Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für den Neubau eines Golfplatzes mit Hotel in der Gemeinde Leidersbach, Stellungnahme des Landkreises zur 3. Planungsvariante

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.04.2012   KA/001/2012 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsrätin Thomasen erläuterte:

 

Die 3. Planungsvariante enthält eine neue, optimierte Konzeption, die die Gemeinde Leidersbach gemeinsam mit dem Projektplaner und in Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken aus den zahlreich eingegangen Stellungnahmen zum vorangegangenen Raumordnungsverfahren Golfplatz Leidersbach erarbeitet hat. Die 3. Planungsvariante sieht nun anstatt der Errichtung eines reinen Golfplatzes in Leidersbach, eine komplette Tourismuskonzeption für Leidersbach vor, deren Bestandteil auch ein Golfplatz mit Familien- sowie Golf,- Sport- und Tagungshotel sowie zahlreichen weiteren Aspekte und Einrichtungen (z.B. Schwimmteich mit Liegewiese, teilweise Mitnutzung der Sport,- Fitness- und Wellness- Bereiche etc. ) aufweist.

 

Neben dem Landkreis wurde auch das Landratsamt Miltenberg mit Schreiben vom 09.03.2012 zu der im Rahmen des Raumordnungsverfahrens ausliegenden 3. Planungsvariante unter Fristsetzung bis 20.04 2012 gehört. Die Fachstellen des Landratsamtes haben das Tourismuskonzept sowie den Golfplatz mit Hotelanlagen der Gemeinde Leidersbach wie folgt beurteilt:

 

Weder von Seiten des Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes noch von Seiten des Naturschutzes, des Immissionsschutzes, des Wasserrechts und der Stelle für Tourismus und Wirtschaftsförderung wurden gegen die Tourismuskonzeption der Gemeinde Leidersbach und dem Neubau eines Golfplatzes mit Hotelanlagen grundsätzliche Bedenken erhoben. Die zahlreichen Anmerkungen die im Rahmen der Anhörung eingegangen sind, sind Aufgabe der weiteren Bauleitplanung und in diesem Verfahren zu berücksichtigen.

Die untere Naturschutzbehörde fordert unter anderem die Eingrünung der baulichen Anlagen, die Aufstellung eines qualifizierten landschaftspflegerischen Begleitplanes. Für die Errichtung von drei Spielbahnen und vier Teichen im Landschaftsschutzgebiet wurde eine Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung in Aussicht gestellt.

Die Immissionsschutzbehörde weist darauf hin, dass die günstigste Variante für die An- und Abfahrt zum Golfplatz diejenige sei, bei der die wenigsten Wohnhäuser betroffen seien.

Die untere Wasserrechtsbehörde wiederholt ihren Hinweis, dass für die geplanten Maßnahmen teilweise wasserrechtliche Erlaubnisse erforderlich sind, bzw. wasserrechtlicher Planfeststellungsverfahren bedürfen.

 

Zustimmung des Landkreises

Nach § 39 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg erledigt der Landrat in eigener Zuständigkeit Stellungnahmen des Landkreises zu Raumordnungsverfahren. Basierend auf den im Landratsamt beteiligten Fachstellen befürwortete der Landkreis die dritte Planungsvariante des Golfplatzes Leidersbach mit Hotelanlagen und Tourismuskonzeption.

Das Sachgebiet für Tourismus und der Wirtschaftsförderung begrüßt und befürwortet in seiner Stellungnahme die in der 3. Planungsvariante vorgestellte Tourismuskonzeption der Gemeinde Leidersbach sowie die Errichtung des Golfplatzes mit Hotelanlagen.

 

Der Kreisausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

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