Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Information: Eltern im Netz

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.07.2012   JHA/001/2012 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Joos gab folgende Informationen anhand beiliegender Präsentation:

 

Kindererziehung ist eine vielseitige und verantwortungsvolle Aufgabe. Erste Fragen tauchen bereits in der Schwangerschaft auf. Sie stellen sich erst recht, wenn das Baby da ist. Auch später wird es immer wieder Situationen geben wie z.B. Kinderbetreuung, Einschulung oder Pubertät, in der Eltern Antworten suchen.

 

Eltern im Netz bietet als Angebot nach §16 SGB VIII in Form eines Internet-Ratgebers für Erziehende in unterschiedlichen Lebensformen und Situationen kompetent und praxisnah mit über 300 Texten Antworten auf häufig gestellte Erziehungsfragen. Der Ratgeber ist ein Projekt des Zentrum Bayern Familie und Soziales und kooperiert eng mit den bayerischen Jugendämtern.

 

Nachdem die Nutzung des Internets für viele Familien zum Alltag gehört, erreicht Eltern im Netz durch seinen niedrigschwelligen Zugang teilweise auch Erziehende, die sich sonst nicht aktiv um Unterstützung bemühen würden.

 

Eltern im Netz hebt sich von anderen Online-Ratgebern durch die Möglichkeit einer unkomplizierten Suche eines Ansprechpartners vor Ort ab. Die Jugendämter vor Ort können mittels verschiedener Verlinkungsbegriffe auf Internetseiten mit Kontaktinformationen der jeweiligen Ansprechpartner hinweisen. Eltern können so durch ihre Postleitzahlen direkt auf kompetente Stellen in ihrer Umgebung aufmerksam gemacht werden.

 

Hierzu stellt das jeweils beteiligte Jugendamt 54 Internetseiten mit zuständigen Ansprechpartnern vorrangig im Jugendamt zur Verfügung und pflegt die Daten regelmäßig.

 

Über die Homepage des Landratsamtes Miltenberg ist ein Hinweis für Eltern im Netz vorhanden.

 

Es ist geplant, dass die Fachstelle für Familienangelegenheit die Verlinkung mit den 54 Begriffen ausarbeitet, damit die Eltern dann bei konkreten Fragestellungen auch auf die Möglichkeiten vor Ort hingewiesen werden können.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die einmalige Bearbeitungsgebühr an das Zentrum Bayern Familie und Soziales in Höhe von 500,00 € ist bereits im laufenden Haushalt berücksichtigt.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

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