Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) und des Bay. Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG), Belegung von drei Stellplätzen im neu zu errichtenden Feuerwehrhaus des Marktes Kleinheubach durch den Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.04.2012   KA/001/2012 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Oberregierungsrat Rosel erläuterte den Sachverhalt:

 

Der Landkreis Miltenberg hat die Pflichtaufgabe, im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren (Art. 2 BayFwG). Im Zuge seiner Zuständigkeit verfügt der Landkreis Miltenberg über folgende Fahrzeuge und Geräte, die in den Gerätehäusern bei verschiedenen Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis Miltenberg untergebracht sind:

 

amtl.
Kennzeichen

Fahrzeugtyp

Standort

Bemerkungen

MIL-XXX

Rüstwagen RW

FF Wörth am Main (Auslieferung 5/12)

 

MIL-245

Wechsellader (Zug-Fz. Bandskimmer)

THW Obernburg

 

MIL-293

Netzersatzanlage 61 kVA

THW Obernburg

 

MIL-361

Schlauchwagen SW 2000

FF Leidersbach

 

MIL-2166

Gerätewagen Gefahrgut GW-G

FF Bürgstadt

 

MIL-2195

Ölseparatorenanlage „Noltemat“

FF Wörth am Main

 

MIL-2222

Mop-Matic-Wringer

FF Obernburg

 

MIL-2242

Bandskimmer

THW Obernburg

 

MIL-2271

Mehrzweckboot 90

FF Miltenberg

 

MIL-2299

Lichtmastfahrzeug

FF Obernburg

 

MIL-2423

Entsorgungsanhänger (Ölwehr)

FF Bürgstadt (künftig Eichenbühl)

 

MIL-2998

Einsatzleitwagen ELW

FF Großheubach

 

MIL-2999

Einsatzleitwagen ELW

FF Obernburg

 

MIL-2238

Rüstwagen

FF Großheubach

 

 

AB Schlauch

FF Großheubach

 

 

AB Ölwehr

FF Miltenberg

 

MIL-LK 180

Mehrzweckboot

FF Obernburg

 

OBB-227

Ölschadenanhänger

FF Obernburg

 

MIL-389

Ölsperrenanhänger

FF Obernburg

 

 

Ölsperrenanhänger

FF Dorfprozelten

 

 

Schaumwasserwerfer

FF Wörth

 

MIL-230

Rüstwagen RW 2

FF Collenberg (bisher Wörth am Main)

 

 

Nach Mitteilung des Marktes Kleinheubach ist die Neuerrichtung eines gemeindlichen Feuerwehrgerätehauses geplant. In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 17.04.2012 ist beabsichtigt, ein Architekturbüro mit der Entwurfsplanung zu beauftragen. Die Ausschreibung und Auftragsvergabe soll im Winter 2012/2013 erfolgen. Nach der Prüfung der Regierung von Unterfranken errechnet sich für den Markt Kleinheubach ein Bedarf von sieben Stellplätzen.

 

Im Zuge dieser Neubaumaßnahme hat der Markt Kleinheubach dem Landkreis Miltenberg die Gelegenheit angeboten, bis zu drei weitere Stellplätze für die Unterbringung landkreiseigene Fahrzeuge und Geräte zu errichten.

 

Vor dem Hintergrund der stetigen Aufgabenmehrung und der beengten Unterbringung einzelner, bereits vorhandener Fahrzeuge und Geräte in verschiedenen anderen Gerätehäusern empfiehlt das Sachgebiet 31 aus folgenden Gründen, den Beschluss anzunehmen:

 

  • Kleinheubach liegt zentral in der Mitte des Landkreises gelegen. Über die B 469 ist eine unmittelbare Anbindung in den nördlichen und südlichen Landkreis gegeben, die sich an die Brücke Heubach anschließenden Staatsstraßen St 2441, 2309 und 2310 gewährleisten eine rasche Anbindung ins Erftal und in den Südspessart.
  • Die Freiwillige Feuerwehr des Marktes Kleinheubach ist überdurchschnittlich leistungsstark, um landkreiseigene Fahrzeuge und Geräte aufnehmen, zu überörtlichen Einsätzen bringen und dort einsetzen zu können und auch hierzu bereit. Sie wirkt bereits bisher schon im Hilfleleistungskontigent des Landkreises mit.
  • Die Neuerrichtung des Feuerwehrgerätehauses bietet die Gewähr, die landkreiseigenen Fahrzeuge und Geräte gemäß den Unfallverhütungsvorschriften und Förderrichtlinien unterbringen zu können.
  • Durch die Vorhaltung von drei landkreiseigenen Stellplätzen ergibt sich die planerische Sicherheit auf viele Jahre hinweg, auch künftige landkreiseigene Fahrzeuge und Geräte unterbringen zu können.

 

Nach Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses im Jahr 2013/2014 ist nach heutigem Stand angedacht, die Stellplätze bis 2019 insbesondere mit dem AB Schlauch und Anhängern für überörtliches Gerät zu belegen.

 

Oberregierungsrat Rosel wies darauf hin, dass die Gemeinde auch einen Vorteil davon habe, da es nach den staatlichen Richtlinien eine Förderung erhalte – er wies aber auch auf ein theoretisches Restrisiko hin: Wenn man es nicht schaffen würde, ausreichend Fahrzeuge dort einzustellen und die Regierung würde die Förderung zurückbuchen, müsste man anteilig zurückbezahlen. Aber da man genug Gerätschaften und Fahrzeuge habe und auch in den nächsten Jahren noch anschaffen werde, sehe man praktisch kein Risiko.

 

 

Der Kreisausschuss fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

  1. Der Landkreis Miltenberg stellt den Bedarf fest, landkreiseigene Fahrzeuge und Geräte im Umfang von drei Stellplätzen dauerhaft im neu zu errichtenden Gerätehaus des Marktes Kleinheubach unterzubringen.

 

  1. Herr Landrat Schwing wird bevollmächtigt, mit dem Markt Kleinheubach eine entsprechend Vereinbarung über die Belegung von drei Stellplätzen für überörtlich erforderlichen Fahrzeuge und Geräte im Sinne des Art. 2 BayFwG abzuschließen.

 

  1. Dem Landkreis Miltenberg entstehen hierfür keine Kosten.

 

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung