Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Änderung der Durchführungsrichtlinien der Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.04.2012 KA/001/2012 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsrat
Rüth erläuterte den Sachverhalt:
Der
Landkreis Miltenberg hat im Jahre 2009 eine neue Ehrenordnung verabschiedet. Für
den Bereich Sport wurden die früheren „Gold-“, „Silber-„ und „Bronzeehrungen“
in den §§ 5, 6 und 7 aufgenommen.
Bisher
wurden als Grundlage zur Ehrung beim Tag des Sports immer Leistungen aus
Wettbewerben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) mit den
angeschlossenen Landesverbänden, in Bayern dem Bayerischer Landessportverband
(BLSV) als Fachverbände anerkannt.
Ausnahmen
waren die Schützen, die historisch bedingt eine eigene parallele Struktur
haben. Hier gibt es den Deutsche Schützenbund (DSB) mit den angeschlossenen
Landesverbänden, in Bayern den Bayerischer Sportschützenbund (BSSB), so dass
die dort erzielten Leistungen anerkannt/geehrt wurden.
Die
entsprechende Auswahl der zu Ehrenden erfolgt in Absprache mit dem
BLSV-Kreisverband und dem BSSB-Kreisvorsitzenden (Gauschützenmeister).
Der
BLSV und der BSSB sind die offiziell in Bayern anerkannten und vom Land Bayern
geförderten Sportverbände.
Im
letzten Jahr gab es Ehrungsanträge vom Deutscher Bogensportverband (DBSV).
Diese Ehrungsanträge konnten nach Rücksprache mit dem Gauschützenmeister nicht
anerkannt werden, da der DBSV kein Mitglied beim DSB mit den angeschlossenen
Landesverbänden (für Bayern BSSB) ist. Dadurch wurde deutlich, dass die
Durchführungsrichtlinien der Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg geändert
werden müssen, um bei künftigen Ehrungsanträgen Missverständnissen vorzubeugen.
Kreisrat
Scherf erklärte, er habe ein Problem, das Schießen mit Waffen als Sport zu
verstehen und dieses noch auszuzeichnen.
Der
Kreisausschuss fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme folgenden
Beschluss:
Die
Durchführungsrichtlinien der Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg werden wie
folgt geändert:
Eingefügt
wird:
§5
(3) Die Ehrenmedaille in Gold wird verliehen für herausragende Leistungen bei
Wettbewerben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) oder Deutsche
Schützenbund (DSB) mit den jeweils angeschlossenen Landesverbänden. In Bayern
sind dies der Bayerische Landessportverband (BLSV) bzw. der Bayerische
Sportschützenbund (BSSB).
Eingefügt
wird:
§6
(3) Die Ehrenmedaille in Silber wird verliehen für herausragende Leistungen bei
Wettbewerben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) oder Deutsche
Schützenbund (DSB) mit den jeweils angeschlossenen Landesverbänden. In Bayern
sind dies der Bayerische Landessportverband (BLSV) bzw. der Bayerische
Sportschützenbund (BSSB).
Eingefügt
wird:
§7
(2) Die Ehrenurkunde wird verliehen für Leistungen bei Wettbewerben des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) oder Deutschen Schützenbundes (DSB)
mit den jeweils angeschlossenen Landesverbänden. In Bayern sind dies der
Bayerische Landessportverband (BLSV) bzw. der Bayerische Sportschützenbund
(BSSB).