Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Musterrichtlinien für Seniorenvertretungen im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.06.2012 BKS/001/2012 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Tischvorlage:
aktuelle Musterrichtlinien
Verwaltungsamtsrat
Vill erläuterte:
Seit
dem Beschluss zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept im Mai 2010 ist die Zahl
der Landkreisgemeinden mit Seniorenbeauftragten bzw. Seniorenvertretung
erfreulicherweise von 18 auf 30 angestiegen.
Es
war aber auch ein dringender Wunsch aus dem Expertenworkshop, der im Rahmen der
Konzeptentwicklung stattfand, dass den Seniorenbeauftragten seitens des
Landratsamtes eine offizielle Arbeitsgrundlage in Form von Richtlinien an die
Hand gegeben wird. Dieser Wunsch wurde dann als Handlungsempfehlung in das Konzept
aufgenommen und nach dessen Beschluss von den Mitgliedern des
Seniorennetzwerkes noch einmal als besonders vordringlich hervorgehoben.
In
mehreren Treffen erarbeitete im Frühjahr 2011 deshalb eine Arbeitsgruppe
derartige Richtlinien. Beteiligt waren dabei neben der Seniorenfachkraft und
dem zuständigen Sachgebietsleiter des Landratsamtes 6 Mitglieder des
Seniorennetzwerkes, darunter ein Bürgermeister, ein Bürgermeisterstellvertreter
und 3 Seniorenbeauftragte sowie der Sachgebietsleiter Kommunalaufsicht.
Inhaltlich
treffen die Richtlinien insbesondere Aussagen zu
·
den
Begrifflichkeiten Seniorenvertretung, Seniorenbeauftragter und Seniorenbeirat,
·
Grundsätzen und
Zielsetzungen von Seniorenvertretungen,
·
Anforderungsprofil
und Aufgaben eines Seniorenbeauftragten sowie
·
zur Umsetzung der
Mitwirkung, z. B. im Hinblick auf Informationsflüsse, Räumlichkeiten oder
Aufwendungsersatz.
Die
von der Arbeitsgruppe erstellten Richtlinien wurden sodann dem Kreisverband des
Bayer. Gemeindetages zur Kenntnis und etwaigen Stellungnahme zugeleitet und
schließlich mit Rundschreiben vom 10.01.2012 den Städten, Märkten und Gemeinden
im Landkreis zugesandt.
Die
allgemeine Daseinsfürsorge für den Seniorenbereich fällt in den eigenen
Wirkungskreis der kreisangehörigen Gemeinden. Die Weitergabe der
Musterrichtlinien an die Gemeinden durch das Landratsamt zum Beschluss in
eigener Zuständigkeit hat deshalb nur empfehlenden Charakter. Die
Formulierungen sind so offen formuliert, dass die Gemeinde die Möglichkeit hat,
abweichende Regelungen zu treffen, Teile zu streichen oder auch nach der
individuellen Situation zu ergänzen.
Die
aktuellen Musterrichtlinien können als pdf von der Internetseite des
Landratsamtes heruntergeladen werden.
Zum
Thema „Seniorenbeirat“ ist in der aktuellen Fassung neben allgemeinen Aussagen
unter Ziff. 4 lediglich ein Hinweis auf die Empfehlungen der
Landesseniorenvereinigung Bayern enthalten.
Nachdem inzwischen in mehreren Landkreisgemeinden
jetzt schon derartige Beiräte bestehen (Erlenbach, Elsenfeld, Großwallstadt)
bzw. auch in anderen Kommunen Überlegungen in diese Richtung bestehen, wurde
der Wunsch geäußert, die Musterrichtlinien diesbezüglich noch etwas ausführlicher
zu gestalten. Aus diesem Grund hat Ende Mai die Arbeitsgruppe erneut getagt,
mit dem Ziel, weitergehende Aussagen zur Thematik „Seniorenbeirat“ unter Ziff.
4 zu formulieren und auf dem gleichen Weg und in gleicher Weise den Kommunen im
Landkreis an die Hand zu geben.
Landrat Schwing erklärte, dies sei eine schöne
Grundlage und es wäre schön, wenn die Gemeinden sich daran orientieren würden.
So würde man eine gewisse Einheitlichkeit erreichen.
Kreisrat Dr. Fahn erklärte, er hoffe darauf, dass bald
alle 32 Kommunen einen Seniorenbeauftragten haben, denn dies sei eine
Notwendigkeit für Vernetzung und Rückkopplungseffekte. Er wies darauf hin, dass
die Landesseniorenvertretung Bayern Broschüren zur Hilfestellungen vorhanden
sind, die kostenlos zu bestellen oder im Internet herunterzuladen seien.
Auf den Hinweis von Kreisrat Dr. Linduschka zur
weiblichen Form der Bezeichnungen und dem Begriff der „Bedarfe“ erklärte
Verwaltungsamtsrat Vill, es handele sich bei dem Begriff „Bedarfe“ als Mehrzahl
von Bedarf um Rechtssprache im Sozialhilferecht und somit rechtsdeutsch.
Weiterhin habe er bereits im Arbeitskreis (der zum größten Teil aus Frauen
bestanden habe) die weibliche Form angesprochen, man habe dies für zu
kompliziert dort empfunden. Im Begleitschreiben an die Gemeinden habe man
entsprechend darauf hingewiesen, dass dies ungeachtet der gewählten
Formulierung gleichermaßen für Frauen und Männer gelte.
Kreisrätin Follner erklärte, sie halte dies für
wichtig, insbesondere im Hinblick auf die Definitionen.
Kreisrätin Kreuzer wies auf die Workshops des
Landratsamtes hin, die sehr wertvoll seien mit phantastischen Beiträgen. Sie
bat darum, diese Veranstaltungen weiterhin durchzuführen und bat um rege
Teilnahme. Sie dankte hier auch ausdrücklich Herrn Vill, der den letzten
Workshop aufgrund der Erkrankung von Frau Schillikowski geleitet hatte.
Landrat Schwing stimmte ihr zu und antwortete, man
habe auch weiterhin vor, diese Veranstaltungen durchzuführen. Allerdings sei
die Kollegin nach wie vor unabsehbar ausgefallen. Den Ausfall aufzufangen sei
nicht so einfach. Man habe die Workshops aber bewusst gemacht, der Kreis werde
immer geladen, aber man könne natürlich niemanden zur Teilnahme zwingen.
Vielleicht tragen ihre Äußerungen zu mehr Teilnahmen bei.
An Kreisrat Dr. Fahn richtete er, er habe noch nie so
ein erfolgreiches Projekt erlebt wie das Seniorenpolitische Gesamtkonzept. Es
sei in allen 32 Gemeinden ein Thema gewesen und mittlerweile habe man 30
Seniorenbeauftragte. Vorher seien es nur 18 gewesen.
Der Ausschuss nahm die Informationen zur Kenntnis.