Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Investitionskostenförderung für die Tagespflegeeinrichtungen, a) Sulzbach, Bahnhofstr./Mühlweg b) Stadtprozelten, Am Gräulesberg 34
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.06.2012 BKS/001/2012 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Anlage zu
a):
Vertragsentwurf Sulzbach
Verwaltungsamtsrat Vill erläuterte den Sachverhalt:
a) Im „Seniorenpolitischen Gesamtkonzept“ 2009, S. 145,
wird zum Bedarf an Tagespflegeplätzen im Landkreis festgestellt, dass die
vorhandene Kapazität zwar den rechnerischen Bedarf im Landkreis bei Weitem
deckt. (Gegenwärtig gibt es im Landkreis 137 Tagespflegeplätze (Tabelle auflegen),
für das Jahr 2012 wurde ein Bedarf von 71 Plätzen festgelegt.)
Weiter wird im „Seniorenpolitischen Gesamtkonzept“
aber ausgesagt: „Da anders als bei der vollstationären Pflege bei der
Tagespflege die räumliche Nähe zur Wohnung eine besonders wichtige Rolle
spielt, können sich schon jetzt örtliche Bedarfe darstellen, obwohl die
Gesamtzahl aller Tagespflegeplätze den Bedarf im Landkreis eigentlich decken
würde. So sollte vor allem darauf geachtet werden, dass im Bereich nördlich
von Obernburg noch entsprechende Angebote geschaffen werden.“
Gegenwärtig findet sukzessive der Bezug der Immobilie
„Sorglos Wohnen“ in der Sulzbacher Ortsmitte, Ecke Bahnhofstr./Mühlweg statt.
Die Fa. Dreger hat dort einen Neubau mit Geschäften und 21 barrierefreien
Wohnungen erstellt. Dort werden auch vom Kreiscaritasverband Räumlichkeiten angemietet
für eine Tagespflegeeinrichtung mit vorausichtlich 20 Plätzen (Träger:
Franziskus gGmbH). Die Eröffnung ist im Herbst 2012 geplant. Im gleichen Haus
will Caritas daneben auch noch einen ambulanten Pflegedienst unterbringen. Mit Schreiben
vom
Es solle eine Investition von ca. 100.000 € für die
Tagespflege erfolgen, vor allem für Inneneineinrichtung, Büroausstattung,
Beleuchtung sowie Tapezier- und Malerarbeiten. Für solche Fälle ist in den zum
Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblichen Förderrichtlinien ein Fördersatz für
Inneneinrichtung (= „Schaffung von teilstationären Pflegeplätzen ( … ) durch
alleinige Erstausstattung der Inneneinrichtung“) von bis zu 510 € je Platz
vorgesehen.
Rechnerisch entspricht die geplante Platzzahl von 20
Tagespflegeplätzen etwa dem nach Einwohnerzahlen hochgerechneten Anteil alleine
der unmittelbar umliegenden Gemeinden am prognostizierten Bedarf für den
Gesamtlandkreis.
Mit der Förderung und Inbetriebnahme dieser
Tagespflegestätte in Sulzbach wird also der augenblicklich letzte noch offene Tagespflegebedarf
im Landkreis abgedeckt, nämlich der seitherige „weiße Fleck“ nördlich von
Obernburg.
Die Bewilligung erfolgt nach den maßgeblichen
Richtlinien in Form eines zins- und tilgungsfreien Darlehens, welches nach Ablauf
der dreißigjährigen Zweckbindung bei zweckentsprechender Mittelverwendung erlassen
wird.
Kreisrätin Weitz hinterfragte, ob der Bedarf in
Sulzbach auch tatsächlich gesichert sei.
Verwaltungsamtsrat Vill antwortete, man werde beim
nächsten Punkt sehen, dass man mit der damaligen Einschätzung ziemlich gut
gelegen habe. Der Bedarf sei außerdem im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept
festgestellt worden. Der Bedarf sei fachlich begründet und durch den Kreistag
beschlossen worden, insoweit bestehe auch ein Anspruch der Caritas.
Landrat Schwing fügte hinzu, ein Träger baue auch
nicht zum Selbstzweck, sondern das Angebot müsse sich ja tragen. Außerdem sei
ein Anspruch vorhanden. Man habe bereits einen Prozess deswegen verloren, wo man nachzahlen musste.
Auch ein Controlling nutze hier nichts.
Verwaltungsamtsrat Vill fügte hinzu, die Caritas müsse
anteilig zurückzahlen, sofern die Einrichtung vor Ablauf der 30jährigen
Bindungsfrist aufgelöst werde und nicht mehr als Tagespflegeeinrichtung genutzt
werde.
Kreisrat Dr. Linduschka erklärte, er sei der Ansicht,
die Verwaltung habe mit den Grundgedanken recht. Aber man liege ja jetzt schon
mit 100 % über dem errechneten Bedarf. Man unterstütze nun 20 Plätze in
Sulzbach, habe allein in Obernburg 33 Plätze – dies komme ihm auch bedenklich
vor. Aber dies gehe den Kreis nichts an und der Landkreis trage kein Risiko.
Wohnortnah sei schön, aber nicht unproblematisch.
Landrat Schwing antwortete, er habe auf der einen
Seite recht, auf der anderen aber handele es sich natürlich auch um Statistik.
Die meisten der Häuser seien Pflegeheime.
Verwaltungsamtsrat Vill erläuterte weiter:
b) Die Seniorentagespflegeeinrichtung in
Stadtprozelten, Am Gräulesberg 34 (ebenfalls Träger: Franziskus gGmbH), mit 15
Pflegeplätzen ist seit
Vorangegangen war eine Feststellung im
Pflegebedarfsplan 2002, der für den Südspessart einen lokalen Bedarf von damals
6 Tagespflegeplätzen festgestellt hatte, ebenfalls mit der Begründung der
besonderen Bedeutung der Wohnortnähe bei der Tagespflege, obwohl auch damals
der rechnerische Gesamtbedarf für den Landkreis bereits gedeckt war.
Die als notwendig anerkannten 6 Plätze wurden daher mit
Bescheid vom
Im März 2012 teilte der Kreiscaritasverband nunmehr
mit, dass er den Betrieb der Tagespflege in Stadtprozelten etwa in der zweiten
Jahreshälfte als Träger aufgeben wolle. Die 15 Plätze seien mitunter zu weniger
als 2/3 ausgelastet gewesen, wodurch regelmäßiges wirtschaftliches Defizit entstanden
sei. An einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung sei man aber
interessiert. Insbesondere sei man gerne bereit, einen Folgeträger im Rahmen
der Möglichkeiten zu unterstützen.
Die Entwicklung zeigt, dass die im Pflegebedarfsplan
2002 berechnete Einschätzung des Bedarfs nicht abwegig war. Problematisch ist
aber nach wie vor der Umstand, dass eine solitäre Tagespflegeeinrichtung erst
ab einer gewissen Größe und entsprechender Inanspruchnahme wirtschaftlich
betrieben werden kann. Eine Einrichtung nur mit den 2002 festgestellten 6
Plätzen zu betreiben, wäre nicht möglich gewesen. Andererseits ist auch für den
Südspessart ein gewisser Bedarf wie auch eine regelmäßige Nachfrage nach
Tagespflege ohne Zweifel vorhanden. Trotz prognostisch rückläufiger
Gesamteinwohnerzahlen im Südspessart wird sich dort laut der
Bevölkerungsprognose aus 2008 die Zahl der 80-jährigen und älteren Menschen
tendenziell noch einige Jahre erhöhen und dann vergleichsweise konstant halten:
Su. Altenbuch, Collenberg, Dorfprozelten, Stadtprozelten,
Faulbach |
2008 |
2011 |
2018 |
2028 |
Gesamteinwohner |
|
9.863 |
9.404 |
8.833 |
80-jährige und ältere Menschen |
359 |
|
683 |
649 |
Aus diesem Grund wäre ein Erhalt der Einrichtung aus
Landkreissicht im Sinne der Pflegebedarfsplanung
sehr erstrebenswert. Auch die Stadt Stadtprozelten hat hieran Interesse, ebenso
die Eigentümerin und Vermieterin der Immobilie, die ihr „Haus Gräulesberg“
konzeptionell als Mehrgenerationenprojekt versteht. In dieser Anlage werden
gleichermaßen Wohnungen für junge Familien wie auch Seniorinnen und Senioren
angeboten, die sich gegenseitig im Bedarfsfall unterstützen sollen.
Sofern kein Wohlfahrtsverband bereit ist, die
Nachfolge des Kreiscaritasverbandes anzutreten, wird gegenwärtig in Erwägung
gezogen, einen Förder- und Trägerverein zu gründen, der sich womöglich für
Teilbereiche des Betriebs die Fachlichkeit von einem Wohlfahrtsverband
hinzukaufen könnte.
Auch die 2006 bewilligte Investitionskostenförderung
von 29.472 € wurde als Darlehen bewilligt, welches nach Ablauf der 30-jährigen
Bindungsfrist erlassen worden, bei zweckfremder Verwendung jedoch (anteilig)
zurückzuzahlen wäre. Nach nunmehr ca. 4-jährigem Betrieb sind somit also ca.
26.000 € grundsätzlich vom Kreiscaritasverband an den Landkreis zurückzuzahlen.
Sofern jedoch ein geeigneter Nachfolgeträger gefunden
würde, der die Einrichtung weiter betreibt, wäre es sachgerecht, diesem als
Rechtsnachfolger des Kreiscaritasverbandes bei entsprechender Einigung aller
Beteiligten die bewilligten anteiligen Fördermittel in geeigneter Form gutzubringen.
Dies sollte dann möglichst durch direkte Weitergabe
der Fördermittel erfolgen, was ganz oder teilweise womöglich auch durch die
Überlassung vorhandener Sachgüter vorstellbar wäre.
Gleichzeitig müsste der Rechtsnachfolger sich aber
verpflichten, auch die Rückzahlungspflicht aus dem Darlehensschuldverhältnis
bei einer erneuten Betriebseinstellung vor Ablauf der Bindungsfrist in
entsprechender Weise zu übernehmen.
Landrat Schwing fügte hinzu, unser Ziel sei es, die
Einrichtung zu erhalten. Am einfachsten sei dies mit der Überleitung der
Förderungen an einen neuen Träger. Es wäre schade, wenn es eingestellt werden
müsste, denn es solle doch den Menschen zugute kommen.
Kreisrätin Kappes unterstütze die vorherigen Aussagen
und stellte die Präsenz und die Wichtigkeit dieser Einrichtung im Südspessart
klar und die Chance dieser, auch auf eine andere Weise fortzubestehen. Es sei
klar, dass der Bedarf vorhanden sei. Daher sei es unumgänglich und sozusagen
moralische Verpflichtung der Südspessartgemeinden hier Unterstützung zu
leisten. Mit den anderen Bürgermeistern habe sie sich bereits besprochen, auch
diese werden den neu zu gründenden Verein unterstützen. Ein Stamm von zehn bis
12 Personen sei auch vorhanden, die die Einrichtung besuchen. Aber man müsse
auch akzeptieren, dass sich die Caritas zurückziehe. Sie habe sich aber
kooperativ gezeigt, nicht auf einen festen Schließungstermin bestanden und
einen nahtlosen Übergang unterstützt. Sie bat daher um Zustimmung der von der
Verwaltung vorgelegten Vorschläge.
Kreisrätin Fichtl stimmte ihr zu, der Bedarf sei
vorhanden, aber die Zukunft insbesondere im Hinblick auf die Annahme werde sich
erweisen. Es sei noch nicht überall in der Bevölkerungen angenommen, es gebe
viele, die dorthin könnten. Sie hob auch lobend für den Landkreis Miltenberg
heraus, wie unbürokratisch die Überleitung erfolgen könnte, sofern der
Beschluss in dieser Form gefasst würde. Sie halte es für eine segensreiche
Einrichtung auch für die Zukunft, die sich sicherlich tragen werde.
Kreisrat Dr. Linduschka unterstützte dies ebenfalls,
in diesem Bereich sei etwa 3% der Bevölkerung über 80 Jahre, in zehn Jahren
werden dies bereits 9% sein, also deutlich mehr. Man sollte einem Verein mit
privater Trägerschaft nicht noch zusätzliche Belastungen schaffen, es sei für
sie sowieso schon einiges zu schultern. Daher sei es ein schönes Zeichen des
Landkreises, wenn man hier die Unterstützung übernehme.
Kreisrätin Follner äußerte sich ebenfalls positiv, die
Einrichtung sei eine tolle Sache und sie werde dies unterstützen.
Kreisrätin Weitz erklärte, sie halte Aufklärungsbedarf
in der Bevölkerung für notwendig und regte daher Publikationen an.
Kreisrätin Kappes stimmte ihr zu, diese Information
müsse erfolgen, gerade im Hinblick auf die Kostenübernahme der Pflegekassen.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasste
einstimmig den
Beschluss:
a) Dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags über
die Gewährung einer Investitionskostenförderung für die
Seniorentagespflegeeinrichtung der Franziskus gGmbH Miltenberg in Sulzbach, Bahnhofstr./Mühlweg,
wird zugestimmt.
b) Die Verwaltung wird ermächtigt, die Rechtsnachfolge
eines geeigneten etwaigen Nachfolgeträgers für die
Seniorentagespflegeeinrichtung in Stadtprozelten, Am Gräulesberg 34,
hinsichtlich der mit Bescheid vom 08.12.2006 gewährten
Investititionskostenförderung zu gestatten.