB VIII zur Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie durch dieses Angebot Rechnung getragen.

 

Geplante Vorgehensweise:

Alle „frischgebackenen“ Eltern erhalten etwa 4 Wochen nach der Geburt ihres Kindes ein Begrüßungsschreiben des Landrats mit „Infopaket“. Beiliegend eine Rückantwortkarte für die Bestätigung eines Hausbesuchswunsches durch die KoKi. Wenn dies erfolgt, wird dabei eine „Begrüßungstasche“ überreicht.

 

Das Infopaket enthält:

Wichtige Informationen für junge Familien (z.B. Elternbriefe) sowie verschiedene Materialien der KoKi rund um das Thema „Leben mit einem Baby“. Gemeinden können ein Infoblatt über gemeindliche Angebote beilegen lassen.

 

Willkommensbesuch:

Es wird auf Elternwunsch ein Termin für einen Hausbesuch vereinbart, bei dem auf deren spezielle Fragestellungen eingegangen und ausführlich informiert werden kann.

 

Möglicher Inhalt der „Begrüßungstasche“:

- Baby-Kalender des LRA für das 1. Lebensjahr (von der KoKi erstellt); - 2 Steckdosensicherungen (Geschenk LRA); - Gutschein für einen Schwimmbadbesuch (2 Erw., 2 Kinder/Geschenk LRA), Bücherei (Jahresleseausweis/Geschenk LRA); Gutscheine oder Babyartikel von Sponsoren (z.B. Spilger, Kempf, DM, Rossmann, Rofu, Hegmann, Intersport, Deichmann, Luxem); - Geschenk der Gemeinde

 

Einschätzung:

Neben den allgemeinen Informationen, die jede Familie erhält, bleibt die Frage, wie viele Hausbesuche bei ungefähr 1.000 Geburten pro Jahr von den Familien gewünscht werden. Eine genaue Einschätzung kann realistischerweise derzeit noch nicht getroffen werden, würde sich jedoch wahrscheinlich auf maximal 100 Besuche in den ersten zwei bis drei Kalenderjahren belaufen.

Mit positiver Mundpropaganda und Öffentlichkeitsarbeit könnte diese Zahl gesteigert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Infopaket plus Begrüßungstasche ca. 6.200 EUR

Im Haushaltsjahr 2012 sind für die Kalenderherstellung und weitere Projekte der KoKi die erforderlichen Haushaltsmittel bereits bereitgestellt.

 

 

Kreisrätin Tulke meldete sich zu Wort, sie halte die Sache für eine grundsätzlich gute Idee, denn gerade frisch gebackene Eltern benötigen Informationen über die verschiedenen Angebote. Sie bat lediglich darum, hauptsächlich bei Eltern mit Migrationshintergrund das Paket persönlich zu überreichen, eventuell von Akteuren vor Ort aus den Gemeinden, gerade im Hinblick auf die Probleme mit der deutschen Sprache.

 

Frau Appel antwortete, dass man sich dazu natürlich bereits Gedanken gemacht habe. Auch ihnen wäre am liebsten, alle persönlich zu erreichen, was aufgrund des Personalaufwandes nicht möglich sei, auch um die Hemmschwelle der Familien zu senken. Das Bayerische Landesjugendamt habe informiert, dass es aufgrund des Datenschutzesgesetzes nicht möglich sei, grundsätzlich jedes Neugeborene durch Elternbesuch zu begrüßen. Man habe beispielsweise kein Recht die Wohnungen zu betreten, auch mit vorheriger Terminvorgabe sei diese Möglichkeit also nicht gegeben. Eine weitere Option sei, den Willkommensbrief in mehreren Sprachen zu verfassen.

 

Kreisrat Scherf wollte seine Wertschätzung für diese sehr gute Idee aussprechen. Man versuche seit Jahren auf verschiedenen Wegen, das Amt nicht negativ wirken zu lassen und ein Hilfeangebot zu bieten. Dies trage viel dazu bei. Durch das Paket fällt die positive Wahrnehmung vielleicht leichter und die Menschen wenden sich bei Problemen eher an das Jugendamt.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Versendung von Infopaketen sowie das Angebot eines Willkommensbesuches nach der Geburt und die Bereitstellung der dafür notwendigen Haushaltsmittel.

 

 

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