Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Musterrichtlinien für Seniorenvertretungen im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.06.2012   BKS/001/2012 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Tischvorlage:
aktuelle Musterrichtlinien

 

Verwaltungsamtsrat Vill erläuterte:

 

Seit dem Beschluss zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept im Mai 2010 ist die Zahl der Landkreisgemeinden mit Seniorenbeauftragten bzw. Seniorenvertretung erfreulicherweise von 18 auf 30 angestiegen.

 

Es war aber auch ein dringender Wunsch aus dem Expertenworkshop, der im Rahmen der Konzeptentwicklung stattfand, dass den Seniorenbeauftragten seitens des Landratsamtes eine offizielle Arbeitsgrundlage in Form von Richtlinien an die Hand gegeben wird. Dieser Wunsch wurde dann als Handlungsempfehlung in das Konzept aufgenommen und nach dessen Beschluss von den Mitgliedern des Seniorennetzwerkes noch einmal als besonders vordringlich hervorgehoben.

 

In mehreren Treffen erarbeitete im Frühjahr 2011 deshalb eine Arbeitsgruppe derartige Richtlinien. Beteiligt waren dabei neben der Seniorenfachkraft und dem zuständigen Sachgebietsleiter des Landratsamtes 6 Mitglieder des Seniorennetzwerkes, darunter ein Bürgermeister, ein Bürgermeisterstellvertreter und 3 Seniorenbeauftragte sowie der Sachgebietsleiter Kommunalaufsicht.

 

Inhaltlich treffen die Richtlinien insbesondere Aussagen zu

·         den Begrifflichkeiten Seniorenvertretung, Seniorenbeauftragter und Seniorenbeirat,

·         Grundsätzen und Zielsetzungen von Seniorenvertretungen,

·         Anforderungsprofil und Aufgaben eines Seniorenbeauftragten sowie

·         zur Umsetzung der Mitwirkung, z. B. im Hinblick auf Informationsflüsse, Räumlichkeiten oder Aufwendungsersatz.

 

Die von der Arbeitsgruppe erstellten Richtlinien wurden sodann dem Kreisverband des Bayer. Gemeindetages zur Kenntnis und etwaigen Stellungnahme zugeleitet und schließlich mit Rundschreiben vom 10.01.2012 den Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis zugesandt.

Die allgemeine Daseinsfürsorge für den Seniorenbereich fällt in den eigenen Wirkungskreis der kreisangehörigen Gemeinden. Die Weitergabe der Musterrichtlinien an die Gemeinden durch das Landratsamt zum Beschluss in eigener Zuständigkeit hat deshalb nur empfehlenden Charakter. Die Formulierungen sind so offen formuliert, dass die Gemeinde die Möglichkeit hat, abweichende Regelungen zu treffen, Teile zu streichen oder auch nach der individuellen Situation zu ergänzen.

 

Die aktuellen Musterrichtlinien können als pdf von der Internetseite des Landratsamtes heruntergeladen werden.

 

Zum Thema „Seniorenbeirat“ ist in der aktuellen Fassung neben allgemeinen Aussagen unter Ziff. 4 lediglich ein Hinweis auf die Empfehlungen der Landesseniorenvereinigung Bayern enthalten.

 

Nachdem inzwischen in mehreren Landkreisgemeinden jetzt schon derartige Beiräte bestehen (Erlenbach, Elsenfeld, Großwallstadt) bzw. auch in anderen Kommunen Überlegungen in diese Richtung bestehen, wurde der Wunsch geäußert, die Musterrichtlinien diesbezüglich noch etwas ausführlicher zu gestalten. Aus diesem Grund hat Ende Mai die Arbeitsgruppe erneut getagt, mit dem Ziel, weitergehende Aussagen zur Thematik „Seniorenbeirat“ unter Ziff. 4 zu formulieren und auf dem gleichen Weg und in gleicher Weise den Kommunen im Landkreis an die Hand zu geben.

 

 

Landrat Schwing erklärte, dies sei eine schöne Grundlage und es wäre schön, wenn die Gemeinden sich daran orientieren würden. So würde man eine gewisse Einheitlichkeit erreichen.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärte, er hoffe darauf, dass bald alle 32 Kommunen einen Seniorenbeauftragten haben, denn dies sei eine Notwendigkeit für Vernetzung und Rückkopplungseffekte. Er wies darauf hin, dass die Landesseniorenvertretung Bayern Broschüren zur Hilfestellungen vorhanden sind, die kostenlos zu bestellen oder im Internet herunterzuladen seien.

 

Auf den Hinweis von Kreisrat Dr. Linduschka zur weiblichen Form der Bezeichnungen und dem Begriff der „Bedarfe“ erklärte Verwaltungsamtsrat Vill, es handele sich bei dem Begriff „Bedarfe“ als Mehrzahl von Bedarf um Rechtssprache im Sozialhilferecht und somit rechtsdeutsch. Weiterhin habe er bereits im Arbeitskreis (der zum größten Teil aus Frauen bestanden habe) die weibliche Form angesprochen, man habe dies für zu kompliziert dort empfunden. Im Begleitschreiben an die Gemeinden habe man entsprechend darauf hingewiesen, dass dies ungeachtet der gewählten Formulierung gleichermaßen für Frauen und Männer gelte.

 

Kreisrätin Follner erklärte, sie halte dies für wichtig, insbesondere im Hinblick auf die Definitionen.

 

Kreisrätin Kreuzer wies auf die Workshops des Landratsamtes hin, die sehr wertvoll seien mit phantastischen Beiträgen. Sie bat darum, diese Veranstaltungen weiterhin durchzuführen und bat um rege Teilnahme. Sie dankte hier auch ausdrücklich Herrn Vill, der den letzten Workshop aufgrund der Erkrankung von Frau Schillikowski geleitet hatte.

 

Landrat Schwing stimmte ihr zu und antwortete, man habe auch weiterhin vor, diese Veranstaltungen durchzuführen. Allerdings sei die Kollegin nach wie vor unabsehbar ausgefallen. Den Ausfall aufzufangen sei nicht so einfach. Man habe die Workshops aber bewusst gemacht, der Kreis werde immer geladen, aber man könne natürlich niemanden zur Teilnahme zwingen. Vielleicht tragen ihre Äußerungen zu mehr Teilnahmen bei.

An Kreisrat Dr. Fahn richtete er, er habe noch nie so ein erfolgreiches Projekt erlebt wie das Seniorenpolitische Gesamtkonzept. Es sei in allen 32 Gemeinden ein Thema gewesen und mittlerweile habe man 30 Seniorenbeauftragte. Vorher seien es nur 18 gewesen.

 

Der Ausschuss nahm die Informationen zur Kenntnis.

 

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