Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) und des Bay. Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG), Belegung von drei Stellplätzen im neu zu errichtenden Feuerwehrhaus des Marktes Kleinheubach durch den Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.04.2012 KA/001/2012 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrat
Rosel erläuterte den Sachverhalt:
Der
Landkreis Miltenberg hat die Pflichtaufgabe, im eigenen Wirkungskreis in den
Grenzen seiner Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen
Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu
beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren (Art. 2
BayFwG). Im Zuge seiner Zuständigkeit verfügt der Landkreis Miltenberg über folgende
Fahrzeuge und Geräte, die in den Gerätehäusern bei verschiedenen Städten,
Märkten und Gemeinden im Landkreis Miltenberg untergebracht sind:
amtl. |
Fahrzeugtyp |
Standort |
Bemerkungen |
MIL-XXX |
Rüstwagen RW |
FF Wörth am Main (Auslieferung 5/12) |
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MIL-245 |
Wechsellader (Zug-Fz. Bandskimmer) |
THW Obernburg |
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MIL-293 |
Netzersatzanlage 61 kVA |
THW Obernburg |
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MIL-361 |
Schlauchwagen SW 2000 |
FF Leidersbach |
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MIL-2166 |
Gerätewagen Gefahrgut GW-G |
FF Bürgstadt |
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MIL-2195 |
Ölseparatorenanlage „Noltemat“ |
FF Wörth am Main |
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MIL-2222 |
Mop-Matic-Wringer |
FF Obernburg |
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MIL-2242 |
Bandskimmer |
THW Obernburg |
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MIL-2271 |
Mehrzweckboot 90 |
FF Miltenberg |
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MIL-2299 |
Lichtmastfahrzeug |
FF Obernburg |
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MIL-2423 |
Entsorgungsanhänger (Ölwehr) |
FF Bürgstadt (künftig Eichenbühl) |
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MIL-2998 |
Einsatzleitwagen ELW |
FF Großheubach |
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MIL-2999 |
Einsatzleitwagen ELW |
FF Obernburg |
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MIL-2238 |
Rüstwagen |
FF Großheubach |
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AB Schlauch |
FF Großheubach |
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AB Ölwehr |
FF Miltenberg |
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MIL-LK 180 |
Mehrzweckboot |
FF Obernburg |
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OBB-227 |
Ölschadenanhänger |
FF Obernburg |
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MIL-389 |
Ölsperrenanhänger |
FF Obernburg |
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Ölsperrenanhänger |
FF Dorfprozelten |
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Schaumwasserwerfer |
FF Wörth |
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MIL-230 |
Rüstwagen RW 2 |
FF Collenberg (bisher Wörth am Main) |
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Nach
Mitteilung des Marktes Kleinheubach ist die Neuerrichtung eines gemeindlichen
Feuerwehrgerätehauses geplant. In der Sitzung des Marktgemeinderats vom
Im Zuge dieser Neubaumaßnahme hat der
Markt Kleinheubach dem Landkreis Miltenberg die Gelegenheit angeboten, bis zu
drei weitere Stellplätze für die Unterbringung landkreiseigene Fahrzeuge und
Geräte zu errichten.
Vor dem Hintergrund der stetigen
Aufgabenmehrung und der beengten Unterbringung einzelner, bereits vorhandener
Fahrzeuge und Geräte in verschiedenen anderen Gerätehäusern empfiehlt das
Sachgebiet 31 aus folgenden Gründen, den Beschluss anzunehmen:
- Kleinheubach liegt zentral in der Mitte des Landkreises gelegen.
Über die B 469 ist eine unmittelbare Anbindung in den nördlichen und
südlichen Landkreis gegeben, die sich an die Brücke Heubach anschließenden
Staatsstraßen St 2441, 2309 und 2310 gewährleisten eine rasche Anbindung
ins Erftal und in den Südspessart.
- Die Freiwillige Feuerwehr des Marktes Kleinheubach ist
überdurchschnittlich leistungsstark, um landkreiseigene Fahrzeuge und
Geräte aufnehmen, zu überörtlichen Einsätzen bringen und dort einsetzen zu
können und auch hierzu bereit. Sie wirkt bereits bisher schon im Hilfleleistungskontigent
des Landkreises mit.
- Die Neuerrichtung des Feuerwehrgerätehauses bietet die Gewähr, die
landkreiseigenen Fahrzeuge und Geräte gemäß den
Unfallverhütungsvorschriften und Förderrichtlinien unterbringen zu können.
- Durch die Vorhaltung von drei landkreiseigenen Stellplätzen ergibt
sich die planerische Sicherheit auf viele Jahre hinweg, auch künftige
landkreiseigene Fahrzeuge und Geräte unterbringen zu können.
Nach Fertigstellung des
Feuerwehrgerätehauses im Jahr 2013/2014 ist nach heutigem Stand angedacht, die
Stellplätze bis 2019 insbesondere mit dem AB Schlauch und Anhängern für
überörtliches Gerät zu belegen.
Oberregierungsrat Rosel wies darauf hin, dass die
Gemeinde auch einen Vorteil davon habe, da es nach den staatlichen Richtlinien
eine Förderung erhalte – er wies aber auch auf ein theoretisches Restrisiko
hin: Wenn man es nicht schaffen würde, ausreichend Fahrzeuge dort einzustellen
und die Regierung würde die Förderung zurückbuchen, müsste man anteilig
zurückbezahlen. Aber da man genug Gerätschaften und Fahrzeuge habe und auch in
den nächsten Jahren noch anschaffen werde, sehe man praktisch kein Risiko.
Der
Kreisausschuss fasste einstimmig den
Beschluss:
- Der Landkreis Miltenberg stellt den Bedarf fest,
landkreiseigene Fahrzeuge und Geräte im Umfang von drei Stellplätzen
dauerhaft im neu zu errichtenden Gerätehaus des Marktes Kleinheubach
unterzubringen.
- Herr Landrat Schwing wird bevollmächtigt, mit dem
Markt Kleinheubach eine entsprechend Vereinbarung über die Belegung von
drei Stellplätzen für überörtlich erforderlichen Fahrzeuge und Geräte im Sinne
des Art. 2 BayFwG abzuschließen.
- Dem Landkreis Miltenberg entstehen hierfür keine
Kosten.