Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Trägerschaft der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.06.2012 BKS/001/2012 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsrat
Rüth erläuterte die Beschlussvorlage:
In
der Sitzung des Kreisausschusses vom
Inzwischen
hat der Landrat des Landkreises Aschaffenburg Dr. Ulrich Reuter mitgeteilt,
dass der Kreistag Aschaffenburg am
Ab
dem Schuljahr 2013/2014 ist voraussichtlich eine Erweiterung des
Ausbildungsangebotes auf volle Dreizügigkeit geplant. Bisher wird die
Fachakademie im Wechsel zwei- und dreizügig geführt. Mit der Erhöhung der
Ausbildungskapazität soll dem gestiegenen Bedarf an Erziehern in der Region
Bayer. Untermain Rechnung getragen werden.
Finanzierung
und Förderung
Obwohl
die Caritas Schulen gGmbH als privater Träger einen pauschalen staatlichen
Betriebskostenzuschuss von 100% erhält, können nach Berechnungen der
Landkreisverwaltung in Aschaffenburg und der Caritas Schulen gGmbH damit die
Kosten des derzeitigen Lehrpersonals, des Sachaufwandes für den Schulbetrieb
sowie die anfallenden Gebäudekosten einschließlich aller Nebenkosten nicht
vollständig gedeckt werden. Die Caritas-Schulen g GmbH macht deshalb eine
Übernahme der Trägerschaft davon abhängig, dass der ungedeckte Personal- und
Sachaufwand von jährlich ca. € 360.000,00 (nach Abzug von ca. € 130.000,00
staatlichem Schulgeldersatz) im Rahmen eines Finanzierungsvertrages von
kommunaler Seite in Form von kommunalem Schulgeldersatz sowie eines Betriebskostenzuschusses
seitens des Landkreises Aschaffenburg ausgeglichen wird.
Der
Landkreis Aschaffenburg wird einen kommunalen Betriebskostenzuschuss gewähren,
der aber aus förderrechtlichen Gründen nur knapp die Hälfte des nicht durch
staatliche Zuschüsse gedeckten Betriebsdefizits abdecken darf. Für das
verbleibende Defizit müsste der private Träger Schulgeld von den Studierenden
erheben. Der Landkreis Aschaffenburg hat festgelegt, für die Studierenden aus
seinem eigenen Bereich Schulgeldzahlungen zu ersparen. Dafür gewährt der
Landkreis Aschaffenburg einen kommunalen Schulgeldersatz an die Caritas Schulen
gGmbH.
Durch
den Trägerwechsel entfallen für den Landkreis Miltenberg künftig die bisher an
den Landkreis Aschaffenburg als kommunalen Schulträger zu zahlenden
Gastschulbeiträge. Diese eingesparten Mittel können vom Landkreis Miltenberg
als kommunaler Schulgeldersatz an die Studierenden bzw. Schüler aus dem
Landkreis Miltenberg weitergereicht werden. Damit wären diese von
Schulgeldzahlungen freigestellt. Allerdings müssen die weiteren Details mit
allen Beteiligten noch erörtert werden. Über das Ergebnis wird wieder im
Ausschuss berichtet.
Weitere
Eckpunkte des Trägerwechsels:
Zwischen
dem Landkreis Aschaffenburg und der Caritas Schulen gGmbH wurden daneben
weitere Eckpunkte festgelegt:
-
Übernahme des
vollständigen Personals, insbesondere der Schulleitung
-
Garantie des
freien Zugangs für Studierende unter Auswahl durch die Schulleitung wie seither
üblich
-
Bildung eines
kommunalen Beirats unter Einbindung der mitfinanzierenden Kommunen
Kreisrätin Weitz meldete sich zu Wort, die Fraktion
der SPD werde hier nicht zustimmen. Sie sei auch schon gegen die Übernahme der
Caritas gewesen, auch wenn man keinen Einfluss darauf habe. Wenn kommunale
Träger nur zu 65%, private Träger aber zu 100% bezuschusst werden, dann halte
sie dies für Wettbewerbsverzerrung. Hier müsse auf staatlicher Ebene eine
Änderung herbeigeführt werden.
Weiterhin gehe es der Fraktion auch um die weltoffene
Ausrichtung der Schule. Die Caritas habe gewisse Dinge in der Vergangenheit
herbeigeführt, z. B. wird bei neuem Lehrpersonal darauf geachtet, welcher
Religion diese beispielsweise angehören. Dies habe aber mit der Qualifikation
überhaupt nichts zu tun.
Eine Frage sei auch, warum die Caritas so scharf
darauf sei, diese Einrichtung zu übernehmen. Natürlich nur, weil sämtliches
Risiko von ihr genommen werde. Dies sei auch nicht in Ordnung, wenn ein kommunaler
Träger dies nicht könne.
Landrat Schwing entgegnete, die SPD-Fraktion habe beim
Grundsatzbeschluss im Kreisausschuss nicht dagegen gestimmt. Die einzige
Gegenstimme dort sei von Kreisrat Dr. Fahn gewesen. Jeder Kreisrat habe die
Möglichkeit, die Beschlüsse aller Gremien über das Kreistagsinformationssystem
nachzuvollziehen.
Weiterhin sei klar, warum die Caritas an der Übernahme
der Einrichtung ein Interesse habe: Die Caritas habe den größten Bedarf an
Absolventen und die meisten Kindergärten. Das gleiche Beispiel habe man vor
Jahren mit der Krankenpflegeschule und der Übergabe an das Rote Kreuz gehabt.
Dies sei richtig und legitim, schließlich sei man
froh, dass hier in der Region ausgebildet werde und nicht irgendwo anders.
Natürlich habe sie recht in Bezug auf die
Unterscheidung bei der Förderung von öffentlicher und privater Träger Dies sei aber
in Bayern so und der Landkreis könne nichts dafür, dies müsse man auf anderer
Ebene diskutieren und hier hätten auch die Parteien ihre Möglichkeiten etwas einzubringen.
Der Kreisausschuss habe mit großer Mehrheit
beschlossen und nun habe man als Verwaltung das Zugesagte auch zu vollziehen.
Er würde es nur bedauern, wenn sich die SPD-Fraktion hier zurückziehe. Wenn der
Landkreis Aschaffenburg die Fachakademie behalten hätte, hätte man genauso viel
bezahlen müssen, also habe es keine Alternative gegeben. Man zahle nicht mehr
und nicht weniger. Dies diene der Region und entlaste die eigenen Schülerinnen
und Schüler aus dem Landkreis Miltenberg.
Kreisrat Schötterl halte auch eine Grundsatzdiskussion
für sinnlos, hier sei ein abgegrenzter Fall zu entscheiden. Man müsse auch froh
sein, wenn man gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher hier in der Region
bekomme und diesen auch ortsnah eine gute Ausbildung ermöglichen könne.
Auf seine Rückfrage antwortete Landrat Schwing, ein
Zusatz im Beschluss entsprechend dem Grundsatzbeschluss vom 12.12.2011 sei
möglich, aber nicht nötig, denn man schließe einen Vertrag mit der Caritas ab,
der auch möglichst einheitlich und gleichlautend mit Stadt und Landkreis
Aschaffenburg sein sollte.
Kreisrätin Weitz stellte klar, der Beschluss aus dem
Kreisausschuss habe sich nur auf den Wechsel der Trägerschaft bezogen, aber
nicht auf die vertraglichen Vereinbarungen. Die Fraktion der SPD spreche sich
gegen die vertraglichen Vereinbarungen aus.
Landrat Schwing entgegnete, er habe ausdrücklich
gesagt, dass die Übergabe nicht im Ermessen des Landkreises liege, dies war
ausschließlich Sache des Landkreises Aschaffenburg. Es sei nur darum gegangen,
ob man in Höhe der Gastschulbeiträge zahle, oder sogar über die
Gastschulbeiträge hinaus, wenn die Trägerschaft beim Landkreis Aschaffenburg
bleibe, und ob man in einem Beirat mitwirken wolle.
Kreisrat Dr. Linduschka erklärte, die Fraktion der FDP
werde vollständig zustimmen, ganz im Gegensatz zu der FDP in Stadt und
Landkreis Aschaffenburg. Die drei festgelegten Eckpunkte seien das Optimum des
Erreichbaren. Man dürfte auch nicht vergessen, dass es einen kommunalen Beirat
unter Einbeziehung der mitfinanzierenden Kommunen gebe. Dieser sei auch nicht
zu vergleichen mit dem Krankenhausbeirat.
Zum den genannten 100% Betriebskostenzuschuss fragte
er, warum hier noch jährlich ein Defizit von 360.000 Euro anfalle. Warum
bestehe hier dennoch Zuschussbedarf und wie viel Prozent der Gesamtkosten sind
dies?
Landrat Schwing antwortete, dieselbe Situation habe
man in anderen Bereichen auch: 100% Personalkosten seien Durchschnittswerte. Dies
sei ganz wesentlich. Er erinnerte daran, dass man der erste Landkreis in
Unterfranken gewesen sei, der vor vielen Jahren bereits beschlossen habe,
unsere Schulen in privater Trägerschaft (z. B. Lebenshilfe) mit 110,- Euro zu
bezuschussen. Als Beispiel nannte er auch die Schulbauten: Wenn man 40% Zuschuss
zugesagt bekomme, dann beziehe sich das nur auf die förderfähigen Kosten und
tatsächlich sei es somit weniger, da bestimmte Dinge nicht gefördert werden. Bei
Schulen sei dies genauso, da summieren sich andere Bereiche, die nicht
gefördert werden. Daraus ergeben sich Differenzen.
Kreisrat Dr. Linduschka antwortete, es fände dies
toll, genau das wolle man doch. Die Mehrkosten seien somit positiv, da hier
über den Mindestbedarf gefördert werde zugunsten unserer Schülerinnen und
Schüler.
Landrat Schwing fügte hinzu, jeder kenne die Caritas
und man sei dankbar, dass es sie gebe, weil sie so aktiv in vielen Bereichen
sei (z. B. Senioren, Altenpflege, Sozialstationen, Kindergarten). Wie hier nun
aber teilweise über die Caritas geredet, Ängste geschürt und Vorbehalte
geäußert werden, die kein Mensch belegen könne, finde er nicht gut. Man
demotiviere die Menschen damit. Bei der Caritas arbeiten so viele gute und
hochqualifizierte Menschen, denen man damit nicht gerecht werde. Dies ärgere
ihn und er dankte Kreisrat Dr. Linduschka für seinen Einsatz bei der Diskussion
mit Main-Echo-Lesern im Landratsamt.
Kreisrat Dr. Fahn erklärte seine Gegenstimme beim
letzten Mal. Es seien für ihn noch Fragen offen, die er nun nochmals stelle. Er
fragte, um wie viele Schüler es gehe und warum man nicht prozentual zahle.
Weiterhin könne die Caritas bei Neueinstellungen frei entscheiden.
Landrat Schwing antwortete ihm, bei den
Gastschulbeiträgen handele es sich immer um Pauschalen. Man könne nicht das
Defizit durch die Schülerzahl teilen. Die Schülerzahl kann variieren, die
Kosten ebenfalls.
Verwaltungsrat Rüth ergänzte, die Zahl der Schüler
habe bisher zwischen 30 und 45 gelegen (Jahr 2009: 30, im Jahr 2006: 45, um nur
die jeweils niedrigste und höchste Zahl zu nennen).
Kreisrat Köhler wollte die Notwendigkeit des
Beschlusses einmal aus einem anderen Blickwinkel beleuchten. Er sei in der
Vorstandschaft des Trägervereins eines Kindergartens und seit Monaten
händeringend auf der Suche nach Personalkräften. Im Gegensatz zu früher sei
dies sehr schwierig und die Personalsituation werde sich in den nächsten Jahren
nicht verbessern. Gerade aus diesem Grunde sollte man alles tun und dazu beitragen,
damit regional eine solche Fachakademie angesiedelt werden könne.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasste
mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen folgenden
Beschluss:
- Für die im Landkreis Miltenberg wohnenden Schüler
und Studierenden der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg gewährt
der Landkreis Miltenberg einen kommunalen Schulgeldersatz.
Zahlungsempfänger ist die Caritas
Schulen gGmbH. Die Zahlung erfolgt mit der Maßgabe, dass Schüler und
Studierende aus dem Landkreis Miltenberg kein Schulgeld bezahlen müssen.
- Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, eine
entsprechende vertragliche Regelung mit der Caritas Schulen gGmbH zu
vereinbaren.