Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Antrag des Fußballvereins SV Erlenbach 1919 e.V. auf Benutzung des Rasensportplatzes des Hermann-Staudinger-Gymnasiums Erlenbach a.Main
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 18.06.2012 BKS/001/2012 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Verwaltungsamtsrat
Rüth erläuterte den Sachverhalt:
Der SV Erlenbach baut in der Zeit ab Ende Juli für ca.
8 Wochen einen Kunstrasenplatz auf dem Sportgelände des SV. Der
„Eintracht-Platz“ (Rasenplatz am Jugendheim) steht nicht mehr zur Verfügung, da
er an den Türk. FV Erlenbach überging. Somit stünde der gesamten
Fußballabteilung des SV Erlenbach nur ein Sportplatz (Stadion) für den
Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung; dies ist in der Praxis (aufgrund des
intensiven Trainingseinsatzes/Vorbereitungszeit) nicht darstellbar, auch da der
SV mit seiner Ersten Mannschaft, als am höchsten spielender Fußballverein,
aktuell in die Bayerische Landesliga aufgestiegen ist und auch die Junioren in
höheren Ligen spielen.
Es gibt einen Grundsatzbeschluss, wonach
Vereinen keine Schulsportplätze zum regelmäßigen Training oder Spielbetrieb zur
Verfügung gestellt werden. Aufgrund der besonderen Situation sollte der Antrag
des SV Erlenbach genehmigt werden. Im Jahre 2007 wurde dem Türkischen
Fußballverein Erlenbach e.V. 1966 auch eine Ausnahme für die Nutzung des
Schulsportplatzes für Trainingszwecke gestattet.
Er fügte hinzu, die Sportplätze seien in
erster Linie für den Schulsport gebaut. Diese verursachen in der Unterhaltung
einen hohen Kostenaufwand. Man sollte daher an der Grundsatzentscheidung nicht
rütteln, aber hier handele es sich um einen Notfall.
Kreisrat Dr. Fahn erklärte, er halte den
Beschlussvorschlag für gut, bereits im letzten Jahr habe er diesbezüglich ein
Schreiben an Landrat Schwing geschickt. Man könne auch Grundsatzbeschlüsse
ändern. Der SV Erlenbach stehe ja in einer Notsituation. Er verstehe das
Problem der Pflege. Insgesamt müsse man sich in Zukunft überlegen, wie man
zusätzliche Sportmöglichkeiten finde, wenn Vereine Bedarf haben. Hier müssten
sich alle Beteiligten zusammensetzen. Schließlich sei der Landkreis ein
Sportlandkreis.
Landrat Schwing antwortete, Kreisrat Dr. Fahn schaffe
ein Problem, was überhaupt nicht vorhanden sei. Es handele sich um Sportplätze,
die ausschließlich für den Schulsport gebaut und gefördert worden seien. Je
mehr man dies in die Öffentlichkeit bringe, desto größer sei die Gefahr
Probleme zu bekommen. Weiterhin gebe es den Unterschied zu den Hallen, die alle
durchgehend belegt seien. Bei einem Sportplatz reiche allerdings ein Regen aus,
um den Platz für Wochen zu ruinieren, wenn diese Gruppen den Platz trotzdem
bespielen. Daher habe man dies bisher nicht anders handhaben können. In 2011
habe er auch keinen Antrag vom SV Erlenbach erhalten. Dem jetzigen Antrag habe
man stattgegeben, man könne aber Vereinssportbetrieb nicht auf längere Zeit auf
dem Platz belassen, schon gar keine Spiele. Das aktuell Beantragte werde man
hier aber machen und auch die Schule könne mit dieser Lösung leben. In einer
Notsituation sei man immer bereit zu helfen.
Auf Rückfrage von Kreisrätin Weitz nach der Übernahme
von eventuell entstehenden Schäden antwortete Landrat Schwing, sollten Schäden
durch Nutzer mutwillig entstehen, müsse dieser auch dafür einstehen. Dies gelte
für alle Nutzer, auch für Schüler und Lehrer beispielsweise. Er gehe aber auch
davon aus, dass die Vereine über den BLSV entsprechend versichert seien. Er bat
Verwaltungsrat Rüth, dies noch einmal abzuklären.
Kreisrat Dr. Linduschka regte an, vor jedem Training
je nach Witterungsbedingungen die Platzfreigabe mit dem Hausmeister zu
entscheiden.
Landrat Schwing bestätigte dies, dafür müsse der
Verein ja einen Verantwortlichen benennen, der sich mit dem Hausmeister
abstimmen müsse, welcher den Platz freigebe. Dies sei ja auch im Eigeninteresse
des Vereins.
Er fügte an Kreisrat Dr. Fahn hinzu, für den SV
Erlenbach sei wie für jeden anderen Sportverein im Landkreis in erster Linie
die jeweilige Gemeinde zuständig. Er machte klar, was man als Kreis einem
Verein zusage, müsse man auch allen anderen Vereinen im Landkreis zusagen, und
dies sei einfach nicht möglich. Daher gebe es diesen Grundsatzbeschluss.
Der
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasste einstimmig den
Beschluss:
Der SV Erlenbach darf ab 01. August (erster Ferientag)
bis 12. September 2012 (letzter Ferientag), jeweils Dienstag und Donnerstag, in
der Zeit von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr auf der Gymnasiumsportanlage in Erlenbach
kostenlos trainieren, sofern es die Witterungsbedingungen zulassen. Es ist kein
Spielbetrieb zulässig, weiterhin werden die Kabinen und Duschen nicht genutzt.
Sollte die Sportanlage nicht wieder sauber verlassen werden, ist die
Genehmigung hinfällig. Außerdem ist ein Verantwortlicher zu benennen.