Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für den Neubau eines Golfplatzes mit Hotel in der Gemeinde Leidersbach, Stellungnahme des Landkreises zur 3. Planungsvariante
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.04.2012 KA/001/2012 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsrätin Thomasen erläuterte:
Die
3. Planungsvariante enthält eine neue, optimierte Konzeption, die die Gemeinde
Leidersbach gemeinsam mit dem Projektplaner und in Abstimmung mit der Regierung
von Unterfranken aus den zahlreich eingegangen Stellungnahmen zum
vorangegangenen Raumordnungsverfahren Golfplatz Leidersbach erarbeitet hat. Die
3. Planungsvariante sieht nun anstatt der Errichtung eines reinen Golfplatzes
in Leidersbach, eine komplette Tourismuskonzeption für Leidersbach vor, deren
Bestandteil auch ein Golfplatz mit Familien- sowie Golf,- Sport- und Tagungshotel
sowie zahlreichen weiteren Aspekte und Einrichtungen (z.B. Schwimmteich mit
Liegewiese, teilweise Mitnutzung der Sport,- Fitness- und Wellness- Bereiche
etc. ) aufweist.
Neben
dem Landkreis wurde auch das Landratsamt Miltenberg mit Schreiben vom
Weder
von Seiten des Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes noch von Seiten des
Naturschutzes, des Immissionsschutzes, des Wasserrechts und der Stelle für
Tourismus und Wirtschaftsförderung wurden gegen die Tourismuskonzeption der
Gemeinde Leidersbach und dem Neubau eines Golfplatzes mit Hotelanlagen
grundsätzliche Bedenken erhoben. Die zahlreichen Anmerkungen die im Rahmen der
Anhörung eingegangen sind, sind Aufgabe der weiteren Bauleitplanung und in
diesem Verfahren zu berücksichtigen.
Die
untere Naturschutzbehörde fordert unter anderem die Eingrünung der
baulichen Anlagen, die Aufstellung eines qualifizierten
landschaftspflegerischen Begleitplanes. Für die Errichtung von drei Spielbahnen
und vier Teichen im Landschaftsschutzgebiet wurde eine Befreiung von den
Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung in Aussicht gestellt.
Die
Immissionsschutzbehörde weist darauf hin, dass die günstigste Variante
für die An- und Abfahrt zum Golfplatz diejenige sei, bei der die wenigsten
Wohnhäuser betroffen seien.
Die
untere Wasserrechtsbehörde wiederholt ihren Hinweis, dass für die
geplanten Maßnahmen teilweise wasserrechtliche Erlaubnisse erforderlich sind,
bzw. wasserrechtlicher Planfeststellungsverfahren bedürfen.
Zustimmung
des Landkreises
Nach
§ 39 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere
Ausschüsse des Landkreises Miltenberg erledigt der Landrat in eigener
Zuständigkeit Stellungnahmen des Landkreises zu Raumordnungsverfahren.
Basierend auf den im Landratsamt beteiligten Fachstellen befürwortete der
Landkreis die dritte Planungsvariante des Golfplatzes Leidersbach mit
Hotelanlagen und Tourismuskonzeption.
Das Sachgebiet für Tourismus und der
Wirtschaftsförderung begrüßt und befürwortet in seiner Stellungnahme die in
der 3. Planungsvariante vorgestellte Tourismuskonzeption der Gemeinde Leidersbach
sowie die Errichtung des Golfplatzes mit Hotelanlagen.
Der
Kreisausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.