Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Videoüberwachung an Landkreisschulen

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.03.2012   BA/002/2012 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsdirektor Fieger erläuterte den Sachverhalt:

 

Die in der schriftlichen Anfrage der Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 07.02.2012 gestellten Fragen beantwortet die Landkreisverwaltung so weit als möglich wie folgt:

 

 

1)            An welchen landkreiseigenen Schulen sind jeweils wie viele Kameras installiert?

 

Schulzentrum Elsenfeld

(Julius-Echter-Gymnasium + Realschule Elsenfeld)

 

Zurzeit sind 19 Kameras installiert:

 

BA 1: Außenkameras: 4 (vorgesehen 5), Innenkameras: 2

BA 2: Außenkameras: 6 , Innenkameras: keine

IZBB: Außenkameras: keine, Innenkameras: 6

BA 3: Außenkameras: 1 (Kamera No. 7 aus BA 1 zur Baustellenüberwachung)

 

Insgesamt sind 9 weitere Außenkameras geplant, 4 Innenkameras im IZBB-Bereich werden demoniert:

 

IZBB: Außenkameras: 4 (hinterer Außenbereich, Sportfelder)

BA 3: Außenkameras: 4, Innenkameras: keine

BA 4: Außenkameras: 1, Innenkameras: keine

BA 5: Außenkameras: keine, Innenkameras: keine

 

In einer Besprechung mit den beiden Schulleitungen am 01.03.2012 wurde einvernehmlich festgelegt, dass 4 (der 6) Kameras im IZBB-Bereich vollständig demontiert werden sollen. Die übrigen vier Innenkameras (2 x BA 1 – Treppenhaus, 2 x IZBB – Treppenhaus) sollen erhalten bleiben.

 

Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg

 

In der Aula vor der Knaben-Toilette war eine Kamera montiert. Diese Kamera war auf den Eingang der Schule ausgerichtet, hatte jedoch auch die Eingangstüre des Knaben-WC im Blickfeld (nach mehreren Vandalismusschäden in der Knaben-Toilette). Aufgrund der öffentlichen Diskussion wurde die Kamera Anfang Februar 2012 wieder demontiert.

 

Johannes-Hartung-Realschule Miltenberg

 

Türsprechanlage mit Kamerabild in Verwaltung und bei Hausmeister

3 Kameras in den Eingangsbereichen mit Hinweisschildern

 

Main-Limes-Realschule Obernburg

 

Hier gibt es keine Videoüberwachung.

Eine Kamera ist in der Türsprechanlage eingebaut. Sie sendet das Bild des Besuchers ins Sekretariat und ins Hausmeisterbüro (lediglich Zugangskontrolle) und ist nur aktiv, wenn die Schule geschlossen ist. Es erfolgt keinerlei Aufzeichnung.

 

 

Staatl. Berufsschule Miltenberg

 

3 Kameras im Außenbereich (1 x Fluchttreppe, 1 x Parkplatz, 1 x betretbarer Dachbereich)

 

 

2)            Wann wurden die Kameras installiert?

 

Schulzentrum Elsenfeld

 

Inbetriebnahme Kameras BA 1: Sept. 2006

Inbetriebnahme Kameras BA 2: Sept. 2007

Inbetriebnahme Kameras IZBB: Sept. 2007

Inbetriebnahme Kameras BA 3: Juni 2008

 

Die vorhandenen Kameras wurden am 23.02.2012 bis auf Weiteres abgeschaltet.

 

Geplante Inbetriebnahme Kameras BA 3: Juli 2012

Geplante Inbetriebnahme Kameras BA 4: Juli 2012

Geplante Inbetriebnahme Kameras BA 5: keine Kameras vorgesehen

 

Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg

 

Die Kamera wurde Anfang Dezember 2011 installiert und Anfang Februar 2012 wieder demontiert.

 

Johannes-Hartung-Realschule Miltenberg

 

Die Kameras wurden 2004 montiert. Die Türsprechanlage wurde 2008 installiert.

 

Main-Limes-Realschule Obernburg

 

Die Türsprechanlage (mit Kamera) wurde im Zuge der energetischen Sanierung KPII 2011 eingebaut.

 

Staatl. Berufsschule Miltenberg

 

Die Installation der 3 Kameras erfolgte ab 12/2011 und ist noch nicht abgeschlossen. Sie erfolgte nach einem Einbruch ins Schulgebäude und einem versuchten Einbruch in die Verwaltung (Oktober 2011). Die Kameras dienen nicht zur Schülerüberwachung, sondern zur Absicherung der einbruchgefährdeten Bereiche nachts, an Wochenenden und in den Ferien. Die abzusichernden Bereiche werden zusätzlich mit Strahlern und Bewegungsmeldern ausgestattet.

 

 

3)            Auf wessen Veranlassung wurden die Kameras installiert?

4)            Aus welchen Gründen wurden die Kameras installiert?

 

Im Einzelfall kann nicht immer eindeutig nachvollzogen werden, ob die Kameras auf unmittelbare Veranlassung des Landratsamtes oder der Schulen installiert wurden.

 

Über die Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen an bayerischen Schulen entscheidet die Schule im Zusammenwirken mit dem Sachaufwandsträger.

 

Entscheidungen für eine Videoüberwachung wurden aus verschiedenen Gründen getroffen: Schutz vor Vandalismus, Schutz vor Diebstählen und Einbrüchen, Sicherheitskonzept bei Attentatsversuchen.

 

Keine Entscheidung für eine Kamerainstallation wurde ohne Information und Zustimmung der Schulleitungen getroffen. Bei den Installationen, die direkt von den Schulleitungen veranlasst wurden, wurde das Kreisbauamt über Zeit und Ort der Installation in Kenntnis gesetzt.

 

 

5)            Wurden die Schülermitverwaltungen, die Elternbeiräte und die Personalräte der jeweiligen Schulen darüber informiert bzw. gehört und haben diese Gremien zugestimmt?

 

Die Beteiligungsrechte von Lehrern, Schülern und Eltern richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen für die Beteiligung der Personalvertretung und der Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens. Die Einhaltung der Datenschutzvorgaben sowie die Information der Schulgremien obliegt den Schulleitungen. Wir gehen davon aus, dass dies in allen Fällen erfolgt ist, wo es rechtlich geboten war. Eine diesbezügliche Abfrage bei den Schulen haben wir nicht veranlasst.

 

 

6)            Werden die Aufnahmen gespeichert, wenn ja wie lange?

 

Ob Aufnahmen gespeichert werden, muss im Einzelfall geprüft und festgelegt werden. Videoaufzeichnungen (Speicherungen) sind ohne datenschutzrechtliche Freigabe durch den örtlichen Datenschutzbeauftragten der Schule zulässig, wenn

 

·         sie sich auf Eingangsbereiche beschränken,

·         zwischen 22:00 und 06:30 Uhr, an Feiertagen, Wochenenden oder in den Ferien außerhalb von schulischen oder sonstigen von der Schule zugelassenen Veranstaltungen auf dem Schulgelände erfolgen und

·         eine regelmäßige Löschungsfrist von drei Wochen vorgesehen ist.

 

Über diese Vorgaben hinaus gehende Aufzeichnungen müssen ausdrücklich vom örtlichen Datenschutzbeauftragten freigegeben werden.

 

 

7)            Wer wertet die Aufnahmen nach welchen Kriterien aus?

8)            Wie ist die sichere Aufbewahrung der eventuell gespeicherten Aufnahmen gewährleistet?

 

Die Videoaufzeichnungen und daraus gefertigte Unterlagen sind spätestens 3 Wochen nach der Datenerhebung zu löschen, soweit sie nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder von Straftaten oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigt werden (Art. 21 a BayDSG).

 

Anlage 8 der Durchführungsverordnung zu Art. 28 Abs. 2 BayDSG sieht vor, dass nur die Schulleitung und von der Schulleitung beauftragte Angehörige des Lehr- oder Verwaltungspersonals die gespeicherten Daten nutzen oder verarbeiten dürfen. Die Schulleitungen müssen sicher stellen, dass die sichere Aufbewahrung von gespeicherten Aufnahmen gewährleistet ist.

 

 

9)            Gibt es Fälle, in denen sich die Kameras als wirksam erwiesen haben? Wenn ja, um welche konkreten Fälle handelt es sich dabei?

 

Am SZ Elsenfeld wurden Videoaufzeichnungen bei zwei Sachbeschädigungen am Gebäude eingesehen:

 

·         Durch die Aufzeichnungen konnten die Verursacher von Graffiti-Schmierereien an den sog. Pavillons und in der seinerzeit noch nicht sanierten Realschule und den dortigen Treppenaufgängen identifiziert und zu Geständnissen gebracht werden.

·         Am Samstag, 28.11.2009 zog eine Gruppe von Jugendlichen durch Elsenfeld und verursachte mit Graffitis auch am JEG Beschädigungen. Die Polizei war eingeschaltet und ermittelte. Die Videoaufzeichnungen führten nicht zur Ermittlung bzw. Überführung der Täter.

 

 

Abschließend ist zu sagen:

 

Für Videobeobachtungen und Videoaufzeichnungen gibt es eine Rechtsgrundlage, nämlich Art. 21 a BayDSG. Bei Beachtung der dort genannten Voraussetzungen sind Videobeobachtungen und –aufzeichnungen rechtlich erlaubt.

 

Videobeobachtungen und Videoaufzeichnungen an Landkreisschulen wurden bis auf Weiteres eingestellt.

 

Bis zur Wiederinbetriebnahme der Anlagen werden diese einer datenschutzrechtlichen Überprüfung anhand der Voraussetzungen des Art. 21 a BayDSG unterzogen. Hierzu gibt es ein Prüfschema des Bayer. Landesbeauftragten für den Datenschutz, das für jede Anlage systematisch abgearbeitet wird.

 

An allen betroffenen Schulen werden Besprechungen stattfinden, in denen die Sach- und Rechtslage erörtert werden wird. Für das Julius-Echter-Gymnasium und die Realschule Elsenfeld fand der erste Termin bereits am 01.03.2012 statt. Am 07.03.2012 hat Herr ORR Feil mit dem stv. Schulleiter der BS Miltenberg-Obernburg anhand des Prüfschemas die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Anlage in Miltenberg besprochen.

 

 

Landrat Schwing dankte ihm für die Ausführungen und ergänzte, der Landkreis habe keinerlei Interesse daran, das Schulleben zu überwachen. Es gehe nur darum, das für viele Millionen geschaffene Vermögen und die Einrichtung zu sichern. Dass dies notwendig sei, habe man ja gerade in Elsenfeld gesehen. Besonders bei Baustellen sei dies schwierig. Während der Bauzeit habe es zwei große Einbrüche gegeben, teilweise seien Kupferleitungen aus den Wänden herausgerissen worden. Geschädigt wären hier vor allen Dingen auch die Baufirmen. Elsenfeld sei aufgrund der Lage auch besonders gefährdet.

Als seltsam habe er die innerhalb weniger Tage eingegangen schriftlichen Anfragen empfunden, eine von den Medien (Main-Echo) und eine von Kreisrätin Münzel, die weitestgehend identisch gewesen seien. Er sei dafür, hier offen zu spielen und halte dies für keinen guten Stil! Es gehe nicht um die Schulen des Landrates oder der Verwaltung, sondern es seinen auch IHRE Schulen.

 

Kreisrätin Becker dankte für den Vortrag und fragte, sie habe nach Artikel 21 verstanden, dass keine Kameras im Innenbereich zulässig seien. Daher fragte sie, ob es im IZBB-Innenbereich Vorkommnisse gegeben habe, die diese Kameras rechtfertigen würden. Sie halte es dort im Innenbereich für fragwürdig. Es sei nun einmal eine sensible Sache, hier sei man sich wohl einig, und auch der Datenschutz sei in manchen Köpfen noch nicht angekommen.

Die Antwort zu Frage 5 zur Beteiligung der Personalräte halte sie für zu schwammig. Sie meine auch, man hätte durchaus abfragen können, welche Schule Datenschutzbeauftragte habe und wer dies sei.

Sie glaube, auch der Elternbeirat habe von der Installation der Kameras nichts gewusst. Es seien nun einmal Fehler im Vorfeld passiert, die so nicht hätten passieren dürfen, gerade im Hinblick auf Bürgerinteressen.

Weiterhin stelle sich ja die Frage, wie oft die Toilette kontrolliert werde, wenn eine Überwachung des Eingangs erfolge. Eine vollkommene Kontrolle habe man doch nicht, dies sei nur suggeriert, wie am Flughafen auch. Ein vollkommener Schutz sei einfach nie gewährleistet. Die gewollten Sicherheitsstandards seien verständlich, aber eben nicht durchführbar.

Daher wolle sie beantragen, im Bauausschuss einen Empfehlungsbeschluss für den Kreistag zu fassen, dass im Zweifelsfall nur im Außenbereich und im Aulabereich Kameras installiert werden, im Innenbereich gar nicht. Vordergründig müsse doch das Ziel sein, den Kindern beizubringen, dass es Landkreiskinder seien und es ihre Schule sei.

 

Landrat Schwing antwortete, man sei sich ja in vielen Dingen einig. Natürlich handele es sich um ein sensibles Thema, dies habe man auch gleich zum Anlass genommen, um es im alljährlich stattfindenden Schulleitergespräch als eines der Hauptthemen zu besprechen. Man habe auch Hilfe bei Problemen angeboten.

Er wolle aber nochmals darauf hinweisen, dass der Landkreis nicht die Aufsichtsbehörde der Schule und der Direktoren sei und sich auch nicht einzumischen habe. Man habe nichts abzufragen. Man könne Ratschläge geben und Hilfe anbieten. Man sei einfach nicht zuständig- Auch die Schulkommission sei nicht zuständig, die habe andere Aufgaben.

Er wolle daher am heutigen Tage auch keinen Beschluss fassen. Man werde mit allen Schulen die Gespräche führen und dann im Bauausschuss wieder berichten.

 

Kreisrat Spinnler dankte Herrn Fieger ausdrücklich für die umfassende und detaillierte Stellungnahme. Auf seine Rückfrage bestätigte Herr Fieger, dass es momentan keinerlei aktive Kameras (bis auf die Türsprechanlagen) gebe. Weiterhin fragte er, wer die Löschung nach der 3-Wochen-Frist gemäß dem BayDSG überwache und kontrolliere.

 

Verwaltungsdirektor Fieger erklärte, eine Regelung zu Kameras innen oder außen ergebe sich zunächst einmal nicht aus dem Gesetz. In Art. 21 a BayDSG heiße es:

Mit Hilfe von optisch-elektronischen Einrichtungen sind die Erhebung (Videobeobachtung) und die Speicherung (Videoaufzeichnung) personenbezogener Daten zulässig, wenn dies im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts erforderlich ist,

1. um Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Personen, die sich im Bereich öffentlicher Einrichtungen, öffentlicher Verkehrsmittel, von Dienstgebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen öffentlicher Stellen oder in deren unmittelbarer Nähe aufhalten, oder

2. um Kulturgüter, öffentliche Einrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel, Dienstgebäude oder sonstige bauliche Anlagen öffentlicher Stellen sowie die dort oder in deren unmittelbarer Nähe befindlichen Sachen

zu schützen. Es dürfen keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt werden.

Man müsse also hier eine Güterabwägung vornehmen, auf der einen Seite das legitime Interesse eines Eigentümers, sein Eigentum zu schützen, auf der anderen Seite die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, in die eingegriffen werden sollen.

Dazu habe es auch eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 gegeben. Die Richter hätten hier sehr ausführlich abgewogen und festgestellt, überall, wo es sehr stark in die Persönlichkeitsrechte gehe (z.B. auch im Innenbereich von Gebäuden), sei es nicht ohne Weiteres zulässig, hier müssten weitere Voraussetzungen gegeben sein. Im Innenbereich habe man also zugunsten der Persönlichkeitsrechte zu handeln und zu ungunsten des Objektschutzes.

Man habe nunmehr erst einmal die Kameras abgeschaltet, um alles systematisch auf rechtlich sicheren Boden zu stellen.

Zur Frage von Kreisrat Spinnler führte er aus, die Anlagen seien an den Schulen installiert und dienen der Ausübung des Hausrechtes, daher sei auch in erster Linie die Schule dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Das Landratsamt sei aber gerne dazu bereit, hier fachkundig und rechtlich Rat zu geben. Die Schulen wiederum müssen einen örtlichen Datenschutzbeauftragten benennen (im Landratsamt habe man diesen übrigens auch in der Person von Frau Ott). Dessen Aufgabe sei die Überwachung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vor Ort. Jede/r Bürger/in könne sich an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden, mit der Bitte zu überprüfen, ob jeweils dort alles in Ordnung sei.

 

Kreisrat Fischer meldete sich zu Wort, er sei hier anderer Meinung als Kreisrätin Becker. Ein altes Sprichwort sage „Die Furcht hütet den Wald“, und wenn Übeltäter wüssten, dass Kameras aufgestellt seien (ob eingeschaltet oder nicht), dann wirke dies abschreckend, denn die Täter werden sich eine Tat dann überlegen. Er halte dies für richtig.

 

Landrat Schwing fügte hinzu, er rechne schon mit einem Aufschrei, wenn etwas passiere und die Kameras abgeschaltet seien.

 

Kreisrat Schmitt meinte, die Frage sei doch, wie man dem steigenden Vandalismus entgegen wirken könne. Er sei überzeugt, all das, was ein Elternhaus heute nicht mehr leisten könne, solle die Schulen leisten. Die Schule leiste sehr viel, aber alles sei eben nicht leistbar. Die Schule trage sicherlich Sorge im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Bedauerlicherweise habe man aber nun auch soziale Brennpunkte an Schulen, die nicht einfach aufgehalten werden können. Wenn man die Erfahrungen der Kommunen mit Kameras an öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden abfrage, stelle sich recht schnell und deutlich heraus, dass die Erfahrungen positiv seien und damit auch der Vandalismus dort deutlich zurückgegangen sei. Aus diesem Grunde halte er den Weg für dringend notwendig, in Absprache mit der Schule im Sinne des Gesetzes solche Kameras zu installieren. Er könne aus eigener Erfahrung sagen, dass Schüler anders mit der Sache umgehen, wenn bekannt sei, dass Kameras installiert seien.

 

Kreisrat Schmedding erklärte, er habe grundsätzlich ebenfalls keine Probleme mit der Anbringung von Kameras. Wenn man die Diebstähle und Schmierereien der letzten Monate und Jahre bedenke, gerade bei Baustellen, habe er keine Einwendungen, auch im Innenbereich zur Abschreckung.

 

Kreisrat Demel fügte hinzu, man könne doch nicht auch noch die Lehrer dazu missbrauchen, die Toiletten zu überprüfen. Dafür seien Lehrer nicht da. Und solange das Persönlichkeitsrecht eines Einzelnen nicht eingeschränkt oder beengt werde, müsse man doch Kameras erlauben können.

 

Landrat Schwing merkte an, dies decke sich auch mit der Meinung der Leser des Main-Echo nach der Abstimmung in der Presse. Die Mehrzeit sei hier auch PRO Kameras gewesen. Dies sei hochinteressant gewesen.

 

Kreisrätin Becker meldete sich nochmals zu Wort, sie denke nicht, dass die Angst vor Kameras etwas verändere. Sie glaube auch, Baustellendiebstähle seien mit Sicherheit keine Schüler. Sie sei der Meinung, es gebe viele einfachere Maßnahmen. Das Anbringen von Kameras sei für sie persönlich ein Offenbarungseid. Sie halte dies nicht für das Non-Plus-Ultra. Sie sei überrascht, dass die Mehrheit glaube, dass Kameras etwas abhalten könnten. Im Vergleich zu den Schülerzahlen halte sie die Vandalismusschäden auch nicht für dramatisch.

 

Landrat Schwing stellte noch einmal klar, es gehe nicht nur um die Schüler, sondern um alle, die in Sachen Vandalismus tätig werden.

 

Kreisrat Spinnler fügte hinzu, er sei ganz konträrer Auffassung als Kreisrätin Becker, er denke, man müsse nicht nur die Sachwerte im Auge haben, sondern auch an mögliche Unfälle von Schülern und auch Lehrern denken, gerade wenn man an die Dinge in der Münchener U-Bahn denke. Hier habe es Gott sei Dank Kameras gegeben!

 

Landrat Schwing beendete die Diskussion, man werde die Gespräche mit den Schulen zu Ende führen und dann den Bauausschuss unterrichten.

 

Kreisrätin Becker stellte ihren Antrag zurück.

 

Der Bauausschuss nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 

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