Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Besichtigung MIL 3 OD Laudenbach Brückenerneuerung

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.02.2012   BA/001/2012 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Kreisstraße Mil 3 – Erneuerung der Laudenbachbrücke innerhalb der OD Laudenbach von Abschnitt 120, Station 0,0027 mit einer Baulänge von ca. 20 m

 

Vor Ort anwesend:

 

q  Herr Hein, 2. Bürgermeister

q  Herr Thiry, UB 5

q  Herr Striegel (Staatliches Bauamt Aschaffenburg)

 

Bereits in den Jahren 2008 bis 2011 wurde im Zuge von gemeindlichen Maßnahmen (erneuern der Hydranten und Hausanschlüsse) die bestehende Asphaltdecke in 4 Abschnitten (BA1, BA2, BA3a und BA3b) Schritt für Schritt saniert und dabei die nicht funktionierende Entwässerungsrinne erneuert. Die Gesamtkosten für die ca. 1,3 km lange Asphaltdecke im Zuge der Bestandserhaltung (im Aufwandbudget) belaufen sich auf ca. 390.000,-- Euro. Aus unserer Sicht ist dies eine wirtschaftliche und kostengünstige dauerhafte Lösung.

Schon damals war bekannt, dass im Zuge der Deckensanierung die bestehende "Laudenbachbrücke" erneuert werden muss. Die Planung und Betreuung erfolgte durch das Staatl. Bauamt Aschaffenburg. Bereits am 31.05.2010 wurde ein Antrag auf Zuwendungen nach Art. 2 Bay. GVFG gestellt. Nach mehreren Untersuchungen und Umplanungen wurde am 21.07.2011 der Bescheid durch die Regierung von Unterfranken erlassen.

Darin sind Gesamtkosten von 171.000,-- Euro veranschlagt. Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf 155.000,-- Euro. Im Rahmen der Projektförderung wurde ein Festbetrag in Höhe von 63.000,-- Euro in Aussicht gestellt. Dies entspricht einem Fördersatz von ca. 40,6 %. Die tatsächlichen Baukosten belaufen sich auf ca. 165.000,-- Euro.

 

Technische Daten und Kosten (Mitteilung durch H. Striegel - SBA):

Gründe für die Erneuerung der bestehenden Laudenbachbrücke

 

Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (Brücken TÜV) ergaben über die Jahre hinweg immer schlechtere Bauwerksnoten. Die Tragfähigkeit des Gewölbes entsprach der Brückenklasse 30. Die Tragfähigkeitserhöhung war der Grund für eine Zuwendungsförderung. Für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse lagen keine anderen Gründe vor, da an der Brückenbreite und auch sonst keine größeren Veränderungen / Verbesserungen durchgeführt wurden.

Festgestellte Schäden an dem Sandsteingewölbe, insbesondere an den Mörtelfugen (das Bindemittel in den Mörtelfugen war ausgewaschen) und die ohnehin schon geringe Tragfähigkeit gewährleisteten keinen ordnungsgemäßen Betrieb mehr (für genehmigungspflichtige Schwertransporte gesperrt). Grund für diese Schäden war die fehlende Abdichtung auf dem alten Sandsteingewölbe. Durch die Wasserdurchtritte sind die Gewölbesteine und auch der gesamte Mörtel zwischen den Gewölbesteinen mürbe, ausgelaugt und ohne nennenswerte Festigkeit.

Vom Bauamt angestellte Kostenschätzungen ergeben für die Instandsetzung und für die Bauwerkserneuerung in Form eines Stahlbetonrahmens annähernd dieselben Kosten. Wegen einer längeren Nutzungsdauer für ein neues Brückenbauwerk, der höheren Brückenklasse und eines größeren Durchflussquerschnittes ist die Entscheidung zugunsten der Erneuerung als wirtschaftlicherer Alternative zur Ertüchtigung gefallen.

 

Ergebnis der seinerzeitigen Abstimmungen mit den Fachbehörden und der Regierung von Unterfranken:

 

Anstelle des alten Steingewölbes soll ein Stahlbetonrahmenbauwerk mit den Abmessungen der oberstromigen Bachverrohrung hergestellt werden.

Auf den ausdrücklichen Wunsch der Gemeinde werden die unterstromigen Flügel und Stirnflächen der Brücke mit Sandsteinen verkleidet. Die geringen Mengen der Steinverkleidung sind vertretbar, da sich in unmittelbarer Nachbarschaft die barocke Kirche, eine größere Sandsteinmauer und auch ein Gasthaus mit Sandsteinelementen befinden.

 

Daten der ursprünglichen Laudenbachbrücke:

Die ursprünglich vorhandene Laudenbachbrücke in der Kreisstraße MIL 3 ist ein Steingewölbe mit einer lichten Weite von 3,50 m und einer Scheitelhöhe von 1,17 m über der Bachsohle. Die Korbbogenform der Brückenöffnung hat eine rechnerische Querschnittsfläche von 3,26 qm.

Der neue Durchflussquerschnitt beträgt nunmehr 3,50 m x 1,30 m also rd. 4,5 qm.

Das Lichtraumprofil der neu zu erstellenden Laudenbachbrücke ist einerseits vorgegeben durch die Straßengradiente und andererseits durch die unter der Brücke vorhandene Kanalleitung. Die lichte Weite der Brücke orientiert sich an dem vorhandenen Gewölbebauwerk und an der unmittelbar oberstromig anschließenden gemeindlichen Bachverrohrung.

 

Ablauf der Bauarbeiten

Die Vollsperrung des Verkehrs auf der Kreisstraße MIL 3 wurde notwendig, ebenso die Umleitung des Fahrverkehrs über die parallel laufende Bundesstraße 469 und der Fußgänger und Radfahrer über die gemeindliche Bollersgasse.

- Provisorisches Verlegen der vorhandenen Versorgungsleitung

- Wasserhaltung in Form einer Verrohrung des Laudenbaches

- Brückenabbruch bzw. Herstellen der Großbohrpfähle durch das alte Gewölbe hindurch und Abbruch des alten Gewölbes

- Herstellung eines Gemeinschaftsdükers für Telekom, E.ON und Kabel Deutschland und zusätzlich Reserve-Schutzrohr für die Gemeinde in der Brückenmitte

- zusätzlicher Düker für die Gasleitung auf der oberstromigen Seite

- Erneuerung der gemeindlichen Wasserleitung im Brückenbereich

- erneutes Umlegen der Versorgungsleitungen in die neuen Dükerrohre

- Herstellen der Widerlager und der Brückenplatte

- Abdichten der Brücke und der Anschlüsse

- Kappen und Flügelmauern

- Asphaltbeläge und Fugen

 

Bauzeit

Baubeginn war am 14. Juni 2011. Befahrbar war die neue Brücke am 28. Oktober 2011.

Die für die Bausumme vergleichsweise lange Bauzeit ist dadurch begründet, dass gegenseitige Abhängigkeiten mit den Versorgungsunternehmen bestehen, die ihre Versorgungsleitungen durch ihre vertraglich gebundenen Subunternehmer umlegen lassen.

Weiterhin dürfen die Abdichtungsschichten nur auf absolut trockenem Beton aufgebracht werden.

 

Besonderheiten

Für sehr viel Ärger und Verdruss sorgte zusätzlich der tägliche LKW-Verkehr aus dem Odenwald, der trotz Verbotsbeschilderung die Kreisstraße MIL 3 weiterhin benutzte und dann aufgrund der Fahrzeuglänge an der Kirche nicht nach Norden abbiegen konnte. Beschädigungen an den Hausecken, defekte Verkehrsschilder und zornige Verkehrsteilnehmer waren die Folge, wenn ein Sattelschlepper die Odenwaldstraße rückwärts Richtung Brehmhof wieder zurückfahren musste.

 

 

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