Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Änderung der Durchführungsrichtlinien der Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.04.2012   KA/001/2012 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Verwaltungsrat Rüth erläuterte den Sachverhalt:

 

Der Landkreis Miltenberg hat im Jahre 2009 eine neue Ehrenordnung verabschiedet. Für den Bereich Sport wurden die früheren „Gold-“, „Silber-„ und „Bronzeehrungen“ in den §§ 5, 6 und 7 aufgenommen.

Bisher wurden als Grundlage zur Ehrung beim Tag des Sports immer Leistungen aus Wettbewerben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) mit den angeschlossenen Landesverbänden, in Bayern dem Bayerischer Landessportverband (BLSV) als Fachverbände anerkannt.

Ausnahmen waren die Schützen, die historisch bedingt eine eigene parallele Struktur haben. Hier gibt es den Deutsche Schützenbund (DSB) mit den angeschlossenen Landesverbänden, in Bayern den Bayerischer Sportschützenbund (BSSB), so dass die dort erzielten Leistungen anerkannt/geehrt wurden.

Die entsprechende Auswahl der zu Ehrenden erfolgt in Absprache mit dem BLSV-Kreisverband und dem BSSB-Kreisvorsitzenden (Gauschützenmeister).

Der BLSV und der BSSB sind die offiziell in Bayern anerkannten und vom Land Bayern geförderten Sportverbände.

Im letzten Jahr gab es Ehrungsanträge vom Deutscher Bogensportverband (DBSV). Diese Ehrungsanträge konnten nach Rücksprache mit dem Gauschützenmeister nicht anerkannt werden, da der DBSV kein Mitglied beim DSB mit den angeschlossenen Landesverbänden (für Bayern BSSB) ist. Dadurch wurde deutlich, dass die Durchführungsrichtlinien der Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg geändert werden müssen, um bei künftigen Ehrungsanträgen Missverständnissen vorzubeugen.

 

 

Kreisrat Scherf erklärte, er habe ein Problem, das Schießen mit Waffen als Sport zu verstehen und dieses noch auszuzeichnen.

 

 

Der Kreisausschuss fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme folgenden

 

Beschluss:

 

Die Durchführungsrichtlinien der Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg werden wie folgt geändert:

 

Eingefügt wird:

§5 (3) Die Ehrenmedaille in Gold wird verliehen für herausragende Leistungen bei Wettbewerben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) oder Deutsche Schützenbund (DSB) mit den jeweils angeschlossenen Landesverbänden. In Bayern sind dies der Bayerische Landessportverband (BLSV) bzw. der Bayerische Sportschützenbund (BSSB).

 

Eingefügt wird:

§6 (3) Die Ehrenmedaille in Silber wird verliehen für herausragende Leistungen bei Wettbewerben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) oder Deutsche Schützenbund (DSB) mit den jeweils angeschlossenen Landesverbänden. In Bayern sind dies der Bayerische Landessportverband (BLSV) bzw. der Bayerische Sportschützenbund (BSSB).

 

Eingefügt wird:

§7 (2) Die Ehrenurkunde wird verliehen für Leistungen bei Wettbewerben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) oder Deutschen Schützenbundes (DSB) mit den jeweils angeschlossenen Landesverbänden. In Bayern sind dies der Bayerische Landessportverband (BLSV) bzw. der Bayerische Sportschützenbund (BSSB).

 

 

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