Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Beschluss: Versenden von Infopaketen/Abstatten von Willkommensbesuchen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.07.2012 JHA/001/2012 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau
Appel erläuterte die vorliegende Beschlussvorlage:
Im
seit Januar in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz wird verstärkt ein
präventiver Ansatz in der Kinder- und Jugendhilfe eingefordert. Es sollen
frühzeitig und niedrigschwellig Angebote gemacht werden, um eine positive
Entwicklung der Kinder zu fördern und damit risikohafte Kindheitsverläufe zu
vermeiden.
Mit
einem Infopaket und der Möglichkeit eines Willkommensbesuchs will das Sachgebiet
Kinder, Jugend und Familien jungen Familien schon kurz nach der Geburt ihres
Kindes unterstützend zur Seite stehen. Diese Unterstützung umfasst zur
Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung durch die Eltern die Information,
Beratung und Hilfe im Hinblick auf die gesunde Entwicklung von Kindern vor
allem in den ersten Lebensjahren. Basierend auf die §§ 1 und 2 des Gesetzes zur
Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) des Bundeskinderschutzgesetzes
(BKiSchG) soll über Leistungsangebote informiert und auch ein persönliches
Gespräch angeboten werden. Neben den eben erwähnten Paragrafen wird auch dem §
16 SGB VIII zur Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie durch dieses
Angebot Rechnung getragen.
Geplante
Vorgehensweise:
Alle
„frischgebackenen“ Eltern erhalten etwa 4 Wochen nach der Geburt ihres Kindes
ein Begrüßungsschreiben des Landrats mit „Infopaket“. Beiliegend eine
Rückantwortkarte für die Bestätigung eines Hausbesuchswunsches durch die KoKi. Wenn
dies erfolgt, wird dabei eine „Begrüßungstasche“ überreicht.
Das
Infopaket enthält:
Wichtige
Informationen für junge Familien (z.B. Elternbriefe) sowie verschiedene Materialien
der KoKi rund um das Thema „Leben mit einem Baby“. Gemeinden können ein
Infoblatt über gemeindliche Angebote beilegen lassen.
Willkommensbesuch:
Es
wird auf Elternwunsch ein Termin für einen Hausbesuch vereinbart, bei dem auf
deren spezielle Fragestellungen eingegangen und ausführlich informiert werden
kann.
Möglicher
Inhalt der „Begrüßungstasche“:
-
Baby-Kalender des LRA für das 1. Lebensjahr (von der KoKi erstellt); - 2
Steckdosensicherungen (Geschenk LRA); - Gutschein für einen Schwimmbadbesuch (2
Erw., 2 Kinder/Geschenk LRA), Bücherei (Jahresleseausweis/Geschenk LRA);
Gutscheine oder Babyartikel von Sponsoren (z.B. Spilger, Kempf, DM, Rossmann,
Rofu, Hegmann, Intersport, Deichmann, Luxem); - Geschenk der Gemeinde
Einschätzung:
Neben
den allgemeinen Informationen, die jede Familie erhält, bleibt die Frage, wie
viele Hausbesuche bei ungefähr 1.000 Geburten pro Jahr von den Familien
gewünscht werden. Eine genaue Einschätzung kann realistischerweise derzeit noch
nicht getroffen werden, würde sich jedoch wahrscheinlich auf maximal 100
Besuche in den ersten zwei bis drei Kalenderjahren belaufen.
Mit
positiver Mundpropaganda und Öffentlichkeitsarbeit könnte diese Zahl gesteigert
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Infopaket plus
Begrüßungstasche ca. 6.200 EUR
Im Haushaltsjahr 2012 sind für die Kalenderherstellung
und weitere Projekte der KoKi die erforderlichen Haushaltsmittel bereits bereitgestellt.
Kreisrätin Tulke meldete sich zu Wort, sie halte die
Sache für eine grundsätzlich gute Idee, denn gerade frisch gebackene Eltern
benötigen Informationen über die verschiedenen Angebote. Sie bat lediglich
darum, hauptsächlich bei Eltern mit Migrationshintergrund das Paket persönlich
zu überreichen, eventuell von Akteuren vor Ort aus den Gemeinden, gerade im
Hinblick auf die Probleme mit der deutschen Sprache.
Frau Appel antwortete, dass man sich dazu natürlich bereits
Gedanken gemacht habe. Auch ihnen wäre am liebsten, alle persönlich zu
erreichen, was aufgrund des Personalaufwandes nicht möglich sei, auch um die
Hemmschwelle der Familien zu senken. Das Bayerische Landesjugendamt habe
informiert, dass es aufgrund des Datenschutzesgesetzes nicht möglich sei,
grundsätzlich jedes Neugeborene durch Elternbesuch zu begrüßen. Man habe
beispielsweise kein Recht die Wohnungen zu betreten, auch mit vorheriger
Terminvorgabe sei diese Möglichkeit also nicht gegeben. Eine weitere Option
sei, den Willkommensbrief in mehreren Sprachen zu verfassen.
Kreisrat Scherf wollte seine Wertschätzung für diese
sehr gute Idee aussprechen. Man versuche seit Jahren auf verschiedenen Wegen,
das Amt nicht negativ wirken zu lassen und ein Hilfeangebot zu bieten. Dies
trage viel dazu bei. Durch das Paket fällt die positive Wahrnehmung vielleicht
leichter und die Menschen wenden sich bei Problemen eher an das Jugendamt.
Der Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig den
folgenden
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss befürwortet die Versendung von Infopaketen sowie das
Angebot eines Willkommensbesuches nach der Geburt und die Bereitstellung der
dafür notwendigen Haushaltsmittel.