Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Antrag des Fußballvereins SV Erlenbach 1919 e.V. auf Benutzung des Rasensportplatzes des Hermann-Staudinger-Gymnasiums Erlenbach a.Main

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.06.2012   BKS/001/2012 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Verwaltungsamtsrat Rüth erläuterte den Sachverhalt:

 

Der SV Erlenbach baut in der Zeit ab Ende Juli für ca. 8 Wochen einen Kunstrasenplatz auf dem Sportgelände des SV. Der „Eintracht-Platz“ (Rasenplatz am Jugendheim) steht nicht mehr zur Verfügung, da er an den Türk. FV Erlenbach überging. Somit stünde der gesamten Fußballabteilung des SV Erlenbach nur ein Sportplatz (Stadion) für den Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung; dies ist in der Praxis (aufgrund des intensiven Trainingseinsatzes/Vorbereitungszeit) nicht darstellbar, auch da der SV mit seiner Ersten Mannschaft, als am höchsten spielender Fußballverein, aktuell in die Bayerische Landesliga aufgestiegen ist und auch die Junioren in höheren Ligen spielen.

 

Es gibt einen Grundsatzbeschluss, wonach Vereinen keine Schulsportplätze zum regelmäßigen Training oder Spielbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der besonderen Situation sollte der Antrag des SV Erlenbach genehmigt werden. Im Jahre 2007 wurde dem Türkischen Fußballverein Erlenbach e.V. 1966 auch eine Ausnahme für die Nutzung des Schulsportplatzes für Trainingszwecke gestattet.

 

Er fügte hinzu, die Sportplätze seien in erster Linie für den Schulsport gebaut. Diese verursachen in der Unterhaltung einen hohen Kostenaufwand. Man sollte daher an der Grundsatzentscheidung nicht rütteln, aber hier handele es sich um einen Notfall.

 

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärte, er halte den Beschlussvorschlag für gut, bereits im letzten Jahr habe er diesbezüglich ein Schreiben an Landrat Schwing geschickt. Man könne auch Grundsatzbeschlüsse ändern. Der SV Erlenbach stehe ja in einer Notsituation. Er verstehe das Problem der Pflege. Insgesamt müsse man sich in Zukunft überlegen, wie man zusätzliche Sportmöglichkeiten finde, wenn Vereine Bedarf haben. Hier müssten sich alle Beteiligten zusammensetzen. Schließlich sei der Landkreis ein Sportlandkreis.

 

Landrat Schwing antwortete, Kreisrat Dr. Fahn schaffe ein Problem, was überhaupt nicht vorhanden sei. Es handele sich um Sportplätze, die ausschließlich für den Schulsport gebaut und gefördert worden seien. Je mehr man dies in die Öffentlichkeit bringe, desto größer sei die Gefahr Probleme zu bekommen. Weiterhin gebe es den Unterschied zu den Hallen, die alle durchgehend belegt seien. Bei einem Sportplatz reiche allerdings ein Regen aus, um den Platz für Wochen zu ruinieren, wenn diese Gruppen den Platz trotzdem bespielen. Daher habe man dies bisher nicht anders handhaben können. In 2011 habe er auch keinen Antrag vom SV Erlenbach erhalten. Dem jetzigen Antrag habe man stattgegeben, man könne aber Vereinssportbetrieb nicht auf längere Zeit auf dem Platz belassen, schon gar keine Spiele. Das aktuell Beantragte werde man hier aber machen und auch die Schule könne mit dieser Lösung leben. In einer Notsituation sei man immer bereit zu helfen.

 

Auf Rückfrage von Kreisrätin Weitz nach der Übernahme von eventuell entstehenden Schäden antwortete Landrat Schwing, sollten Schäden durch Nutzer mutwillig entstehen, müsse dieser auch dafür einstehen. Dies gelte für alle Nutzer, auch für Schüler und Lehrer beispielsweise. Er gehe aber auch davon aus, dass die Vereine über den BLSV entsprechend versichert seien. Er bat Verwaltungsrat Rüth, dies noch einmal abzuklären.

 

Kreisrat Dr. Linduschka regte an, vor jedem Training je nach Witterungsbedingungen die Platzfreigabe mit dem Hausmeister zu entscheiden.

 

Landrat Schwing bestätigte dies, dafür müsse der Verein ja einen Verantwortlichen benennen, der sich mit dem Hausmeister abstimmen müsse, welcher den Platz freigebe. Dies sei ja auch im Eigeninteresse des Vereins.

 

Er fügte an Kreisrat Dr. Fahn hinzu, für den SV Erlenbach sei wie für jeden anderen Sportverein im Landkreis in erster Linie die jeweilige Gemeinde zuständig. Er machte klar, was man als Kreis einem Verein zusage, müsse man auch allen anderen Vereinen im Landkreis zusagen, und dies sei einfach nicht möglich. Daher gebe es diesen Grundsatzbeschluss.

 

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der SV Erlenbach darf ab 01. August (erster Ferientag) bis 12. September 2012 (letzter Ferientag), jeweils Dienstag und Donnerstag, in der Zeit von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr auf der Gymnasiumsportanlage in Erlenbach kostenlos trainieren, sofern es die Witterungsbedingungen zulassen. Es ist kein Spielbetrieb zulässig, weiterhin werden die Kabinen und Duschen nicht genutzt. Sollte die Sportanlage nicht wieder sauber verlassen werden, ist die Genehmigung hinfällig. Außerdem ist ein Verantwortlicher zu benennen.

 

 

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