Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Einführung eines Musischen Zweiges am Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.06.2012 BKS/001/2012 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrat Feil erläuterte:
Das
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat am
Gegenwärtig
finden Gespräche und Bewerbungen mit den jeweiligen, auch externen Musiklehrer
für die von den Schülern gewählten Instrumenten statt. Hierzu hat die Schule
auch die örtlichen Musikschulen und Vereine kontaktiert. Des Weiteren laufen
die Planungen der Umbauarbeiten für die vier Übungsräume. Diese Arbeiten umfassen
Decken, Böden, Fenster und Türen. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist auch die
Gewährleistung des Schallschutzes, um die Funktionalität der Übungsräume zu
gewährleisten. Eine wesentliche Vorgabe ist hierbei die Kostenobergrenze von
30.000 Euro. Auch führte die Einrichtung nicht zu höheren Haushaltsansätzen.
Damit
ist die Maßgabe des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales vom
-
die
Zusammenarbeit mit den Vereinen sicher zu stellen,
-
die bisherigen
Haushaltsmittel nicht erhöht werden und
-
die Einrichtung
unter Beachtung der Schaffung von den vier Übungsräumen im aktuellen Bestand
erfolgt (max. 30.000,- Euro), eingehalten.
Landrat Schwing fügte hinzu, es sei wichtig, diese
Bedingungen auch einzuhalten. Gerade in Bezug auf das beschlossene
Schulbauprogramm sei es wichtig, nicht mehr Geld auszugeben, als tatsächlich
sein müsse.
Kreisrätin Fichtl lobte die Festschreibung auf
30.000,- Euro, insbesondere als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses,
und dankte hier auch den Schulleitungen.
Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Linduschka betätigte
Oberregierungsrat Feil die Zahl der Anmeldungen in Höhe von 84 und ca. 20 % für
den musischen Zweig. Er halte dies für wenig.
Landrat Schwing erklärte, der Schulleiter Herr Förtig
habe aber bereits damals begründet, dass der musische Zweig zwar attraktiver
machen, aber nicht automatisch mehr Schüler bedeute.
Der
Bericht wurde zur Kenntnis genommen.