Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) und des Bay. Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG), Beschaffung eines Zweiachs-Anhängers zum Transport von Abrollbehältern durch den Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.04.2012   KA/001/2012 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Oberregierungsrat Rosel erläuterte die Vorlage:

 

Die technische Entwicklung der Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel schreitet auch im Bereich des Feuerwehr- und Katastrophenschutzwesens fort. In den letzten Jahren hat ein Systemwechsel dahingehend stattgefunden, dass einzelne Komponenten nicht mehr fest auf Trägerfahrzeugen, sondern flexibel in Abrollbehältern verlastet werden.

 

Dieses System bietet den Vorteil, dass

 

  • die kostenintensive Beschaffung und Unterhaltung von Trägerfahrzeugen entbehrlich ist,
  • der vorhandene Fuhrpark wirtschaftlich ausgelastet werden kann,
  • Einsatzmittel flexibel eingesetzt werden können, ohne Personal und Fahrzeuge binden zu müssen,
  • nahezu alle genormten Einsatzmittel gemeinde- und landkreisübergreifend transportiert und eingesetzt werden können.
  • Spezialgerät nicht beschafft werden muss, sondern im Einsatzfall von anderen Stellen ausgeliehen werden kann.

 

Der Landkreis Miltenberg hat bei den Beschaffungen in den letzten Jahren bereits dieses System berücksichtigt und folgende Ausrüstungsgegenstände auf der Basis von Abrollbehältern (AB) beschafft:

 

  • AB Schlauch am Standort Großheubach
  • AB Ölsperre am Standort Miltenberg
  • AB Atemschutz/Strahlenschutz am Standort Miltenberg

 

Auch die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Miltenberg haben die Vorzüge dieses Systems erkannt und nach und nach folgende Ausrüstungsgegenstände auf der Basis von Abrollbehältern beschafft:

 

Bezeichnung

Verwendungszweck

Standort

 

 

 

AB Mulde

zum Transport von Schüttgütern oder Material

Großheubach

AB Rüst

zum Transport von Abstützmaterial

Großheubach

AB Logistik

zur Betreuung/Versorgung von Einsatzkräften bei längerer Einsatzdauer

Großheubach

AB Löschwasser

Zum Transport von Löschwasser 4.600 l

Großheubach

AB Mulde Kran

zum Transport von Schüttgütern oder Material und Kranarbeiten

Großheubach

AB Ölwehr

Ölwehrmaterial Umfüllpumpen für Kohlenwasserstoffe

Großheubach

AB Sonderlöschmittel

Pulver 2 x 250 kg 1 x 750 kg und Kohlensäure 420 kg als Löschmittel

Großheubach

AB Ausrüstung

spezifisches Material für spez. Einsatzmaterial

Großwallstadt

AB Stromerzeuger

Stromerzeuger 100 kVA spez. Wasserversorgung Großwallstadt

Großwallstadt

AB Wasser

zum Transport von Löschwasser 8000 l

Miltenberg

AB Löschwasser

zum Transport von Löschwasser

Miltenberg

AB Mulde

zum Transport von Schüttgütern oder Material

Miltenberg

AB SEPCON

Ölseperationsanlage

THW Obernburg

AB Löschwasser

zum Transport von Löschwasser 8.000 l

THW Obernburg

AB Mulde

zum Transport von Schüttgütern oder Material

THW Obernburg

 

 

Für den Transport der Abrollkomponenten stehen folgende Fahrzeuge zur Verfügung:

 

  • Wechselladerfahrzeug MIL - 245 in Trägerschaft des Landkreises Miltenberg (Standort THW Obernburg)
  • Wechselladerfahrzeug THW – 86656 in Trägerschaft Bundesanstalt THW (Standort THW Obernburg)
  • Wechselladerfahrzeug MIL - 2396 in Trägerschaft der Stadt Miltenberg, jedoch unter finanzieller Beteiligung des Landkreises Miltenberg (Standort FFW Miltenberg)
  • Wechselladerfahrzeug 1 MIL - 2365 in Trägerschaft des Marktes Großheubach (Standort FFW Großheubach)
  • Wechselladerfahrzeug 2 MIL - 2487 in Trägerschaft der Marktes Großheubach ( Standort FFW Großheubach )
  • Wechselladerfahrzeug MIL – GG 98 in Trägerschaft der Gemeinde Großwallstadt (Standort FFW Großwallstadt)

 

Die Erfahrung zeigt, dass bei größeren Schadensereignissen (Busunglück Miltenberg 12/2010, Hochwasser 1/2011, Waldbrand Amorbach 4/2012, …) regelmäßig auch eine Vielzahl von Einsatzkräften und Einsatzmitteln erforderlich ist. Dabei gilt es, vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (demographischer Wandel, geringere Bereitschaft der Arbeitgeber zur Freistellung von Helfern, …), Einsätze möglichst rasch, effektiv und mit wirtschaftlichem Kräfte- und Mitteleinsatz durchzuführen.

 

Die Beschaffung eines solchen Anhängers ist unter Berücksichtigung dieser Prämisse und der besonderen Berücksichtigung seines Nutzens, in dem

 

  • Einsatzmittel flexibel eingesetzt werden können, ohne Personal und Fahrzeuge binden zu müssen,
  • nahezu alle genormten Einsatzmittel gemeinde- und landkreisübergreifend transportiert und eingesetzt werden können.
  • Spezialgerät ggf. nicht beschafft werden muss, sondern im Einsatzfall von anderen Stellen ausgeliehen werden kann,
  • der Anhänger auch von zivilen Fahrzeugen gezogen werden kann,

 

notwendig, um die Einsatzbereitschaft und die Leistungsstärke des Landkreises im Bereich der Schadensabwehr auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes aufrecht zu erhalten.

 

Nach den Beobachtungen des Marktes ist bei einer Neubeschaffung von einem Auftragsvolumen von ca. 39.000,00 Euro auszugehen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Entwurf zum Kreishaushalt 2012 eingestellt.

 

Der Anhänger soll im Falle einer Beschaffung bei einer der am Wechselladersystem beteiligten Feuerwehren bzw. bei den THW – Ortsverbänden bzw. auf einem der drei überörtlichen Stellplätze des Feuerwehrhauses Kleinheubach stationiert werden.

 

Grundsätzlich kommt auch die Nutzung eines gut erhaltenen, gebrauchten Anhängers in Frage. Das Sachgebiet 31 wird sich deshalb parallel zu einer Ausschreibung auch um die Beschaffung eines gleichwertigen, gut erhaltenen, gebrauchten Anhängers bemühen.

 

Der Kreisausschuss fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

  1. Der Landkreis Miltenberg beschafft im Jahr 2012 einen Zweiachs-Anhänger zum Transport von Abrollbehältern.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Finanzmittel im Haushalt 2012 einzustellen, die Ausschreibung durchzuführen und Angebote einzuholen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zu der Ausschreibung eines Neufahrzeugs die Beschaffung eines gebrauchten Anhängers zu prüfen.

 

  1. Herr Landrat Schwing kann den Auftrag an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter erteilen.

 

 

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