Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Trägerschaft der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.06.2012   BKS/001/2012 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Verwaltungsrat Rüth erläuterte die Beschlussvorlage:

 

In der Sitzung des Kreisausschusses vom 12. Dezember 2011 wurde berichtet, dass der Landkreis Aschaffenburg beabsichtigt, die Trägerschaft für die Fachakademie für Sozialpädagogik aufzugeben und an einen privaten Träger zu übergeben. Mehrheitlich wurde vom Kreisausschuss beschlossen, dass bei einem Trägerwechsel zu Caritas Schulen gGmbH oder einem anderen privaten Träger sich der Landkreis Miltenberg an dem ungedeckten Sachaufwand des privaten Trägers beteiligt und zwar in Höhe von Modell 3. Dies entspricht etwa € 1.120,00 pro Studierenden. Des Weiteren ist der Landkreis Miltenberg bereit, in einem vorgesehen Fachakademie-Beirat mitzuwirken.

 

Inzwischen hat der Landrat des Landkreises Aschaffenburg Dr. Ulrich Reuter mitgeteilt, dass der Kreistag Aschaffenburg am 21. Mai 2012 beschlossen hat, die bisher vom Landkreis Aschaffenburg als kommunale Schule geführte Fachakademie für Sozialpädagogik in Aschaffenburg mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 in der Trägerschaft der Caritas Schulen gGmbH weiterführen zu lassen. Diese wird die Fachakademie als staatlich anerkannte Schule nahtlos im bisherigen Umfang weiterführen.

 

Ab dem Schuljahr 2013/2014 ist voraussichtlich eine Erweiterung des Ausbildungsangebotes auf volle Dreizügigkeit geplant. Bisher wird die Fachakademie im Wechsel zwei- und dreizügig geführt. Mit der Erhöhung der Ausbildungskapazität soll dem gestiegenen Bedarf an Erziehern in der Region Bayer. Untermain Rechnung getragen werden.

 

Finanzierung und Förderung

 

Obwohl die Caritas Schulen gGmbH als privater Träger einen pauschalen staatlichen Betriebskostenzuschuss von 100% erhält, können nach Berechnungen der Landkreisverwaltung in Aschaffenburg und der Caritas Schulen gGmbH damit die Kosten des derzeitigen Lehrpersonals, des Sachaufwandes für den Schulbetrieb sowie die anfallenden Gebäudekosten einschließlich aller Nebenkosten nicht vollständig gedeckt werden. Die Caritas-Schulen g GmbH macht deshalb eine Übernahme der Trägerschaft davon abhängig, dass der ungedeckte Personal- und Sachaufwand von jährlich ca. € 360.000,00 (nach Abzug von ca. € 130.000,00 staatlichem Schulgeldersatz) im Rahmen eines Finanzierungsvertrages von kommunaler Seite in Form von kommunalem Schulgeldersatz sowie eines Betriebskostenzuschusses seitens des Landkreises Aschaffenburg ausgeglichen wird.

 

Der Landkreis Aschaffenburg wird einen kommunalen Betriebskostenzuschuss gewähren, der aber aus förderrechtlichen Gründen nur knapp die Hälfte des nicht durch staatliche Zuschüsse gedeckten Betriebsdefizits abdecken darf. Für das verbleibende Defizit müsste der private Träger Schulgeld von den Studierenden erheben. Der Landkreis Aschaffenburg hat festgelegt, für die Studierenden aus seinem eigenen Bereich Schulgeldzahlungen zu ersparen. Dafür gewährt der Landkreis Aschaffenburg einen kommunalen Schulgeldersatz an die Caritas Schulen gGmbH.

 

Durch den Trägerwechsel entfallen für den Landkreis Miltenberg künftig die bisher an den Landkreis Aschaffenburg als kommunalen Schulträger zu zahlenden Gastschulbeiträge. Diese eingesparten Mittel können vom Landkreis Miltenberg als kommunaler Schulgeldersatz an die Studierenden bzw. Schüler aus dem Landkreis Miltenberg weitergereicht werden. Damit wären diese von Schulgeldzahlungen freigestellt. Allerdings müssen die weiteren Details mit allen Beteiligten noch erörtert werden. Über das Ergebnis wird wieder im Ausschuss berichtet.

 

Weitere Eckpunkte des Trägerwechsels:

 

Zwischen dem Landkreis Aschaffenburg und der Caritas Schulen gGmbH wurden daneben weitere Eckpunkte festgelegt:

 

-       Übernahme des vollständigen Personals, insbesondere der Schulleitung

-       Garantie des freien Zugangs für Studierende unter Auswahl durch die Schulleitung wie seither üblich

-       Bildung eines kommunalen Beirats unter Einbindung der mitfinanzierenden Kommunen

 

 

 

Kreisrätin Weitz meldete sich zu Wort, die Fraktion der SPD werde hier nicht zustimmen. Sie sei auch schon gegen die Übernahme der Caritas gewesen, auch wenn man keinen Einfluss darauf habe. Wenn kommunale Träger nur zu 65%, private Träger aber zu 100% bezuschusst werden, dann halte sie dies für Wettbewerbsverzerrung. Hier müsse auf staatlicher Ebene eine Änderung herbeigeführt werden.

Weiterhin gehe es der Fraktion auch um die weltoffene Ausrichtung der Schule. Die Caritas habe gewisse Dinge in der Vergangenheit herbeigeführt, z. B. wird bei neuem Lehrpersonal darauf geachtet, welcher Religion diese beispielsweise angehören. Dies habe aber mit der Qualifikation überhaupt nichts zu tun.

Eine Frage sei auch, warum die Caritas so scharf darauf sei, diese Einrichtung zu übernehmen. Natürlich nur, weil sämtliches Risiko von ihr genommen werde. Dies sei auch nicht in Ordnung, wenn ein kommunaler Träger dies nicht könne.

 

Landrat Schwing entgegnete, die SPD-Fraktion habe beim Grundsatzbeschluss im Kreisausschuss nicht dagegen gestimmt. Die einzige Gegenstimme dort sei von Kreisrat Dr. Fahn gewesen. Jeder Kreisrat habe die Möglichkeit, die Beschlüsse aller Gremien über das Kreistagsinformationssystem nachzuvollziehen.

Weiterhin sei klar, warum die Caritas an der Übernahme der Einrichtung ein Interesse habe: Die Caritas habe den größten Bedarf an Absolventen und die meisten Kindergärten. Das gleiche Beispiel habe man vor Jahren mit der Krankenpflegeschule und der Übergabe an das Rote Kreuz gehabt.

Dies sei richtig und legitim, schließlich sei man froh, dass hier in der Region ausgebildet werde und nicht irgendwo anders.

Natürlich habe sie recht in Bezug auf die Unterscheidung bei der Förderung von öffentlicher und privater Träger Dies sei aber in Bayern so und der Landkreis könne nichts dafür, dies müsse man auf anderer Ebene diskutieren und hier hätten auch die Parteien ihre Möglichkeiten etwas einzubringen.

Der Kreisausschuss habe mit großer Mehrheit beschlossen und nun habe man als Verwaltung das Zugesagte auch zu vollziehen. Er würde es nur bedauern, wenn sich die SPD-Fraktion hier zurückziehe. Wenn der Landkreis Aschaffenburg die Fachakademie behalten hätte, hätte man genauso viel bezahlen müssen, also habe es keine Alternative gegeben. Man zahle nicht mehr und nicht weniger. Dies diene der Region und entlaste die eigenen Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Miltenberg.

 

Kreisrat Schötterl halte auch eine Grundsatzdiskussion für sinnlos, hier sei ein abgegrenzter Fall zu entscheiden. Man müsse auch froh sein, wenn man gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher hier in der Region bekomme und diesen auch ortsnah eine gute Ausbildung ermöglichen könne.

 

Auf seine Rückfrage antwortete Landrat Schwing, ein Zusatz im Beschluss entsprechend dem Grundsatzbeschluss vom 12.12.2011 sei möglich, aber nicht nötig, denn man schließe einen Vertrag mit der Caritas ab, der auch möglichst einheitlich und gleichlautend mit Stadt und Landkreis Aschaffenburg sein sollte.

 

Kreisrätin Weitz stellte klar, der Beschluss aus dem Kreisausschuss habe sich nur auf den Wechsel der Trägerschaft bezogen, aber nicht auf die vertraglichen Vereinbarungen. Die Fraktion der SPD spreche sich gegen die vertraglichen Vereinbarungen aus.

 

Landrat Schwing entgegnete, er habe ausdrücklich gesagt, dass die Übergabe nicht im Ermessen des Landkreises liege, dies war ausschließlich Sache des Landkreises Aschaffenburg. Es sei nur darum gegangen, ob man in Höhe der Gastschulbeiträge zahle, oder sogar über die Gastschulbeiträge hinaus, wenn die Trägerschaft beim Landkreis Aschaffenburg bleibe, und ob man in einem Beirat mitwirken wolle.

 

Kreisrat Dr. Linduschka erklärte, die Fraktion der FDP werde vollständig zustimmen, ganz im Gegensatz zu der FDP in Stadt und Landkreis Aschaffenburg. Die drei festgelegten Eckpunkte seien das Optimum des Erreichbaren. Man dürfte auch nicht vergessen, dass es einen kommunalen Beirat unter Einbeziehung der mitfinanzierenden Kommunen gebe. Dieser sei auch nicht zu vergleichen mit dem Krankenhausbeirat.

Zum den genannten 100% Betriebskostenzuschuss fragte er, warum hier noch jährlich ein Defizit von 360.000 Euro anfalle. Warum bestehe hier dennoch Zuschussbedarf und wie viel Prozent der Gesamtkosten sind dies?

 

Landrat Schwing antwortete, dieselbe Situation habe man in anderen Bereichen auch: 100% Personalkosten seien Durchschnittswerte. Dies sei ganz wesentlich. Er erinnerte daran, dass man der erste Landkreis in Unterfranken gewesen sei, der vor vielen Jahren bereits beschlossen habe, unsere Schulen in privater Trägerschaft (z. B. Lebenshilfe) mit 110,- Euro zu bezuschussen. Als Beispiel nannte er auch die Schulbauten: Wenn man 40% Zuschuss zugesagt bekomme, dann beziehe sich das nur auf die förderfähigen Kosten und tatsächlich sei es somit weniger, da bestimmte Dinge nicht gefördert werden. Bei Schulen sei dies genauso, da summieren sich andere Bereiche, die nicht gefördert werden. Daraus ergeben sich Differenzen.

 

Kreisrat Dr. Linduschka antwortete, es fände dies toll, genau das wolle man doch. Die Mehrkosten seien somit positiv, da hier über den Mindestbedarf gefördert werde zugunsten unserer Schülerinnen und Schüler.

 

Landrat Schwing fügte hinzu, jeder kenne die Caritas und man sei dankbar, dass es sie gebe, weil sie so aktiv in vielen Bereichen sei (z. B. Senioren, Altenpflege, Sozialstationen, Kindergarten). Wie hier nun aber teilweise über die Caritas geredet, Ängste geschürt und Vorbehalte geäußert werden, die kein Mensch belegen könne, finde er nicht gut. Man demotiviere die Menschen damit. Bei der Caritas arbeiten so viele gute und hochqualifizierte Menschen, denen man damit nicht gerecht werde. Dies ärgere ihn und er dankte Kreisrat Dr. Linduschka für seinen Einsatz bei der Diskussion mit Main-Echo-Lesern im Landratsamt.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärte seine Gegenstimme beim letzten Mal. Es seien für ihn noch Fragen offen, die er nun nochmals stelle. Er fragte, um wie viele Schüler es gehe und warum man nicht prozentual zahle. Weiterhin könne die Caritas bei Neueinstellungen frei entscheiden.

 

Landrat Schwing antwortete ihm, bei den Gastschulbeiträgen handele es sich immer um Pauschalen. Man könne nicht das Defizit durch die Schülerzahl teilen. Die Schülerzahl kann variieren, die Kosten ebenfalls.

 

Verwaltungsrat Rüth ergänzte, die Zahl der Schüler habe bisher zwischen 30 und 45 gelegen (Jahr 2009: 30, im Jahr 2006: 45, um nur die jeweils niedrigste und höchste Zahl zu nennen).

 

Kreisrat Köhler wollte die Notwendigkeit des Beschlusses einmal aus einem anderen Blickwinkel beleuchten. Er sei in der Vorstandschaft des Trägervereins eines Kindergartens und seit Monaten händeringend auf der Suche nach Personalkräften. Im Gegensatz zu früher sei dies sehr schwierig und die Personalsituation werde sich in den nächsten Jahren nicht verbessern. Gerade aus diesem Grunde sollte man alles tun und dazu beitragen, damit regional eine solche Fachakademie angesiedelt werden könne.

 

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasste mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen folgenden

 

Beschluss:

 

  1. Für die im Landkreis Miltenberg wohnenden Schüler und Studierenden der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg gewährt der Landkreis Miltenberg einen kommunalen Schulgeldersatz. Zahlungsempfänger ist die  Caritas Schulen gGmbH. Die Zahlung erfolgt mit der Maßgabe, dass Schüler und Studierende aus dem Landkreis Miltenberg kein Schulgeld bezahlen müssen.

 

  1. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende vertragliche Regelung mit der Caritas Schulen gGmbH zu vereinbaren.

 

 

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