Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Videoüberwachung an Landkreisschulen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.03.2012 BA/002/2012 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsdirektor
Fieger erläuterte den Sachverhalt:
Die in der schriftlichen Anfrage der Kreistagsfraktion
von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom
1)
An welchen
landkreiseigenen Schulen sind jeweils wie viele Kameras installiert?
Schulzentrum Elsenfeld
(Julius-Echter-Gymnasium +
Realschule Elsenfeld)
Zurzeit sind 19
Kameras installiert:
BA
1: Außenkameras: 4 (vorgesehen 5),
Innenkameras: 2
BA
2: Außenkameras: 6 , Innenkameras:
keine
IZBB: Außenkameras: keine, Innenkameras: 6
BA
3: Außenkameras: 1 (Kamera No. 7 aus
BA 1 zur Baustellenüberwachung)
Insgesamt sind 9 weitere Außenkameras
geplant, 4 Innenkameras im IZBB-Bereich werden demoniert:
IZBB:
Außenkameras: 4 (hinterer
Außenbereich, Sportfelder)
BA
3: Außenkameras: 4, Innenkameras:
keine
BA
4: Außenkameras: 1, Innenkameras:
keine
BA
5: Außenkameras: keine, Innenkameras:
keine
In einer Besprechung mit den beiden Schulleitungen am
Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg
In
der Aula vor der Knaben-Toilette war eine Kamera montiert. Diese Kamera war auf
den Eingang der Schule ausgerichtet, hatte jedoch auch die Eingangstüre des
Knaben-WC im Blickfeld (nach mehreren Vandalismusschäden in der Knaben-Toilette).
Aufgrund der öffentlichen Diskussion wurde die Kamera Anfang Februar 2012
wieder demontiert.
Johannes-Hartung-Realschule Miltenberg
Türsprechanlage mit Kamerabild
in Verwaltung und bei Hausmeister
3 Kameras in den
Eingangsbereichen mit Hinweisschildern
Main-Limes-Realschule Obernburg
Hier gibt es keine
Videoüberwachung.
Eine
Kamera ist in der Türsprechanlage eingebaut. Sie sendet das Bild des Besuchers
ins Sekretariat und ins Hausmeisterbüro (lediglich Zugangskontrolle) und ist nur
aktiv, wenn die Schule geschlossen ist. Es erfolgt keinerlei Aufzeichnung.
Staatl. Berufsschule Miltenberg
3 Kameras im Außenbereich (1
x Fluchttreppe, 1 x Parkplatz, 1 x betretbarer Dachbereich)
2) Wann wurden die Kameras installiert?
Schulzentrum Elsenfeld
Inbetriebnahme Kameras BA
1: Sept. 2006
Inbetriebnahme Kameras BA
2: Sept. 2007
Inbetriebnahme Kameras IZBB:
Sept. 2007
Inbetriebnahme Kameras BA
3: Juni 2008
Die vorhandenen Kameras
wurden am
Geplante Inbetriebnahme
Kameras BA 3: Juli 2012
Geplante Inbetriebnahme
Kameras BA 4: Juli 2012
Geplante Inbetriebnahme
Kameras BA 5: keine Kameras vorgesehen
Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg
Die Kamera wurde Anfang
Dezember 2011 installiert und Anfang Februar 2012 wieder demontiert.
Johannes-Hartung-Realschule Miltenberg
Die Kameras wurden 2004
montiert. Die Türsprechanlage wurde 2008 installiert.
Main-Limes-Realschule Obernburg
Die Türsprechanlage (mit Kamera) wurde im Zuge der energetischen Sanierung KPII 2011 eingebaut.
Staatl. Berufsschule Miltenberg
Die
Installation der 3 Kameras erfolgte ab 12/2011 und ist noch nicht abgeschlossen.
Sie erfolgte nach einem Einbruch ins Schulgebäude und einem versuchten Einbruch
in die Verwaltung (Oktober 2011). Die Kameras dienen nicht zur
Schülerüberwachung, sondern zur Absicherung der einbruchgefährdeten Bereiche
nachts, an Wochenenden und in den Ferien. Die abzusichernden Bereiche werden
zusätzlich mit Strahlern und Bewegungsmeldern ausgestattet.
3)
Auf wessen
Veranlassung wurden die Kameras installiert?
4)
Aus welchen
Gründen wurden die Kameras installiert?
Im Einzelfall kann nicht immer eindeutig nachvollzogen werden, ob die Kameras auf unmittelbare Veranlassung des Landratsamtes oder der Schulen installiert wurden.
Über die Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen an bayerischen Schulen entscheidet die Schule im Zusammenwirken mit dem Sachaufwandsträger.
Entscheidungen für eine Videoüberwachung wurden aus verschiedenen Gründen getroffen: Schutz vor Vandalismus, Schutz vor Diebstählen und Einbrüchen, Sicherheitskonzept bei Attentatsversuchen.
Keine Entscheidung für eine Kamerainstallation wurde ohne Information und Zustimmung der Schulleitungen getroffen. Bei den Installationen, die direkt von den Schulleitungen veranlasst wurden, wurde das Kreisbauamt über Zeit und Ort der Installation in Kenntnis gesetzt.
5)
Wurden die
Schülermitverwaltungen, die Elternbeiräte und die Personalräte der jeweiligen
Schulen darüber informiert bzw. gehört und haben diese Gremien zugestimmt?
Die Beteiligungsrechte von Lehrern, Schülern und Eltern richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen für die Beteiligung der Personalvertretung und der Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens. Die Einhaltung der Datenschutzvorgaben sowie die Information der Schulgremien obliegt den Schulleitungen. Wir gehen davon aus, dass dies in allen Fällen erfolgt ist, wo es rechtlich geboten war. Eine diesbezügliche Abfrage bei den Schulen haben wir nicht veranlasst.
6)
Werden die
Aufnahmen gespeichert, wenn ja wie lange?
Ob Aufnahmen gespeichert werden, muss im Einzelfall geprüft und festgelegt werden. Videoaufzeichnungen (Speicherungen) sind ohne datenschutzrechtliche Freigabe durch den örtlichen Datenschutzbeauftragten der Schule zulässig, wenn
· sie sich auf Eingangsbereiche beschränken,
·
zwischen
· eine regelmäßige Löschungsfrist von drei Wochen vorgesehen ist.
Über diese Vorgaben hinaus gehende Aufzeichnungen müssen ausdrücklich vom örtlichen Datenschutzbeauftragten freigegeben werden.
7)
Wer wertet die
Aufnahmen nach welchen Kriterien aus?
8)
Wie ist die
sichere Aufbewahrung der eventuell gespeicherten Aufnahmen gewährleistet?
Die Videoaufzeichnungen und daraus gefertigte Unterlagen sind spätestens 3 Wochen nach der Datenerhebung zu löschen, soweit sie nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder von Straftaten oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigt werden (Art. 21 a BayDSG).
Anlage 8 der Durchführungsverordnung zu Art. 28 Abs. 2 BayDSG sieht vor, dass nur die Schulleitung und von der Schulleitung beauftragte Angehörige des Lehr- oder Verwaltungspersonals die gespeicherten Daten nutzen oder verarbeiten dürfen. Die Schulleitungen müssen sicher stellen, dass die sichere Aufbewahrung von gespeicherten Aufnahmen gewährleistet ist.
9)
Gibt es Fälle, in
denen sich die Kameras als wirksam erwiesen haben? Wenn ja, um welche konkreten
Fälle handelt es sich dabei?
Am SZ Elsenfeld wurden Videoaufzeichnungen bei zwei Sachbeschädigungen am Gebäude eingesehen:
· Durch die Aufzeichnungen konnten die Verursacher von Graffiti-Schmierereien an den sog. Pavillons und in der seinerzeit noch nicht sanierten Realschule und den dortigen Treppenaufgängen identifiziert und zu Geständnissen gebracht werden.
·
Am Samstag,
Abschließend ist zu sagen:
Für Videobeobachtungen und Videoaufzeichnungen gibt es eine Rechtsgrundlage, nämlich Art. 21 a BayDSG. Bei Beachtung der dort genannten Voraussetzungen sind Videobeobachtungen und –aufzeichnungen rechtlich erlaubt.
Videobeobachtungen und Videoaufzeichnungen an Landkreisschulen wurden bis auf Weiteres eingestellt.
Bis zur Wiederinbetriebnahme der Anlagen werden diese einer datenschutzrechtlichen Überprüfung anhand der Voraussetzungen des Art. 21 a BayDSG unterzogen. Hierzu gibt es ein Prüfschema des Bayer. Landesbeauftragten für den Datenschutz, das für jede Anlage systematisch abgearbeitet wird.
An allen betroffenen Schulen werden Besprechungen
stattfinden, in denen die Sach- und Rechtslage erörtert werden wird. Für das
Julius-Echter-Gymnasium und die Realschule Elsenfeld fand der erste Termin
bereits am
Landrat Schwing dankte ihm für die Ausführungen und ergänzte, der Landkreis habe keinerlei Interesse daran, das Schulleben zu überwachen. Es gehe nur darum, das für viele Millionen geschaffene Vermögen und die Einrichtung zu sichern. Dass dies notwendig sei, habe man ja gerade in Elsenfeld gesehen. Besonders bei Baustellen sei dies schwierig. Während der Bauzeit habe es zwei große Einbrüche gegeben, teilweise seien Kupferleitungen aus den Wänden herausgerissen worden. Geschädigt wären hier vor allen Dingen auch die Baufirmen. Elsenfeld sei aufgrund der Lage auch besonders gefährdet.
Als seltsam habe er die innerhalb weniger Tage eingegangen schriftlichen Anfragen empfunden, eine von den Medien (Main-Echo) und eine von Kreisrätin Münzel, die weitestgehend identisch gewesen seien. Er sei dafür, hier offen zu spielen und halte dies für keinen guten Stil! Es gehe nicht um die Schulen des Landrates oder der Verwaltung, sondern es seinen auch IHRE Schulen.
Kreisrätin Becker dankte für den Vortrag und fragte, sie habe nach Artikel 21 verstanden, dass keine Kameras im Innenbereich zulässig seien. Daher fragte sie, ob es im IZBB-Innenbereich Vorkommnisse gegeben habe, die diese Kameras rechtfertigen würden. Sie halte es dort im Innenbereich für fragwürdig. Es sei nun einmal eine sensible Sache, hier sei man sich wohl einig, und auch der Datenschutz sei in manchen Köpfen noch nicht angekommen.
Die Antwort zu Frage 5 zur Beteiligung der Personalräte halte sie für zu schwammig. Sie meine auch, man hätte durchaus abfragen können, welche Schule Datenschutzbeauftragte habe und wer dies sei.
Sie glaube, auch der Elternbeirat habe von der Installation der Kameras nichts gewusst. Es seien nun einmal Fehler im Vorfeld passiert, die so nicht hätten passieren dürfen, gerade im Hinblick auf Bürgerinteressen.
Weiterhin stelle sich ja die Frage, wie oft die Toilette kontrolliert werde, wenn eine Überwachung des Eingangs erfolge. Eine vollkommene Kontrolle habe man doch nicht, dies sei nur suggeriert, wie am Flughafen auch. Ein vollkommener Schutz sei einfach nie gewährleistet. Die gewollten Sicherheitsstandards seien verständlich, aber eben nicht durchführbar.
Daher wolle sie beantragen, im Bauausschuss einen Empfehlungsbeschluss für den Kreistag zu fassen, dass im Zweifelsfall nur im Außenbereich und im Aulabereich Kameras installiert werden, im Innenbereich gar nicht. Vordergründig müsse doch das Ziel sein, den Kindern beizubringen, dass es Landkreiskinder seien und es ihre Schule sei.
Landrat Schwing antwortete, man sei sich ja in vielen Dingen einig. Natürlich handele es sich um ein sensibles Thema, dies habe man auch gleich zum Anlass genommen, um es im alljährlich stattfindenden Schulleitergespräch als eines der Hauptthemen zu besprechen. Man habe auch Hilfe bei Problemen angeboten.
Er wolle aber nochmals darauf hinweisen, dass der Landkreis nicht die Aufsichtsbehörde der Schule und der Direktoren sei und sich auch nicht einzumischen habe. Man habe nichts abzufragen. Man könne Ratschläge geben und Hilfe anbieten. Man sei einfach nicht zuständig- Auch die Schulkommission sei nicht zuständig, die habe andere Aufgaben.
Er wolle daher am heutigen Tage auch keinen Beschluss fassen. Man werde mit allen Schulen die Gespräche führen und dann im Bauausschuss wieder berichten.
Kreisrat Spinnler dankte Herrn Fieger ausdrücklich für die umfassende und detaillierte Stellungnahme. Auf seine Rückfrage bestätigte Herr Fieger, dass es momentan keinerlei aktive Kameras (bis auf die Türsprechanlagen) gebe. Weiterhin fragte er, wer die Löschung nach der 3-Wochen-Frist gemäß dem BayDSG überwache und kontrolliere.
Verwaltungsdirektor Fieger erklärte, eine Regelung zu Kameras innen oder außen ergebe sich zunächst einmal nicht aus dem Gesetz. In Art. 21 a BayDSG heiße es:
Mit Hilfe von optisch-elektronischen Einrichtungen
sind die Erhebung (Videobeobachtung) und die Speicherung (Videoaufzeichnung)
personenbezogener Daten zulässig, wenn dies im Rahmen der Erfüllung
öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts erforderlich ist,
1. um Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von
Personen, die sich im Bereich öffentlicher Einrichtungen, öffentlicher
Verkehrsmittel, von Dienstgebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen
öffentlicher Stellen oder in deren unmittelbarer Nähe aufhalten, oder
2. um Kulturgüter, öffentliche Einrichtungen,
öffentliche Verkehrsmittel, Dienstgebäude oder sonstige bauliche Anlagen
öffentlicher Stellen sowie die dort oder in deren unmittelbarer Nähe
befindlichen Sachen
zu schützen. Es dürfen keine Anhaltspunkte dafür
bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen
beeinträchtigt werden.
Man müsse also hier eine Güterabwägung vornehmen, auf
der einen Seite das legitime Interesse eines Eigentümers, sein Eigentum zu schützen,
auf der anderen Seite die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, in die
eingegriffen werden sollen.
Dazu habe es auch eine Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 gegeben. Die Richter hätten hier
sehr ausführlich abgewogen und festgestellt, überall, wo es sehr stark in die
Persönlichkeitsrechte gehe (z.B. auch im Innenbereich von Gebäuden), sei es
nicht ohne Weiteres zulässig, hier müssten weitere Voraussetzungen gegeben
sein. Im Innenbereich habe man also zugunsten der Persönlichkeitsrechte zu
handeln und zu ungunsten des Objektschutzes.
Man habe nunmehr erst einmal die Kameras abgeschaltet,
um alles systematisch auf rechtlich sicheren Boden zu stellen.
Zur Frage von Kreisrat Spinnler führte er aus, die
Anlagen seien an den Schulen installiert und dienen der Ausübung des
Hausrechtes, daher sei auch in erster Linie die Schule dafür verantwortlich,
dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Das
Landratsamt sei aber gerne dazu bereit, hier fachkundig und rechtlich Rat zu
geben. Die Schulen wiederum müssen einen örtlichen Datenschutzbeauftragten
benennen (im Landratsamt habe man diesen übrigens auch in der Person von Frau
Ott). Dessen Aufgabe sei die Überwachung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen vor Ort. Jede/r Bürger/in könne sich an den
Landesdatenschutzbeauftragten wenden, mit der Bitte zu überprüfen, ob jeweils
dort alles in Ordnung sei.
Kreisrat Fischer meldete sich zu Wort, er sei hier
anderer Meinung als Kreisrätin Becker. Ein altes Sprichwort sage „Die Furcht
hütet den Wald“, und wenn Übeltäter wüssten, dass Kameras aufgestellt seien (ob
eingeschaltet oder nicht), dann wirke dies abschreckend, denn die Täter werden
sich eine Tat dann überlegen. Er halte dies für richtig.
Landrat Schwing fügte hinzu, er rechne schon mit einem
Aufschrei, wenn etwas passiere und die Kameras abgeschaltet seien.
Kreisrat Schmitt meinte, die Frage sei doch, wie man
dem steigenden Vandalismus entgegen wirken könne. Er sei überzeugt, all das,
was ein Elternhaus heute nicht mehr leisten könne, solle die Schulen leisten.
Die Schule leiste sehr viel, aber alles sei eben nicht leistbar. Die Schule
trage sicherlich Sorge im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Bedauerlicherweise habe
man aber nun auch soziale Brennpunkte an Schulen, die nicht einfach aufgehalten
werden können. Wenn man die Erfahrungen der Kommunen mit Kameras an
öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden abfrage, stelle sich recht schnell und
deutlich heraus, dass die Erfahrungen positiv seien und damit auch der Vandalismus
dort deutlich zurückgegangen sei. Aus diesem Grunde halte er den Weg für
dringend notwendig, in Absprache mit der Schule im Sinne des Gesetzes solche
Kameras zu installieren. Er könne aus eigener Erfahrung sagen, dass Schüler
anders mit der Sache umgehen, wenn bekannt sei, dass Kameras installiert seien.
Kreisrat Schmedding erklärte, er habe grundsätzlich
ebenfalls keine Probleme mit der Anbringung von Kameras. Wenn man die Diebstähle
und Schmierereien der letzten Monate und Jahre bedenke, gerade bei Baustellen,
habe er keine Einwendungen, auch im Innenbereich zur Abschreckung.
Kreisrat Demel fügte hinzu, man könne doch nicht auch
noch die Lehrer dazu missbrauchen, die Toiletten zu überprüfen. Dafür seien
Lehrer nicht da. Und solange das Persönlichkeitsrecht eines Einzelnen nicht
eingeschränkt oder beengt werde, müsse man doch Kameras erlauben können.
Landrat Schwing merkte an, dies decke sich auch mit
der Meinung der Leser des Main-Echo nach der Abstimmung in der Presse. Die
Mehrzeit sei hier auch PRO Kameras gewesen. Dies sei hochinteressant gewesen.
Kreisrätin Becker meldete sich nochmals zu Wort, sie
denke nicht, dass die Angst vor Kameras etwas verändere. Sie glaube auch, Baustellendiebstähle
seien mit Sicherheit keine Schüler. Sie sei der Meinung, es gebe viele
einfachere Maßnahmen. Das Anbringen von Kameras sei für sie persönlich ein
Offenbarungseid. Sie halte dies nicht für das Non-Plus-Ultra. Sie sei
überrascht, dass die Mehrheit glaube, dass Kameras etwas abhalten könnten. Im
Vergleich zu den Schülerzahlen halte sie die Vandalismusschäden auch nicht für
dramatisch.
Landrat Schwing stellte noch einmal klar, es gehe
nicht nur um die Schüler, sondern um alle, die in Sachen Vandalismus tätig
werden.
Kreisrat Spinnler fügte hinzu, er sei ganz konträrer
Auffassung als Kreisrätin Becker, er denke, man müsse nicht nur die Sachwerte
im Auge haben, sondern auch an mögliche Unfälle von Schülern und auch Lehrern
denken, gerade wenn man an die Dinge in der Münchener U-Bahn denke. Hier habe
es Gott sei Dank Kameras gegeben!
Landrat Schwing beendete die Diskussion, man werde die
Gespräche mit den Schulen zu Ende führen und dann den Bauausschuss
unterrichten.
Kreisrätin Becker stellte ihren Antrag zurück.
Der
Bauausschuss nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.