Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Information: Eltern im Netz
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.07.2012 JHA/001/2012 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau
Joos gab folgende Informationen anhand beiliegender Präsentation:
Kindererziehung
ist eine vielseitige und verantwortungsvolle Aufgabe. Erste Fragen tauchen
bereits in der Schwangerschaft auf. Sie stellen sich erst recht, wenn das Baby
da ist. Auch später wird es immer wieder Situationen geben wie z.B.
Kinderbetreuung, Einschulung oder Pubertät, in der Eltern Antworten suchen.
Eltern
im Netz bietet als Angebot nach §16 SGB VIII in Form eines Internet-Ratgebers
für Erziehende in unterschiedlichen Lebensformen und Situationen kompetent und
praxisnah mit über 300 Texten Antworten auf häufig gestellte Erziehungsfragen.
Der Ratgeber ist ein Projekt des Zentrum Bayern Familie und Soziales und
kooperiert eng mit den bayerischen Jugendämtern.
Nachdem
die Nutzung des Internets für viele Familien zum Alltag gehört, erreicht Eltern
im Netz durch seinen niedrigschwelligen Zugang teilweise auch Erziehende, die
sich sonst nicht aktiv um Unterstützung bemühen würden.
Eltern
im Netz hebt sich von anderen Online-Ratgebern durch die Möglichkeit einer
unkomplizierten Suche eines Ansprechpartners vor Ort ab. Die Jugendämter vor Ort
können mittels verschiedener Verlinkungsbegriffe auf Internetseiten mit
Kontaktinformationen der jeweiligen Ansprechpartner hinweisen. Eltern können so
durch ihre Postleitzahlen direkt auf kompetente Stellen in ihrer Umgebung
aufmerksam gemacht werden.
Hierzu
stellt das jeweils beteiligte Jugendamt 54 Internetseiten mit zuständigen
Ansprechpartnern vorrangig im Jugendamt zur Verfügung und pflegt die Daten
regelmäßig.
Über
die Homepage des Landratsamtes Miltenberg ist ein Hinweis für Eltern im Netz vorhanden.
Es
ist geplant, dass die Fachstelle für Familienangelegenheit die Verlinkung mit
den 54 Begriffen ausarbeitet, damit die Eltern dann bei konkreten
Fragestellungen auch auf die Möglichkeiten vor Ort hingewiesen werden können.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
einmalige Bearbeitungsgebühr an das Zentrum Bayern Familie und Soziales in Höhe
von 500,00 € ist bereits im laufenden Haushalt berücksichtigt.
Der
Jugendhilfeausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.