Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Beratung und Beschlussfassung über den Kreisstraßenhaushalt 2012 des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.02.2012   BA/001/2012 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing begrüßte zu diesem Punkt Herrn Jung und Herrn Gernhart vom Staatlichen Bauamt Aschaffenburg.

 

Herr Thiry erläuterte den Entwurf des Kreisstraßenhaushaltes 2012:

 

Für das Aufwandsbudget "Unterhalt an Straßen und Wegen" der 214 km Kreisstraße werden  927.000,-- € veranschlagt. Die Zuordnung sowie Aufteilung erfolgen in Anlehnung an die Ausgabenstände aus dem Vorjahr. Darin sind anteilig enthalten:

 

-       Für die Straßenbetreuung durch das Staatl. Bauamt Aschaffenburg, insbesondere für Gemein- und Betriebsausgaben und Aufwendungen aus der Kosten-Leistungs-Rechnung (z.B. Pachten, Planung, Fahrzeugverrechnung), sowie die Aufwandserstattung an den Freistaat Bayern (400 €/km). Für die Betreuung durch das Bauamt sind Kosten in Höhe von 186.000,-- € eingeplant.

-       Für die Sanierung von Rinnen- und Fahrbahnen, Bauwerke- und Stützwände sowie Straßenentwässerungseinrichtungen einschl. Fahrbahnunterhaltung mit Ausbesserungsarbeiten. Hierzu zählen auch flächenhafte Fahrbahnsanierungen und Deckenreparaturen durch die Straßenmeisterei und Gemeinschaftsmaßnahmen mit Gemeinden mit DSK (dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise). Dafür sind 263.000,-- € vorgesehen.

-       Für Grünanlagen und Grünpflege einschl. Geräte- und Kfz-Unterhalt sind Kosten in Höhe von 40.000,-- € eingeplant.

-       Für die Verkehrssicherung und -sicherheit an Kreisstraßen insbesondere für Beschilderung, Markierung, Schutzplanken und Leitpfosten einschl. Personalschutzausstattung sind Kosten in Höhe von 142.000,-- € erforderlich.

-       Für den Winterdienst mit Räum- und Streudienst mittels Fremdfahrzeugen und Feuchtsalzbeschaffung einschl. Geräte- und Kfz-Unterhalt sind 205.000,-- € angesetzt.

-       Für den allgemeinen Kfz- und Geräteunterhalt einschl. Betriebskosten mit Betriebsstoffen werden 130.000,-- € veranschlagt.

 

Zu den Unterhaltungskosten zählen auch die Kosten für Personalnebenaufwendungen wie med. Untersuchungen, Schulungen und Führerscheinkosten bei Auszubildenden. Der Aufwand wird mit 8.000,-- € veranschlagt.

 

Unter vermischten Aufwendungen sind die Ausschilderungskosten in Höhe von 2.000,-- € für die überregionalen, vorhandenen Radwege im Landkreis Miltenberg aufgenommen.

 

Im Investitionshaushalt sind anteilige Kosten für Straßen-Betriebsausstattungen (Nachtüberwachung Glättemeldeanlage in Wildensee) in Höhe von 5.000,-- € notwendig.

 

Auch 2012 sind wieder Ersatz- und Neubeschaffungen bei Fahrzeugen und Anbaugeräten für den Straßenbetriebsdienst notwendig. Für die Lkw-Salzbeladungen ist im Salzlager Miltenberg ein Tele-Radlader ersatzweise zu beschaffen. Das bisherige Gerät stammt von der Staatsverwaltung. Im Zuge der Kooperation mit dem Staatl. Bauamt ist jetzt erstmalig der Landkreis für die Ersatzbeschaffung kostenpflichtig. Weiterhin sind die Ersatzbeschaffung eines Anhängers, ein Mulag-Mähkopf, ein Schneepflug für Fremdfahrzeug Giegerich (Bj. 1993), ein Reisiggreifer für den LKW-Ladekran und eine Arbeits-Scheren-Hebebühne in der Werkstatt notwendig. Zusammen mit der Beschaffung von Kleingeräten und Werkzeugen beträgt der Ansatz 115.000,-- €.

 

Aus den gesetzlichen Vorgaben hat der Landkreis im Zuge von gemeindlichen Kanalsanierungen Kanalbeiträge an die Gemeinden zu zahlen. Diese Investitionsaufwendungen sind gemäß OD-Richtlinien gesetzlich geregelt und werden in Vereinbarungen dokumentiert. Die beantragten Zahlungen sind gemeindeabhängig. Die Investitionen werden mit ca. 160.000,-- € veranschlagt.

 

 

Von den Deckenbaumaßnahmen des Jahres 2011 wurden die zurück gestellten Projekte gemeinsam mit dem Staatl. Bauamt Aschaffenburg konkretisiert und aus Gründen der Dringlichkeit bezüglich der Verkehrssicherheit nochmals in den Haushalt 2012 aufgenommen. Die Deckensanierungen sind stationsmäßig aufgenommen und in der Ausführungslänge gekürzt. Es werden leider nur die ganz dringend erforderlichen Schadstellen saniert. Betroffen sind die MIL 8 OD Amorbach am Ortsende Richtung Beuchen mit ca. 450 m, die MIL 11 OD Volkersbrunn Richtung Kreisgrenze mit ca. 350 m und die MIL 25 OD Hofstetten Richtung Elsenfeld mit ca. 350 m. Der Kostenaufwand beläuft sich auf ca. 190.000,-- €.

 

Als Gemeinschaftsmaßnahmen sind vorgesehen die MIL 38 OD Obernburg zw. Möbelhaus Spilger und bestehendem Kreisel (Tankstelle) im Zuge der Herstellung von gemeindlicher Gehweganlage und Bepflanzung. Die Kostenschätzung für den Anteil des Landkreises beträgt hierfür ca. 170.000,-- €, weiterhin die MIL 30 OD Soden im Zuge von gemeindlichen Leitungsarbeiten BA 4 und das Anlegen einer Busbucht. Dafür sind 90.000,-- € angesetzt.

 

Im Bereich der MIL 38 OD Obernburg / Polizeiinspektion wird auf ca. 200 m bis zum bestehenden OD-Kreisel die bestehende Decke erneuert. Diese Maßnahme wird gemeinsam mit der Herstellung der provisorischen Kreisverkehranlage Anschluss St 2308/Polizeiinspektion durch den Freistaat Bayern durchgeführt. Für den Kostenanteil nach Kreuzungsrecht und Deckenbau sind 70.000,-- € eingeplant. Planung und Bau erfolgen durch das Staatl. Bauamt Aschaffenburg.

 

Aus den Deckenbaumaßnahmen (mit gemeindlichen Ausbauvorhaben) des Vorjahres sind noch Restabwicklungen durchzuführen. Betroffen sind die MIL 2 OD Klingenberg, die MIL 7 Kirchzell-Watterbach, die MIL 25 OD Hofstetten und die MIL 29 OD Großwallstadt. Dafür sind noch Aufwendungen in Höhe von ca. 120.000,-- € erforderlich.

 

Die Sanierung der MIL 26 OD Wildensee wird gemeinsam mit den gemeindlichen Vorhaben des Marktes Eschau fortgesetzt. Herr Gernhart hat bereits bei der Befahrung die Umstände für die Kostenerhöhung mitgeteilt. Der Aufwand für 2012 wird mit 300.000,-- € veranschlagt.

 

Aus Verkehrssicherheitsgründen sind zwei neue Projekte in das Deckenbauprogramm kurzfristig aufgenommen worden.

Als vordringlich handelt es sich hierbei um die MIL 15 zwischen Riedern und Neunkirchen. Der 1. Sanierungsbereich befindet sich zwischen Riedern und Richelbach bei Stat. 0,125 bis Stat. 1,669 auf einer Länge von ca. 1,55 km. Die Strecke liegt im Wasserschutzgebiet und in der Fahrbahn verläuft ein Abwasserkanal. Der Sanierungsbereich weist eine alte Oberflächenbehandlung (Splittlage) mit sehr starker Rissbildung auf. Im Jahre 2009 wurde deshalb eine Rissesanierung durchgeführt. Dadurch ergaben sich extrem starke speckige Bitumenflecken in der Fahrbahnmitte und innerhalb der Fahrspur. Es wurde schon mehrmals von außen darauf hingewiesen, dass bei Nässe eine erhöhte Rutschgefahr wegen fehlender Griffigkeit, insbesondere für Motorradfahrer, besteht. Zusätzlich sind aufgrund von Verdrückungen und Setzungen die Fahrbahn und die Ränder stark uneben. In letzter Zeit sind Ausbrüche an der Asphaltdecke festzustellen. Die Schadstellen wurden provisorisch durch die Straßenmeisterei geflickt, aber bleiben eben nur Flickwerk (siehe Fotos).

Die Fahrbahnsanierung mit Bindereinlage wird auf 200.000,-- € geschätzt.

 

Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist als weitere dringende Maßnahme die Verbindung MIL 26 zwischen OD Altenbuch bis zum Ortsrand von Wildensee anzusehen. Im Jahre 2007 wurde eine Oberflächenbehandlung (OB-Splitt-Lage) durchgeführt. Die Haltbarkeit dieser Bauweise ist sehr unterschiedlich. In diesem Fall und entsprechend der Ortslage liegt die Lebensdauer der OB bei 3 - 4 Jahren. Durch die Fahrbahnreinigungen, dauerhafte Sonnen- und sehr starke Schatteneinwirkung (nach Regen kann die Fahrbahn nicht abtrocknen) und der großen Höhenlage im Winter, wird dieser Streckenabschnitt sehr stark beansprucht. Die Griffigkeit der offenen Bitumenflächen (siehe Fotos) lässt mittlerweile sehr stark nach und die Verkehrssicherheit für Autofahrer und insbesondere für Motorradfahrer bei nasser Fahrbahn ist grenzwertig. Es muss dringend eine bauliche Maßnahme bezüglich der Verkehrssicherheit und Griffigkeit getroffen werden. Eine wirtschaftliche Lösung gegenüber einer Deckensanierung besteht in der Herstellung einer DSK (Dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise). Als Voraussetzung ist ein stabiler und tragfähiger Unterbau notwendig. Eine fachliche Beratung durch die Fa. Kutter ergab, dass dieser DSK-Belag kurzfristig ohne große Verkehrsbehinderungen aufgetragen werden kann, hohe Griffigkeit besitzt und Material- und Kosten sparend ist, gegen die wechselnden Wetter- und Lichtbedingungen unempfindlich ist und eine Lebensdauer zwischen 8 und 10 Jahren angenommen werden kann. Der Quadratmeterpreis liegt etwa bei einem Drittel der Asphaltdecke mit Nebenkosten. Auf dem ca. 3,4 km langen Sanierungsabschnitt sind 130.000,-- € angesetzt. Wir gehen davon aus, dass eine dauerhafte Lösung für diesen doch schwierigen Streckenabschnitt auch in Verbindung mit dem Winterdienst gefunden wurde.

 

Im Bereich von Neubauinvestitionen mit Zuwendungen ist für 2012 ein Betrag von 480.000,-- € vorgesehen. Bei den Projekten MIL 3 Laudenbachbrücke und MIL 6 OD Weckbach aus dem Jahre 2011 sind noch für die Restabwicklung Ausgaben in Höhe von ca. 130.000,-- € erforderlich. Bei beiden Maßnahmen wird noch dieses Jahr der Verwendungsnachweis gestellt, so dass bis Ende des Jahres die Projekte abgeschlossen sind.

Die Finanzierung der MIL 37 Kreuzungsumbau im Zuge der Ortsumgehung Faulbach wurde bereits in der Sitzung des BA am 11.05.2011 beraten und durch den Kreistag am 26.05.2011 mit einer Höhe von 417.000,-- € (Kostenschätzung für die Antragsstellung) beschlossen. Nach Ausschreibung und Vergabe sind lediglich noch Aufwendungen in Höhe von ca. 350.000,-- € erforderlich.

 

In den folgenden Jahren sind noch ausstehende Neubauinvestitionen zu tätigen. Dies sind Kreisstraßen, die noch nicht nach dem Stand der Technik ausgebaut und zurzeit auch in einem schlechtem Zustand sind. Es ist mittelweise unabdingbar, dass die Planungsvorbereitung wie Projektierung, Vermessung, Grunderwerb, Ausführungsplanung und Antragsstellung so rechtzeitig durchgeführt werden, dass die Maßnahme zum Ausführungszeitpunkt auch in den Haushalt aufgenommen werden kann. In der Vergangenheit war die Projektierung von Zuwendungsmaßnahmen aus Zeitgründen nicht immer sinnvoll getaktet und koordiniert. Für eine geordnete Projektierung ist ein Vorlauf von mind. 1 bis 1 1/2 Jahren erforderlich. Dies trifft insbesondere bei Gemeinschaftsprojekten (Gemeinde mit Landkreis) zu. Auch die Gemeinden benötigen die Zeit um z.B. ihr Ver- und Entsorgungssystem in Ortsdurchfahrten zu überprüfen und einzuplanen.

 

Gemeinsam mit dem Staatl. Bauamt Aschaffenburg wurden vier Maßnahmen ausgesucht, die in den Jahren 2013 bis 2015 baulich ausgeführt werden könnten. Die hierzu erforderlichen Vergaben von Planungsleistungen sind im Haushaltjahr 2012 aufgenommen. Es wird empfohlen, den Planungsauftrag über die vier Projekte an das Staatl. Bauamt Aschaffenburg zu erteilen. Für die Planungsvorbereitung wie Bodenuntersuchungen, Bohrkernanalysen, etc sind 45.000,-- € erforderlich. Der Investitionsaufwand in den angedachten Ausführungszeiträumen beläuft sich auf ca. 3,16 Mio. €.

 

Der Gesamthaushaltsansatz für die Ausgaben der Produktgruppen Kreisstraßen beträgt 3.051.000,-- € (ca. 150.000,-- € unterhalb dem beschlossenen Ansatz aus 2011). Den Ausgaben stehen Zuwendungseinnahmen in Höhe von ca. 120.000,-- € gegenüber.

 

 

 

Kreisrätin Dolzer-Lausberger hinterfragte die Kostensteigerung beim Ansatz der Gemeinschaftsmaßnahme MIL 38 OD Obernburg zwischen Möbelhaus Spilger und bestehendem Kreisel im Zuge von gemeindlichen Gehweganlagen und Reihenbepflanzung von 130.000 Euro auf 170.000 Euro.

Herr Dittrich erläuterte, der Bereich links vom Gehweg sei auch von der Rinne betroffen und dies müsse man zusätzlich zahlen, dies gehöre leider dem Baulastträger. Herr Jung bestätigte dies noch.

 

 

Auf Wortmeldung von Kreisrat Oettinger zum schlechteren Zustand einiger belebter Staatsstraßen im Verhältnis der aufgeführten Kreisstraßen antwortete Landrat Schwing, man lebe nun einmal im ländlichen Bereich und da könne man nicht bei geringem Verkehr einfach dicht machen und die kleinen Orte ausbluten lassen. Man habe einen politischen Auftrag, möglichst gleichwertige Lebensbedingungen, auch auf dem flachen Land zu schaffen. Außerdem habe man eine Verkehrssicherungspflicht.

 

Verwaltungsrat Straub ergänzte auf Kreisrat Oettingers Einwand in Bezug auf die Kreisumlage, das ganze Deckenbauprogramm sei investiv, alle andere Landkreis hätten diese Maßnahmen, wie es sich gehöre, als laufenden Unterhalt abgewickelt. Nur dann betreffe es die Kreisumlage mit 42 %. Der Landkreis Miltenberg habe dies schon immer im investiven Bereich, um es den Umlagezahlern nicht zuzumuten.

 

Landrat Schwing fügte zur letzten Maßnahme Ausbau Altenbuch hinzu, hier würde er auf höhere Zuschüsse warten, momentan sei man hier mit gut 40% auf einem absoluten Tiefstand.

 

Herr Jung stimmte dem zu, man werde zuerst lediglich einen Vorentwurf erstellen.

 

Auf Rückfrage von Kreisrätin Dolzer-Lausberger zur Strecke Weilbach – Amorbach und die mehr als Doppelte Einplanung antworte Herr Thiry, bei der alten MIL06 sei der Radweg weggefallen und die Böschung an der Straße abreiße. Somit knicke sonst die Fahrbahn weg. Hier handele es sich um umfangreiche Stützsysteme, genau wie bei der Maßnahme in Watterbach.

 

Auf die Frage von Kreisrat Lieb nach der Bezeichnung „Abs“ erklärte er, dies bedeute Abschnitt und sei die neue Kilometrierung und bundesweit eingeführt.

 

Zur MIL08 Amorbach – Beuchen wies Kreisrat Schmitt darauf hin, dass die Stadt Amorbach keine gemeindlichen Kanal- und Wasserleitungsarbeiten im Haushalt veranschlagt habe. Hier habe er auch keinen Spielraum.

 

Herr Thiry erklärte, hier sei nur eine DSK-Schicht geplant, da die Fahrbahn sonst zusammenbreche am Ende des Ortsbereiches. Man dürfe die Kreisstraße nicht kaputt gehen lassen. Da die Stadt Amorbach nicht mitziehen könne, gebe dies mehr oder weniger ein Provisorium. Diese Decke sei nicht so teuer. Wenn die Stadt dann in einigen Jahren doch Kanal- und Wasserleitungsarbeiten durchführe, werde die Decke wieder aufgerissen. Eine DSK-Decke sei griffig, aber nicht so teuer und es müsse etwas gemacht werden. Es bleibe keine andere Möglichkeit.

 

 

Der Bauausschuss fasste einstimmig den

 

B e s c h l u s  s:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem Kreisstraßenhaushalt 2012 sowie der Ausführung der Projekte im Zuge der Deckenerneuerung und Straßenneubau einschl. der Beauftragung von Planungsleistungen des Landkreises mit den nachfolgend aufgeführten Einzelsummen zuzustimmen:

 

976.000,-- €

für den Unterhalt an Straßen und Wegen einschl. Kosten aus der Betriebskostenrechnung, Personalnebenaufwendungen, vermischten Aufwendungen und Erstattung der Straßenbetreuungskosten an den Freistaat Bayern

120.000,-- €

für Fahrzeuge, Anbaugeräte, Werkzeuge und verschiedene motorisierte Geräte sowie Betriebsausstattungen an Straßen

160.000,-- €

für Investitionsaufwendungen an Gemeinden (z.B. Kanalbeitrag)

1.270.000,-- €

für Deckenbauprogramm und zusätzliche Deckenerneuerungen bei gemeinschaftlichen Projekten z.B. im Zuge von gemeindlichen Leitungssanierungen im Ver- und Entsorgungsbereich

480.000,-- €

für Anlagen im Bau (Neu- und Ausbau) einschl. Restabwicklung von Zuwendungsmaßnahmen

45.000,-- €

für Beauftragung von Planungsleistungen im Zuge von Neubauprojekten

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Ausschreibungen und Submissionen für alle geplanten Maßnahmen und Anschaffungen vorzunehmen.

 

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