Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Besichtigung MIL 26 OD Wildensee

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.02.2012   BA/001/2012 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Kreisstraße MIL 26 – OD Wildensee

 

Vor Ort anwesend:

 

q  Herr Bürgermeister Günther

q  Herr Thiry, UB 5

q  Herr Gernhart (Staatliches Bauamt Aschaffenburg)

 

Aufgrund der Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Markt Eschau und im Deckenbauprogramm des Jahres 2008 auf Platz 13 stehend, wurde der dringend erforderliche Ausbau der Ortsdurchfahrt bereits im Haushalt 2011 aufgenommen. Bereits im Jahre 2009/2010 wurde ein Teilbereich zwischen Eschau und Wildensee entlang der freien Strecke im Zuge des Deckenbauprogramms erneuert.

Ein Zuwendungsantrag konnte für diese Maßnahme nicht gestellt werden, da alle Bauleistungen der Bestandserhaltung (Bauunterhalt) zugeordnet werden müssen. Eine rechtzeitige Inangriffnahme der Maßnahmen in den Vorjahren hätte auch keine wirtschaftlichere Lösung ergeben, da der Ober- und Unterbau nach dem Stand der Regel nicht vorhanden war.

 

Technische Daten und Kosten (Mitteilung durch H. Gernhart - SBA):

Die Kreisstraße MIL 26 verläuft zwischen Eschau und Altenbuch. Die Sanierung der Kreisstraße erfolgt im Abschnitt 160, von Station 8,304 bis Station 9,566, mit einer Länge von 1.263 m.

Der Straßenzustand ist im Bereich der OD Wildensee nicht mehr verkehrssicher. Es sind starke Verdrückungen, Asphaltausbrüche und Risse vorhanden. Auch die Entwässerungsrinne ist nicht mehr funktionstüchtig. Dadurch bilden sich im Winter große Eisflächen auf der Fahrbahn. Der Markt Eschau erneuert gleichzeitig die Gehweganlagen, und die Fahrbahn wird entsprechend der Verkehrssituationen in der Breite und teilweise in der Lage geringfügig angepasst.

Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden für den Haushaltsansatz 2011 die Kosten für die Sanierung der Deckschicht überschlägig berechnet. Hierbei konnten die nicht sichtbaren Schäden im Untergrund leider nicht mitbewertet werden.

Während der Bauausführung wurde jedoch festgestellt, dass der Unterbau der Fahrbahn ebenfalls nicht mehr tragfähig bzw., dass dieser mit einem Gesamtaufbau von ca. 6 – 10 cm deutlich zu schwach aufgebaut ist. Der Mindestaufbau bei einer Verkehrsstärke von 900 Kfz/24h beträgt in der Regel 14 cm Tragschicht und 4 cm Deckschicht. Bei einer Erneuerung der Deckschicht (ohne eine Verstärkung des Unterbaues) ist zu befürchten, dass sich bereits nach 2 Jahren die Risse und Setzungen wieder bis zur Deckschicht durchdrücken.

Um eine langfristige Dauerhaftigkeit, Tragfähigkeit und Lebensdauer zu gewährleisten, wurde der gesamte Unterbau mit einer Binderschicht verstärkt und bereichsweise sogar die Frostschutzschicht erneuert. Weiter mussten die Entwässerungsrinne auf einer Länge von ca. 2.000m und 30 Straßeneinläufe einschließlich der Anschlussleitungen saniert werden. Die Rinnen waren in einem desolaten Zustand und absolut nicht mehr verkehrssicher.

Die teilweise nichtvorhersehbare und erforderliche Verstärkung des Unterbaues und des Oberbaues, die Sanierung der Rinne / Straßenabläufe und die Verbreiterung der Fahrbahn sowie die teilweise geringfügige Verlegung führten zu einer deutlichen Kostenerhöhung, die im Haushalt 2012 als neuer Ansatz aufgenommen sind.

Im Zuge der Deckenbaumaßnahme saniert der Markt Eschau gleichzeitig die Gehwege und Bordsteine.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich zurzeit auf ca. =                                870.000,-- €

davon trägt          der Landkreis ca.                               =                                    520.000,-- €

                            der Markt Eschau ca.                        =                                    350.000,-- €

 

Dieser Kreisstraßenabschnitt gehört zu den wenig belasteten Verkehrsstrecken. Entsprechend der Verkehrszählung 2005 liegt der DTV bei 900 Kfz/24 h. Trotz dieser geringen Verkehrsbelastung ist die Sanierung der Fahrbahn gerade für die Bewohner des Ortsteiles Wildensee von großer Bedeutung, denn durch den schlechten Fahrbahnbelag ist die Lärmbelastung enorm. Weiter hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht und nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz für einen verkehrsgerechten Zustand zu sorgen.

 

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